10.08.2011 - 30.06.2012
Vom 25. Mai 2011
Die Zusammenarbeit in Wissenschaft, Technologie und Innovation (Wissenschaftlich-Technische Zusammenarbeit, WTZ) zwischen Deutschland und Russland besitzt eine über zwanzigjährige Tradition, der mit der "Initiative über die strategische Partnerschaft Russlands und Deutschlands auf dem Gebiet der Bildung, Forschung und Innovation" im Jahr 2005 ein zusätzlicher Impuls verliehen wurde. Die enge Kooperation zwischen beiden Ländern gewinnt durch die herausgehobene Rolle Russlands im Rahmen der Nachbarschaftspolitik der Europäischen Union, wie sie in der Strategischen Partnerschaft zwischen der EU und Russland zum Ausdruck kommt, noch mehr an Bedeutung. Ziele der Fördermaßnahmen sind die Exploration und Anbahnung von Kooperationen im Bereich der angewandten Forschung und Entwicklung. Vorzugsweise werden anwendungsnahe Vorhaben sowie Maßnahmen mit Industriebeteiligung (vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen - KMU -) unterstützt. Hiermit soll auch eine Grundlage für weiterführende Projektanträge in aktuellen Förderprogrammen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), in den thematischen Prioritäten des 7. Forschungsrahmenprogramms der EU sowie in anderen forschungsrelevanten EU-Programmen (sowie darüber hinaus in Beteiligungen an Projekten russischer Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen, die thematisch den russischen Föderalen Zielprogrammen zuzuordnen sind) gelegt werden.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den
§§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Schwerpunkte der Förderung sind
Es werden insbesondere Anträge in folgenden thematischen Schwerpunkten berücksichtigt:
Darüber hinaus können auch Anträge zu anderen thematischen Schwerpunkten der BMBF-Fachprogramme und der EU-Forschungsprogramme unterstützt werden.
Förderfähig sind Ausgaben für Anbahnungsreisen, für den projektbezogenen wissenschaftlichen Expertenaustausch und für Expertentreffen sowie thematische Projektplanungsworkshops. In begründeten Einzelfällen können auch Ausgaben für weitere Sachkosten (z. B. Veranstaltungskosten, besondere Kleingeräte für Machbarkeitsstudien, die nicht der Grundausstattung der Labors zuzurechnen sind) erstattet werden.
Antragsberechtigt im Verbund mit Einrichtungen aus Russland sind deutsche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, forschungsaktive medizinische Kliniken sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland. Anträge mit Beteiligung von KMU* werden bei gleicher Qualität bevorzugt.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das IB beauftragt:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/
Fachliche Ansprechpartner (thematische Verantwortungsbereiche siehe unter http://www.internationales-buero.de/de/2205.php):
Dr. Jörn Grünewald
(Bereiche: Biotechnologie, Optische Technologien, Nanotechnologie [inkl. Materialforschung], Produktionstechnologien, physikalisch-chemische Technologien, Bildung, Geistes- und Sozialwissenschaften)
Tel.: +49-228-3821 1458
E-Mail: joern.gruenewald@dlr.de
Maria Josten
(Bereiche: Meeres- und Polarforschung, IKT, Geowissenschaften)
Tel.: +49-228-3821 1415
E-Mail: maria.josten@dlr.de
Dr. Marion Mienert
(Bereiche: Physikalische Grundlagenforschung [z.B. Beschleunigerbasierte Photonen-quellen], Gesundheitsforschung, Umwelttechnologien/Nachhaltigkeit, Erneuerbare Energien)
Tel.: +49-228-3821 1469
E-Mail: marion.mienert@dlr.de
Administrative Ansprechpartnerin:
Andrea Kröll
Telefon: +49-228-3821 1413
E-Mail: andrea.kroell@dlr.de
Anträge werden laufend entgegengenommen und bearbeitet. Die Bekanntmachung läuft bis zum 30. Juni 2012.
Das Förderverfahren ist einstufig. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische, webbasierte Antragssystem "ewa" des IB zu verwenden, das unter folgender Internetadresse aufgerufen werden kann: http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=WTZ4.
Bei technischen Fragen zur internetbasierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
Martina Lauterbach
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon:+49-228-3821 1734
E-Mail: martina.lauterbach@dlr.de
Zusätzlich zur elektronischen Antragstellung ist eine vom deutschen und ausländischen Partner rechtsverbindlich unterschriebene Version des endgültigen (in der elektronischen Antragstellung finalisierten) Antrags per Post an das IB an folgende Adresse zu senden:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Andrea Kröll
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Die eingegangenen Förderanträge werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen/Gutachter anhand der folgenden Kriterien beurteilt:
Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.
Mit den ausgewählten Antragstellern wird das IB im Auftrag des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO.
Die Förderung der positiv bewerteten und bewilligten Projekte kann voraussichtlich nach folgendem Zeitplan erfolgen:
Unter Nummer 5.1 dieser Bekanntmachung sind die fachlichen und administrativen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner beim IB des BMBF benannt.
Für Beratungen zu den Förderprogrammen des BMBF geben darüber hinaus die Projektträger Auskunft. Information, Adressen und Ansprechpartner:
Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes
Projektträger Jülich (PtJ)
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
E-Mail: beratung@foerderinfo.bund.de
Internet: http://www.foerderinfo.bund.de/
Forschungsförderung: 0800-2623 008
Lotsendienst für Unternehmen: 0800-2623 009
Über die EU-Förderprogramme informieren und beraten die Nationalen Kontaktstellen der Bundesregierung. Das deutsche Portal zum 7. Forschungsrahmenprogramm der EU unter http://www.forschungsrahmenprogramm.de/ bietet Erstinformationen, Adressen und Ansprechpartner der Nationalen Kontaktstellen. Vor Antragstellung beim Internationalen Büro empfiehlt sich in jedem Fall eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Nationalen Kontaktstelle.
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 25. Mai 2011
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Michael Schlicht
Deutsche Version dieser Seite
(URL: http://www.bmbf.de/foerderungen/16925.php)
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(URL: http://www.foerderinfo.bund.de/en/index.php)
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The electronic application system easy faciliates application for project funding by making available electronic application forms and the information required including regulations, instructions and auxiliary terms and conditions. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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The funding database (Förderdatenbank) of the BMWi provides an overview of the funding programmes of the Federal Government, the Länder and the EU for the business sector. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)