10.08.2011 - 30.09.2011
Vom 26. Juli 2011
Deutschland hat in Europa und im weltweiten Vergleich eine herausragende Position in Wissenschaft, Forschung und Entwicklung. Deutsche Unternehmen sind Vorreiter bei innovativen Produkten und "Made in Germany" bürgt international für Qualität.
Dennoch entstehen neunzig Prozent des weltweiten Wissens außerhalb Deutschlands. Für Innovationen und hochwertige Arbeitsplätze in Deutschland ist es erforderlich, dieses weltweit vorhandene Wissen besser für den Standort Deutschland verfügbar zu machen. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, muss Deutschland zu einem Knotenpunkt in der internationalen Wissensproduktion und deren Umsetzung werden. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung unter der Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) eine Strategie zur Internationalisierung des Forschungs- und Entwicklungsstandorts Deutschland gestartet.
Als ein Handlungsfeld dieser Internationalisierungsinitiative sollen durch gezielte Marketingaktivitäten gemeinsam mit Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, FuE-Netzen und forschungsintensiven Unternehmen wie auch Anbietern der beruflichen Bildung die Stärken Deutschlands in Forschung und Entwicklung international vermarktet werden. Dabei kommt den in der High-Tech-Strategie der Bundesregierung definierten Bedarfsfeldern eine besondere Bedeutung zu.
Als langfristiges Ziel soll der Bekanntheitsgrad sowie die Attraktivität des FuE-Standorts Deutschland gesteigert werden, um zu einer ersten Adresse für die besten Forscher und für FuE-Investitionen aus aller Welt zu werden und Deutschland zu einem führenden internationalen FuE-Dienstleistungszentrum auszubauen.
Für eine weitere Länderkampagne wurde Russland als Zielland ausgewählt. Mittelfristig sollen mit dieser Bekanntmachung folgende operationale Ziele erreicht werden:
Diese Bekanntmachung richtet sich an thematische Netzwerke und Forschungscluster aus den Technologiefeldern
sowie Anbietern der beruflichen Aus- und Weiterbildung in diesen Bereichen. Diese können zur Umsetzung einer schlüssigen Marketingstrategie in Russland eine Förderung durch das BMBF beantragen.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den
§§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Zur Erreichung der oben genannten Ziele sollen innovative, Zielgruppen- und themenspezifische Marketingmaßnahmen gefördert werden, die in ein gemeinschaftliches Konzept des jeweiligen Netzwerkes/Clusters zur Verbesserung der Sichtbarkeit in Russland im jeweiligen Themenbereich eingebettet sind.
In den Netzwerken/Clustern sollen Partner aus deutschen universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und FuE-orientierten Unternehmen vertreten sein, die gemeinsam ihre Forschungsaktivitäten international vermarkten. Wünschenswert ist dabei, dass die thematischen Netzwerke die gesamte Wertschöpfungskette abdecken. Die Einbeziehung von Anbietern der beruflichen Aus- und Weiterbildung wird begrüßt.
Der Zusammenarbeit der verschiedenen Partner im Verbund, den jeweiligen besonderen wissenschaftlichen Fähigkeiten sowie der Wirtschaftskooperation kommt besondere Bedeutung zu.
Zur Steigerung der Erfolge deutscher Einrichtungen können folgende zielgruppenspezifische Aktivitäten gefördert werden:
Die Antragsteller sollen verschiedene geeignete Maßnahmen zu einem strategischen Marketinggesamtkonzept bündeln. Dieses wird im Rahmen der ausgewählten Projekte während der Kampagnendauer von max. 24 Monaten umgesetzt.
Im Rahmen dieser Bekanntmachung werden keine Maßnahmen zur Exportförderung unterstützt.
Die Durchführung der Marketingaktivitäten soll im Zeitraum von Februar 2012 bis Februar 2014 erfolgen.
Antragsberechtigt sind thematische Netzwerke und Cluster, in denen möglichst die gesamte Wertschöpfungskette durch die Mitglieder abgebildet ist. Dies können deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)* sowie sonstige Organisationen (z.B. Vereine und Stiftungen), jeweils mit Sitz in Deutschland, sein, die sich zu einem thematischen Netzwerk zusammenschließen. Mindestvoraussetzung ist hierbei die Beteiligung eines FuE-orientierten Unternehmens und einer Forschungseinrichtung (universitär oder außeruniversitär), wobei das Konsortium aus mindestens drei Partnern bestehen muss. Die Beteiligung von Anbietern der beruflichen Aus- und Weiterbildung im jeweiligen Netzwerk ist wünschenswert.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Die Partner des Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF - Merkblatt Vordruck 0110 - entnommen werden.
Die Aktivitäten im Rahmen der Länderkampagne Russland werden in die übergeordnete Kampagne "Research in Germany - Land of Ideas" eingebunden, mit der für den Innovationsstandort Deutschland in seiner Gesamtheit geworben wird. Hierunter fallen u.a. die Beteiligung an BMBF-Messegemeinschaftsständen auf ausgewählten Leitmessen und Kongressen, die Begleitung diverser Einzelaktivitäten sowie die Erstellung übergreifender zielgruppenspezifischer Marketingmaterialien (Broschüren, Internetportal etc.). Sowohl bei öffentlichen Auftritten als auch bei den im Zusammenhang mit der Maßnahme erstellten Marketingmaterialien muss erkennbar sein, dass es sich um ein Projekt der BMBF-Kampagne handelt (Verwendung der Wort-Bild Marke "Research in Germany - Land of Ideas"). Darüber hinaus ist die Teilnahme der geförderten Verbünde/Konsortien an einer BMBF-Highlight-Veranstaltung in Russland und/oder der Auftaktveranstaltung verpflichtend.
Ebenso ist die Teilnahme an einem Evaluierungsworkshop nach Beendigung der Kampagne verpflichtend.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Forschungsorganisationen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen.
Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse für einen Zeitraum von max. 24 Monaten bis höchstens 200.000 € je Vorhaben für den Personal- und Sachaufwand gewährt werden. Grundsätzlich nicht übernommen werden kann die Anschaffung von Grundausstattung (Computer Soft- und Hardware, Büromaterial etc.).
Das Interesse der Antragsteller an dem Vorhaben ist dadurch zu dokumentieren, dass sie mindestens 50% der beantragten Förderung tragen.
Der Beginn der Vorhabenlaufzeit liegt voraussichtlich im Februar 2012. Die Vorhabenergebnisse sind voraussichtlich Mitte 2014 im Rahmen eines Evaluierungs-Workshops vorzustellen.
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden nationalen Bestimmungen für die Projektförderung.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro (IB) beauftragt:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de
Fachliche Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro
Anna Wolf
E-Mail: anna.wolf@dlr.de
Tel.: 0228-3821-1439
Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Grazyna Sniegocka
E-Mail: Grazyna.Sniegocka@dlr.de
Tel.: 0228-3821-1811
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe ist dem IB bis spätestens 30. September 2011 zunächst eine Vorhabenbeschreibung (max. 15 Seiten DIN A4, "Arial", 11 Pkt, 1,5-zeilig, in deutscher Sprache) in elektronischer Form (möglichst unter Nutzung von "easy" http://www.kp.dlr.de/profi/easy/skizze/index.html) einzureichen sowie ein Ausdruck der elektronischen "Skizze" (mit rechtsgültiger Unterschrift) auf dem Postweg vorzulegen.
Die Vorhabenbeschreibungen sind in Abstimmung aller Beteiligter durch den/die vorgesehene/n Verbundkoordinator/in vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Vorhabenbeschreibungen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Vorhabenbeschreibungen sind wie folgt zu gliedern:
Aus der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden.
Die eingegangenen Vorhabenbeschreibungen werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen/Gutachter anhand der folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis und ggf. die Aufforderung zur Einreichung eines Formantrags wird den Interessenten voraussichtlich Ende des Monats November 2011 schriftlich mitgeteilt.
Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Vorhabenbeschreibung.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Vorhabenbeschreibungen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die Anträge der einzelnen Verbundmitglieder sollen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator möglichst unter Nutzung von "easy (AZA oder AZK)" http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html elektronisch erstellt werden
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Vertrags und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 26. Juli 2011
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Volker Fürst
Deutsche Version dieser Seite
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The electronic application system easy faciliates application for project funding by making available electronic application forms and the information required including regulations, instructions and auxiliary terms and conditions. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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The funding database (Förderdatenbank) of the BMWi provides an overview of the funding programmes of the Federal Government, the Länder and the EU for the business sector. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)