27.05.2008 - 30.07.2008
Kaum ein anderer gesellschaftlicher Teilbereich erfährt im Zuge des Strukturwandels hin zur Wissensgesellschaft einen größeren Bedeutungszuwachs als das Bildungssystem. Mit diesem Bedeutungszuwachs steigen auch die gesellschaftlichen Erwartungen an dessen Leistungsfähigkeit wie an entsprechende Leistungsnachweise. Insbesondere mit Blick auf die Schulen, aber auch andere Bildungseinrichtungen, sind es hauptsächlich die in den letzten Jahren durchgeführten internationalen Vergleiche, die diesbezüglich den Druck auf Bildungspolitik und Bildungsforschung in Deutschland erhöht haben. Weitgehend unstrittig ist dabei, dass es sowohl für eine verbesserte Ausgestaltung der Rahmenbedingungen des Bildungssystems als auch für die inhaltliche und organisatorische Weiterentwicklung der jeweiligen Bildungsbereiche ausreichender finanzieller Ressourcen und erheblicher Reform-, Modernisierungs- und Forschungsanstrengungen bedarf, damit sich die gestiegenen Erwartungen an Bildung und Ausbildung auch erfüllen können.
Die Qualifizierung des pädagogischen Personals in Bildungseinrichtungen spielt in diesem Zusammenhang eine besondere Rolle, denn dessen Wissen, Kompetenz und Handeln sind zentrale Voraussetzungen für die Lerngelegenheiten der Lernenden. Wissenschaftlich fundiert können Qualifizierungsprozesse der pädagogischen Fachkräfte und eine Optimierung der Bildungsprozesse, für die sie ausgebildet werden, nur dann erfolgen, wenn ein Zusammenhang zwischen Professionswissen und Kompetenzen der Pädagog/-innen, der Qualität ihrer Tätigkeit und dem Ergebnis dieser Tätigkeit hergestellt werden kann. Deshalb müssen die Ebenen Aus- und Fortbildung, Struktur und Qualität des Professionswissens und der Kompetenzen, das berufliche Handeln der Pädagog/-innen, die Qualität der Lernumgebung und der Output des jeweiligen Bildungsbereichs (vor allem auch in Form der Kompetenzentwicklung der Lernenden) in den Blick genommen werden. Derzeit fehlt zudem die empirische Basis für die teilweise bereits entwickelten normativen Standards für Professionswissen und ihre etwaigen Auswirkungen auf (erfolgreiche) Lehr-/Lern- und Entwicklungsprozesse.
Im Kontext des Rahmenprogramms zur Förderung der empirischen Bildungsforschung fokussiert die Fördermaßnahme die empirische Untersuchung der Entwicklungsbedingungen professioneller Kompetenzen des pädagogischen Personals, um langfristig eine empirisch fundierte Adjustierung der Standards auf der Ebene der Aus- und Fortbildung des pädagogischen Personals und dessen Professionswissen sowie eine evidenzbasierte Output-Kontrolle im Bildungssystem zu erreichen. Es kann erwartet werden, dass eine systematische und wiederum durch Forschung begleitete Implementation der Ergebnisse in den Ausbildungsinstitutionen für pädagogisches Personal dazu beiträgt, die Qualität der Ausbildungsprozesse und -ergebnisse und damit letztlich auch - vermittelt über die Qualität der Unterrichts- und Erziehungsprozesse - die Qualität der Lern- und Entwicklungsprozesse wie auch der Lernergebnisse auf Seiten der Adressaten (z.B. Schüler/-innen) zu erhöhen.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die im Förderschwerpunkt "Entwicklung von Professionalität des pädagogischen Personals in Bildungseinrichtungen" zu fördernden Forschungsprojekte sollen in unterschiedlichen Domänen und Bildungsbereichen Grundlagen für eine stärkere Evidenzbasierung schaffen. Mit Blick auf eine Verbesserung des professionellen Handelns im Bereich der Aus- und Fortbildung des pädagogischen Personals sollen Kompetenzen des pädagogischen Personals (z.B. Lehrpersonen) identifiziert werden. Sie sollen am mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang mit den Kompetenzen der Adressaten (z.B. Schülerinnen und Schüler) orientiert sein und deshalb die Ziele und Standards für die Aus- und Fortbildung berücksichtigen und weiterentwickeln. Mit Blick auf Wirkungen spezifischer Aus- und Fortbildungsprozesse des pädagogischen Personals sollen - sofern sinnvoll und möglich - Reformmaßnahmen der Bildungssysteme in den letzen Jahren berücksichtigt werden.
Gefördert werden theorie- und hypothesengeleitete empirische Forschungsvorhaben insbesondere in den folgenden vier Bereichen:
Wo sinnvoll und möglich sollte eine international vergleichende Perspektive eingenommen werden.
Nicht förderfähig sind:
Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Grundlegende Voraussetzung für eine Förderung ist ein empirisch-analytischer Zugang zu dem unter 2. skizzierten Gegenstandsbereich der Förderung. Dabei können sowohl quantitative als auch qualitative Methoden zum Einsatz kommen. Projektleiter/-innen der Antrag stellenden Institution müssen durch einschlägige Expertise und entsprechende wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein sowie eine hohe Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit und zum fachlichen Austausch mit den Beteiligten an weiteren geförderten Forschungsvorhaben mitbringen.
Im Rahmen dieser Fördermaßnahme für die empirische Bildungsforschung werden sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte gefördert. Im Fall von Verbünden wird eine gemeinschaftliche Bewerbung der Interessent/-innen vorausgesetzt.
Jede Vorhabenskizze muss die Unterschrift des/der Hauptverantwortlichen für das geplante Vorhaben tragen.
Partner/-innen innerhalb einer Institution haben in geeigneter Weise eine Vereinbarung über ihre Zusammenarbeit zu treffen.
Sofern unterschiedliche Institutionen beteiligt sind, haben alle Partner/-innen eines solchen Verbundprojektes ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der endgültigen Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft nach bestimmten, vom BMBF vorgegebenen Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - (http://www.foerderportal.bund.de) entnommen werden.
Antragsteller/-innen sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Antragsteller/-innen verpflichten sich, die im Rahmen des Projektes gewonnenen Daten nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (z. B. dem Zentralarchiv für empirische Sozialforschung an der Universität Köln [ZA] oder einem Forschungsdatenzentrum) zur Verfügung zu stellen. Dort werden die Daten archiviert, dokumentiert und auf Anfrage der wissenschaftlichen Community zur Verfügung gestellt.
Um Forschungsergebnisse für Reformen im Bildungssystem nutzen zu können, ist eine allgemein verständliche Ergebnisaufbereitung erforderlich. Antragsteller/-innen verpflichten sich die Ergebnisse ihrer Vorhaben außer für die Fachöffentlichkeit zusätzlich auch zur Veröffentlichung für ein breites bildungspolitisch interessiertes Publikum (ggf. in Kurzfassung, ca. 20 Seiten) aufzubereiten. Dieser Beitrag zur Verwertung / Öffentlichkeitsarbeit lässt die Regelungen der Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98) sowie die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98) unberührt.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von in der Regel bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.
In besonders begründeten Fällen, insbesondere bei Längsschnittstudien, kann eine zweite Förderphase von erneut bis zu drei Jahren beantragt werden. Ein Anspruch auf Förderung einer zweiten Phase besteht nicht.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Beantragt werden können Mittel für wissenschaftliches Personal, wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte sowie für Sach- und Reisemittel und in Ausnahmefällen für Investitionen und weitere Positionen. In Abgrenzung zur Grundausstattung muss hierbei ein vorhabenspezifischer Bedarf sichtbar werden. In begründeten Fällen können auch Mittel für detailliert beschriebene Aufträge an Dritte beantragt werden.
Es wird besonderer Wert auf die Qualifizierung nicht promovierter Nachwuchswissenschaftler/-innen gelegt. Die Einstellung von Doktorand/-innen soll daher mit Personalstellen gefördert werden, in der Regel mit halben Stellen der geltenden Tarife für Wissenschaftler/-innen (z.B. 0 TV-L E 13, 0 BAT IIa). Hierbei soll die wissenschaftliche Qualifizierung der Stelleninhaber/-innen so mit der Projektarbeit verschränkt werden, dass eine erfolgreiche Promotion parallel zur Mitarbeit im Forschungsprojekt sicher gestellt wird. Neben der Beschreibung des Forschungsvorhabens sind daher Ausführungen dazu notwendig, wie die Projektarbeiten konkret mit den Qualifizierungsarbeiten der Nachwuchswissenschaftler/-innen verbunden werden sollen.
Das BMBF ist bestrebt, den internationalen Austausch auf dem Gebiet der empirischen Bildungsforschung zu verbessern. Daher können auch Reisemittel und weitere Mittel für internationale Kooperationen beantragt werden, wie z. B. für Besuche internationaler Konferenzen im In- und Ausland, Forschungsaufenthalte in Instituten des Auslands oder Einladung von Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert den fachlichen Austausch und die Vernetzung der an den bewilligten Forschungsvorhaben Beteiligten. Zu diesem Zweck können Mittel für Workshops und Symposien beantragt werden.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE Vorhaben (NKBF 98).
Mit der fachlichen und administrativen Betreuung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger beauftragt:
Projektträger im DLR
Empirische Bildungsforschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel.: 0228-3821 218
Fax: 0228-3821 257
Ansprechpartner ist Frau Maren Heise.
Es wird empfohlen, vor Antragstellung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Dort sind weitere Informationen und Erläuterungen erhältlich.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt, es findet aber nur ein fachlicher Begutachtungsschritt unter Beteiligung von externen Gutachter/-innen statt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger zunächst formlose Projektskizzen ab sofort bis spätestens 30.07.2008 in deutscher Sprache in schriftlicher Form auf dem Postweg sowie in elektronischer Form vorzulegen. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Vorlage wird dringend die vorherige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektträger empfohlen.
Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen jeweils in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Da nur ein fachlicher Prüfschritt vorgesehen ist, müssen die Vorhabenbeschreibungen alle fachlichen Angaben enthalten, die eine abschließende gut¬achterliche Stellungnahme erlauben. Sie dürfen einen Umfang von 15 Seiten für ein Einzelvorhaben und 20 Seiten bei Verbundvorhaben (ohne Anlagen) nicht überschreiten. Die Vorhabenbeschreibungen sind in 15 Exemplaren (DIN A4, doppelseitig, 11 pt und 1 Exemplar einseitig und ungebunden als Kopiervorlage) und als pdf-Dokument auf CD-ROM vorzulegen.
Die vorgelegten Projektskizzen werden unter Einbeziehung unabhängiger externer Gutachter/-innen mit ausgewiesener Expertise in empirischer Lehr-Lernforschung nach folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessent/-innen schriftlich mitgeteilt.
Die Vorhabenbeschreibungen sollen entsprechend dem nachfolgenden Gliederungsschema aufgebaut werden und Aussagen zu den folgenden Punkten enthalten:
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessent/-innen bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag/förmliche Förderanträge der Institution(en) vorzulegen, an der/denen das Forschungsvorhaben durchgeführt werden soll, über den/die nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Die Vordrucke für förmliche Förderanträge (vgl. 7.2) sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internet-Adresse http://www.foerderportal.bund.de/ abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Auf die mögliche Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" wird hingewiesen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn/Berlin, den 12.05.2008
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Dorothee Buchhaas-Birkholz
Deutsche Version dieser Seite
(URL: http://www.bmbf.de/foerderungen/12431.php)
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The electronic application system easy faciliates application for project funding by making available electronic application forms and the information required including regulations, instructions and auxiliary terms and conditions. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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The funding database (Förderdatenbank) of the BMWi provides an overview of the funding programmes of the Federal Government, the Länder and the EU for the business sector. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)