28.09.2010 - 30.11.2010
Vom 13.09.2010
Im Rahmen der Hightech-Strategie der Bundesregierung werden die Fördermaßnahmen auf die fünf Bedarfsfelder Klima und Energie, Gesundheit und Ernährung, Mobilität, Sicherheit und Kommunikation ausgerichtet. In diesem Zusammenhang werden den Themen Sicherheit und Medizintechnik bei der Förderung der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) besonderes Gewicht eingeräumt. Ein Teilschwerpunkt dabei ist die sichere dynamische Vernetzung im Operationssaal, deren Förderung darauf abzielt, Impulse für eine zukunftsweisende Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien im Operationssaal der Zukunft zu geben und die hervorragende internationale Wettbewerbsposition Deutschlands für Medizingeräte und Medizinsoftware nachhaltig zu stärken.
In Deutschland besteht heute eine große Vielfalt von wettbewerbsfähigen medizinischen Systemen von häufig mittelständischen Anbietern. Daraus resultieren jedoch auch besondere Herausforderungen für die Integration dieser oft sehr innovativen Komponenten in die bestehenden Ausstattungen eines Operationssaals und der angebundenen komplexen IT-Infrastrukturen. Gleichzeitig besteht in zunehmendem Maße der Bedarf, unterschiedliche und jeweils neue Medizingeräte, -systeme und komponenten einzusetzen. Somit bilden Vernetzung und Konvergenz auch in der Medizintechnik die wesentliche Triebkraft für zukünftige Entwicklungen. Ihr Nutzen liegt in der integrierten Verwendung der Komponenten und der punktuellen innovativen Erweiterung der Gesamtfunktionalität.
Durch die Zusammenarbeit von Herstellern, Betreibern, Wissenschaft, Kostenträgern und regulierenden Stellen sollen neue Wege für die Gestaltung von Softwarearchitekturen im Krankenhaus der Zukunft aufgezeigt werden. Konkret soll die IT im Operationssaal betrachtet werden, wobei auch angebundene Systeme zur Operationsplanung, -begleitung, Diagnose und Therapie berücksichtigt werden sollen. Im Zentrum stehen die Vernetzung, die Interoperabilität und der sichere Betrieb der Infrastruktur. Die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft soll dabei zielorientiert und anwendungsbezogen auf dem wichtigen Innovationsfeld der Medizingeräte und Medizinsoftware intensiviert und gebündelt werden. Ziel der Förderung ist, zukunftsweisende Infrastrukturen aufzuzeigen, die in die Praxis überführbar sind, also sowohl geeignete Betreibermodelle aufweisen als auch zulassungsfähig sind.
Im Rahmen des thematischen Schwerpunktes "Vernetzung und Konvergenz im Operationssaal (inklusive der angrenzenden IT-Infrastruktur)" ist vorgesehen, e i n e gemeinsame Initiative aus Industrie, Forschung, Krankenhausbetreibern und potenziell weiteren themenrelevanten Akteuren zu fördern. Diese Initiative sollte breit aufgestellt sein, um eine strukturierende Wirkung auf die Forschungs- und Entwicklungsprozesse auszuüben.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gegenstand der Förderung ist die Entwicklung von IT-Architekturen, die im Operationssaal inklusive der angrenzenden komplexen IT-Infrastrukturen eingesetzt werden können, und die ganz oder teilweise das dynamische Einbinden von medizinischen Geräten, Systemen oder Komponenten in Netzwerken (Plug&Play) unterschiedlichster Hersteller erlauben. Proprietäre Lösungen sind nicht förderfähig. Das Ziel besteht dabei wesentlich in der Entwicklung von Konzepten so sicherer IT-Lösungen, dass auch ein Plug&Play im Operationssaal umgesetzt werden kann, ohne die Patientensicherheit einzuschränken. IKT ist als Instrument heranzuziehen, um nachhaltige Infrastrukturen für den Operationssaal der Zukunft zu entwickeln. Deshalb sind juristische Fragen z. B. hinsichtlich des Betriebs genauso mit zu betrachten, wie das Ziel der Zulassungsfähigkeit.
Im Einzelnen sind die nachfolgenden Aspekte zu adressieren:
Zur Vertiefung dieser einzelnen Themenbereiche kann es sich im weiteren Verlauf der Maßnahme als notwendig erweisen, weitergehende Förderprojekte durchzuführen. In diesem Fall sind zusätzliche Koordinierungsaufgaben zu leisten.
Antragsberechtigt als Einzelantragsteller oder in einem Verbundvorhaben sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Betreiber von Krankenhaus-IT-Infrastrukuren, Krankenhäuser, Kostenträger und sonstige relevante Akteure mit Sitz und Ergebnisverwertung in Deutschland (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen [KMU], zur Definition von KMU siehe http://www.forschungsrahmenpro-gramm.de/kmu-definition.htm). Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Notwendige Voraussetzung für die Förderung ist die Zusammenstellung eines breit aufgestellten Konsortiums, das in der Lage ist, alle unter 2. aufgeführten Punkte aufzugreifen und dafür Entwicklungsstrategien aufzuzeigen. Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen und durch Vorarbeiten insbesondere im betreffenden Fachgebiet ausgewiesen sein. Aufgrund der Bedeutung des Themas für die Gesellschaft wird weiterhin die Initiierung von Maßnahmen mit über das Projekt hinausgehender breiter Öffentlichkeitswirksamkeit erwartet.
Gefördert wird e i n e Initiative, die das Ziel verfolgt, Vernetzung und Konvergenz im Operationssaal (inklusive der angrenzenden IT-Infrastruktur) voranzutreiben. Dabei sind Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu Prinzipien, Verfahren und Referenzarchitekturen durchzuführen, mit denen die technischen Grundlagen für zulassungsfähige bzw. rechtlich und wirtschaftlich betreibbare Plug&Play-Architekturen geschaffen werden können. Die Initiative soll diese technischen Lösungen durch geeignete Maßnahmen zur Normung und Standardisierung begleiten und Lösungen für Betreibermodelle entwickeln.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Nur bei Verbundprojekten: Die Partner eines "Verbundprojekts" haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - entnommen werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilsfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt. Bei knappen Eigenmitteln des Antragstellers kann das Vorhaben unter Berücksichtigung fachlicher Aspekte in mehrere zeitlich aufeinander folgende Phasen aufgeteilt werden, wobei jedes Teilvorhaben in sich abgeschlossen sein muss. Bei Antragstellern, deren gesamte Eigenanteile aus BMBF-geförderten Forschungsvorhaben 100.000 € pro Jahr nicht überschreiten, kann eine vereinfachte Bonitätsprüfung vorgenommen werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.
Die Förderdauer sollte drei Jahre betragen, Ausnahmen davon sind zu begründen.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis für Gebietskörperschaften werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) und Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Mit der Koordination der Fördermaßnahme "Sichere dynamische Vernetzung in Operationssaal und Klinik" hat das BMBF den
beauftragt. Es ist beabsichtigt, durch die beauftragten Projektträger einen Informationstag in Berlin zu veranstalten. Interessenten werden aufgefordert, sich bei den o.g. Adressen über die Einzelheiten zu informieren.
Die Vordrucke für förmliche Förderanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise, Nebenbestimmungen und Vorlagen zur Gliederung einer Projektskizze können über die Internetadresse http://www.mstonline.de/foerderung/skizzen/aktuell abgerufen oder unmittelbar bei den Projektträgern angefordert werden.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/).
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger des BMBF bis spätestens 30. November 2010 Projektskizzen in schriftlicher und auch in elektronischer Form vorzulegen. Darin muss ein Verbundkoordinator bzw. Verbundkoordinatorin und ein Stellvertreter bzw. Stellvertreterin benannt werden.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Projektskizzen müssen einen konkreten Bezug zu den Kriterien dieser Bekanntmachung aufweisen und alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung enthalten. Sie sollen nicht mehr als 20 Seiten umfassen.
Den Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen:
Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der Bewertung wird eine Projektidee ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.
In der zweiten Verfahrensstufe wird das ausgewählte Konsortium aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Neben der förmlichen Antragstellung wird in dieser Stufe eine detaillierte Ausformulierung des Arbeitsplanes eingefordert.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 13.09.2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Dietz Dr. Landvogt
Deutsche Version dieser Seite
(URL: http://www.bmbf.de/foerderungen/15245.php)
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The electronic application system easy faciliates application for project funding by making available electronic application forms and the information required including regulations, instructions and auxiliary terms and conditions. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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The funding database (Förderdatenbank) of the BMWi provides an overview of the funding programmes of the Federal Government, the Länder and the EU for the business sector. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)