01.09.2009 - 15.10.2009
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, Vorhaben zur Forschung auf dem Gebiet "Mathematik für Innovationen in Industrie und Dienstleistungen" zu fördern.
Mathematik ist ein rasant an Bedeutung gewinnender Innovations- und Wirtschaftsfaktor, gerade im Hightech-Bereich. Die Lösung praktischer Probleme erfordert zunehmend die komplexe, kombinierte Anwendung der verschiedenen mathematischen Disziplinen. Die zunehmende Ver-netzung der mathematischen Disziplinen führt zu einer neuen Leistungsfähigkeit der modernen Mathematik. Mathematik ist ein unverzichtbares Instrument für technische Innovationen und neue Dienstleistungen, für die Steigerung der Leistungsfähigkeit von Produkten und Optimierung zahlreicher Prozesse in Wirtschaft und Gesellschaft. Der effiziente Transfer von Grundlagenergebnissen der Mathematik in praktische Anwendungen stellt einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Standortes Deutschland dar.
Die Maßnahme zielt auf einen wirkungsvollen Beitrag der Mathematik zu einem oder mehreren der 17 Technologiebereiche der Hightech-Initiative der Bundesregierung. Sie ist auf Vorhaben der mathematischen Forschung ausgerichtet, die maßgeblich ein enges Zusammenwirken zwischen Grundlagenforschung und Unternehmen aus der Industrie und dem Dienstleistungsbereich fördern und zur Entwicklung neuer, am Markt verwertbarer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen beitragen. Im Mittelpunkt stehen Beiträge zu Themen der Hightech-Initiative der Bundesregierung mit möglichst breiter Nutzung.
Ziele sind auch der weitere Ausbau der im internationalen Vergleich guten Position der angewandten Mathematik in Deutschland, die intensive Verwertung von Grundlagenergebnissen und die Erhöhung der Attraktivität des Forschungsstandortes für internationale Spitzenkräfte. Übergeordnete Ziele bilden die Erhöhung des Beitrags der Mathematik zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsposition Deutschlands und zur nachhaltigen Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Im Zentrum der Förderung auf dem Gebiet "Mathematik für Innovationen in Industrie und Dienstleistungen" steht die Erarbeitung wichtiger Beiträge der angewandten Mathematik zur Lösung bedeutender, praktischer Aufgaben.
Als vordringliche mathematische Methodenfelder und zukunftsweisende Anwendungsbereiche sind zu nennen:
Von besonderem Interesse ist dabei die Kopplung von methodischen Ansätzen für unterschiedliche Problemaspekte (z.B. diskrete, kontinuierliche, nicht-lineare, räumlich verteilte, unter Echtzeitanforderungen, unter Unsicherheit, stochastische).
Die Ergebnisse sollen für die Behandlung ausgewählter Praxisprobleme besonders geeignet sein. Eine grundlegende Aufgabe besteht in der mathematischen Modellierung insbesondere komplexer Systeme, in der Entwicklung effizienter Verfahren zur numerischen Simulation und in der Modell-Validierung an realen Daten.
Im Vordergrund steht die Bearbeitung von Fragestellungen aus den Themenbereichen der Hightech-Initiative der Bundesregierung (www.ideen-zuenden.de/de/).
Bevorzugt werden größere Verbünde von Forschungsgruppen verschiedener Disziplinen unter Einbeziehung von Praxispartnern. Die Übertragbarkeit der zu entwickelnden mathematischen Technologien auf unterschiedliche Anwendungsbereiche und der Transfer mathematischen Wissens in die Praxis sollen angestrebt werden. Es wird erwartet, dass sich die Projektleitungen um die Beteiligung von jungen Wissenschaftler/innen besonders bemühen.
Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen, in besonderen Fällen außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die theoretischen Grundlagen, die mathematisch-naturwissenschaftliche Modellierung und die auszuarbeitenden Lösungsmethoden sollen im Rahmen von Verbundprojekten entwickelt und anhand konkreter Aufgabenstellungen der Partner aus der Wirtschaft beispielhaft demonstriert werden. Die Fördervorhaben müssen so konzipiert sein, dass innerhalb des Förderzeitraumes sowie des Fördervolumens und der eigenen Beiträge vor allem des Partners aus der Wirtschaft deutliche Fortschritte und nutzungsrelevante Ergebnisse erreichbar sind.
Die Partner eines Verbundprojektes haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0110.pdf - entnommen werden.
Die nachfolgenden Grundsätze sind notwendige (a. - g.) bzw. vorteilhafte (h. - j.)Voraussetzungen für die Förderung von Vorhaben auf dem Gebiet "Mathematik für Innovationen in Industrie und Dienstleistungen":
Die Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
PTJ - NMT
52425 Jülich
Telefon: (02461) 61 4840
Telefax: (02461) 61 2398
E-mail: h.-j.krebs@fz-juelich.de
Internet: http://www.fz-Juelich.de/ptj
Ansprechpartner ist Dr. Hans-Joachim Krebs, Tel.: (02461) 61 2457.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Internet http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird dringend empfohlen, das elektronische Antragssystem "easy" zu nutzen. Sie finden es im Internet unter http://www.kp.dlr.de/profi/easy/download.html.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 15. Oktober 2009 zunächst aussagekräftige Projektskizzen für die jeweiligen Verbundprojekte in schriftlicher und elektronischer Form - möglichst unter Nutzung von "EASY" - auf dem Postweg durch die vorgesehenen Verbundkoordinatoren vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.
Die Projektskizzen sollen auf eine Bearbeitungszeit des Vorhabens von drei Jahren ausgerichtet und mit Meilensteinen strukturiert sein. Auf etwa 15 Seiten je Verbundprojekt sollen Aufgabenstellung, Lösungswege und wesentliche Projektziele dargestellt sein. Die Projektskizzen müssen weiterhin Angaben über die beteiligten Verbundpartner, insbesondere über die beteiligten Unternehmen enthalten, die beabsichtigen, die Projektergebnisse bis zur Anwendungsreife und praktischen Nutzung zu führen. Des Weiteren sind die Aufwendungen für die Bearbeitung des geplanten Vorhabens und die beantragten Fördermittel anzugeben.
Den Skizzen für Verbundprojekte ist eine Darstellung nach Gliederung der folgenden Auswahl- und Entscheidungskriterien beizufügen:
Die Skizzen werden mit Beteiligung externer Gutachter/innen auf der Grundlage dieser und der unter Ziffer 4 a.) bis i.) genannten Zuwendungsvoraussetzungen bewertet. Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich voraussichtlich Ende November 2009 mitgeteilt.
In der zweiten Verfahrensstufe wird der Verbundkoordinator bei positiver Bewertung der Projektskizze aufgefordert, in Abstimmung mit seinen Verbundpartnern bis spätestens 31. Januar 2010 förmliche Förderanträge vorzulegen, über die nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Beabsichtigter Förderbeginn ist der 1. Juli 2010.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu §44 BHO sowie §§48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, 7. August 2009
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag:
Dr. Rainer Koepke
Deutsche Version dieser Seite
(URL: http://www.bmbf.de/foerderungen/13918.php)
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The electronic application system easy faciliates application for project funding by making available electronic application forms and the information required including regulations, instructions and auxiliary terms and conditions. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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The funding database (Förderdatenbank) of the BMWi provides an overview of the funding programmes of the Federal Government, the Länder and the EU for the business sector. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)