03.11.2007 - 05.07.2010
vom 25.10.2007
In einer globalen Wissensgesellschaft sind Forschung, Innovation und Fortschritt die Voraussetzung für Wachstum und Beschäftigung, zur Sicherung des Standortes Deutschland und zur Bewältigung der Herausforderungen der Zukunft. Dazu ist es von essentieller Bedeutung, alle Ressourcen in Bildung und Forschung zu nutzen und das gesamte vorliegende innovative Potential, alle Begabungen und Talente, umfassend und angemessen einzubinden in Wissenschaft und Forschung, in Anwendung und Entwicklung.
Bisher wird ein großer Teil der vorliegenden Begabungen jedoch vernachlässigt. Die Einbindung hoch qualifizierter Frauen in die Forschungslandschaft ist bisher in Deutschland nicht zufriedenstellend erfolgt. Während noch über 48 Prozent aller Studierenden Frauen sind, sinkt der Anteil bei Promotionen bereits auf etwa 39 Prozent, bei Habilitationen auf 23 Prozent. Nicht einmal jede zehnte C4/W3-Professur ist mit einer Frau besetzt. Auch bei Führungspositionen in außeruniversitären Forschungseinrichtungen und in der industriellen Forschung sind Frauen deutlich unterrepräsentiert.
Diese allgemeine Situation spiegelt sich auch auf dem Gebiet der Neurowissenschaften in Deutschland wider, einem stark expandierenden Forschungsfeld, das sich durch ein hohes Maß an Interdisziplinarität auszeichnet.
Während es im bestehenden Wissenschaftssystem weitreichende Möglichkeiten für Frauen gibt, sich im akademischen Mittelbau, auf der Ebene von Promotionen und anschließenden Ausbildungen (Postdoc) zu qualifizieren, fehlen insbesondere Maßnahmen, die es Frauen - insbesondere auch im Sinne einer Vereinbarkeit von Familie und Beruf - ermöglichen, sich zur Übernahme von Führungspositionen in der Wissenschaft zu qualifizieren.
Mit dem Ziel, einen Beitrag zur Behebung der Unterrepräsentation von Wissenschaftlerinnen im Forschungsfeld Neurowissenschaften zu leisten, plant das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) durch eine spezielle Fördermaßnahme, die Qualifizierung von Frauen in den Neurowissenschaften gezielt zu befördern. Diese Maßnahme soll es Forscherinnen ermöglichen, ihre wissenschaftliche Expertise auszubauen und sich an einer deutschen Forschungseinrichtung international zu etablieren.
Daher zielt die geplante Fördermaßnahme darauf ab, Neurowissenschaftlerinnen zu ermöglichen, an einer deutschen Forschungsinstitution ein längerfristig konzeptioniertes Forschungsprogramm zu leiten und umzusetzen. Mit dem Aufbau einer Forschungsgruppe und der Realisierung eines eigenständigen Forschungsprogramms soll Wissenschaftlerinnen die Möglichkeit eröffnet werden, sich national wie international zu profilieren. Es soll ihnen die Möglichkeit schaffen, sich für die Übernahme einer Professur zu qualifizieren und sich auf diese Weise dauerhaft im Wissenschaftssystem zu etablieren.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gefördert werden bis zu fünf Forschungsprogramme, die die Bearbeitung einer neurowissenschaftlichen Fragestellung zum Inhalt haben. Entsprechend den Zielen der Fördermaßnahme soll ein Förderprogramm von einer ausgewiesenen Neurowissenschaftlerin vorgeschlagen und bearbeitet werden und ihr die Möglichkeit eröffnen, sich weiter zu qualifizieren und dauerhaft im Wissenschaftssystem zu etablieren.
Die Definition der wissenschaftlichen Aufgabenstellung des Forschungsprogramms obliegt der Bewerberin um die Forschungsgruppe. Es muss sich dabei jedoch um eine aktuelle, innovative neurowissenschaftliche Fragestellung handeln, die der anwendungsorientierten Grundlagenforschung zuzurechnen ist.
Das jeweilige Forschungsprogramm ist an einer deutschen Forschungseinrichtung durchzuführen, die der Forschungsgruppe die notwendige Unterstützung zukommen lässt. Die Forschungsgruppe soll ausgestattet werden mit der Position der Leitung, einer Postdoktorandenstelle, einer Doktorandenstelle, bis zu zwei technische Assistentenstellen, von denen wahlweise eine Stelle umgewandelt werden kann in eine Doktorandenstelle. Mittel für studentische Hilfskräfte, Investitionsmittel, Verbrauchsmittel und Reisemittel, insbesondere auch für den Aufbau und die Pflege internationaler Kooperationen, sind nach Maßgabe der geltenden Zuwendungsbestimmungen ebenfalls förderfähig. Es ist vorgesehen, die Forschungsgruppen über einen Zeitraum von 5 Jahren zu fördern.
Mit dem Ziel den Austausch und die Kommunikation zwischen den Forschungsgruppen zu sichern, werden sich die beteiligten Gruppen regelmäßig einmal im Jahr zu einem Statusseminar zusammen finden, das jeweils am Standort einer der Forschungsgruppen ausgerichtet wird. Neben dem Austausch von Forschungsergebnissen soll die Möglichkeit gegeben werden, weitere Forschungskooperationen anzubahnen. Nationale und internationale Gäste sind in diese Statusseminare einzubinden.
Antragsberechtigt Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die Fördermaßnahme richtet sich an hoch qualifizierte Neurowissenschaftlerinnen. Die Expertise ist durch eine entsprechende Publikationsliste zu dokumentieren. Eine Altersgrenze für Bewerberinnen besteht nicht.
Antragsteller im Rahmen der Fördermaßnahme ist eine Hochschule oder Forschungseinrichtung mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Die Beantragung einer Forschungsgruppe muss daher von der beantragenden Wissenschaftlerin zusammen mit einer entsprechenden Einrichtung erfolgen. Voraussetzung für die Förderung ist die Aufnahme und Unterstützung der Wissenschaftlerin und ihrer Arbeitsgruppe in die Hochschule bzw. Forschungseinrichtung.
Die aufnehmende Hochschule bzw. Einrichtung verpflichtet sich, notwendige Räumlichkeiten und Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Im Antrag für die Forschungsgruppe ist darzustellen, in welcher Weise die künftige Stelleninhaberin ihre Kompetenzen in die Lehre einbringen kann und inwieweit ihr die Möglichkeit gegeben wird, selbständig Doktoranden zur Promotion zu führen.
Im Sinne der Nutzung Frauen fördernder Rahmenbedingungen sollten die Antragstellerinnen die an der jeweils aufnehmenden Hochschule bzw. Einrichtung bestehenden Möglichkeiten zur Teilnahme an Mentoring-Programmen prüfen. Weiter sollte das Angebot der jeweils aufnehmenden Einrichtung an Maßnahmen zur Kinderbetreuung eingeholt und geprüft werden. Die Ergebnisse der Recherchen sind im Antrag kurz darzustellen.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbedingten Kosten), die bis maximal 100 % gefördert werden.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die
Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung seinen
Projektträger PT-DLR - Projektträger Gesundheitsforschung
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Telefon: 0228-3821 210 (Sekretariat)
Telefax: 0228-3821 257
Internet: http://www.pt-dlr.de/
beauftragt. Ansprechpartnerin ist Frau Dr. Kaasch (Telefon: 0228-3821 279).
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internet-Adresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htm abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger PT DLR bis spätestens zum 05.07.2010 (zuvor 03.03.2008) zunächst Projektskizzen in schriftlicher Form auf dem Postweg vorzulegen.
Es ist beabsichtigt, soweit notwendig, auf der Basis dieser Förderrichtlinien weitere Auswahlrunden durchzuführen. Die Fristen für die Einreichung der Projektskizzen werden rechtzeitig unter http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/175.php veröffentlicht.
Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Projektskizzen an den PT in englischer Sprache empfohlen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen:
Die Projektskizzen sollen einen Umfang von 25 Seiten (DIN A 4, 1,5-zeilig, Arial 11 pt) nicht überschreiten. Sie sollen in 10 Exemplaren (doppelseitig) und einmal in elektronischer Form (pdf-File auf CD-ROM) vorgelegt werden.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter/innen nach folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessentinnen schriftlich mitgeteilt.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteter Projektskizze aufgefordert einen förmlichen Förderantrag der Institution vorzulegen, an der das Forschungsvorhaben durchgeführt werden soll (bis spätestens sechs Wochen nach Aufforderung) über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinien treten am Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 25.10.2007
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Christiane Buchholz
Deutsche Version dieser Seite
(URL: http://www.bmbf.de/foerderungen/11797.php)
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The electronic application system easy faciliates application for project funding by making available electronic application forms and the information required including regulations, instructions and auxiliary terms and conditions. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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The funding database (Förderdatenbank) of the BMWi provides an overview of the funding programmes of the Federal Government, the Länder and the EU for the business sector. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)
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(URL: http://www.bernstein-zentren.de)