05.05.2010 - 30.09.2010
Vom 29. April 2010
Die Gesundheitswirtschaft nimmt in Deutschland derzeit eine zentrale gesellschaftliche und ökonomische Bedeutung ein: Sie stellt nicht nur den größten Zweig der deutschen Wirtschaft dar, sondern erweist sich trotz der Wirtschaftskrise als robuster Markt mit stabilen Wachstumsraten. Allerdings ist die deutsche Gesundheitswirtschaft noch stark in Forschung, Entwicklung und Verwertung fragmentiert.
Im letzten Jahrzehnt zeichnete sich zunehmend der Trend ab, dass sich regional Kooperationsverbünde bilden, um integrativ und gemeinsam den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Anforderungen des Gesundheitsmarktes zu begegnen. Der BMBF-Wettbewerb "Gesundheitsregionen der Zukunft Fortschritt durch Forschung und Innovation" (mit den Förderrichtlinien vom 22. Januar 2008, unter http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/1845.php) greift diesen Trend auf und will die sich bildenden Gesundheitsregionen in ihrer Profilbildung nachhaltig unterstützen. Hierdurch sollen in den Gesundheitsregionen herausragende Prozess- und Produktinnovationen im Bereich der Gesundheitsforschung angestoßen und der Zugang der Innovationen zum Wohle des Patienten schneller und effizienter gestaltet werden (mehr Informationen zum Wettbewerb unter http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/2029.php).
Der Wettbewerb stieß auf große Resonanz und zeigte sowohl das hohe Entwicklungspotential deutscher Gesundheitsregionen als auch das außerordentliche Interesse, Innovationen für die gesundheitliche Versorgung zu entwickeln. Im Wettbewerb wurde ersichtlich, dass es keine "Standard-Gesundheitsregion" gibt, sondern vielmehr ein breitgefächertes Spektrum an unterschiedlichen thematischen und strukturellen Konzepten.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt daher, im Rahmen des Programms der Bundesregierung "Gesundheitsforschung: Forschung für den Menschen", ein Begleitforschungsvorhaben (Metavorhaben) zum BMBF-Wettbewerb "Gesundheitsregionen der Zukunft" zu fördern. Ziel dieses Forschungsvorhabens soll der Erkenntnisgewinn im Hinblick auf eine erfolgreiche Entwicklung von Gesundheitsregionen sein.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gefördert wird ein Einzelvorhaben oder ein kooperativer Forschungsverbund, der Gesundheitsregionen wissenschaftlich begleitet. Das Forschungsvorhaben soll die unterschiedlichen Entwicklungen von Gesundheitsregionen beschreiben und analysieren und daraus verallgemeinerbare Erkenntnisse und Empfehlungen ableiten.
In dem Forschungsvorhaben sollen die Gesundheitsregionen, die im Rahmen des Wettbewerbs "Gesundheitsregionen der Zukunft" vom BMBF gefördert werden und weitere Regionen, die vom Antragsteller über einen eigens hierfür erstellten Kriterienkatalog ausgewählt werden, über einen Zeitraum von fünf Jahren wissenschaftlich begleitet werden.
Das Vorhaben soll darauf ausgerichtet sein unter anderem die folgenden Forschungsfragen zu beantworten. Aufbauend auf einer Bestandsaufnahme sollen dabei jeweils empirisch belegbare Schlussfolgerungen und Empfehlungen erarbeitet werden.
Inhaltliche Schwerpunktsetzung von Gesundheitsregionen
Organisationsformen und Strukturen
Ergebnisse und Erfolge von Gesundheitsregionen
Rahmenbedingungen
Nachhaltigkeit
Das Begleitforschungsvorhaben sollte für die beteiligten Gesundheitsregionen von Nutzen sein. Gewünscht wären z. B. Workshops zu für die Gesundheitsregionen relevanten Themen oder Arbeitstreffen zum Austausch über die Gesundheitsregionen und/oder öffentlichkeitswirksame Präsentation der am Begleitforschungsvorhaben teilnehmenden Regionen. Um den Aufwand für die beteiligten Gesundheitsregionen möglichst gering zu halten, sollten, wo immer möglich, bereits existierende Datensätze oder öffentlich zugängliche Daten genutzt werden.
Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Forschungs- und Entwicklungs (FuE)-Kapazität in Deutschland, wie z. B. kleine und mittlere Unternehmen (KMU; die Definition für KMU der Europäischen Union (EU) ist unter dem Link http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/sme-definition/index_en.htm einzusehen.)
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Sind Fachhochschulen im Rahmen dieses Auswahlverfahrens erfolgreich, besteht für sie die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung über die BMBF- Förderlinie "ProfilNT". Entscheidungen hierzu erfolgen über ein gesondertes Antrags- und Auswahlverfahren. Nähere Informationen hierzu sind unter http://www.bmbf.de/de/1956.php erhältlich.
Die Antragsteller müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten in Forschung und Entwicklung zur Thematik ausgewiesen sein. Darüber hinaus müssen sie über die für die Durchführung des Vorhabens notwendige Methodenexpertise verfügen. Beides ist durch entsprechende Vorarbeiten und Publikationen zu belegen.
Die Partner eines Verbundvorhabens haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - (http://www.foerderportal.bund.de) entnommen werden.
Antragsteller sollen sich auch im eigenen Interesse im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Zuwendungsfähig für Antragsteller außerhalb der gewerblichen Wirtschaft ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie in begründeten Ausnahmefällen projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind.
Zuwendungsfähig sind weiterhin Ausgaben bzw. Kosten für
Der Förderzeitraum beträgt fünf Jahre.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft [FhG] die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel je nach Anwendungsnähe des Vorhabens bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger
Projektträger im DLR für das BMBF
- Gesundheitsforschung -
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 02 28/38 21-2 10
Telefax. 02 28/38 21-2 57
E-Mail: gesundheitsforschung@dlr.de
Internet: www.gesundheitsforschung-bmbf.de
beauftragt. Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt, es findet aber nur ein fachlicher Begutachtungsschritt unter Beteiligung externer Experten statt.
In der ersten Verfahrensstufe sind beim Projektträger im DLR zunächst Vorhabenbeschreibungen in zehnfacher Ausführung (inklusive einem Original; alle Exemplare nicht gebunden) und einer elektronischen Version einzureichen. Die Vorhabenbeschreibungen sollen alle notwendigen Informationen enthalten, um eine abschließende fachliche Bewertung zu erlauben. Der Umfang der Vorhabenbeschreibungen (Din-A4-Format, Arial 11 Punkt, 1,5-zeilig, 1-seitig, nicht gebunden) darf 20 Seiten nicht überschreiten. Das Projekt soll in knapper, aussagekräftiger Form beschrieben werden und folgender Gliederung entsprechen:
Name und komplette Adresse (Postanschrift, Telefon, Fax, E-Mail) und Unterschrift der Hauptbeteiligten:
C.1 Ziele des Vorhabens
C.2 Stand der Forschung
C.3 Design und methodische Vorgehensweise
C.4 Arbeitsplan und Meilensteine (inkl. beantragte Projektlaufzeit)
C.5 Verwertung und Verbreitung der Ergebnisse
C.6 Zitierte Literatur
Angabe über die Höhe der insgesamt benötigten Mittel für das Projekt:
Finanzierungsplan aufgegliedert nach Personalmitteln, Verbrauchsmaterial, Reisemitteln und Investitionen pro Jahr. Die Notwendigkeit der Mittel muss sich in jedem Fall aus dem Arbeitsprogramm ergeben.
Die formlosen Anträge (Vorhabenbeschreibungen) sind bis zum 30. September 2010 beim Projektträger einzureichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Auf der Grundlage der Bewertung wird dann das für eine Förderung geeigneten Vorhaben/(Verbund)vorhaben ausgewählt.
Kriterien der Bewertung für die wissenschaftliche Begleitung sind vor allem:
Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Vorhabenbeschreibung.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Vorhabenbeschreibungen unter Angabe eines Termins aufgefordert, (ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator) einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Vordrucke für die einzureichenden Formanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internet-Adresse http://www.foerderportal.bund.de abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen (Internet-Adresse siehe oben).
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 29. April 2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Gabriele Hausdorf
Deutsche Version dieser Seite
(URL: http://www.bmbf.de/foerderungen/14719.php)
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The electronic application system easy faciliates application for project funding by making available electronic application forms and the information required including regulations, instructions and auxiliary terms and conditions. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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The funding database (Förderdatenbank) of the BMWi provides an overview of the funding programmes of the Federal Government, the Länder and the EU for the business sector. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)