22.03.2011 - 11.07.2011
Vom 01.03.2011
Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung zur Förderung von Anbahnungsprojekten im Rahmen der deutsch-argentinischen Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen (im Rahmen privatrechtlicher Zuwendungsverträge) gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Förderung der Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung zwischen Deutschland und Argentinien , durch die Unterstützung des Wissenschaftleraustausches bei gemeinsamen Forschungsprojekten. Bevorzugt werden anwendungsnahe Projekte und Projekte mit Industrie/KMU-Beteiligung.
Schwerpunktbereiche dieser Bekanntmachung
Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen und KMU1.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Die beantragten Forschungsprojekte müssen von zwei oder mehr Forschergruppen aus Deutschland und Argentinien unterstützt werden. Da es sich bei der Förderung um eine Ergänzungsfinanzierung handelt, müssen die beteiligten Einrichtungen erklären, dass die weiteren für die Durchführung des Projekts erforderlichen Mittel (Personalkosten etc.) zur Verfügung stehen.
Jedem Projekt steht auf deutscher Seite sowie argentinischer Seite ein Leiter vor, dies gilt auch wenn mehr als zwei Forschergruppen bzw. forschungsorientierte KMUs in einem Land beteiligt sind. Der jeweilige Projektleiter muss seinen Antrag auf dem dafür vorgesehenen Formular bei der für die WTZ zuständigen Stelle des eigenen Landes (in Argentinien bei MinCyT und in Deutschland beim IB) einreichen. Dies muss gleichzeitig in beiden Ländern erfolgen, da nur einseitig gestellte Anträge nicht berücksichtigt werden können.
Die Förderung erfolgt durch beide Länder anteilig. Die Flugkosten bis zum Ort des Projektpartners werden vom entsendenden Land, das Tagegeld vom aufnehmenden Land übernommen.
Deutsche Projektwissenschaftler, die nach Argentinien reisen, erhalten
Die Projekte können bis zu einer Laufzeit von 2 Jahren unterstützt werden.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahmen hat das BMBF das Internationale Büro
beauftragt:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de
Fachliche Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Dr. Cornelia Andersohn
E-Mail: cornelia.andersohn@dlr.de
Telefon: 0228-3821-438
Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Gabriele Al-Khinli
E-Mail: gabriele.al-khinli@dlr.de
Telefon: 0228-3821-435
Die koordinierende Stelle in Argentinien ist:
Ministerio de Ciencia, Tecnología e Innovación Productiva, MinCyT
Dirección de Relaciones Internacionales
Lic. Karina Pombo
Coordinadora Programas de Cooperación Bilateral
Avda. Córdoba 831
Ciudad Autónoma de Buenos Aires
República Argentina
Ansprechpartnerin:
Karina Pombo
Tel.: ++ 54 4312-7512/13 int. 407
Fax : ++ 54 4312-7203
E-Mail: kpombo@mincyt.gov.ar
Weitere Informationen befinden sich unter:
http://www.mincyt.gov.ar cooperación internacional / Bilateral / Convocatorias oder http://www.mincyt.gov.ar/ cooperación internnacional/ Bilateral / Alemania
Die Annahme von Projektvorschlägen erfolgt bis spätestens zum 1. Juli 2011, 18:00 Uhr unter der oben angegebenen Adresse des Internationalen Büros.
Das Förderverfahren ist einstufig. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist die Nutzung des elektronischen webbasierten Antragssystems "ewa" zu verwenden die unter folgender Internetadresse aufgerufen werden kann: http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=WTZ4.
Zusätzlich zur elektronischen Antragstellung ist eine vom deutschen und ausländischen Partner unterschriebene und gestempelte Version des endgültigen (in der elektronischen Antragstellung finalisierten) Antrags per Post bis zum 8.07.2011 an folgende Adresse zu senden:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Internationales Büro des BMBF
Gabriele Al-Khinli
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
E-Mail : gabriele.al-khinli@dlr.de
Tel.: 0228-3821-435
Bei technischen Fragen zur Internetbasierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an :
Martina Lauterbach
E-Mail : martina.lauterbach@dlr.de
Telefon : 0228-3821-734
Die Vorlagefrist ist keine Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
Die eingegangenen Förderanträge werden unter Beteiligung externer Gutachter/Gutachterinnen anhand der folgenden Kriterien bewertet:
Die Projekte werden in beiden Ländern bewertet. Es werden nur Projekte in die Förderung aufgenommen, die von beiden Ländern als förderwürdig angesehen werden. Auswahl der Projekte und Umfang der Förderung erfolgt unter Einbeziehung der von beiden Ländern für die Schwerpunktbereiche benannten Gutachter. Mit der Förderentscheidung ist im November 2011 zu rechnen.
Es ist geplant, mit den zur Förderung angenommenen Projekten ab 1. März 2012 zu beginnen.
Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Alle Antragsteller werden voraussichtlich im Laufe des Dezember 2011 über das Ergebnis der wettbewerblichen Auswahl schriftlich informiert.
Mit den ausgewählten Antragstellern wird das IB im Auftrag des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO.
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 01.03.2011
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Irina Ehrhardt
Deutsche Version dieser Seite
(URL: http://www.bmbf.de/foerderungen/15957.php)
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The electronic application system easy faciliates application for project funding by making available electronic application forms and the information required including regulations, instructions and auxiliary terms and conditions. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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The funding database (Förderdatenbank) of the BMWi provides an overview of the funding programmes of the Federal Government, the Länder and the EU for the business sector. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)