14.08.2008 - 01.12.2008
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt auf der Grundlage des BMBF-Forschungs- und Entwicklungsprogramms "Arbeiten - Lernen - Kompetenzen entwickeln. Innovationsfähigkeit in einer modernen Arbeitswelt" (ALK), Vorhaben zur Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet "Balance von Flexibilität und Stabilität in einer sich wandelnden Arbeitswelt" zu fördern.
Angesichts der hohen Wettbewerbsintensität im (globalisierten) Markt, der Diffusion neuer Technologien sowie der sozialen und demografischen Entwicklung in der Gesellschaft steigt der Veränderungsdruck für Unternehmen. Zusätzlich verstärken sich stetig wandelnde Bedingungen auf den Kapitalmärkten in allen modernen Gesellschaften die Notwendigkeit, die Anpassungsfähigkeit ihrer Produktions- und Dienstleistungsprozesse zu erhöhen. Als zentrale Voraussetzung für die Bewältigung dieses Strukturwandels, für Wirtschaftswachstum und für den Abbau von Arbeitslosigkeit gilt Flexibilität. Gleichzeitig steht dieser Notwendigkeit von Veränderungen das Bedürfnis von Menschen und Organisationen nach Verlässlichkeit und Stabilität gegenüber. Insgesamt geht es um eine gesellschaftliche Kultur der Veränderungsfähigkeit ebenso wie um individuelle Einstellungen und Unternehmenskulturen. Welche Merkmale derartige "Veränderungskulturen" ausmachen, ist noch nicht hinreichend erforscht. Entsprechend soll die Förderbekanntmachung ausloten, welche Chancen und Risiken sich in der modernen Arbeitswelt beim Ausbalancieren der Ambivalenz zwischen Stabilität und Flexibilität zur Förderung von Innovationsfähigkeit nutzen lassen.
Für die Arbeitsforschung stehen hierbei vor allem drei Entwicklungslinien im Mittelpunkt, die immer Unternehmen und deren Organisation sowie die Beschäftigten und deren Arbeitsbedingungen gleichermaßen betreffen:
Trotz der gegenwärtig besonders betonten Rolle von Flexibilität in der Wettbewerbs- und Standortdiskussion ist Stabilität ein bedeutendes und wesentlich weniger erforschtes Element im Innovationsprozess. Auch dies betrifft die Unternehmen und die Beschäftigten gleichermaßen: Denn ohne ein Mindestmaß an Stabilität sind weder Arbeitsplatzsicherheit, planbare Erwerbsbiographien noch Kundenbindung, Einzigartigkeit, Personal- und Organisationsentwicklung etc. möglich. Es geht also um eine Balance zwischen Flexibilität und Stabilität, aus der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit entstehen.
Aufgabe der Forschung und Entwicklung ist es, in Verbundvorhaben Widersprüche in diesem Prozess aufzudecken sowie Theorien, Modelle und Konzepte zu entwickeln, die Innovationsfähigkeit durch eine Balance zwischen Flexibilität und Stabilität schaffen. Die Umsetzung derartiger Konzepte in Unternehmen und Arbeitsprozessen ist dabei nicht nur eine Aufgabe der Arbeitsgestaltung, sondern ebenso Aufgabe der Personal-, Organisations- und Kompetenzentwicklung.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendungen können - nach Maßgabe der geltenden EU-Verordnungen - aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert werden. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Für die Förderung wurden drei thematische Forschungs- und Entwicklungsbereiche definiert. Von Projekten, die in diesen thematischen Feldern gefördert werden, wird erwartet, dass sie
Die Untersuchung (Nr. 2.5) konzentriert sich auf die Erarbeitung und Dokumentation von Entwicklungen im gesamten Feld der Innovationsfähigkeit in einer demographisch gewandelten Arbeitswelt sowie auf den gesellschaftlichen Anspruch der Chancengleichheit.
Vertrauen ist eine unverzichtbare Voraussetzung und von entscheidender Bedeutung für Innovationsprozesse. Dabei werden unterschiedlichste Aspekte im Vertrauensbegriff verbunden bzw. vermischt: Es geht um Vertrauen in eine angemessene Bezahlung ebenso wie um Vertrauen in sichere Arbeitsplätze. "Vertrauensvolle Zusammenarbeit" gilt als eine Qualität von Teams und wird in unterschiedlichen Unternehmenskulturen unterschiedlich ausgestaltet. Aus dieser Unterschiedlichkeit erwachsen Potenziale für Innovationen, die aus der Balance von Flexibilität und Stabilität gespeist werden:
Unternehmen, die sich steigenden Flexibilisierungsansprüchen stellen, verfolgen entweder eine Strategie der externen Flexibilisierung (Abschluss befristeter Arbeitsverträge, Nutzung von Leiharbeit, Outsourcing etc.) oder der internen Flexibilisierung (Auf- und Abbau von Überstunden, flexible Arbeitszeitmodelle etc.). Externe Flexibilisierung reagiert dabei am wenigsten auf Stabilitätsbelange und kann im Extremfall zur Auflösung des Unternehmens und zu einer Vielzahl von Neugründungen führen. Interne Flexibilität hingegen setzt auf einen "Kernbestand" im Unternehmen und berücksichtigt auch dessen Stabilitätsanforderungen.
Eine dritte Option besteht darin, mit der Steigerung der Flexibilität der individuellen Kompetenzen der Belegschaftsmitglieder zu antworten, indem diese strukturell neues Wissen (auch selbstorganisiert) erwerben und ausbauen. Parallel dazu sind organisationale Kompetenzen zu entwickeln und flexibel zu halten. Alle Strategien bedürfen gezielter Personal- und Organisationsentwicklung. Da die unterschiedlichen Strategien in ihren Stärken und Schwächen verschieden sind, bieten sie Ansatzpunkte für die Gestaltung der Balance zwischen Flexibilität und Stabilität.
Dazu sind:
Vorhersehbare, strukturierte Erwerbsbiographien werden zunehmend von diskontinuierlichen Erwerbskarrieren mit mehreren Berufs- und Betriebswechseln sowie Phasen von Nichterwerbsarbeit abgelöst. Damit wird die persönliche Zukunft weniger vorhersehbar und unsicherer. Konzepte wie die Work-Life-Balance stellen eine Möglichkeit dar, Flexibilisierung nicht nur als Risiko zu werten, sondern sie als eine Chance zu nutzen, Erwerbsarbeit und Privatleben, das auch freiwilliges gesellschaftliches Engagement einschließt, verträglich miteinander zu verbinden.
Einem derartigen Konzept, das die beiden "Welten" verbinden will, stellt sich die Frage der Flexibilität und Stabilität doppelt. Ein ausbalancierter Umgang mit Flexibilität und Stabilität kann sowohl in der Arbeitswelt als auch im außerbetrieblichen Tätigkeitsbereich gelingen.
Wichtige Ansatzpunkte für eine Ausgewogenheit zwischen Flexibilität und Stabilität sind:
Gefördert werden soll ein Vorhaben, das
Förderhinweis: Das Einreichen einer Projektskizze für ein Metaprojekt schließt die Förderung eines anderen Einzelprojektes im Rahmen dieser Bekanntmachung aus.
Gefördert wird eine Untersuchung, die sich mit der Verwirklichung des gesellschaftlichen Anspruchs von Chancengleichheit beschäftigt und insbesondere den Abbau von geschlechts- und alternsbedingten Benachteiligungen in den Mittelpunkt stellt. Eine Beschreibung unterschiedlicher Lebensstile als Ausdruck des Umgangs mit Erwerbsarbeit und individueller Lebensgestaltung sowie das Herausarbeiten von Unternehmenstypen, die charakteristisch sind für die erfolgreiche Gestaltung von Flexibilitäts- und Stabilitätsanforderungen, soll enthalten sein.
Von Interesse ist darüber hinaus die Erfassung und Bewertung zukunftsorientierter Lebensentwürfe unterschiedlicher sozialer Gruppen (Auszubildende, Studierende, Facharbeiter und Selbständige), um damit eine Antwort auf die Frage nach einer "neuen Solidarität zwischen den Generationen" zu finden.
Antragsberechtigt sind in Deutschland tätige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU sowie Hochschulen (einschließlich Fachhochschulen), außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Organisationen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. (vgl. zur KMU-Definition: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/index_de.htm).
Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern aus der Wirtschaft und der Wissenschaft zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (Verbundprojekte).
Die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sollen, nachgewiesen an Demonstrations- und Pilotlösungen, die Entwicklung und Realisierung von Konzepten zur Förderung einer ausgewogenen Balance zwischen Stabilität und Flexibilität unterstützen. Es sollen auch Wirtschaftlichkeitspotenziale und Erfolgskriterien aufgezeigt werden. Die Vorschläge sollen sich durch Leitbildfunktion und Referenzcharakter insbesondere zur Stärkung von KMU auszeichnen. Besonders berücksichtigt werden Vorschläge, die konkrete unternehmensfunktions- und disziplinenübergreifende Ansätze aufweisen und die Wege zur raschen Übertragung und Verwertung praxistauglicher Lösungen in die breite Anwendung aufzeigen. Der Kooperation mit kompetenten Umsetzungsträgern wird dabei große Bedeutung beigemessen. Eine signifikante Breitenwirkung für KMU wird erwartet.
Multidisziplinäre Forschungsansätze und "ganzheitliche" Lösungen unter Einbeziehung der entsprechenden Fachdisziplinen werden erwartet.
Die Partner haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss die grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte, vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden, die einem Merkblatt zu entnehmen sind (BMBF-Vordruck 0110; im Internet abrufbar unter http://www.kp.dlr.de/profi/easy/index.htm). Die Vorhaben sollen dauerhafte Innovationsprozesse in den beteiligten Unternehmen anstoßen.
Europäische Kooperation zur Forschung ist erwünscht, auch im Rahmen von EUREKA. Eine Förderung für deutsche Partner in EUREKA-Projekten ist nach den Bestimmungen dieser Bekanntmachung möglich. Antragsteller sollen sich 0 auch im eigenen Interesse 0 im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Aufwendungshöhe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen und Fachhochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die bis zu 100% gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98). Eine Kofinanzierung durch ESF-Mittel ist grundsätzlich möglich.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98). Bei Zuwendungen an Gebietskörperschaften werden die ANBest-Gk Bestandteil eines Zuwendungsbescheides.
Bei einer ESF-Kofinanzierung finden auch die einschlägigen ESF-Bestimmungen Anwendung. Die finanzielle Beteiligung des Europäischen Sozialfonds erfolgt auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999, der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 betreffend den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1784/1999 und der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission vom 8. Dezember 2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger beauftragt:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Projektträger im DLR, Projektträger für das BMBF
"Arbeitsgestaltung und Dienstleistungen"
Heinrich-Konen-Str. 1, 53227 Bonn
Ansprechpartner:
Dr. Claudius H. Riegler
Telefon 0228 3821-320
Telefax 0228 3821-248
E-Mail: claudius.riegler@dlr.de
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://pt-ad.pt-dlr.de/de/775.php abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen: http://www.kp.dlr.de/profi/easy/index.htm
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens zum 1. Dezember 2008 zunächst Projektskizzen zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (zu Nr. 2.1, 2.2, 2.3) in schriftlicher Form - möglichst unter Nutzung von "easy" - auf dem Postweg vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Um den Aufwand möglichst gering zu halten, wird von den Partnern des Verbundes (Konsortium) zunächst nur eine gemeinsame Projektskizze des koordinierenden Partners mit konkretem Bezug zu dieser Bekanntmachung erwartet.
Projektskizzen zum Metaprojekt (Nr. 2.4) und Projektskizzen zur Untersuchung (Nr. 2.5) sind ebenfalls bis spätestens zum 1. Dezember 2008 vorzulegen.
Die Vorlagefristen gelten nicht als Ausschlussfristen. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Projektskizzen sollen in Kurzform auf möglichst nicht mehr als 10 Seiten folgende Angaben enthalten:
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung abgeleitet werden.
Die Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist nach den festgelegten Kriterien des Programms durch den Projektträger vorgeprüft und danach von unabhängigen Expertinnen und Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft diskutiert und bewertet. Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt.
Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Bewertungskriterien sind:
Für das Metaprojekt gelten neben den o.a. Bewertungskriterien zu den Vorhaben (Nr. 2.1, 2.2, 2.3) folgende weiteren Kriterien:
Für die Untersuchung (Nr. 2.5) gelten neben den o.a. Bewertungskriterien folgende weitere Kriterien:
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert (in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator), einen förmlichen Förderantrag unter Nutzung von "easy" in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 5. August 2008
Bundesministerium für Bildung und Forschung
316 - 70 592-1/2
Im Auftrag
Ursula Zahn-Elliott
Deutsche Version dieser Seite
(URL: http://www.bmbf.de/foerderungen/12846.php)
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The electronic application system easy faciliates application for project funding by making available electronic application forms and the information required including regulations, instructions and auxiliary terms and conditions. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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The funding database (Förderdatenbank) of the BMWi provides an overview of the funding programmes of the Federal Government, the Länder and the EU for the business sector. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)