10.03.2009 - 15.05.2009
Im Verhältnis von Wissenschaft, Politik und Gesellschaft sind tiefgreifende Veränderungen zu beobachten, die ihren Niederschlag sowohl in der Wissensproduktion selbst als auch in den organisatorischen und institutionellen Strukturen des Wissenschaftssystems finden. Hierzu haben zahlreiche Faktoren beigetragen, unter anderem die Globalisierung der Wirtschaft gerade in forschungsintensiven Branchen, die zunehmende Europäisierung von Innovationspolitiken und -systemen, und die Reorganisation von Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Vor diesem Hintergrund ist zu untersuchen, welche Governance-Strukturen wissenschaftlicher Forschung sich gegenwärtig und mit Blick auf die nähere Zukunft abzeichnen, welche Akteure als Protagonisten wie Kritiker solcher Veränderungen in welchen Konstellationen zusammenwirken, welche Auswirkungen eintretende Veränderungen auf die Autonomie und Leistungsfähigkeit wissenschaftlicher Forschung haben - und nicht zuletzt: welche Handlungsbedingungen und -chancen sich für die Wissenschaftspolitik aus all dem ergeben.
Anstatt nach einfachen Ursache-Wirkungs-Zusammenhängen zu suchen, soll im Rahmen der Förderinitiative ein "Verständnis komplexer Wirkungsmuster" erarbeitet werden. In der Fördermaßnahme soll der Fokus auf die Frage gerichtet werden, wie gesamtgesellschaftliche Entwicklungen das Wissenschaftssystem beeinflussen, wie sie die Auswahl von Konzepten und Instrumenten der Wissenschaftspolitik mitbestimmen und welche Rückwirkung deren Anwendung im Wissenschaftssystem zeigt.
Diese komplexe Konstellation dynamischer Prozesse und Regelungsmechanismen, die sowohl Ursache als auch Folge des Handelns unterschiedlichster Akteure sind, wird unter dem Begriff "Governance-Regime" gefasst.
Mit der Fördermaßnahme soll(en)
Darüber hinaus ist es Ziel der Fördermaßnahme,
Die in einer ersten Förderphase (2003 - 2007) geförderten Forschungsprojekte hatten ihren Analyseschwerpunkt unter der Überschrift "Wissen für Entscheidungsprozesse" im Bereich der wissenschaftlichen Politikberatung. Informationen zu Inhalten und Ergebnissen der Projekte sind unter http://www.sciencepolicystudies.de abrufbar.
Eine erweiterte inhaltliche Beschreibung der zweiten Förderphase "Neue Governance der Wissenschaft - Forschung zum Verhältnis von Wissenschaft, Politik und Gesellschaft" ist einem Hintergrundpapier zu entnehmen, das unter www.pt-uf.pt-dlr.de/de/194.php abrufbar ist oder über den Projektträger DLR angefordert werden kann.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Bei der fallbezogenen Analyse von Transformationsprozessen im Wissenschaftssystem sind auf der einen Seite diejenigen Faktoren zu betrachten, die als Triebkräfte wirken. Zu nennen sind hier insbesondere:
Auf der anderen Seite stehen die Effekte, die in ihrer Abhängigkeit von den genannten Dynamisierungsfaktoren die Performanz von Forschung und Lehre beeinflussen und einer fallspezifischen Analyse bedürfen, z. B.:
Gefördert werden Untersuchungen in den nachfolgend genannten Bereichen:
Um die Reaktionen des Wissenschaftssystems auf die stattfindenden Veränderungen sowie die daraus resultierenden Konsequenzen für die Wissenschaftspolitik angemessen beurteilen zu können, müssen die Besonderheiten einzelner Fachkulturen und -disziplinen (z.B. Unterschiede zwischen Natur- , Technik- und Geisteswissenschaften) berücksichtigt werden.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie ggf. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Forschungsaustausch und Vernetzung im internationalen Kontext werden begrüßt. Ausländische Partner ohne Sitz in Deutschland können ohne Bundeszuwendung als Verbundpartner beteiligt werden. Eine internationale Zusammenarbeit ist auch möglich durch Einschaltung ausländischer Unterauftragnehmer, soweit die nationale Auftragsvergabe ausscheidet. Angeregt wird daneben insbesondere die Integration von ausländischen (Post-) Doktorandinnen und (Post-) Doktoranden in die Projekte bzw. ein zeitweiliger Aufenthalt beteiligter deutscher (Post-) Doktorandinnen oder (Post-) Doktoranden an einer ausländischen Forschungseinrichtung.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Partner eines "Verbundprojekts" haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - (http://www.foerderportal.bund.de) entnommen werden.
Die Förderung ist für einen Zeitraum von drei Jahren ausgelegt. Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt. Eine einzelfallbezogene Bewertung schließt jedoch eine geringere Eigenbeteiligung nicht aus.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Es wird erwartet, dass sich Bundes- und Landesbehörden, Gebietskörperschaften sowie private Organisationen als Zuwendungsempfänger angemessen an der Finanzierung ihrer FuE-Vorhaben beteiligen.
Es wird besonders begrüßt, wenn Nachwuchswissenschaftler/-innen die Möglichkeiten zur internationalen Vernetzung nutzen. Für die Teilnahme an internationalen Tagungen und Workshops können gesondert Mittel beantragt werden.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger
Projektträger im DLR für das BMBF
AE 44 Geistes- und Sozialwissenschaften, Sozial-ökologische Forschung
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Tel.: 0228 / 3821-597;
Fax: 0228 / 3821-500;
E-mail: monika.waechter@dlr.de
Internet: http://www.pt-uf.pt-dlr.de/de/194.php
beauftragt.
Ansprechpartnerin ist Dr. Monika Wächter.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.foerderportal.bund.de abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html).
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 15. Mai 2009 ein kopierfähiges Original und 10 weitere Exemplare der begutachtungsfähigen Vorhabenbeschreibungen in schriftlicher Form auf dem Postweg vorzulegen. Darüber hinaus wird um Übermittlung der Datei(en) per E-Mail gebeten.
Bei Verbundprojekten sind die Vorhabenbeschreibungen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Vorhabenbeschreibungen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Vorhabenbeschreibungen sollen eine aussagekräftige Darstellung
Der Vorhabenbeschreibung ist ein Deckblatt voranzustellen, das folgende Angaben enthält:
Aus der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.
Die eingegangenen Vorhabenbeschreibungen werden durch einen externen Expertenkreis nach folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Vorhabenbeschreibungen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Vorhabenbeschreibungen aufgefordert einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Der förmliche Förderantrag umfasst neben der Vorhabenbeschreibung die jeweils zutreffenden Formulare des elektronischen Antragssystems "easy" (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html).
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 26.02.2009
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Angelika Willms-Herget
Deutsche Version dieser Seite
(URL: http://www.bmbf.de/foerderungen/13440.php)
This external link opens a new window:
The electronic application system easy faciliates application for project funding by making available electronic application forms and the information required including regulations, instructions and auxiliary terms and conditions. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
This external link opens a new window:
The funding database (Förderdatenbank) of the BMWi provides an overview of the funding programmes of the Federal Government, the Länder and the EU for the business sector. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)