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14.01.2009 - 13.03.2009

Bekanntmachung

der Förderrichtlinien Tomographie des nutzbaren Untergrundes - Von der Durchschallung zum Echtzeitmonitoring im Rahmen des BMBF/DFG-Sonderprogramms GEOTECHNOLOGIEN

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Der oberflächennahe Bereich unseres Planeten (Millimeter bis 10er Kilometer) ist als Schnittstelle zwischen Geo-, Bio-, Hydro- und Atmosphäre für das Alltagsleben von fundamentaler Bedeutung. Hier finden sich beispielsweise die lebenswichtigen Wasser- und Rohstoffvorkommen. Auch als Speicherraum, umweltfreundliche Energieressource oder Baugrund für Industrie- und unterirdische Verkehrsanlagen ist die oberste Erdkruste von großer Bedeutung. Die Erkundungs- und Beobachtungstechnologien sind für diesen ökonomisch wie ökologisch sensiblen Bereich jedoch nur unzureichend entwickelt. Zwar stehen für die Kohlenwasserstoffexploration einschlägige Methoden zur Verfügung. Sie sind für den darüber hinaus gehenden Einsatz in anderen Anwendungsbereichen aber wenig geeignet, da sie zu speziell und kostenintensiv sind.

Besonderer Bedarf besteht an Technologien und Methoden, die auf unterschiedlichen räumlichen und zeitlichen Skalen eine hoch auflösende Abbildung von Strukturen und Prozessen im Untergrund ermöglichen. Neben Neu- und Weiterentwicklungen im Bereich der mathematischen Geophysik und der Feldmessung gilt es insbesondere, innovative methodische Ansätze zu entwickeln, die eine gezielte und einsatzspezifische Verknüpfung bestehender Verfahren wie z.B. die Reflexionsseismik, Geomagnetik oder Elektromagnetik erlauben. Dadurch lassen sich neue Anwendungsbereiche erschließen, wie die Materialprüfung oder die Erkundung von unterirdischen Speicherräumen zur Lagerung des Treibhausgases CO2. Mit den Ergebnissen sollen der Praxis sollen hochwertige Lösungen zur einsatzspezifischen Anwendung zur Verfügung gestellt werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Es sollen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten gefördert werden, die dem dargestellten Zuwendungszweck entsprechen. Im Mittelpunkt zukünftiger Forschungsarbeiten stehen die Entwicklung skalenübergreifender Multiparameter-Methoden und deren technologische Anwendung sowie die Entwicklung innovativer Feldmesstechniken. Besonders Wellenverfahren, Diffusionsverfahren und Potenzialverfahren sollen weiterentwickelt und im Kosten/Nutzen-Segment optimiert werden. Die räumlichen Skalen, die abgebildet, analysiert und charakterisiert werden, reichen vom Millimeter- bis zum Kilometer-Maßstab. Auf der Zeitskala sollen Methoden entwickelt werden, die Prozesse im Bereich von Sekunden bis Jahren erfassen können. Ziel der Forschungsarbeiten ist die Entwicklung innovativer und kostengünstiger Messmethoden, die sich für einen breiten Einsatz in der ingenieurtechnischen Anwendung eignen. Durch gemeinsame Pilotvorhaben mit beteiligten Unternehmen ist die Praxistauglichkeit der Entwicklungen bereits im FuE-Stadium zu validieren. Gegenstand der Förderung sind FuE-Vorhaben zu folgenden Themenschwerpunkten:

2.1 Entwicklung neuer Inversionsstrategien

Trotz methodischer Fortschritte im Bereich der mathematisch numerischen Geophysik werden in der Praxis - häufig aus wirtschaftlichen Gründen - meist nur einzelne Verfahren (vgl. oben 1.1) isoliert eingesetzt, obwohl die gezielte Kombination unterschiedlicher Verfahren große Vorteile und neue Möglichkeiten der Datenbearbeitung und Interpretation bietet. Bei solchen Multi-Methoden-Erkundungsstrategien besteht ein methodisches Defizit, um die unterschiedlichen Daten effizient und kostengünstig im Feld zu gewinnen und die resultierenden Daten/Modelle auch unter Berücksichtigung nicht-geophysikalischer Information quantitativ zu integrieren, z. B. mittels gemeinsamer Inversionsverfahren. Sie werden angewendet, um mit den gemessenen Daten, Modellparameter zu bestimmen. Forschungsbedarf besteht unter anderem bezüglich der

  • gemeinsamen Inversion nach unterschiedlichen physikalischen Größen
  • Untersuchung physikalischer Zusammenhänge zwischen unterschiedlichen (petro)physikalischen Eigenschaften bei gemeinsamer Inversion
  • Quantifizierung von Fehlergrenzen (Toleranzen) und Auflösung bei der Inversion
  • Entwicklung von robusten und schnellen Verfahren zur Inversion bestehender Daten
  • Implementierung bestehender und neuer Inversionsverfahren in nutzerfreundlichen Programmpaketen, um die Verbreitung moderner Inversionstechniken zu vergrößern
  • Optimierung der auf unterschiedlichen Methoden basierenden Interpretation durch eine Verknüpfung der unterschiedlichen physikalischen Parameter
  • Parallelisierung bestehender Algorithmen

In zukünftigen Forschungsvorhaben sollen unterschiedliche tomographische Verfahren und Methoden mittels innovativer Ansätze verknüpft werden. Ziel ist es, den Übergang von 2D zu 3D und die zeitliche Entwicklung zu realisieren und daraus physikalische Eigenschaften und relevante Parameter abzuleiten.

2.2 Entwicklung neuer Simulationstechniken

Um die räumliche Rekonstruktion der Verteilung physikalischer Parameter zu erreichen, sind bei fast allen geophysikalischen Methoden und auf allen Skalen zwei grundsätzliche Probleme zu lösen: 1. die Vorwärtsmodellierung oder Simulationsrechnung und 2. die Dateninversion oder Tomographie. Für alle Methoden gilt generell, dass sie auf der simulations- und messtechnischen Seite weiterentwickelt werden müssen, um eine möglichst optimale Positionierung der Quellen und Sensoren (optimiertes räumliches Datensampling) zu erreichen. Ziel muss es sein, in Kombination mit neuen mathematisch/numerischen Methoden, die Abbildungs- und Auflösungsbedingungen im Inversionsprozess zu verbessern. Forschungsbedarf besteht zum Beispiel bei der 

  • Integration moderner Modellierungs- & Simulationsverfahren in bestehende Inversionsstrategien
  • Reduzierung restriktiver Approximationen (Näherungslösungen) bei der Vorwärtsrechung zur Verbesserung der Auflösung und Minimierung des Messaufwandes
  • Integration von Referenzmodellen zur Validierung von Inversionsmethoden

2.3 Optimierung der Datenakquisition

Neben synthetischen Referenzmodellen ("benchmarking") sollen Daten und Ergebnisse aus bereits durchgeführten Feldexperimenten akquiriert und als Testdaten für einen multidisziplinären methodischen Ansatz genutzt werden. Forschungsbedarf besteht u.a. zur

  • Entwicklung von Methoden zur Vorab- oder Vorort-Optimierung von Messgeometrien und Explorationsstrategien
  • Entwicklung effizienter und flexibler Datenakquisitionsstrategien bzw. Anpassung/Entwicklung entsprechender innovativer Messtechnik und Anpassung an effizientere Datenbearbeitungsstrategien

Durch die Verwendung bereits existierender Datensätze werden einerseits Kosten eingespart, andererseits ermöglicht dieser Ansatz die Schaffung signifikanter Synergien zu anderen Forschungsvorhaben in den GEOTECHNOLOGIEN und darüber hinaus. Auch ohne teure Feldexperimente können auf diese Weise Methoden und Techniken weiterentwickelt und über physikalische Kenngrößen integriert werden. Dadurch wird ein erheblicher Mehrwert sowohl für die Grundlagenforschung als auch für die Anwendung erzielt.

3. Förderung von Nachwuchsgruppen

Es besteht die Möglichkeit zur Förderung einer Nachwuchsgruppe zu den ausgeschriebenen Themenbereichen (2.1-2.3). Das Angebot richtet sich an Post-Doktoranden, mit minimal zwei und maximal vier Jahren Post-Doc-Tätigkeit und einer substantiellen internationalen Forschungserfahrung während der Promotion oder der Post-Doktorandenphase. Wichtigstes Auswahlkriterium ist die herausragende wissenschaftliche Qualität der Bewerber(innen). Die Nachwuchsgruppe soll vorrangig an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung angebunden sein. Die Einrichtung übernimmt die Arbeitgeberfunktion und stellt die notwendige Infrastruktur zur Verfügung. Daneben können auch Gruppen gefördert werden, die in vertraglich geregelten Netzwerken organisiert sind. Teilnehmer eines solchen Netzwerks können auch Forschungsabteilungen aus der Industrie angehören. In diesem Fall sollte der Leiter Angehöriger einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung sein. Die Antragsteller können im Rahmen der Fördermaßnahme Mittel für die eigene Stelle als Gruppenleiter (TVÖD 14/TVÖD 15) und maximal drei weitere Stellen beantragen (Post-Doc: TVÖD 13; Doktoranden: TVÖD 13/2; Technischer Mitarbeiter) sowie Sach-, Reise- und Investitionskosten. Es gelten die Bemessungsgrundlagen, wie unter Pkt. 6 beschrieben. Der Förderzeitraum beträgt drei, maximal sechs Jahre. Nach drei Jahren ist ein Zwischenbericht vorzulegen, der die Entscheidungsgrundlage für eine mögliche weitere dreijährige Förderphase bildet. Für die Antragstellung gelten im Weiteren die nachfolgenden Punkte dieser Bekanntmachung.

4. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen. Informationen zur EU-verbindlichen KMU-Definition sind unter http://europa.eu.int/comm/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/index_de.htm

nachzulesen. Zur Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Bei Verbundprojekten ist von den Partnern der Koordinator zu benennen.

5. Zuwendungsvoraussetzungen

Der integrative und interdisziplinäre Ansatz der Forschungsthemen legt die Bearbeitung der aufgeworfenen Fragen in größeren Verbundprojekten nahe. Unter dieser Prämisse wird eine Verbundbildung zur kooperativen und interdisziplinären Bearbeitung der unter den Nummern 2.1 bis 2.4 skizzierten Fragestellungen erwartet. Gefördert werden soll auch der Know-how-Transfer von der Wissenschaft in die Anwendung. Dazu ist eine aktive Beteiligung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft anzustreben. Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen und durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein. Bei Verbundprojekten haben die Partner ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - entnommen werden.

Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projekts mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Antrag kurz dargestellt werden. Weiterhin sollen Antragsteller prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projekts ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Überlegungen und Planungen dazu sind mit dem Antrag auf Bundeszuwendung ebenfalls darzustellen. Weitere Informationen zur EU-Förderung sind unter http://www.dlr.de/Pt/eu  und über den elektronischen Dienst der Europäischen Kommission http://www.cordis.lu abrufbar.

6. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und Instituten der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Bei der Bemessung der Förderquote ist der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation zu beachten. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt bei Verbundprojekten, für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Aufschlagregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

7. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98). Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).

8. Verfahren

8.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen

Projektträger Jülich
Meeres-, Polarforschung,
Geowissenschaften, Schifffahrt und Meerestechnik (PtJ-MGS)
Postfach 301144
18119 Rostock-Warnemünde
Tel.: 0381 / 5197-280
Fax: 0381 / 51509
E-Mail: ptj-mgs@fz-juelich.de
beauftragt.
Dort sind weitere Informationen erhältlich. Die Formulare für förmliche Anträge sowie Richtlinien, Merkblätter und die Nebenbestimmungen können abgerufen werden unter http://www.kp.dlr.de/ profi/easy/bmbf/index.htm. Auf Anforderung stellt der Projektträger auch die Formulare zur Verfügung.

8.2 Vorlage von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig. Zunächst können bis 13. März 2009 formlose Antragsskizzen in deutscher und englischer Sprache (in je 8-facher Ausfertigung) vorgelegt werden bei:

Koordinierungsbüro GEOTECHNOLOGIEN
Helmholtz Zentrum Potsdam
Deutsches GeoForschungsZentrum
Wissenschaftspark Albert Einstein
Telegrafenberg
14473 Potsdam

Tel:  0331-288-1070
Fax: 0331-288-1077

Die Projektskizzen sind auf dem Postweg vorzulegen. Sie dürfen einen Umfang von 6 DIN-A4-Seiten, zusätzlich max. 3 Seiten pro weiteres Teilvorhaben nicht überschreiten. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Verspätet eingehende Antragsskizzen können möglicherweise nicht berücksichtigt werden. Es wird geraten, für eine Beratung mit dem Koordinierungsbüro GEOTECHNOLOGIEN Kontakt aufzunehmen.

Die Antragsskizzen müssen Aussagen zu folgenden Punkten enthalten:

  • Projektleiter/in, Kooperationspartner (inkl. Anschrift, Tel., FAX, e-mail)
  • Thema gem. Förderrichtlinien
  • Zielsetzung, Forschungsinhalte, Gesamtkonzeption
  • Stand der Forschung (national/international)
  • internationale Einbindung der Forschungsarbeiten
  • Methodik für das Vorhaben
  • Eigene Vorarbeiten, Qualifizierung des Projektleiters/der Projektleiterin,
  • Zeitplan,
  • Finanzierungsplan,
  • Erfüllung der Bewertungskriterien gemäß Nr. 5 dieser Richtlinien ("Zuwendungsvoraussetzungen").

Aus der Vorlage der Antragsskizzen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

8.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden durch einen internationalen Gutachterkreis bewertet. Bewertungskriterien sind neben den inhaltlichen und formalen Voraussetzungen vor allem:

  • wissenschaftliche Qualität und Originalität des Projekts,
  • ausgewiesene Qualifikation des Projektleiters/der Projektleiterin und der beantragenden Forschungseinrichtungen,
  • Interdisziplinarität des Vorhabens,
  • voraussichtlicher Beitrag zum Wissenszuwachs.

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für die Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

8.4 Einreichung von Anträgen

Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen formgebundenen Förderantrag (in Deutsch und Englisch) beim Projektträger Jülich vorzulegen. Hierzu wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen. Die entsprechenden Formulare sowie Richtlinien, Merkblätter und die Nebenbestimmungen können abgerufen werden unter: http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htm. Auf Anforderung stellt der Projektträger die Formulare auch in Papierform zur Verfügung.

Die eingereichten Förderanträge werden dem internationalen Gutachergremium erneut zur Bewertung vorgelegt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Das BMBF entscheidet abschließend über eine Förderung positiv begutachteter Anträge. Sollten die verfügbaren Finanzmittel für die Zahl der förderwürdigen Vorhaben nicht ausreichen, wird eine Prioritätensetzung erfolgen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendungen gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

9 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 17. Dezember 2009

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Reinhold Ollig

Additional information

Deutsche Version dieser Seite
(URL: http://www.bmbf.de/foerderungen/13336.php)