15.10.2008 - 16.01.2009
Mit dem Programm "Lernen vor Ort" unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit Bundesmitteln und mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Rahmen der ESF-Förderperiode 2007-2013 gemeinsam mit deutschen Stiftungen erstmalig in Deutschland ausgewählte Kommunen (Kreise, kreisfreie Städte) darin, ein ganzheitliches, kohärentes Management für das Lernen im Lebenslauf zu entwickeln und umzusetzen. Dieses Programm ist Teil der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung. Diese bündelt zentrale Maßnahmen der Bundesregierung mit dem Ziel, das deutsche Aus- und Weiterbildungssystem in Qualität und Wirkungsbreite zu verbessern und somit zur Sicherung von Wachstum und Fachkräftenachwuchs beizutragen.
Bildung wird vor allem vor Ort vermittelt: In Städten, Kreisen und Regionen durchlaufen die Menschen ihre Bildungsbiographie - von der frühkindlichen Bildung bis hin zur Weiterbildung. Damit das Lernen im gesamten Lebenslauf erfolgreich sein kann, müssen die Bildungsstationen und Bildungsangebote vor Ort wie ein stimmiges, integriertes System aufeinander bezogen und abgestimmt sein. Oft sind sie vor Ort jedoch zersplittert und fragmentarisiert. Ziel ist es daher, bestehende Ansätze zur Entwicklung ressortübergreifender kommunaler Initiativen zur Umsetzung des Lebenslangen Lernens im Sinne eines kohärenten Bildungswesens vor Ort zu stärken und beispielhafte Impulse hinsichtlich der Verknüpfung spezifischer kommunaler Strategien zu setzen.
Die Stiftungen sind als Akteure der Bürgergesellschaft bereits als wichtige Impulsgeber für Bildungsinnovationen hervorgetreten. Ihre Kenntnisse, ihre Erfahrungen und ihre Innovationsbereitschaft sollen von den beteiligten Kommunen im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft genutzt werden können. Diese Zusammenarbeit bietet die Chance, die einzelnen Profile und Methoden, die die beteiligten Stiftungen im Bildungsbereich entwickelt haben, systematisch an ausgewählten Standorten bei der Entwicklung eines aufeinander abgestimmten Bildungswesens einzubeziehen, und dadurch Schubkraft für Innovationen in der Kommune zu entwickeln.
Das BMBF greift mit dem Programm "Lernen vor Ort" die Empfehlungen des Innovationskreises Weiterbildung auf. Es knüpft darüber hinaus an das Aktionsprogramm "Lebensbegleitendes Lernen für alle" und hier insbesondere an die Ergebnisse und Erfahrungen mit regionalen Netzwerken im Programm "Lernende Regionen" an. Zu diesem Programm gibt es teilweise inhaltliche Schnittmengen, neuartig - mit Blick auf die Unterstützung kommunaler Bildungs-konzepte - ist jedoch der strukturelle Ansatz einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft.
Die im Rahmen der Vertiefung des Programms "Lernende Regionen" im Handlungsfeld "Kommunale Kooperation" entwickelten und erprobten Instrumente sind bei der Durchführung des neuen Förderprogramms ggf. ebenso zu berücksichtigen und weiterzuentwickeln wie die einschlägigen Ergebnisse aus den BMBF-Programmen "Schule - Wirtschaft/Arbeitsleben" und "Kompetenzen fördern - Berufliche Qualifizierung für Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf (BQF-Programm)" sowie die Ergebnisse regionaler Projekte im Rahmen des Jobstarter-Programms.
Mit dem Programm "Lernen vor Ort" soll das Lernen für den Erwerb und den Ausbau personaler, sozialer und fachlicher Kompetenzen im gesamten Lebenslauf Unterstützung erfahren. Damit kann ein wichtiger Beitrag zur Gestaltung des Gemeinwesens in den Kommunen, für die Bewältigung des demographischen Wandels und zur Stärkung einer demokratischen Kultur geleistet werden. Für die Kommunen ist das Bildungsniveau ihrer Einwohnerinnen und Einwohner ein wichtiger Faktor für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung. Bildung ist ein entscheidender Standortfaktor. Kommunen haben daher ein starkes Interesse an einem bestmöglichen und aufeinander abgestimmten Bildungsangebot, das erfolgreiche Bildungsbiographien ermöglicht. Die Bildungssysteme vor Ort legen mit ihren Zielen, Inhalten, Arbeitsformen und Strukturen die Grundlage hierfür. Eine gute Bildungsorganisation erhöht die Bildungsbeteiligung vor Ort und verbessert die Angebote.
Transparente Bildungsangebote und klare Rahmenbedingungen für mögliche Bildungswege ermöglichen den Menschen, sich zu orientieren und ihre Bildungsbiographie eigenverantwortlich zu gestalten. Voraussetzung ist außerdem, dass die unterschiedlichen Bildungsbereiche, die ein Mensch in verschiedenen Phasen seines Lebens durchläuft, aufeinander abgestimmt und miteinander verzahnt sind. Der unmittelbare Bezugsrahmen für jede Bildungsbiographie ist die Kommune. Hier werden die Weichen für den späteren Bildungserfolg gestellt. Insbesondere die verschiedenen Bildungsphasen, angefangen von Kindertageseinrichtungen bis zur allgemeinen und beruflichen Weiterbildung, sowie die entsprechenden Übergänge werden wesentlich durch die Akteure in den Kommunen gestaltet.
Das Programm "Lernen vor Ort" will Kreise und kreisfreie Städte (vgl. Abschnitt 4) auf ihrem Weg zu einem ganzheitlichen Bildungswesen unterstützen, in dessen Mittelpunkt die Menschen und deren Bildungsbiographien stehen. Dabei sollen die Chancen für einen besseren Bildungszugang für viele Menschen verbessert und ein Beitrag zur Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit geleistet werden.
Das Programm will daher Kreise und kreisfreie Städte mit einer Ausschreibung dazu ermutigen, ein kommunales Bildungsmanagement (weiter) zu entwickeln und dabei mit weiteren Schlüsselakteuren der Bildung zu kooperieren. Zu einer solchen ganzheitlichen Initiative gehört auch, etwaige bereits vor Ort bestehende Programme, Projekte, Ressourcen oder Netzwerke in die Planung einzubeziehen, um durch eine Abstimmung vor Ort die Kräfte zu bündeln. Hier kommen auch Programme anderer Ressorts in Betracht, wie etwa das Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt", oder das vor kurzem vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ausgeschriebene Programm "Soziale Stadt - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)".
Für die Entwicklung eines kommunalen Bildungsmanagement gibt die Initiative starke Anreize: Zunächst durch eine dreijährige finanzielle Förderung, die durch die inhaltliche Begleitung der ausgewählten Standorte durch kompetente Stiftungen flankiert wird. Für besonders gelungene und transferfähige Vorhaben kann die Förderung dann um zwei weitere Jahre verlängert werden. Die ausgewählten Standorte können so Modelle für vorbildliches kommunales Bildungsmanagement entwickeln, umsetzen und für einen Transfer zur Verfügung stellen.
Gegenstand des Programms ist die Entwicklung und Umsetzung von ganzheitlichen Konzepten zum Lernen im Lebenslauf, bei denen alle Lernphasen der Bildungsbiographie Berücksichtigung finden. Wesentliches Merkmal solcher Konzeptionen ist die Zusammenführung der für Bildung in einer Kommune unterschiedlichen Zuständigkeiten und die Einbeziehung aller wichtigen Bereiche - insbesondere der Familienbildung, der frühkindlichen Bildung, der Übergangsphasen, der allgemeinen und der beruflichen Weiterbildung - unter besonderer Berücksichtigung einer ganzheitlichen Betrachtung individueller Bildungsbiographien. Es ist deshalb geplant, ausschließlich aufeinander bezogene und integrierte Konzepte zu fördern, die insbesondere auf eine bessere Verzahnung und Durchlässigkeit der Bildungsbereiche abzielen.
Die Kommune hat für die Gestaltung des Lernens im Lebenslauf eine herausragende Verantwortung. Aus diesem Grund verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung gemeinsam mit den beteiligten Stiftungen im Rahmen des Programms "Lernen vor Ort" das Ziel, ausgewählte Kreise und kreisfreie Städte dabei zu unterstützen,
Damit soll ein Beitrag geleistet werden,
Die Initiative "Lernen vor Ort" lebt von dem engen Zusammenspiel staatlicher Förderung und dem Engagement der Zivilgesellschaft. Die beteiligten Stiftungen spielen in der Initiative "Lernen vor Ort" eine herausragende Rolle: Sie verfügen über reichhaltige Kenntnisse regionaler Gegebenheiten und weisen mit eigenen Initiativen und Projekten fachliche Kompetenz in der Bildung vor Ort auf.
Die Stiftungen werden die Kommunen als Paten im Rahmen einer Grundpatenschaft bei der Gesamtkonzeption und -umsetzung unterstützen und begleiten. Hierbei können die Stiftungen:
Zusätzlich oder alternativ können sie Kommunen im Rahmen einer Themenpatenschaft bei der Profilierung der Aktionsfelder (vgl. Abschnitt 3) unterstützen.
Die an der Initiative beteiligten Stiftungen arbeiten dabei ggf. mit anderen Stiftungen vor Ort in den genannten Aufgabenfeldern zusammen. Darüber hinaus werden sie ihre eigenen Bildungsinnovationen und damit zusammenhängende Erfahrungen in die Partnerschaft vor Ort aktiv einbringen. Die beteiligten Stiftungen haben sich zu diesem Zweck zu einem Stiftungsverbund zusammengeschlossen, der durch eine Geschäftsstelle betreut wird.
Grundlegende Aktionsfelder (3.1-3.4):
Im Rahmen der Initiative "Lernen vor Ort" sollen die Kommunen darin unterstützt werden, ein kommunales Bildungsmanagement zu etablieren. Die Kernaufgaben bestehen darin,
Die Initiative "Lernen vor Ort" unterstützt die Kommunen bei der Einführung und Erprobung eines kommunalen Bildungsmonitorings. Hierzu wird seitens des BMBF ein Instrument zur Verfügung gestellt, das von den teilnehmenden Kommunen verbindlich eingesetzt werden soll. Dieses Instrument erlaubt den Kreisen und kreisfreien Städten, auf Basis von regelmäßig verfügbaren Statistiken und anderen Informationsquellen eine Datengrundlage für die Gestaltung des Bildungswesens vor Ort selbst zu erstellen, die Informationen zu folgenden Bereichen beinhaltet:
Das Programm "Lernen vor Ort" will Bildung näher an die Menschen bringen. Um Transparenz und Orientierung für die Einzelnen zu ermöglichen, muss es ein neutrales, bildungsbereichs- und trägerübergreifendes Beratungsangebot geben, für dessen Bereitstellung die Kommunen besonders geeignet sind. Das Programm soll dazu beitragen, die Beratungsangebote vor Ort eng aufeinander abzustimmen. Im Ergebnis soll ein an der Biographie der einzelnen Menschen und am Lernen im Lebenslauf orientiertes Beratungsangebot bereitgestellt werden.
Dabei sind folgende Elemente zu berücksichtigen:
Ein weiteres zentrales Anliegen der Initiative "Lernen vor Ort" ist die Verbesserung der bildungsbezogenen Übergänge im Rahmen des lebensbegleitenden Lernens durch ein entsprechendes Übergangsmanagement. Nicht gelingende Übergänge spiegeln sich häufig erst später in hohen (Ausbildungs-) Abbruchquoten und in einer geringen Beteiligung an Weiterbildung wider. Dabei spielt auch die Frage der Vereinbarkeit von (Weiter-) Bildung mit Beruf und Familie eine Rolle.
An den Übergangsbereichen wird besonders deutlich, wie hoch der Bedarf nach einer besseren Abstimmung zwischen den Bildungsbereichen und einer ganzheitlichen Betrachtung des einzelnen Bildungsverlaufs und des sozialen Umfelds der Menschen ist. Um insbesondere
(Aus-)Bildungsabbrüchen vorzubeugen und zu bewältigen, (Aus-)Bildungsabbruchquoten zu senken sowie die Bildungsbeteiligung zu erhöhen, ist die enge Kooperation und Arbeitsteilung aller vor Ort beteiligten Akteure notwendig.
Im Rahmen des Programms "Lernen vor Ort" sollen Modelle des Übergangsmanagements entwickelt werden, deren Kern jeweils die bildungsbereichsübergreifende Begleitung der Lernenden ist, d. h. eine an der Biographie orientierte Begleitung über einzelne Bildungsabschnitte hinaus. Damit soll zugleich eine bessere Verzahnung und die Erhöhung der Durchlässigkeit der Bildungsbereiche vorangetrieben werden. Im Fokus stehen die Systematisierung und die Zusammenarbeit der an den Schnittstellen der Bildungsbereiche beteiligten Institutionen und beteiligten Einrichtungen in ausgewählten Übergangsbereichen, unter Berücksichtigung der Hochschulen. Unter Einbeziehung der betreffenden Akteure und Zielgruppen (einschließlich der Eltern) sollen Strukturen und Angebote entwickelt werden, die den reibungslosen Übergang zwischen den Systemen ermöglichen.
Dazu gehören insbesondere die folgenden Bereiche:
Sofern Kreise und kreisfreie Städte bereits im Rahmen des BMBF-Programms "Perspektive Berufsabschluss", Förderinitiative "Regionales Übergangsmanagement Schule - Ausbildung" gefördert werden, kann der Bereich 3.4 nicht gefördert werden.
Die Initiative "Lernen vor Ort" will die Kommunen darin unterstützen, ihre Bildungsaktivitäten in zwei der im Folgenden genannten Aktionsfelder besonders zu profilieren. Die nachstehenden Aktionsfelder sind für bestimmte Kommunen von besonderer Relevanz. Lösungsansätze, die einzelne Kommunen für die genannten Bereiche entwickeln, sollen auf ungeförderte Kommunen übertragen werden können und damit Leuchtturmcharakter für die Initiative "Lernen vor Ort entfalten.
Für die nachfolgend aufgeführten Handlungsfelder gilt insgesamt, dass sie nicht isoliert Gegenstand einer Förderung sein können, sondern nur als integrierter Bestandteil eines übergreifenden kommunalen Bildungskonzepts (siehe 3.1) einschliesslich der unter 3.2 - 3.4 aufgeführten Kernelemente.
Demographischer Wandel
Der demographische Wandel ist für viele Kommunen in Deutschland eine besondere Herausforderung. In dem Themenfeld geht es darum, das Bildungswesen vor Ort unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels in den Blick zu nehmen. Dabei sollen, auf der Grundlage einer regionalen Analyse zur demographischen Entwicklung der Kommune, Konzepte entwickelt und umgesetzt werden.
Konkrete Elemente solcher Konzepte können sein:
Integration und Diversitätsmanagement
Zusammen mit dem demographischen Wandel ist der Umgang mit Menschen, die aufgrund von Herkunft, Behinderung oder Arbeitslosigkeit benachteiligt sind, von großer Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit von Kommunen. In diesem Aktionsfeld können u. a. Konzepte erarbeitet werden, die Benachteiligten neue Chancen durch Bildung eröffnen. Hierbei können insbesondere Modelle entwickelt und erprobt werden, die
Familienbildung / Elternarbeit
Im Prozess des Lernens im Lebenslauf rückt die Rolle der Eltern und der Familien zunehmend in den Fokus. Auf kommunaler Ebene ist der Bereich der Eltern- und Familienbildung in der Regel bei kirchlichen oder städtischen Trägern angesiedelt, aber selten in den Gesamtkontext der kommunalen Bildungsplanung integriert. Das Aktionsfeld umfasst insbesondere die Entwicklung und Erprobung
Demokratie und Kultur
Die Initiative Lernen vor Ort unterstützt die durch demographischen Wandel und Zuwanderung geprägte (Weiter-) Entwicklung der Zivilgesellschaft und die Entwicklung einer demokratischen Kultur in den Kommunen. Für die Entwicklung demokratischer Werte und demokratischen Verhaltens bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen spielt die Bildung in den Kommunen eine wichtige Rolle. Im Rahmen des Aktionsfeldes sollen die Demokratie als Lebensform gestärkt und die dafür nötigen Kompetenzen im Kindergarten, in der Schule und in der Kommune entwickelt werden. Dafür muss staatliches Handeln eng mit zivilgesellschaftlichem Engagement verzahnt werden. Darüber hinaus sollen Konzepte im Bereich der kulturellen Bildung erprobt und umgesetzt werden. Im Einzelnen können hierbei die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten gefördert werden, die
Wirtschaft, Technik, Umwelt und Wissenschaft
Nur eine gut ausgebildete und mit den neuesten Technologien vertraute Generation wird den erwarteten hohen Fachkräftemangel decken können. Im Rahmen des Aktionsfelds sollen
Die Zuwendung wird für die Weiterentwicklung und die Umsetzung eines kommunalen Handlungskonzeptes gewährt.
Die Antragstellung erfolgt als Einzelvorhaben oder im Verbund.
Antragsberechtigt sind bei
Die Beantragung als Verbundprojekt erfolgt nach den im BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0110.pdf) getroffenen Regelungen.
Das Programm wird im Rahmen einer wissenschaftlichen Begleitforschung evaluiert. Die Bereitschaft zur Selbstevaluation des Projekts und zur Beteiligung an dem Monitoring und der Evaluation des Programms ist erforderlich. Jeder Zuwendungsempfänger verpflichtet sich auch zur Teilnahme am programmübergreifenden Transfer und zum Austausch von Ergebnissen und Erfahrungen mit der Einrichtung, die mit der wissenschaftlichen Begleitung beauftragt wird.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Kofinanzierung aus Mitteln des Europäischen Strukturfonds - hier Europäischer Sozialfonds (ESF) - beruht auf dem operationellen Programm für den Bund (am 20.12.2007 von der Europäischen Kommission genehmigt - CCI 2007DE05UPO001).
Die Förderung ist auf einen Zeitraum von zunächst 3 Jahren begrenzt. Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gewährt. Im Anschluss an die Förderung von 3 Jahren besteht die Möglichkeit einer Verlängerung um weitere zwei Jahre.
Voraussetzung einer Weiterförderung nach 3 Jahren ist ein Antrag auf Aufstockung, der 5 Monate vor Ablauf der ersten drei Jahre der Förderung vorgelegt wird. In diesem sind die Fortschritte des strukturellen Aufbaus sowie die Umsetzung innovativer Maßnahmen darzustellen. Darüber hinaus ist ein Transferkonzept zur Übertragung der Konzepte auf eine ungeförderte Partnerkommune vorzulegen. Zu diesem Zeitpunkt ist auch eine Planung für die nachhaltige Fortschreibung des Vorhabens nach Auslaufen der BMBF-Förderung aufzuzeigen.
Die Förderung besteht in der Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung. Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer Vollfinanzierung von abgegrenzten Teilausgaben, d.h. in Höhe von 100% der zuwendungsfähigen, abgegrenzten Ausgaben gewährt.
Zuwendungsfähig sind Personalausgaben, Vergabe von Aufträgen und Ausgaben für Dienstreisen im Inland im Rahmen der programmweiten Aktivitäten.
Nicht zuwendungsfähig im Rahmen dieser Förderung sind Mieten, Rechnerausgaben, Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Software, Literatur, Gegenstände bis 410,00 Euro und Investitionen sowie wissenschaftliche Begleitung und Evaluation.
Diese sind außerhalb des Finanzierungsplans vom Netzwerk durch Eigen- und Drittmittel zu leisten. Das Volumen dieser Ausgaben ist in der Vorhabengesamtplanung auszuweisen. Im abschließenden Verwendungsnachweis sind auch die nicht bezuschussten, sondern vom Zuwendungsempfänger bzw. Dritten finanzierten und dem Vorhaben zuzuordnenden Ausgaben und ihre Finanzierung darzustellen.
Erläuterungen und weitere Bestimmungen zu einzelnen Ausgaben:
Eine Weiterleitung der Zuwendung an Dritte ist nicht möglich.
Über die Förderung entscheidet das BMBF auf der Basis der abschließenden Begutachtung durch eine Jury. Der Jury gehören das BMBF, eine Vertretung der KMK, des Städtetags, eine Expertin/ein Experte aus dem Bereich der Regionalentwicklung, die Sozialpartner und eine nicht unmittelbar als Projektpartner eingebundene Vertretung der Stiftungen an.
Die Bemessung der Fördermittel richtet sich nach dem spezifischen Förderbedarf und der im Antrag dargelegten Profilbildung.
Eine Kumulation von Mitteln aus diesem Programm und Fördermitteln anderer BMBF- Programme zur Komplementärfinanzierung einzelner Vorhaben ist nicht gestattet.
Die Fördermaßnahme dient nicht der Reduzierung von Länderausgaben oder kommunaler Ausgaben. Die Zuwendung wird vielmehr für die Bündelung der Bildungsaktivitäten vor Ort und damit anfallenden zusätzlichen abgegrenzten Teilausgaben gewährt. Im Antrag ist zu bestätigen, dass es sich um eine zusätzliche Maßnahme handelt.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides werden die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) in Verbindung mit den "Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis" (BNBest-BMBF 98). Bei Verbundvorhaben mit Antragstellern, die keine Gebietskörperschaft bilden, gelten die ANBest-P in Verbindung mit den BNBest-BMBF 98.
Darüber hinaus finden auf Grund der ESF-Kofinanzierung die einschlägigen ESF-Bestimmungen Anwendung.
Die finanzielle Beteiligung des Europäischen Sozialfonds erfolgt auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für kommunale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999, der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 betreffend den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1784/1999 und der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission vom 8. Dezember 2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie des Operationellen Programms des Bundes für den ESF, Förderperiode 2007-2013 (am 20.12.2007 von der Europäischen Kommission genehmigt).
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF einen Projektträger beauftragt:
Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (PT-DLR)
für das Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bildungsforschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel.: 0228/3821 - 322
E-Mail: lernen-vor-ort@dlr.de
Dort können Auskünfte zu Fragen der Projektförderung eingeholt werden.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe können Kreise/kreisfreie Städte beim Projektträger bis spätestens 16. Januar 2009, 16.00 Uhr eine Ideenskizze mit einem Konzeptvorschlag in elektronischer Form über die elektronische Skizzenerfassung PTOUTLINE einreichen, die unter https://www.pt-it.de/ptoutline/lvo verfügbar ist. Nach Abschluss aller Eingaben in das elektronische Skizzenerfassungssystem PTOUTLINE produziert dieses ein Datenblatt, das durch die einreichende Stelle mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift zu versehen und ebenfalls bis spätestens 16. Januar 2009 (es gilt der Poststempel) auf dem Postweg an den Projektträger abzusenden ist.
Die Projektskizzen sind wie folgt zu gliedern:
In der Skizze kann bereits eine Partnerschaft mit einer Stiftung enthalten sein. Dies ist aber keine zwingende Voraussetzung. Eine zu diesem Zeitpunkt verabredete Patenschaft mit einer Stiftung spielt auch keine Rolle für die Bewertung der Ideenskizze.
Die Geschäftsstelle des Stiftungsverbundes gibt auf der Grundlage einer fachlichen Einschätzung der Ideenskizzen durch den Projektträger ein Votum hinsichtlich möglicher Patenschaften zwischen Kreisen/kreisfreien Städten und Stiftungen ab. Anschließend trifft die Jury (vgl. Abschnitt 5.4) eine Vorauswahl unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Weitere Informationen sowie Orte und Zeiten der Informationsveranstaltungen für die Einreichung von Projektskizzen sind folgender Internetseite zu entnehmen:
http://www.lernen-vor-ort.info/.
Auf Grundlage der Empfehlungen der Jury fordert der Projektträger einzelne Kreise/kreisfreie Städte zur Antragstellung auf und weist dabei, sofern noch keine Stiftung aus dem Stiftungsverbund Partner der betreffenden Kommune ist, auf Stiftungen aus dem Stiftungsverbund hin, die bei der Antragstellung mitwirken können. Stiftungen und Kommunen (Kreise/kreisfreie Städte) gehen in dieser Stufe des Verfahrens in der Regel eine Kooperation (vgl. Abschnitt 2) auf Grundlage einer Einverständniserklärung ein1.
Die Jury (vgl. Abschnitt 5.4) spricht auf Grundlage der fachlichen Vorprüfung der Anträge durch den Projektträger Empfehlungen zur Förderung aus. Dabei werden folgende Kriterien berücksichtigt:
Das BMBF informiert die jeweils betroffenen Länder über die Empfehlungen der Jury und bittet um eine Stellungnahme und Bewertung. Ein Vorhaben wird ohne die Zustimmung durch das betreffende Land nicht gefördert.
Das BMBF bewilligt abschließend auf Grundlage der Bewertungen der Länder und der Förderempfehlungen der Jury.
Vordrucke für die förmliche Antragstellung, Richtlinien, Merkblätter sowie die Zuwendungsbestimmungen können unter http://www.foerderportal.bund.de/ abgerufen werden. Dazu wird auch auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" hingewiesen. Vordrucke werden auf Anforderung auch vom Projektträger zur Verfügung gestellt.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO), die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften sowie die §§ 48 bis 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind. Außerdem gelten die Vorschriften für die Bewirtschaftung der Mittel des Europäischen Sozialfonds.
Der Bundesrechnungshof ist gemäß §§ 91, 100 (BHO) zur Prüfung berechtigt; ebenso Organe der Europäischen Kommission und des Europäischen Rechnungshofes sowie die Prüfbehörde bzw. die von ihr beauftragten Prüfstellen für ESF-kofinanzierte Vorhaben.
Diese Förderrichtlinien treten mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 01.10.2008
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Corinna Maria Brüntink
Deutsche Version dieser Seite
(URL: http://www.bmbf.de/foerderungen/13064.php)
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The electronic application system easy faciliates application for project funding by making available electronic application forms and the information required including regulations, instructions and auxiliary terms and conditions. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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The funding database (Förderdatenbank) of the BMWi provides an overview of the funding programmes of the Federal Government, the Länder and the EU for the business sector. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)