06.03.2009 - 29.04.2009
Vom 16. Februar 2009
In den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland wurden in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen initiiert, um die Qualität des Bildungssystems und seiner Ergebnisse, die seit den internationalen Vergleichsuntersuchungen in die öffentliche Diskussion gekommen sind, weiterzuentwickeln und nachhaltig zu sichern. Wie in anderen Staaten sind dabei auch in Deutschland die Steuerungsstrukturen und -instrumente im Bildungswesen in den Blickpunkt des Interesses geraten und sollen so verändert werden, dass qualitätsvolle Ergebnisse zielgerichtet und zugleich ökonomisch erbracht werden können. Viele Mittel und Anstrengungen sind in den letzten Jahren darauf verwendet worden, neue Steuerungsinstrumente (z. B. Teilnahme an international vergleichenden Untersuchungen, Einführung von Bildungsstandards und darauf bezogenen Lernstandserhebungen, Bildungsberichterstattung und Verfahren der Schulinspektion) zu etablieren und das derzeit im System verfügbare "Steuerungswissen" durch outputorientierte Steuerungsverfahren zu verbessern.
Diese Innovationen mögen Grundlagen und förderliche Bedingungen für eine verbesserte Systemsteuerung schaffen; ob sie aber erfolgreich im Sinne der definierten Ziele sind, ist eine empirische Frage. Innovationen sind keine "Selbstläufer", die den erhofften Ertrag automatisch erbringen. Vielmehr müssen sie im Bildungssystem auf verschiedenen Systemebenen verstanden, aufgegriffen und in neue Entwicklungsmaßnahmen umgesetzt werden. Angesichts ihrer Bedeutung im Rahmen von Umstrukturierungsprozessen auf allen Ebenen des Systems soll durch Forschungen im Kontext des Rahmenprogramms zur Förderung der empirischen Bildungsforschung das Wissen um Einstellungen und Erfahrungen, Vorgänge, Prozesse und Wirkungen empirisch fundiert werden. Das durch diese empirische Forschung generierte Wissen soll einen Beitrag leisten zur Verbesserung von Steuerung im Bildungssystem.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Fördermaßnahme bezieht sich auf empirisch angelegte Forschungsvorhaben, in denen Fragen der Systemsteuerung im Bildungswesen, ggf. unter Einschluss von Umstrukturierungsfragen, in umfassender Weise untersucht werden. Steuerung meint dabei - über hoheitliches staatliches Handeln hinaus - die Regelung von Sachverhalten im Bildungssystem durch staatliche wie durch nicht-staatliche Akteure. Besonders erwünscht sind daher Untersuchungen zu Problemen der Handlungskoordination zwischen Akteurskonstellationen in einem Mehrebenensystem sowie Untersuchungen zur Wirksamkeit und zu den Wirkungen neuer Steuerungsinstrumente.
Im Fokus stehen Fragen der Systemsteuerung in unterschiedlichen Sektoren des Bildungswesens, wobei der Steuerung im Schulwesen eine besondere Bedeutung zukommt.
Zusätzlich sollen die Forschungsvorhaben folgenden Prinzipien genügen:
Gefördert werden theorie- und hypothesengeleitete empirische Forschungsvorhaben zu Fragen in folgenden Bereichen:
Indikatoren für die Erfassung von Steuerungsmechanismen und deren koordinierende Wirkungen sind selbst wichtige Instrumente evidenzbasierter Steuerung. Ihre Weiterentwicklung ist daher prinzipiell ebenfalls Gegenstand von Forschung. Hierzu erfolgt eine gesonderte Förderbekanntmachung im Kontext des Rahmenprogramms zu einem späteren Zeitpunkt.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt darüber hinaus, im Rahmen ihrer Initiative zur Förderung der empirischen Bildungsforschung im Bereich "Steuerung im Bildungssystem" eine Koordinierungsstelle einzurichten, die vor allem die folgende Aufgaben übernehmen soll:
Nicht förderfähig sind:
Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Grundlegende Voraussetzung für eine Förderung ist ein empirisch-analytischer Zugang zu dem unter Nummer 2 skizzierten Gegenstandsbereich der Förderung.
Projektleiterinnen/Projektleiter der Antrag stellenden Institution müssen durch einschlägige Expertise und entsprechende wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein sowie eine hohe Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit und zum fachlichen Austausch mit den Beteiligten an weiteren geförderten Forschungsvorhaben mitbringen.
Im Rahmen dieser Fördermaßnahme für die empirische Bildungsforschung werden sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte gefördert. Im Fall von Verbünden wird eine gemeinschaftliche Bewerbung der Interessentinnen/Interessenten in Form der Vorlage einer gemeinsamen Vorhabenbeschreibung vorausgesetzt.
Jede Vorhabenbeschreibung muss die Unterschrift der/des Hauptverantwortlichen für das geplante Vorhaben tragen. Partnerinnen/Partner innerhalb einer Institution haben in geeigneter Weise eine Vereinbarung über ihre Zusammenarbeit zu treffen. Sofern unterschiedliche Institutionen beteiligt sind, haben alle Partnerinnen/Partner eines solchen Verbundes ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der endgültigen Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft nach bestimmten, vom BMBF vorgegebenen Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - (http://www.foerderportal.bund.de) entnommen werden.
Antragstellerinnen/Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Antragstellerinnen/Antragsteller verpflichten sich, die im Rahmen des Projektes gewonnenen Daten nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (z. B. dem Zentralarchiv für empirische Sozialforschung an der Universität Köln [ZA] oder einem Forschungsdatenzentrum) zur Verfügung zu stellen. Dort werden die Daten archiviert, dokumentiert und auf Anfrage für weitere wissenschaftliche Untersuchungen zur Verfügung gestellt.
Um Forschungsergebnisse für Reformen im Bildungssystem nutzen zu können, ist eine allgemein verständliche Ergebnisaufbereitung erforderlich. Antragstellerinnen/Antragsteller verpflichten sich, die Ergebnisse ihrer Vorhaben außer für die Fachöffentlichkeit zusätzlich auch zur Veröffentlichung für ein breites bildungspolitisch interessiertes Publikum aufzubereiten. Diese Veröffentlichungen sollen u. a. bei dem zurzeit im Aufbau befindlichen Subportal "Empirische Bildungsforschung" des BMBF eingestellt werden. Antragstellerinnen/Antragsteller müssen sich ferner bereit erklären, Angaben über ihr Vorhaben in standardisiertem Format zur Veröffentlichung im genannten Internetportal zur Verfügung zu stellen. Dieser Beitrag zur Verwertung/Öffentlichkeitsarbeit lässt die Regelungen der Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98) sowie die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98) unberührt.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von in der Regel bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.
In besonders begründeten Fällen kann eine zweite Förderphase von erneut bis zu drei Jahren beantragt werden. Ein Anspruch auf Förderung einer zweiten Phase besteht nicht.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Beantragt werden können Mittel für wissenschaftliches Personal, wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte sowie für Sach- und Reisemittel und in Ausnahmefällen für Investitionen und weitere Positionen. Hierbei muss ein von der Grundausstattung der Antrag stellenden Einrichtung abgrenzbarer vorhabenspezifischer Bedarf vorliegen. In begründeten Fällen können auch Mittel für detailliert beschriebene Aufträge an Dritte beantragt werden.
Es wird besonderer Wert auf die Qualifizierung nicht promovierter Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftler gelegt. Die Einstellung von Doktorandinnen/Doktoranden soll daher mit Personalstellen gefördert werden, in der Regel mit halben Stellen der geltenden Tarife für Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler (z. B. 0 TV-L E 13, 0 BAT IIa). Hierbei soll die wissenschaftliche Qualifizierung der Stelleninhaberinnen/Stelleninhaber so mit der Projektarbeit verschränkt werden, dass eine erfolgreiche Promotion parallel zur Mitarbeit im Forschungsprojekt sichergestellt wird. Neben der Beschreibung des Forschungsvorhabens sind daher Ausführungen dazu notwendig, wie die Projektarbeiten konkret mit den Qualifizierungsarbeiten der Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftler verbunden werden sollen.
Das BMBF ist bestrebt, den internationalen Austausch auf dem Gebiet der empirischen Bildungsforschung zu verbessern. Daher können auch Reisemittel und weitere Mittel für internationale Kooperationen beantragt werden, wie z. B. für Besuche internationaler Konferenzen im In- und Ausland, Forschungsaufenthalte in Instituten des Auslands oder Einladung von Gastwissenschaftlerinnen/Gastwissenschaftlern.
Das BMBF fördert den fachlichen Austausch und die Vernetzung der an den bewilligten Forschungsvorhaben Beteiligten. Zu diesem Zweck können Mittel für Reisen zu Workshops und Symposien beantragt werden, die von der Koordinierungsstelle veranstaltet werden.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).
Mit der fachlichen und administrativen Betreuung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger beauftragt:
Projektträger im DLR
Empirische Bildungsforschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel.: 0228-3821 774
Fax: 0228-3821 257
Ansprechpartner ist Herr Dr. Wendelin Sroka.
Es wird empfohlen, vor Antragstellung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Dort sind weitere Informationen und Erläuterungen erhältlich.
Das Verfahren der Entscheidung über die Förderung von Forschungsvorhaben ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger zunächst strukturierte Vorhabenbeschreibungen ab sofort bis spätestens 29. April 2009 in deutscher Sprache in schriftlicher Form auf dem Postweg sowie in elektronischer Form vorzulegen. Aus der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Vorhabenbeschreibungen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Vorlage wird dringend die vorherige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektträger empfohlen.
Bei Verbünden ist die Vorhabenbeschreibung jeweils vom vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Bestandteil des Verfahrens ist eine fachliche Prüfung unter Einbeziehung von externen Gutachterinnen/Gutachtern. Die Vorhabenbeschreibungen müssen daher alle fachlichen Angaben enthalten, die eine abschließende gutachterliche Stellungnahme erlauben. Über die Vorhabenbeschreibung hinaus gehende Dokumente werden nicht in die Begutachtung einbezogen. Die Vorhabenbeschreibungen dürfen einen Umfang von 15 Seiten für ein Einzelvorhaben und 20 Seiten bei Verbünden (ohne Anlagen) nicht überschreiten. Die Vorhabenbeschreibungen sind in 15 Exemplaren (DIN A4, doppelseitig, 11 pt und 1 Exemplar einseitig und ungebunden als Kopiervorlage) und als pdf-Dokument auf CD-ROM vorzulegen. Das gedruckte Original der Vorhabenbeschreibung muss die Unterschrift der/des Hauptverantwortlichen für das geplante Vorhaben tragen.
Vorhabenbeschreibungen, die diesen Anforderungen und dem unten genannten Gliederungsschema nicht genügen, können nicht berücksichtigt werden.
Die vorgelegten Vorhabenbeschreibungen werden unter Einbeziehung unabhängiger externer Gutachterinnen/Gutachter mit ausgewiesener Expertise im Gegenstandsbereich der Fördermaßnahme nach folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessentinnen/Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Die Vorhabenbeschreibungen sind entsprechend dem nachfolgenden Gliederungsschema anzulegen; sie haben Aussagen zu den folgenden Punkten zu enthalten:
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessentinnen/Interessenten bei positiv bewerteten Vorhabenbeschreibungen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag/förmliche Förderanträge der Institution(en) vorzulegen, über den/die nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen (www.foerderportal.bund.de/).
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 16. Februar 2009
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Dorothee Buchhaas-Birkholz
Deutsche Version dieser Seite
(URL: http://www.bmbf.de/foerderungen/13417.php)
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The electronic application system easy faciliates application for project funding by making available electronic application forms and the information required including regulations, instructions and auxiliary terms and conditions. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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The funding database (Förderdatenbank) of the BMWi provides an overview of the funding programmes of the Federal Government, the Länder and the EU for the business sector. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)