19.12.2007 - 15.04.2008
vom 10. Dezember 2007
Unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Entwicklung der Agrarwissenschaften in Deutschland im Kontext benachbarter Fächer (Gartenbau-, Forst- und Ernährungswissenschaften) vom 10. November 2006 schreibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und den Ländern die Förderaktivität "Kompetenznetze in der Agrar- und Ernährungsforschung" aus. Mit dieser Initiative sollen auch die verschiedenen relevanten Innovationsfelder (u.a. Pflanze, Umwelttechnologien, Biotechnologie) der Hightech-Strategie der Bundesregierung berücksichtigt und darüber hinaus Beiträge für die Umsetzung der Hightech-Strategie zum Klimaschutz geleistet werden.
Den Agrar-1 und Ernährungswissenschaften kommt bei der Lösung globaler Probleme sowie bei der Entwicklung einer zukunftsfähigen, auf Bioressourcen basierenden Wirtschaft eine zentrale Rolle zu. Die Vereinten Nationen und die Weltbank definieren hierbei u. a. folgende gesellschaftlichen Herausforderungen: Gleichzeitiges Auftreten von Unter- und Mangelernährung bei anhaltendem Bevölkerungswachstum sowie einer Über- und Fehlernährung in den Industrieländern, Zerstörung von landwirtschaftlich und forstlich nutzbarer Fläche, Wassermangel, die Verlagerung von Anbauzonen durch den globalen Klimawandel sowie der Rückgang biologischer Vielfalt (Biodiversität). Der Anstieg der Nachfrage nach landwirtschaftlichen Erzeugnissen - wie z. B. hochwertigen Lebensmitteln und insbesondere tierischen Produkten - wird darüber hinaus durch das dynamische Wirtschaftswachstum in China, Indien und weiteren Schwellenländern verstärkt. Zusätzlich ist mit dem weltweiten Bedarf an Energie und Rohstoffen die Notwendigkeit verbunden, Biomasse aufgrund der Endlichkeit fossiler Ressourcen und aufgrund des Klimaschutzes stärker für die energetische und stoffliche Verwertung zu nutzen.
In Europa sind zudem drängende Herausforderungen aufgrund der sich deutlich verändernden Rahmenbedingungen zu bewältigen, die eine stärkere Einbindung der europäischen Landwirtschaft in den Welthandel und damit auch eine verbundene höhere Wettbewerbsfähigkeit erfordern. Jedoch sind landwirtschaftlich nutzbare Flächen qualitativ und quantitativ begrenzt: Eine Sicherung oder auch Erhöhung der Flächenerträge ist nur bei einer nachhaltigen Flächennutzung dauerhaft möglich.
Bereits heute zeichnet sich in vielen Ländern eine zunehmende Konkurrenz der land-wirtschaftlichen Biomasseproduktion für unterschiedliche Nutzungskonzepte ab. Diskutierte Lösungsansätze, um diese Entwicklungen abzufedern, beruhen u. a. auf einer Steigerung der Nettoerträge. Eine ganzheitliche und nachhaltige d. h. ressourcen-, umwelt- und klimaschonende sowie tiergerechte Produktion unter Einbeziehung von ökonomischen, ökologischen, sozioökonomischen und ethischen Aspekten wird zum Bewertungsmaßstab für eine innovative und moderne Landwirtschaft.
Land- und Forstwirtschaft müssen dabei als offene Systeme begriffen werden. Diese werden von anderen komplexen Systemen beeinflusst und beeinflussen wiederum diese. Hier zählen vor allem Einflüsse der sich verändernden Klimabedingungen auf die landwirtschaftliche Produktion, Auswirkungen der Land- und Forstwirtschaft auf die Umwelt (insbesondere auf Klima und Biodiversität), Konsequenzen des demografischen Wandels (z. B. in Deutschland) auf die Entwicklung ländlicher Räume, die Globalisierung der Agrarmärkte, Sicherung der Welternährung, Krankheitsprävention durch Lebensmittel sowie die neue Rolle landwirtschaftlicher Rohstoffe für Energiegewinnung und industrielle Produktion (Bio-Ökonomie - Knowledge Based Bio-Economy - KBBE). Es bedarf intensiver Forschungsanstrengungen, um diese globalen Herausforderungen zu bewältigen.
Die Agrar- und Ernährungsforschung in Deutschland ist gefordert - will sie weiterhin im internationalen Vergleich kompetitiv bleiben - zur Beantwortung der genannten gesellschaftlichen Fragen beizutragen. Die Ausgangssituation der Agrar- und Ernähungswissenschaften stellt sich heute in Deutschland wie folgt dar:
Vor diesem Hintergrund muss die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit der Agrar- und Ernährungsforschung in Deutschland deutlich gesteigert werden. Es besteht insgesamt ein Nachholbedarf an interdisziplinären, systemorientierten und damit ganzheitlichen Ansätzen in Forschung und Lehre in den Agrar- und Ernährungswissenschaften.
Hier setzt die Förderinitiative "Kompetenznetze in der Agrar- und Ernährungsforschung" an:
Ausgehend von den Empfehlungen des Wissenschaftsrates vom November 2006 sollen in einem Wettbewerb die agrar- und ernährungswissenschaftlichen Kompetenzen von Hochschulen mit denen der außeruniversitären Forschung unter Einbindung der Ressortforschung sowie der Wirtschaft gebündelt werden. Dieser Prozess soll forciert werden durch eine Profilierung der agrar- und ernährungswissenschaftlichen Forschung auf Themen der Zukunft, die im regionalen wie im globalen Maßstab eine hohe gesellschaftliche Relevanz besitzen und die an der gesamten Wertschöpfungskette von der Urproduktion natürlicher Ressourcen bis hin zur Bereitstellung qualitativ hochwertiger Rohstoffe (Lebensmittel, Futtermittel, Biomasse) für den Verbraucher ausgerichtet sind.
Um diesen Prozess zu unterstützen, fördert das BMBF Kompetenznetze zu zukunfts- und anwendungsorientierten Themen der Agrar- und Ernährungsforschung, die zu einer systematischen Schwerpunktsetzung der gesamten agrarwissenschaftlichen Forschungslandschaft in Deutschland beitragen. Hierbei sollen Synergieeffekte genutzt werden, die sich aus einer vertieften Kooperation von Einrichtungen der agrar- und ernährungswissenschaftlichen mit angrenzenden Disziplinen und der Wirtschaft auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene ergeben. Das Ziel ist es, eine in der Grundlagenorientierung und im Anwendungsbezug exzellente Agrar- und Ernährungsforschung aufzubauen und mit der Ausbildung sowie mit dem Transfer in Wirtschaft und Gesellschaft zu verbinden. Dadurch sollen anwendungsorientierte Kompetenznetze mit internationaler Sichtbarkeit und Attraktivität entstehen.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF- Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Es sollen thematisch orientierte Kompetenznetze untereinander in einen Wettbewerb treten, die zur Stärkung der Agrar- und Ernährungsforschung in Deutschland beitragen und Lösungsbeiträge für gesellschaftlich relevante Themen liefern. Inhaltliche Schwerpunkte dieser Kompetenznetze sind beispielsweise die folgenden skizzierten und unter Punkt A in den Wissenschaftsratsempfehlungen spezifizierten Themenfelder: Strukturwandel im ländlichen Raum; Globalisierung der Wirtschaftsbeziehungen auf den Agrarsektor; Biodiversität von Pflanzen und Tieren unter veränderten Umweltbedingungen, Einsatz moderner Methoden der Biotechnologie an Nutzpflanzen und Nutztieren sowie deren Anwendung in der Praxis; balancierte Tierproduktion, Ernährungsforschung z.B. mit biomedizinischen Fragestellungen; Umweltschutz und Qualitätssicherung (Tiergesundheit, sichere Lebensmittel, etc.) entlang von landwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten; Agrarlandschaftsforschung sowie die energetische und stoffliche Nutzung von Biomasse insbesondere unter Einbeziehung gekoppelter Nutzungskonzepte mit Berücksichtigung der Treibhausgasbilanzen.
Weitere Themen können vorgeschlagen werden, sofern sie den Zielen der Förderrichtlinie in Zif. 1.1 entsprechen. Die Forschungsarbeiten zu sämtlichen Themen sollen sich dabei an der gesamten Wertschöpfungskette ausrichten.
In zwei Wettbewerbsstufen sind hierfür Konzepte für die Kompetenzbündelung zu entwickeln. Dies umfasst die Einbindung der agrar- und ernährungswissenschaftlichen Aktivitäten im Hochschulbereich z.B. mit Nachbarfakultäten, mit weiteren regionalen und überregionalen Partnern aus Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Ressortforschungsanstalten sowie Partnern aus der Wirtschaft. Im Zentrum sollen dabei die Hochschulen stehen. Für eine erfolgreiche Bewerbung an der Fördermaßnahme sind dabei folgende Voraussetzungen erforderlich:
Nach der ersten Auswahlrunde soll die Erstellung eines Konzeptes für die Kompetenzbündelung gefördert werden, in dem die notwendigen Innovationsträger eingebunden werden. Die Umsetzung der besten Konzepte soll nach einer zweiten Auswahlrunde gefördert werden.
Die Ziele der Kompetenznetze sind durch geeignete Maßnahmen umzusetzen und in Form von zusammenhängenden FuE-Projekten z. B. der Verbundforschung zu strukturieren. In Ausnahmefällen ist zum Aufbau der wissenschaftlich-technologischen Kompetenz die Förderung von Nachwuchsgruppen und/oder von Machbarkeitsstudien möglich. Für die Bildung eines kohärenten Profils des Kompetenznetzes ist insgesamt eine intensive Interaktion auf inhaltlich-methodischer Ebene innerhalb und zwischen den Projekten anzustreben. Da in diesem Sinne die Koordination aufgrund der Komplexität der Themen, der großen Anzahl von verschiedenen Partnern und Projekten eine anspruchsvolle Aufgabe ist, soll hierfür ein separates Projekt vorgesehen werden.
Insgesamt sollen somit nach Auswahl der besten und aussichtsreichsten Gesamtkonzepte die Umsetzungen zur Kompetenzbündelung in Form von Projekten unterstützt werden. Im Zentrum der Kompetenzbündelung stehen die Hochschulen, die in den Projekten mit weiteren Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft zusammenarbeiten. Vom BMBF gefördert werden auf Grundlage der ausgewählten Konzepte insbesondere FuE-Projekte der Verbundforschung sowie ein Projekt zur Koordination des Kompetenznetzes. Hierzu werden in Abstimmung mit dem Koordinator des Kompetenznetzes die jeweiligen Projektleiterinnen und -leiter zur förmlichen Antragstellung aufgefordert.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen mit Sitz in Deutschland.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen der beantragten Konzepte. Die Zuwendungen können für Personal- und Sachaufwand sowie für Investitionen verwendet werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind Bauinvestitionen.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Partner von Vorhaben der Verbundforschung sind verpflichtet ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF- Merkblatt - Vordruck 0110 - (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html ) entnommen werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Mit der Durchführung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Biotechnologie
52425 Jülich
Tel.: 02461-61-4460
Fax: 02461-61-2730
E-Mail: r.straub@fz-juelich.de
Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj
beauftragt.
Ansprechpartner ist Herr Dr. Straub.
Vordrucke für förmliche Anträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htm abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htm).
Das Verfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Stufe sollen im Rahmen von Projekten, die jeweils bis zu einem Zuwendungsbetrag von 30.000 Euro für eine Laufzeit von ca. 5 Monaten gefördert werden können, Konzepte zur Kompetenzbündelung erstellt werden. Die Förderung muss notwendig sein und es muss sich dabei um neue Konzepte handeln. Im Zentrum der Kompetenzbündelung sollen die Hochschulen stehen. Der Laufzeitbeginn sollte zum 01.06.2008 terminiert werden.
Die Bewerbungsunterlagen für die erste Stufe sollen in 15-facher Ausfertigung mit einer ungebundenen Kopiervorlage sowie als CD-ROM spätestens bis zum 15.04.2008 eingereicht werden. Die Unterlagen sollten 15 Seiten DIN A4 (Schriftgrad 11, Arial, 1 0 zeilig) nicht überschreiten. Es ist beabsichtigt, am 26. Februar 2008 einen Workshop in Potsdam durchzuführen, um potenziellen Interessenten die Fördermaßnahme zu erläutern. Nähere Informationen können beim Projektträger (s.o.) angefordert werden.
Das Kompetenznetz auf dem Gebiet eines kohärenten, anwendungsorientierten Zukunftsthemas soll von einer Hochschule mit agrar- bzw. ernährungswissenschaftlichen Kompetenzen getragen werden und die relevanten regionalen und überregionalen Kompetenzen in Wissenschaft und Wirtschaft einbinden. Die beteiligten Partner aus Wirtschaft und Wissenschaft erteilen einem Akteur das Mandat für die Koordination ("Koordinator/Projektleiter Koordination"). Gemeinsam mit seinen Partnern erstellt der Koordinator die Bewerbungsunterlagen ("Konzeptskizze").
Die Konzeptskizze enthält eine Beschreibung des Kompetenznetzes mit folgenden Inhalten:
Es steht den Antragstellern frei, im oben vorgegebenen Umfang weitere Angaben anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung der Kompetenznetze von Bedeutung sind. Es ist beabsichtigt, dass für einige der o.g. Angaben beim Projektträger Vorlagen erhältlich sind. Es wird empfohlen, diese Vorlagen für die Konzeptskizze zu verwenden. Die Konzeptskizze muss selbsterklärend sein und eine Beurteilung ohne weitere Informationen sowie Recherchen zulassen.
Die Konzeptskizze sollte darüber hinaus bereits die unter 7.1 genannten Antragsformulare für das Projekt zur Erstellung des vollständigen Konzeptes ("Gesamtkonzept") enthalten. Für die Erstellung des Gesamtkonzeptes, bei der die Partner eng zusammenarbeiten, können z.B. notwendige Aufwendungen für Personal, Reisen oder weitere Aktivitäten im Zusammenhang mit der Vernetzung der Partner beantragt werden.
Auf Grundlage der unter Zif. 7.2.3 genannten Zuschlagskriterien sollen die für eine Förderung geeigneten Vorhaben ausgewählt werden.
Als Ergebnis der Förderung in der ersten Stufe sollen vollständige Konzepte für die Kompetenzbildung vorliegen ("Gesamtkonzept"; s. Zif. 7.2.2). Diese Konzepte sollen im Rahmen der anschließenden zweiten Stufe eingereicht werden, um sich für Fördermittel zur Umsetzung der Kompetenzbündelung zu bewerben.
Den Koordinatoren der in der ersten Stufe vorausgewählten Initiativen wird - ggf. zusammen mit Empfehlungen zur Überarbeitung und Ergänzung der vorgelegten Konzeptskizze - die Vorlagefrist zur Einreichung des vollständigen Konzeptes ("Gesamtkonzept") im Rahmen der zweiten Stufe des Wettbewerbsverfahren mitgeteilt. Die vollständigen Konzepte sollten 20 Seiten für die u.g. Angaben zu den Punkten 2) bis 6) sowie jeweils bis zu 4 Seiten für die einzelnen Projekte (u.g. Punkt 1) nicht überschreiten (DIN A4, Schriftgrad 11, Arial, 1 0 zeilig).
Die Bewerbungsunterlagen stellen das Gesamtkonzept zur Kompetenzbündelung dar, insbesondere in Ergänzung zu Zif. 7.2.1 mit folgenden Angaben:
Für alle Elemente des Gesamtkonzeptes sind konkrete Vorstellungen zu entwickeln und mit möglichst konkreten Absichtserklärungen zu versehen, die zeigen, dass sämtliche Träger der Konzepte bereit sind, die Kompetenzbündelung mitzutragen. Es ist beabsichtigt, dass für einige der o. g. Angaben beim Projektträger Vorlagen bereit gestellt werden. Es wird empfohlen, diese Vorlagen bei der Konzepterstellung zu verwenden.
Es steht den Antragstellern frei, im oben vorgegebenen Umfang weitere Angaben anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung der Kompetenznetze von Bedeutung sind. Die Unterlagen müssen selbsterklärend sein und eine Beurteilung ohne weitere Informationen sowie Recherchen zulassen.
Nach Auswahl der besten und aussichtsreichsten Gesamtkonzepte entsprechend Zif. 7.2.3 sollen die Umsetzungen zur Kompetenzbündelung in Form von Projekten unterstützt werden. Vom BMBF gefördert werden auf Grundlage der ausgewählten Konzepte insbesondere FuE-Projekte der Verbundforschung sowie ein Projekt zur Koordination des Kompetenznetzes (Koordination sollte 5 % des Gesamtaufwandes nicht übersteigen). Hierzu werden in Abstimmung mit dem Koordinator des Kompetenznetzes die jeweiligen Projektleiterinnen und -leiter zur förmlichen Antragstellung aufgefordert. Über diese Förderanträge wird dann nach abschließender Prüfung entschieden. Die Förderung der Projekte steht unter dem Vorbehalt, dass dem BMBF die dazu erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Aus der Vorlage der Bewerbungsunterlagen zur ersten und zweiten Stufe sowie der Projektanträge können keine Rechtsansprüche auf Förderung abgeleitet werden. Die Vorlagefristen gelten nicht als Ausschlussfristen. Verspätet eingehende oder unvollständige Bewerbungsunterlagen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Insgesamt stehen für die Fördermaßnahme "Kompetenznetze in der Agrar- und Ernährungsforschung" bis zu 40 Mio. Euro für einen Zeitraum von ca. 5 Jahren zur Verfügung. Darüber hinaus können Finanzbeiträge aus anderen Finanzierungsquellen zur Kompetenzbündelung beitragen.
Die Höhe der Fördermittel für die einzelnen Kompetenznetze richtet sich nach dem spezifischen Bedarf sowie der Qualität des eingereichten Konzeptes. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass die Kompetenznetze einen unterschiedlichen Förderbedarf haben. Außerdem wird ein Teil der Gesamtfördermittel dafür eingesetzt, dass besonders erfolgreiche Kompetenznetze während der Förderlaufzeit weiter ausgebaut werden können (z.B. um Projekte mit neuen Partner einzubinden). Hierzu ist beabsichtigt, eine vergleichende Evaluierung der Kompetenznetze nach zwei bis drei Jahren durchzuführen. Die Grundlage für die Evaluierung ist die Effektivität und Effizienz der durchgeführten Maßnahmen zur Kompetenzbündelung im Sinne der Förderrichtlinie.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu §44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.
Die Prüfung der Bewerbungsunterlagen für die beiden Stufen erfolgt unter Beteiligung von externen Gutachter/-innen. Hierunter werden sich Fachvertreter des Wissenschaftsrats befinden, die an den o.g. Empfehlungen mitgewirkt haben. Folgende Kriterien werden insbesondere zur Bewertung verwendet:
Das Auswahlergebnis der ersten und zweiten Stufe wird den Koordinatoren schriftlich mitgeteilt.
Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich gewesen, besteht für sie die Möglichkeit für eine zusätzliche Förderung. Diese weitergehende Förderung kann für ein zusätzliches Forschungsprojekt einer "Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe - Neue Technologien" beantragt werden. Thema und Inhalt dieses zweiten separaten Förderantrags müssen mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen. Das zusätzliche Forschungsprojekt muss weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen beinhalten und sich gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden, um inhaltliche Doppelungen auszuschließen.
Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen Förderung sollen im ausgeschriebenen Themenumfeld zusätzliches Forschungsprofil und weitere Forschungskompetenz durch ein kleines Projektteam (Bachelor-/Master-/Promotionen; Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) erarbeiten werden. Die Begutachtung und Förderentscheidung erfolgt BMBF-intern.
Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, ebenso wie die "Hinweise für die Erstellung von Projektvorschlägen" etc.) erhalten Sie beim BMBF
Fachreferat 515 "Forschung an Fachhochschulen, Ingenieurnachwuchs, FIZ"
53170 Bonn
Tel.: 0228 99 57-3468 oder
auf der Homepage des BMBF unter http://www.bmbf.de/de/1956.php.
Die Förderrichtlinien treten mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 10. Dezember 2007
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Peter Lange
Deutsche Version dieser Seite
(URL: http://www.bmbf.de/foerderungen/11961.php)
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The electronic application system easy faciliates application for project funding by making available electronic application forms and the information required including regulations, instructions and auxiliary terms and conditions. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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The funding database (Förderdatenbank) of the BMWi provides an overview of the funding programmes of the Federal Government, the Länder and the EU for the business sector. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)