02.12.2010 - 31.01.2011
Vom 15.11.2010
Die Hightech-Strategie der Bundesregierung benennt fünf vordringliche Bedarfsfelder, darunter Sicherheit und Kommunikation, die auch im Fokus der Förderung des BMBF sind. Vom richtigen und zuverlässigen Funktionieren der IKT-Systeme und dem Vertrauen in die Sicherheit dieser Systeme hängen inzwischen weite Bereiche des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens ab. Mittlerweile sind bereits ca. 38% der Internetnutzer von Angriffen durch Schadsoftware betroffen. Alleine für die Prävention von Schäden entstehen der Wirtschaft in Deutschland erhebliche Kosten. Um diese Schäden für die Volkswirtschaft einzudämmen und die Bürger und Bürgerinnen zu schützen, sind neue Ansätze aus der Forschung für IT-Sicherheit zwingend geboten. Hinzu kommt, dass durch die sich rasant ändernden Kommunikationsnetze, insbesondere auch durch die zunehmende mobile Nutzung, die IT-Sicherheit vor immer neuen Herausforderungen steht, denen durch neue Sicherheitstechnologien begegnet werden muss.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beabsichtigt, die Forschung zur IT-Sicherheit in Deutschland weiter gezielt zu unterstützen und auszubauen. Durch die vorliegende Bekanntmachung sollen Kompetenzzentren der IT-Sicherheitsforschung gefördert werden. Kompetenzzentren können entweder einzelne herausragende Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sein, die thematisch und organisatorisch fokussiert an den wichtigsten Herausforderungen auf dem Gebiet der IT-Sicherheit arbeiten. Die Zentren sollen langfristige Strategien entwickeln und zugehörige Forschungsprojekte für die Bewältigung aktueller und zukünftiger Herausforderungen durchführen. Es werden bis zu drei dieser Kompetenzzentren gefördert.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gefördert werden Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die herausragende Fähigkeiten auf dem Gebiet der IT-Sicherheitsforschung im Rahmen von Kompetenzzentren thematisch und organisatorisch bündeln. Die Kompetenzzentren sollen über eine bereits vorhandene geeignete regionale Kernstruktur und eine zugehörige leistungsfähige Infrastruktur verfügen. Ein regionaler Fokus ist Voraussetzung für die Förderung.
Inhaltlich erfolgt die Ausrichtung der Kompetenzzentren auf grundlegende wissenschaftliche Zukunftsfragen der IT-Sicherheitsforschung, wobei jedoch ein klarer perspektivischer Anwendungsbezug mit einer Zeitperspektive von fünf oder mehr Jahren gegeben sein muss. Jedes Kompetenzzentrum muss eine geeignete Strategie und Projektplanung für die Bewältigung spezifischer aktueller und zukünftiger Herausforderungen vorschlagen.
Zu der jeweiligen Strategie gehören insbesondere folgende Aspekte:
Die Förderung eines Kompetenzzentrums im Rahmen dieser Bekanntmachung ist zunächst auf vier Jahre befristet. Auf Grundlage einer Evaluation nach drei Jahren der Förderung wird über eine weitere Förderphase von vier Jahren entschieden. Danach soll das Kompetenzzentrum in einer eigenständigen und für Ergänzungen offenen Struktur weitergeführt werden. Mit der Bewerbung muss deshalb auch ein Konzept vorgelegt werden, in welcher Form das Zentrum im Anschluss an die Förderperiode weitergeführt werden kann.
Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen aus dem Bereich IT-Sicherheit. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu Ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Gefördert werden Einzelvorhaben von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FEuI-Beihilfen) berücksichtigen.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme "Kompetenzzentren IT-Sicherheitsforschung" hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
Projektträger
im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Linder Höhe
51147 Köln
Ansprechpartner:
Fabian Kohler
Telefon: 02203/601-3650
Telefax: 02203/601-2866
E-Mail: fabian.kohler@dlr.de
Internet: www.pt-dlr.de
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen (s. unter Nrn. 7.2.1 und 7.2.2) wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/download.html).
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe ist dem beauftragten Projektträger des BMBF bis spätestens 31.01.2011 eine Projektskizze vorzulegen. Die Projektskizze ist unterschrieben direkt an die postalische Adresse des beauftragten Projektträgers zu senden und parallel in elektronischer Form an die o. g. E-Mail-Adresse zu schicken. Für die Erstellung sollte "easy Skizze" genutzt werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Skizzen müssen einen konkreten Bezug zu den Kriterien dieser Bekanntmachung aufweisen und alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung enthalten. Sie sollen nicht mehr als 30 Seiten umfassen.
In der Skizze ist im Einzelnen darzustellen:
Die eingereichten Vorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.
Die eingegangenen Skizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:
Das BMBF behält sich vor, sich bei der Förderentscheidung durch unabhängige Experten beraten zu lassen. Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe der eingereichten Unterlagen.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten positiv bewerteter Skizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Zur Bewertung der Wirksamkeit des Förderprogramms ist eine Evaluierung nach drei Jahren der Förderung vorgesehen. Dazu ist es erforderlich, dass die damit beauftragten Institutionen während und nach der Laufzeit des Förderprogramms die notwendigen Informationen erhalten. Auf Anforderung sind die vom Kompetenzzentrum legitimierten Ansprechpartner des BMBF sowie die Zuwendungsempfänger daher verpflichtet, die für die Evaluierung notwendigen Daten den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich für die Evaluierung verwendet und vertraulich behandelt.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 15.11.2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Dietz
Deutsche Version dieser Seite
(URL: http://www.bmbf.de/foerderungen/15489.php)
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The electronic application system easy faciliates application for project funding by making available electronic application forms and the information required including regulations, instructions and auxiliary terms and conditions. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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The funding database (Förderdatenbank) of the BMWi provides an overview of the funding programmes of the Federal Government, the Länder and the EU for the business sector. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)