02.02.2010 - 30.04.2010
im Rahmen des WING-Programms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Metallopolymere
Am 20.05.2008 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Rahmenbekanntmachung "Wissenschaftliche Vorprojekte in Werkstoff- und Nanotechnologien" veröffentlicht. Auf Basis der Rahmenbekanntmachung besteht nun im Rahmen einer dritten Auswahlrunde die Möglichkeit, Projektvorschläge einzureichen.
Die Bekanntmachung zielt auf viel versprechende Ansätze in der Werkstoffforschung, die noch nicht den notwendigen Reifegrad aufweisen, um sie in einen industriellen Maßstab zu überführen. Die Arbeiten sollen die wissenschaftlichen Grundlagen für eine spätere industrielle Anwendung klären. Außerdem wird der Aufbau eines Patentportfolios mit dem Ziel der späteren wirtschaftlichen Verwertung in Deutschland angestrebt. Es sollen so die Voraussetzungen für eine nachfolgende industriegeführte FuE-Phase mit entsprechender industrieller Umsetzung im Rahmen einer Fördermaßnahme geschaffen werden.
Im Fokus der Fördermaßnahme stehen werkstoffwissenschaftliche Themen, die folgenden Kriterien genügen müssen:
Die Voraussetzungen für eine Förderung und die Kriterien für die Auswahl von Projekten sind in der Rahmenbekanntmachung [http://www.bmbf.de/foerderungen/12502.php] beschrieben.
Im Rahmen der dritten Auswahlrunde werden unter Beachtung der Kriterien der Rahmen-bekanntmachung FuE-Arbeiten zu Metallopolymeren im unten genannten Sinne von der Materialsynthese bis zur Demonstration einer Anwendung gefördert.
Projektvorschläge können zum folgenden Schwerpunktthema eingereicht werden:
Metallopolymere sind Polymere, die Metallatome, -ionen oder -cluster in chemisch gebundener Form in der polymeren Haupt- oder Nebenkette enthalten. Die Materialien sollen sich durch neuartige oder maßgeblich verbesserte Funktionalitäten auszeichnen. Im Fokus steht insbesondere die Schaltbarkeit von Stoffeigenschaften. Ferner ist die Übertragung metall- oder halbleitertypischer Eigenschaften auf Polymere, z.B. elektrische Leitfähigkeit, von Interesse.
Bei welchem Polymerisationsgrad oder in welchem Aggregatzustand die erzeugte Substanz letztlich ihre Funktionalität entfaltet, wird nicht näher spezifiziert, jedoch wird eine polymertypische Verarbeitbarkeit des Endmaterials (z.B. Spritzgießen, Extrudieren, Drucken, Beschichten etc.) vorausgesetzt. Ein konkretes Anwendungsszenario inklusive Prognose zur wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit gegenüber Alternativen ist darzulegen. Denkbare Anwendungen wären Stoff-, Energie- und Datenspeicher, künstliche Photosynthese, Sensoren, Polymerelektronik, (Flüssig- und Fest-)Elektrolyte, heterogene Katalyse, selbstheilende Schichten, leitfähige und/oder schaltbare Klebstoffe o.ä.
Im Rahmen dieses Aufrufs explizit ausgeschlossen sind
Neben dem genannten Thema können auch Projektskizzen zu anderen Bereichen berücksichtigt werden, sofern sie durch hochinnovative Projektideen überzeugen und mit der Zielsetzung der Fördermaßnahme übereinstimmen.
Die Forschungsvorhaben müssen sich umsetzungsrelevante Endpunkte zum Ziel setzen und diese benennen. Hierzu zählen z. B. die erfolgreiche Synthese mit demonstrierter Funktionalität des Materials, die erfolgreiche Demonstration der polymertypischen Verarbeitung, die Erstellung eines Demonstrators.
Gefördert werden Institutsverbünde aus rechtlich unabhängigen Forschungseinrichtungen, die ein arbeitsteiliges und multidisziplinäres Zusammenwirken erfordern. Einzelvorhaben werden nicht berücksichtigt. Die Projekte sollten in der Regel auf 2 Jahre ausgelegt sein. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Projekts.
Die weiteren Richtlinien sind der Rahmenbekanntmachung [http://www.bmbf.de/foerderungen/12502.php] zu entnehmen.
Mit der Abwicklung dieser Rahmenbekanntmachung hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH
Postfach 10 11 39
40002 Düsseldorf
Ansprechpartner: Dr. Stefan Pieper (Tel.: 0211/6214-548, E-Mail: pieper@vdi.de)
Zur Erstellung von Projektskizzen ist in jedem Fall der Vordruck zu verwenden, der unter http://www.vditz.de/foerderung_aktuell oder beim Projektträger VDI Technologiezentrum abgerufen werden kann.
Das Förderverfahren ist zweistufig.
In der ersten Stufe ist zunächst bis zum 30.04.2010 beim Projektträger eine Projektskizze in Schriftform und auf einem Datenträger - unter Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" für Skizzen - auf dem Postweg vorzulegen. Eine Projektskizze (inkl. Anlagen, Schriftgrad 12) sollte max. 20 DIN A4-Seiten umfassen. Der Koordinator eines Institutsverbundes reicht die Projektskizze für alle Verbundpartner mit einer gemeinsam von allen Partnern ausgearbeiteten, beurteilungsfähigen Vorhabensbeschreibung ein.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Es wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen mit dem beauftragten Projektträger Kontakt aufzunehmen. Aus der Vorlage der Vorhabensbeschreibung können keine Rechtsansprüche auf eine Förderung abgeleitet werden.