08.02.2011 - 31.03.2011
Vom 20. Januar 2011
Die Hightech-Strategie der Bundesregierung benennt fünf vordringliche Bedarfsfelder, darunter Mobilität und Kommunikation, die auch im Fokus der Förderung des BMBF stehen. In diesem Zusammenhang nimmt die Entwicklung geeigneter Informations- und Kommunikationstechnologien, insbesondere von drahtlosen Kommunikationssystemen, eine wichtige Schlüsselrolle ein. Diese durchdringen bereits seit Jahrzehnten immer mehr Bereiche des täglichen Lebens und sind nicht nur für Mobilfunkanwendungen, sondern auch in den Bereichen Telematik, Automatisierungstechnik, Automobiltechnik und Medizintechnik, zu einer entscheidenden Komponente geworden. Mit der immer intensiver werdenden Nutzung geht jedoch ein steigender Bedarf an Übertragungskapazitäten einher. Es ist absehbar, dass die für die einzelnen Technologien festgelegten und dafür erforderlichen Funkfrequenzbänder in naher Zukunft überlastet sein werden. Auf der anderen Seite wurden einige Frequenzen an spezielle Anwendungen und Nutzer fest zugewiesen, die zu bestimmten Zeitpunkten praktisch ungenutzt bleiben. Durch eine kooperative und kognitive Nutzung aller möglichen Frequenzen durch geeignete Funksysteme soll die Effizienz aller Systeme deutlich erhöht werden.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beabsichtigt, die Forschung zu kognitiven drahtlosen Kommunikationssystemen in Deutschland gezielt zu unterstützen und auszubauen. Durch die vorliegende Bekanntmachung sollen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen bei der Erforschung und Entwicklung von Komponenten und Konzepten für kognitive drahtlose Kommunikationssysteme der Zukunft unterstützt werden. Die Teilnehmer sollen durch die Förderung in die Lage versetzt werden, die erheblichen wissenschaftlich-technischen Herausforderungen bei der Realisierung von kognitiven drahtlosen Kommunikationssystemen zu bewältigen. Langfristig soll die Fördermaßnahme die Voraussetzungen schaffen, damit Unternehmen in Deutschland vom Anwendungspotenzial kognitiver drahtloser Kommunikationssysteme profitieren können. Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zielen darauf ab, innovative Forschungsprojekte zu unterstützen, die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Um die Auslastung des Funkspektrums durch die dynamische Nutzung von verschiedenen Kommunikationssystemen steigern zu können, muss eine Vielzahl von anspruchsvollen technisch-wissenschaftlichen Fragestellungen gelöst werden. Übergeordnetes inhaltliches Ziel der Förderung ist die Erforschung von Ansätzen für ein bedarfsgerechtes Spektrumsmanagement bzw. die Sekundärnutzung von bereits für andere Primärsysteme zugewiesenen Spektralbereichen. In Ergänzung zu früheren, oft von Simulationen und Konzeptstudien geprägten Forschungsvorhaben auf diesem Gebiet soll der Schwerpunkt auch auf einer prototypischen Umsetzung der wissenschaftlichen Ergebnisse liegen, damit deren Anwendbarkeit beispielsweise auf den Rundfunk, Mobilfunk, Automatisierungs- oder Logistikbereich überprüft werden kann.
In dem Bereich kognitiver drahtloser Kommunikationssysteme wurden folgende Forschungsschwerpunkte identifiziert:
Die gewonnenen Forschungsergebnisse sollen positive Effekte für die Wettbewerbsfähigkeit des Forschungs-, Produktions- und Arbeitsplatzstandorts Deutschland im Bereich kognitiver drahtloser Kommunikationssysteme erbringen.
Im Einzelnen werden mit den Themenschwerpunkten folgende Zielsetzungen verfolgt:
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und Ergebnisverwertung in Deutschland), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Gefördert werden Forschungs- und experimentelle Entwicklungsvorhaben, die gekennzeichnet sind durch ein hohes wissenschaftliches und technisches Risiko. Förderungswürdig sind in begründeten Einzelfällen auch Einzelvorhaben von Antragstellern mit entsprechender Kompetenz auf dem Gebiet der drahtlosen Kommunikationstechnik. Als Regelfall ist aber die Förderung von Verbünden unter Beteiligung mehrerer Unternehmen bzw. von Unternehmen und Forschungseinrichtungen vorgesehen, vorzugsweise mit Abdeckung der gesamten Wertschöpfungskette.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Nur bei Verbundprojekten: Die Partner eines "Verbundprojekts" haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0110.pdf) entnommen werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme "Kognitive drahtlose Kommunikationssysteme" hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
Projektträger
Kommunikationstechnologien
im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Linder Höhe
51147 Köln
Ansprechpartner:
Dr. Matthias Barth
Telefon: 02203/601-3407
Telefax: 02203/601-2866
E-Mail: matthias.barth@dlr.de
Internet: www.pt-dlr.de
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.pt-it.pt-dlr.de/de/CognitiveRadio.php
abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger des BMBF bis spätestens 31. März 2011 zunächst Projektskizzen vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Projektskizzen sollen über das Internet-Portal pt-outline online erstellt werden. Die für eine Beteiligung an der Bekanntmachung benötigten Informationen sind unter der o.g. Internetadresse verfügbar. Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss diese zusätzlich bis zum Abgabetermin der ersten Verfahrensstufe unterschrieben auf dem Postweg beim beauftragten Projektträger eingereicht werden.
Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Projektskizzen müssen einen konkreten Bezug zu den Kriterien dieser Bekanntmachung aufweisen und alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung enthalten. Sie sollen nicht mehr als 12 Seiten umfassen. Den Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen:
Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Die Erstellung von förmlichen Förderanträgen soll durch die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" erfolgen (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/download.html).
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Sind Fachhochschulen im Rahmen dieses Auswahlverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich, besteht für sie die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung. Hierfür kann ein Antrag für ein weiteres Forschungsprojekt in der BMBF-Förderlinie "Forschungsprofil in den Neuen Technologien" (ProfilNT) gestellt werden. Der zweite separate Förderantrag muss mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen, jedoch weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen betreffen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen in beiden Anträgen dürfen sich nicht überschneiden.
Die Begutachtung und Förderentscheidung im Rahmen der Förderlinie "ProfilNT" erfolgt in einem gesonderten Auswahlverfahren. Mit der Administration der Förderline "ProfilNT" hat das BMBF die Fachhochschulgruppe der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen "Otto von Guericke" e.V. (AiF) als Projektträger beauftragt. Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, "Hinweise zur Antragstellung", Ansprechpartner etc.) erhalten Sie unter http://www.bmbf.de/de/1956.php.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 20.01.2011
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Heller
Deutsche Version dieser Seite
(URL: http://www.bmbf.de/foerderungen/15787.php)
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The electronic application system easy faciliates application for project funding by making available electronic application forms and the information required including regulations, instructions and auxiliary terms and conditions. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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The funding database (Förderdatenbank) of the BMWi provides an overview of the funding programmes of the Federal Government, the Länder and the EU for the business sector. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)