03.09.2009 - 15.12.2009
Vom 26. August 2009
Die Bundesministerin für Bildung und Forschung und der Bundesminister des Innern haben im Rahmen ihrer Gemeinsamen Erklärung zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der IT-Sicherheitsforschung vom 29. Oktober 2008 vereinbart, IT-Sicherheit als Schwerpunkt der Forschungsförderung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu stärken und das Innovationspotenzial im Bereich Spitzenforschung auszubauen.
Mit dem "Arbeitsprogramm IT-Sicherheitsforschung" wurde der thematische Rahmen für die Förderung im Bereich IT-Sicherheitsforschung abgesteckt. Für eine Laufzeit von 5 Jahren werden vom BMBF hierfür Fördermittel in Höhe von 30 Mio. Euro bereitgestellt.
Die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zählen zu den wesentlichen Zukunftsfeldern, die die Hightech-Strategie der Bundesregierung adressiert. Forschung, Entwicklung und Qualifizierung nehmen dabei eine Schlüsselrolle ein, denn Investitionen in Forschung, Entwicklung und Qualifizierung von heute sichern Arbeitsplätze und Lebensstandard in der Zukunft.
Informations- und Kommunikationstechnologien durchdringen in immer stärkerem Maße alle Bereiche in unserer Gesellschaft. Ob im privaten Umfeld, am Arbeitsplatz oder im öffentlichen Leben: Vom richtigen und zuverlässigen Funktionieren der IKT-Systeme und dem Vertrauen in die Sicherheit dieser Systeme hängen inzwischen weite Bereiche des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens ab.
Das zuverlässige und sichere Funktionieren von vernetzten IKT-Systemen wird dadurch gefährdet, dass diese zunehmend auch für kriminelle Zwecke eingesetzt werden. Dies reicht vom Ausspionieren einzelner Daten von Bürgerinnen und Bürgern mit erheblichen Schäden, über organisierte Kriminalität bis zu Spionage gegen staatliche Einrichtungen und Unternehmen. Begünstigt wird dies durch die Komplexität der eingesetzten IT-Systeme, die sich heute nicht fehlerfrei erstellen lassen und bereits deswegen nicht unter allen Umständen zuverlässig arbeiten. Diese funktionalen Schwachstellen werden als so genannte Sicherheitslücken von Angreifern ausgenutzt. Ein weiterer Aspekt ist, dass die Informations- und Kommunikationstechnologien sich rasant weiterentwickeln und durch extrem kurze Innovationszyklen geprägt sind. IKT-Systeme, die heute noch als sicher gelten, können durch technologische Entwicklungen morgen bereits unsicher sein.
Das BMBF unterstützt mit dieser Fördermaßnahme industrielle Forschungs- und experimentelle Entwicklungsvorhaben zur Stärkung der Innovationsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland. Die Antragsteller sollen insbesondere zu mehr Anstrengungen in der Forschung und Entwicklung angeregt und besser in die Lage versetzt werden, auf Veränderungen rasch zu reagieren und den erforderlichen Wandel aktiv mit zu gestalten. Zuwendungen des BMBF zielen darauf ab, innovative Forschungsprojekte zu unterstützen, die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Auf dem Gebiet der IT-Sicherheitsforschung werden folgende übergreifende Zielsetzungen verfolgt:
Zur Umsetzung des "Arbeitsprogramm IT-Sicherheitsforschung" wurden die folgenden zwei Themenbereiche als besonders dringlich identifiziert:
Weitere Themen des Arbeitsprogramms werden in nachfolgenden Förderbekanntmachungen adressiert.
Auf der Basis der Zielsetzung der IT-Sicherheitsforschung werden mit dieser Fördermaßnahme folgende zwei Schwerpunkte verfolgt:
Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige IT-Unternehmen bzw. Unternehmen aus dem Bereich IT-Sicherheit sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Gefördert werden industrielle Forschungs- und experimentelle Entwicklungsvorhaben, die gekennzeichnet sind durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko. Förderungswürdig sind Einzelvorhaben von Unternehmen mit Kompetenz auf dem Gebiet der IKT. Generell ist auch die Förderung von Verbünden unter Beteiligung mehrerer Unternehmen und/oder Forschungseinrichtungen möglich.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Nur bei Verbundprojekten: Die Partner eines "Verbundprojekts" haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - entnommen werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilsfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt. Bei knappen Eigenmitteln des Antragstellers kann das Vorhaben unter Berücksichtigung fachlicher Aspekte in mehrere zeitlich aufeinander folgende Phasen aufgeteilt werden, wobei jedes Teilvorhaben in sich abgeschlossen sein muss. Bei Antragstellern, deren gesamte Eigenanteile aus BMBF-geförderten Forschungsvorhaben 100.000 € pro Jahr nicht überschreiten, kann eine vereinfachte Bonitätsprüfung vorgenommen werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.
Die maximal mögliche Förderdauer beträgt zwei Jahre, nur in begründeten Ausnahmefällen bis zu drei.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme "IT-Sicherheit" hat das BMBF folgende Projektträger in den jeweils genannten Schwerpunkten beauftragt:
Die Projektskizzen sollen über das Internet-Portal pt-outline online erstellt werden. Die für eine Beteiligung an der Bekanntmachung benötigten Informationen sind dort unter der Internetadresse
http://www.it-sicherheitsforschung.de verfügbar. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können dort abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss diese zusätzlich bis zum u.g. Abgabetermin der ersten Verfahrensstufe unterschrieben beim beauftragten Projektträger eingereicht werden.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/).
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger des BMBF bis spätestens 15. Dezember 2009 Projektskizzen in schriftlicher und auch in elektronischer Form vorzulegen. Gilt nur für Verbundprojekte: Für Verbundprojekte ist eine Projektskizze in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Projektskizzen müssen einen konkreten Bezug zu den Kriterien dieser Bekanntmachung aufweisen und alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung enthalten. Sie sollen nicht mehr als 10 Seiten umfassen. Den Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen:
Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich gewesen, besteht für sie die Möglichkeit für eine zusätzliche Förderung. Diese weitergehende Förderung kann für ein zusätzliches Forschungsprojekt einer "Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe - Neue Technologien" beantragt werden. Thema und Inhalt dieses zweiten separaten Förderantrags müssen mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen. Das zusätzliche Forschungsprojekt muss weitergehende oder neue Forschungs- und Entwicklungsfragestellungen beinhalten und sich gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden, um inhaltliche Doppelungen auszuschließen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen Förderung sollen im ausgeschriebenen Themenumfeld zusätzliches Forschungsprofil und weitere Forschungskompetenz durch ein kleines Projektteam (Bachelor-/Master-/Promotionen; Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) erarbeiten werden. Die Begutachtung und Förderentscheidung erfolgt BMBF-intern.
Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, ebenso wie die "Hinweise für die Erstellung von Projektvorschlägen" etc.) erhalten Sie beim BMBF Fachreferat 515 "Forschung an Fachhochschulen" Heinemannstr. 2, 53175 Bonn, Tel.: 0228 / 99 57-3468 oder auf der Homepage des BMBF unter http://www.bmbf.de/de/1956.php.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 26. August 2009
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Jansen Dr. Dietz
Deutsche Version dieser Seite
(URL: http://www.bmbf.de/foerderungen/13907.php)
This external link opens a new window:
The electronic application system easy faciliates application for project funding by making available electronic application forms and the information required including regulations, instructions and auxiliary terms and conditions. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
This external link opens a new window:
The funding database (Förderdatenbank) of the BMWi provides an overview of the funding programmes of the Federal Government, the Länder and the EU for the business sector. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)