05.01.2010 - 28.02.2010
Beruhend auf dem Abkommen vom 02. Dezember 1977 über wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit (WTZ) zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Neuseeland hat sich die Kooperation sehr erfolgreich entwickelt.
Die Fördermaßnahmen sollen dazu dienen, die Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung zwischen Deutschland und Neuseeland durch die Unterstützung des Wissenschaftleraustausches bei gemeinsamen Forschungsprojekten weiter zu intensivieren. Bevorzugt werden anwendungsnahe Projekte und Projekte mit Industrie/KMU-Beteiligung.
In folgenden Schwerpunktbereichen werden Kooperationen zwischen deutschen und neuseeländischen Forschungseinrichtungen, Hochschulen etc. unterstützt:
Für diese Themenfelder sollen durch Mobilitätsförderung sowohl bestehende Kooperationen ausgebaut als auch neue Kontakte geknüpft bzw. neue Kooperationen initiiert werden. Ziel ist die Anbahnung intensiver und langfristiger Kooperationen.
Die Laufzeit der Förderung beträgt bis zu 2 Jahre. In begründeten Ausnahmefällen kann die Laufzeit verlängert werden.
Die Förderung erfolgt durch beide Länder. Es gilt das Prinzip, dass die entsendende Seite alle Kosten übernimmt. Beantragt werden können in Deutschland Flugkosten bis zum Ort des Projektpartners sowie Tagegeld für die Dauer des Aufenthaltes.
Deutsche Projektwissenschaftler, die nach Neuseeland reisen, erhalten
Die Projektreisen der deutschen Seite müssen im deutschen Antragsformular aufgeführt, begründet und auf dafür vorgesehenen Formularen angemeldet werden. Die Reisen der neuseeländischen Partner sollten im Antragstext erläutert werden (sie werden jedoch in Neuseeland finanziert).
Antragsberechtigt sind Hoch- oder Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und KMU.
Die beantragten Forschungsprojekte müssen von zwei oder mehr Forschergruppen aus Deutschland und Neuseeland unterstützt werden. Da es sich bei der Förderung um eine Ergänzungsfinanzierung handelt, müssen die beteiligten Einrichtungen erklären, dass die weiteren für die Durchführung des Projekts erforderlichen Mittel (Personalkosten etc.) zur Verfügung stehen. Jeder Projektleiter muss den Antrag auf dem dafür vorgesehenen Formular bei der für die WTZ zuständigen Stelle des eigenen Landes (RSNZ und IB) einreichen. Dies sollte gleichzeitig in beiden Ländern erfolgen, da nur beidseitig gestellte Anträge berücksichtigt werden.
Das BMBF hat das Internationale Büro des BMBF mit der Umsetzung der Förderung des Ausbaus der bilateralen Kooperation mit Neuseeland in Wissenschaft und Technologie beauftragt:
Kontakt:
Internationales Büro des BMBF (IB/BMBF)
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Heinrich - Konenstr. 1
53227 Bonn
Administrative Fragen:
Gabriele Al-Khinli
Tel.: +49-228-3821-452
E-Mail: gabriele.al-khinli@dlr.de
Fachliche Fragen:
Dr. Hans-Jörg Stähle
Tel.: +49-228-3821-403
E-Mail : hans.staehle@dlr.de
Internet: http://www.internationales-buero.de
Die koordinierende Stelle in Neuseeland ist:
The Royal Society of New Zealand
4 Halswell Street,
Thorndon
Wellington
Tel.: 04-472-7421
Fax: (04) 473 1841
E-Mail: eddie.davies@rsnz.org
Für fachliche Fragen können neuseeländische Antragsteller vor der Antragstellung mit dem Koordinator für die WTZ mit Deutschland, Dr. Frank Bruhn (germany.coordinator@morst.govt.nz) Kontakt aufnehmen.
Die Antragstellung in Deutschland erfolgt über ein Online-Antragsformular: http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=WTZ4
Die Anträge sind bis zum 28. Februar 2010, 17 Uhr beim Internationalen Büro einzureichen.
Zur Antragstellung in Neuseeland muss das Antragsformular "APPLICATION FORM downloadable from http://www.royalsociety.org.nz/site/funding/default.aspx" genutzt werden.
Die neuseeländische Bekanntmachung finden Sie unter www.rsnz.org/funding/isat
Verspätet eingehende Förderanträge werden nicht berücksichtigt.
Die eingegangen Anträge werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt:
Die Auswahlkriterien für die in Neuseeland gestellten Anträge können hiervon leicht abweichen.
Die Projekte werden in beiden Ländern bewertet. Es werden Projekte mit Priorität in die Förderung aufgenommen, die von beiden Ländern als förderwürdig angesehen werden. Auswahl der Projekte und Umfang der Förderung erfolgt unter Einbeziehung der von beiden Ländern für die Schwerpunktbereiche benannten Gutachter.
Die Antragsteller werden voraussichtlich bis Ende Mai 2010 über das Ergebnis der wettbewerblichen Auswahl schriftlich informiert. Es ist geplant, mit der Förderung der angenommenen Projekte ab dem 01. Juli 2010 zu beginnen.
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 17. Dezember 2009
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Christian Stienen
Kontakt:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Referat 521
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Internet: www.ble.de
E-Mail: bilateralerwissenschaftleraustausch@ble.de
Deutsche Version dieser Seite
(URL: http://www.bmbf.de/foerderungen/14150.php)
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The electronic application system easy faciliates application for project funding by making available electronic application forms and the information required including regulations, instructions and auxiliary terms and conditions. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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The funding database (Förderdatenbank) of the BMWi provides an overview of the funding programmes of the Federal Government, the Länder and the EU for the business sector. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)