01.06.2010 - 26.07.2010
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, die Durchführung von Klausurwochen im Bereich ethischer, rechtlicher und sozialer Aspekte der modernen Lebenswissenschaften an dafür geeigneten deutschen Universitäten und Forschungseinrichtungen (im Folgenden "Einrichtungen" genannt) im Rahmen seines Förderschwerpunktes ELSA auch weiterhin zu fördern. Die Förderung soll dazu beitragen, den Gedanken der Nachwuchsförderung im genannten Bereich zu stärken. Mit der Durchführung der Klausurwochen soll besonders qualifizierten jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit geboten werden, an den geförderten Einrichtungen intensiv und themenbezogen in einer interdisziplinär zusammengesetzten Gruppe zu arbeiten. Durch Aneignung und Anwendung disziplinspezifischer sowie disziplinübergreifender Arbeitsmethoden und durch den interdisziplinären Dialog soll eine Annäherung zwischen den verschiedenen Fachdisziplinen gefördert werden. Hierdurch soll eine zusätzliche Qualifizierung der Teilnehmer für wissenschaftliche Arbeiten im Bereich der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der modernen Lebenswissenschaften erreicht werden. Auch der Dialog zwischen Wissenschaftlern relevanter Disziplinen aus verschiedenen Ländern der EU kann durch diese Maßnahme unterstützt werden.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gefördert wird die Organisation, Durchführung und Nachbereitung von fünf- bis zehntägigen, interdisziplinären Klausurwochen zu einem konkreten, aktuellen Thema, das aus dem breiten Bereich der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der modernen Lebenswissenschaften gewählt werden kann. Ziel der Klausurwochen soll die disziplinübergreifende Erarbeitung von Werturteilen zu einer klar definierten, wissenschaftlichen Fragestellung sein. Dabei soll vor allem auf die Einführung und die Anwendung disziplinübergreifender Denkansätze und Arbeitsmethoden, sowie auf die Förderung der interdisziplinären Kommunikation zwischen den Teilnehmern Wert gelegt werden. Ansätze, die allein auf die Entwicklung von Arbeits- und Lehrmethoden abzielen, können jedoch nicht gefördert werden. Auch Veranstaltungen mit reinem Tagungs-, bzw. Kongresscharakter sind von der Förderung ausgeschlossen. Bei Fragen zur Thematik und Ausrichtung wird empfohlen, mit dem hier zuständigen Projektträger im DLR (siehe unter Nr. 7.1) Kontakt aufzunehmen.
Klausurwochen sollen durch Einrichtungen durchgeführt werden, die aufgrund ihrer fachlichen Ausrichtung und ihrer infrastrukturellen Gegebenheiten gute Voraussetzungen für die fachliche und organisatorische Durchführung solcher Klausurwochen besitzen.
Der Teilnehmerkreis kann bis zu 15 besonders qualifizierte, junge, am interdisziplinären Dialog interessierte Teilnehmer aus allen für die jeweils gewählte Thematik relevanten Disziplinen und Berufsgruppen umfassen. Sie sollen während der Klausurwoche die Möglichkeit erhalten, sich zur intensiven, fokussierten Bearbeitung und zur interdisziplinären Diskussion der Themenstellung aus ihrem täglichen Arbeitsumfeld zurückziehen zu können. Neben Teilnehmern aus Deutschland ist die Teilnahme von Personen aus dem Ausland, bevorzugt der EU, möglich und erwünscht.
Antragsberechtigt sind Einrichtungen, die bereits über interdisziplinäre Forschungserfahrung auf dem Gebiet der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der modernen Lebenswissenschaften verfügen und die den deutschen und europaweiten Nachwuchs sowie die interdisziplinäre Kommunikation im o.g. Gebiet aktiv unterstützen wollen. Die Einrichtungen müssen die für die Durchführung der Klausurwochen notwendige Infrastruktur (Bibliothek, Tagungsräume, Unterbringungsmöglichkeiten, usw.) bereitstellen können.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Sind Fachhochschulen im Rahmen dieses Auswahlverfahrens erfolgreich, besteht für sie die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung über die BMBF-Förderlinie "ProfilNT". Entscheidungen hierzu erfolgen über ein gesondertes Antrags- und Auswahlverfahren. Nähere Informationen hierzu sind unter http://www.bmbf.de/de/1956.php erhältlich.
Die aufnehmende Einrichtung muss nachweisen, dass sie
Die geförderten Einrichtungen haben die Verantwortung für die Durchführung der Klausurwochen gemäß den nachstehenden Rahmenbedingungen und dem darauf basierenden Arbeits-, Zeit- und Finanzierungsplan zu übernehmen.
Die Durchführung der Klausurwochenveranstaltungen soll innerhalb der vorlesungsfreien Zeit erfolgen.
Die geförderten Einrichtungen haben im Rahmen der Zuwendung die folgenden Schritte durchzuführen:
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft -FhG- die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% finanziert werden können.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilsfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE (Forschung und Entwicklung)-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.
Zuwendungsfähig ist höchstens der Aufwand für
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgaben (BNBest-BMBF 98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen
Projektträger im DLR für das BMBF
-Gesundheitsforschung-
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Telefon: 0228-3821-210 (Sekretariat)
Telefax: 0228-3821-257
E-Mail: gesundheitsforschung@dlr.de
Internet: www.gesundheitsforschung-bmbf.de
beauftragt.
Ansprechpartnerin ist Frau Dr. M. Schindel (Tel.: 0228-3821-776, marina.schindel@dlr.de).
Es wird dringend empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt, es findet aber nur ein fachlicher Begutachtungsschritt unter Beteiligung externer Experten statt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger im DLR zunächst bis spätestens 26. Juli 2010 formlose Projektskizzen in deutscher Sprache in schriftlicher und auch in elektronischer Form (als .pdf auf Datenträger oder E-Mail-Anhang) vorzulegen. Diese sollen alle notwendigen Informationen enthalten, um dem Gutachterkreis eine abschließende fachliche Stellungnahme zu erlauben. Eine alleinige Vorlage per Fax oder E-Mail ist nicht möglich.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet oder unvollständig eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Die Projektskizzen sollen im Umfang 15 Seiten (incl. Anlagen, Schriftgrad 12) nicht überschreiten, und sind im Original mit 5 Kopien vorzulegen (ungebunden). Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internet-Adresse http://www.foerderportal.bund.de
abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Die Projektskizzen sollen das Vorhaben möglichst detailliert darstellen. Sie müssen zu folgenden Punkten Aussagen enthalten:
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter/innen nach folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Vordrucke für die einzureichenden Formanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internet-Adresse http://www.foerderportal.bund.de abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/).
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 12. Mai 2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Roesler
Deutsche Version dieser Seite
(URL: http://www.bmbf.de/foerderungen/14748.php)
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The electronic application system easy faciliates application for project funding by making available electronic application forms and the information required including regulations, instructions and auxiliary terms and conditions. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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The funding database (Förderdatenbank) of the BMWi provides an overview of the funding programmes of the Federal Government, the Länder and the EU for the business sector. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)