03.08.2010 - 30.09.2010
vom 21. Juli 2010
Mit der Innovationsallianz Photovoltaik will die Bundesregierung die durch die Novellierung des Erneuerbare Energien-Gesetzes und die damit vorgesehene beschleunigte Absenkung der Einspeisevergütungen erforderlichen Anpassungsprozesse begleiten und dazu beitragen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Photovoltaik-Industrie mittel- und langfristig zu sichern und auszubauen. Die Bundesregierung setzt dabei insbesondere auf eine stärkere vertikale Kooperation innerhalb der Prozessketten sowie von Ausrüstungs- und Systemtechnologieunternehmen mit den Anwendern in der Photovoltaik-Industrie. Die Ergebnisse der industriegeführten Forschungsprojekte sollen möglichst rasch zu neuen Verfahren und innovativen Produkten mit verbesserten Eigenschaften, zu einer Senkung der Herstellungskosten sowie zu Investitionen am Standort Deutschland führen. Deshalb bilden Vereinbarungen zur Umsetzung der Ergebnisse einen wichtigen weiteren Bestandteil der Innovationsallianz.
Die Photovoltaik ist neben Windenergie, Solarthermie und Biomasse-Kraftwerken eine der tragenden Säulen im Bereich der regenerativen Energieerzeugung. Neben der Stromerzeugung in großflächigen Solarkraftwerken besitzt die Photovoltaik vor allem ein beträchtliches Marktpotenzial im Bereich der dezentralen Energieerzeugung. Prognosen der European Photovoltaic Industry Association (EPIA) gehen von einer Verzehnfachung der gesamten installierten Leistung bis 2017 aus.
Photovoltaik aus Deutschland hat sich auch bei zunehmendem Wettbewerb bislang international gut behauptet - der Marktanteil deutscher Unternehmen lag 2008 im Durchschnitt aller Wertschöpfungsstufen bei rund 20 Prozent. Der deutsche Solarmaschinenbau erreicht dabei sogar Marktanteile oberhalb von 50 Prozent.
Nach einer dynamischen Aufbauphase stehen die heimischen Photovoltaik-Unternehmen jetzt vor einem Anpassungsprozess. Die deutsche Technologie- und Marktführerschaft lässt sich nur durch verstärkte Investitionen im Forschungs- und lnnovationsbereich behaupten.
Dabei geht es zum einen um Innovationen für bereits praktizierte Prozeßschritte in der Fertigung bei Herstellern wie Ausrüstern. Gleichzeitig müssen aber auch kostengünstige, industrietaugliche Materialsysteme, Architekturen und Fertigungskonzepte für die Photovoltaik künftiger Generationen adressiert werden. Eine Schlüsselrolle kommt dabei der Verstärkung des Technologietransfers aus dem Labor in industrielle Prozesse durch anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung zu. Beides gelingt effizient durch eine Vernetzung der Photovoltaik-lndustrie mit den erfolgreich agierenden deutschen Anlagenbauern und Ausrüstern "auf Augenhöhe", d.h. in Innovationspartnerschaften.
Erwartet wird, dass durch den Einsatz von Schlüsseltechnologien, wie der Laser-, Plasma-, Beschichtungs- und Handhabungstechnik, sowohl bei den Herstellungskosten als auch beim Wirkungsgrad gegenüber konventionellen Prognosen Verbesserungen um zehn bis 20 Prozent innerhalb der nächsten fünf Jahre möglich werden. Ziel ist es, die Herstellungskosten pro Watt-Peak auf Modulebene um mindestens 30 Prozent zu senken.
Vor diesem Hintergrund haben das BMBF und das BMU gemeinsam im Rahmen des Energieforschungsprogramms der Bundesregierung (www.erneuerbare-energien.de/inhalt/4595/) sowie des Förderprogramms "Optische Technologien" (www.optischetechnologien.de) mit Wissenschaft und Wirtschaft die vorliegende Förderinitiative zur Stärkung der Photovoltaik-Industrie in Deutschland erarbeitet. Sie zielt auf Innovation und Wachstum in Deutschland. Daher kommt der Verwertung der Projektergebnisse in Deutschland eine besondere Bedeutung zu. Förderfähig im Rahmen dieser Initiative sind in erster Linie industriegeführte Verbundprojekte zu anwendungsorientierten Forschungsarbeiten des vorwettbewerblichen Bereichs, die durch einen hohen Innovationsgrad und ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind. Ergänzend besteht in begrenztem Umfang auch die Möglichkeit, für hoch innovationstaugliche Lösungsansätze die erforderlichen grundlegenden Forschungsarbeiten im Rahmen von Verbünden mehrerer Forschungseinrichtungen mit industrieller Begleitung durchzuführen. Zudem soll durch gezielte Förderung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine nachhaltige Stärkung der Forschungslandschaft auf diesem Sektor erfolgen.
Da Innovations- und Beschäftigungsimpulse gerade auch von Unternehmensgründungen ausgehen, sind solche Gründungen im Anschluss an die Projektförderung des BMBF erwünscht. Unterstützung bietet hier der High-Tech-Gründerfonds der Bundesregierung. Weitere Informationen finden sich unter www.high-tech-gruenderfonds.de.
Vorhaben können nach Maßgabe der vorliegenden Richtlinie sowie der Standardrichtlinien von BMBF und BMU für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Eingereichte Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.
Im Rahmen der Förderinitiative werden Arbeiten zur Erforschung und Entwicklung auf den folgenden Gebieten unterstützt:
Um die angestrebte Stärkung der Kooperation von Photovoltaik-Industrie, Anlagenbauern und Ausrüstern sicherzustellen, fällt vor allem der vertikalen Strukturierung der industriegeführten Verbundprojekte eine zentrale Rolle zu. Insbesondere ist auch die Einbindung neuer Prozessschritte und Bearbeitungsverfahren in bestehende Anlagentechnologien bis hin zu Demonstrationsanlagen zu adressieren.
Bei den Arbeiten zu Solarzellen der nächsten Generation muss die Kompatibilität mit industrierelevanten, wirtschaftlichen Fertigungsprozessen berücksichtigt werden, um Laborrekorde auch in einer wirtschaftlichen Serienfertigung hocheffizienter Solarzellen umsetzen zu können.
Thematische Schwerpunkte der umsetzungsorientierten Forschungsaktivitäten können dabei u.a. in folgenden Feldern und ihrer Vernetzung liegen:
Die Auflistung ist beispielhaft und nicht als vollständig anzusehen.
Die Förderung grundlegender Forschung soll die unter 2.1 genannten Förderthemen ergänzen und damit eine längerfristige Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie unterstützen. Die Vorhaben sollen einen Beitrag dazu leisten, substantielle Innovationssprünge auf dem Gebiet der Wafer-basierten sowie der Dünnschicht-Solarzellentypen zu ermöglichen. Neueste Erkenntnisse aus der Wissenschaft sollen die Voraussetzung schaffen, technologische Entwicklungshemmnisse auf dem Weg zu hocheffektiven Solarzellen zu beseitigen. Eine weitere Option ist, völlig neue Forschungsansätze aus der Grundlagenforschung zur Solarenergienutzung zu erproben, um einen Nährboden für zukünftige PV-Entwicklungen zu schaffen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen PV-Industrie nachhaltig unterstützen zu können.
Von entscheidender Bedeutung ist auch hier, dass die Forschungsansätze Potenzial für eine wirtschaftliche Umsetzung in industriellen Fertigungsprozessen aufweisen. Die Forschungsarbeiten müssen darauf abzielen, deutlich kostenreduzierte Solarzellen mit einer wesentlich erhöhten Leistungsfähigkeit zu entwickeln. Der Verwertung der Projektergebnisse in Deutschland kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Die Förderung umfasst die folgenden drei Schwerpunkte:
Für die Nachwuchsgruppen können die Stelle des Gruppenleiters (Nachwuchsforschers), ein bis zwei Postdoktoranden, ein bis zwei Doktoranden, ein technischer Mitarbeiter sowie Verbrauchsmaterial und die unbedingt notwendigen Geräte beantragt werden. Die Gruppe sollte interdisziplinär zusammengesetzt sein.
Die industriellen Anwendungspotenziale (unter industrieller Begleitung) oder andere Verwertungskonzepte mit dem Ziel des Technologietransfers sind nachvollziehbar darzulegen.
Die Förderung zielt überwiegend und prioritär ab auf durch Unternehmen geführte Verbundprojekte der Forschung und Entwicklung zu Produkten und / oder Verfahren. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung berücksichtigt. Die Vorhaben sollen entlang der Wertschöpfungskette strukturiert sein. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung bewilligt werden.
Eine Förderung von Einzelvorhaben sowie von Verbundvorhaben allein zwischen wissenschaftlichen Partnern ist nicht beabsichtigt.
Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, Vordruck 0110, entnommen werden. In der Kooperationsvereinbarung ist eine Klausel vorzusehen, nach der Unternehmen für die Nutzung der FuE-Ergebnisse von Forschungseinrichtungen ein marktübliches Entgelt zahlen. Für jedes Verbundprojekt ist ein Koordinator zu bestellen, der in der Regel von einem industriellen Partner zu stellen ist.
Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Antrag auf nationale Fördermittel kurz dargestellt werden.
Die Partner von Kooperationsvorhaben müssen bei der Förderbeantragung schriftlich darlegen, dass das Vorhaben geeignet ist, einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil auf internationaler Ebene für die beteiligten PV-Hersteller zu erbringen.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - wird vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100% gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen industriegführter Verbundprojekte entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen, sofern letztere als Verbundpartner mitwirken. Als angemessen gilt in der Regel, wenn in Summe über den Verbund eine Eigenbeteiligung der Verbundpartner in Höhe von mindestens 50% an den Gesamtkosten des Verbundprojekts erreicht wird. Ggf. zu gewährende Boni für KMU können auf diese Verbundförderquote angerechnet werden. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 06.05.2003 zur Anwendung (www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0119.pdf).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF und des BMU an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF und des BMU zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.
Sämtliche Projektskizzen sind jeweils in elektronischer und gedruckter Fassung beim Projektträger Jülich in der Forschungszentrum Jülich GmbH einzureichen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen oder unmittelbar bei den Projektträgern angefordert werden.
Ergänzend zu dem o.g. Einreichungsweg stehen Ansprechpartner für alle Fragen zur Abwicklung der Bekanntmachung bei den vom Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit beauftragten Projektträgern zur Verfügung. Dies sind:
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Themenfeld: Industriegeführte Verbundforschung
Ansprechpartner:
Dr. Christoph Hünnekes
Tel.: 02461 / 61 - 2227
Fax: 02461 / 61 - 2840
E-Mail: PTJ-EEN@fz-juelich.de
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Themenfeld: Grundlagenforschung
Ansprechpartnerin:
Claudia Hein
Tel.: 02461 / 61 - 4868
Fax: 02461 / 61 - 2880
E-Mail: PTJ-ERG3@fz-juelich.de
- Projektträger Photonik, Optische Technologien
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Themenfeld: Industriegeführte Verbundforschung
Ansprechpartner:
Dr. Peter Soldan
Tel.: 02 11 / 62 14 - 366
Fax: 02 11 / 62 14 - 484
E-Mail: soldan@vdi.de
Das Förderverfahren ist zweistufig.
In der ersten Stufe sind zunächst dem Projekträger Jülich, Geschäftsbereich EEN bis spätestens 30. September 2010 unter der o.a. Anschrift Projektskizzen, bestehend aus der easy-Skizze und der Vorhabenbeschreibung in schriftlicher Form in fünffacher Ausfertigung auf dem Postweg und in elektronischer Form auf einem Speichermedium bzw. als E-Mail vorzulegen. Der Projektträger Jülich EEN ist die gemeinsame Anschrift für die Einreichung aller Projektskizzen (Vorhaben der industriegeführten Verbundforschung und der Grundlagenforschung, siehe 2.1 und 2.2). Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden. Die Verbundpartner reichen, vertreten durch den Koordinator, eine gemeinsame, begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal 15 DIN A4-Seiten (inkl. Anlagen, Schriftgrad 12) beim Projektträger Jülich EEN ein. PTJ-EEN leitet die Projektskizzen den beteiligten Projektträgern zu. Diese stimmen sich bei der weiteren Bearbeitung der Skizzen untereinander ab.
Die Projektskizze muss eine Darstellung mit folgender Gliederung enthalten:
Deckblatt mit Angaben zum Verbundkoordinator
Tabelle "Adressen und Ansprechpartner der Verbundpartner"
Tabelle "Überschlägige Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartner"
(maximal eine Seite: Ziele, Lösungsweg, Verwertung der Ergebnisse)
Wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner, Investitionsentscheidungen
Warum kann das Vorhaben von den Verbundpartnern ohne öffentliche Förderung nicht durchgeführt werden?
Es steht den Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind. Eine förmliche Kooperationsvereinbarung ist für die erste Phase (Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen Antragstellung (2. Phase, s. unten) eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn (s. Ziffer 4) treffen zu können. Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
BMBF, BMU und die Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen ggf. durch eine unabhängige Expertenrunde beraten zu lassen. Dabei wird die Vertraulichkeit der in den Skizzen enthaltenen Angaben sichergestellt. Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung vorgesehenen Verbundprojekte ausgewählt. Das Ergebnis der Auswahlrunde wird dem Verbundkoordinator durch den Projektträger mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator informiert.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteter Projektskizze aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind. Zur Erstellung von Projektskizzen sowie von förmlichen Förderanträgen in der zweiten Stufe des Verfahrens wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen (www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf).
Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich gewesen, besteht für sie die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung. Diese weitergehende Förderung kann für ein zusätzliches Forschungsprojekt einer Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe" in der BMBF-Förderlinie "Profil - Neue Technologien (ProfilNT)" beantragt werden. Thema und Inhalt dieses zweiten separaten Förderantrags müssen mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen. Das zusätzliche Forschungsprojekt muss weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen beinhalten und sich gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden, um inhaltliche Doppelungen auszuschließen.
Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen Förderung soll sich die Fachhochschule im ausgeschriebenen Themenumfeld ein zusätzliches Forschungsprofil und weitere Forschungskompetenz durch ein Projektteam (Bachelor-/Master-/Promotionen; Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) erarbeiten.
Die Begutachtung und Förderentscheidung im Rahmen der Förderlinie "ProfilNT" erfolgt in einem gesonderten Auswahlverfahren.
Mit der Abwicklung der Bekanntmachung "ProfilNT" hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen "Otto von Guericke" e.V. (AiF)
Projektträger Forschung an Fachhochschulen
Bayenthalgürtel 23
50968 Köln
Ansprechpartner ist:
Michael Grünberg
Telefon: 0221 37680-28
Telefax: 0221 37680-27
E-Mail: ProfilNT@aif.de
Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, ebenso wie "Hinweise zur Antragstellung" etc.) und allgemeine Beratung erhalten Sie beim Projektträger AiF (www.aif.de/fh/12-0-profilnt.html) oder auf der Homepage des BMBF unter www.bmbf.de/de/1956.php.
Diese Förderrichtlinie tritt mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 21. Juli 2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Karl Wollin Dr. und Frank Schlie-Roosen
Berlin, den 21. Juli 2010
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Im Auftrag
Kerstin Deller
Deutsche Version dieser Seite
(URL: http://www.bmbf.de/foerderungen/15069.php)
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The electronic application system easy faciliates application for project funding by making available electronic application forms and the information required including regulations, instructions and auxiliary terms and conditions. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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The funding database (Förderdatenbank) of the BMWi provides an overview of the funding programmes of the Federal Government, the Länder and the EU for the business sector. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)