26.08.2011 - 01.12.2011
Vom 10. August 2011
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, Vorhaben zur Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet "Hadronen- und Kernphysik" zu fördern.
Im Mittelpunkt stehen Vorhaben, die an ausgewählten, im Wesentlichen vom Bund getragenen Großgeräten der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung zur Erforschung der Bausteine und grundlegenden Eigenschaften von Kernmaterie, der auf dieser Ebene wirkenden fundamentalen Kräfte und des Atomkerns als komplexes Vielteilchensystem durchgeführt werden. Die Maßnahme ist auf Vorhaben gerichtet, die eine Einrichtungen übergreifende und interdisziplinäre Zusammenarbeit in größeren, insbesondere internationalen Kollaborationen und Wissenschaftsnetzen unterstützen.
Die Ziele der Fördermaßnahme umfassen
Mit der Durchführung der Vorhaben soll ein wirksamer Beitrag erreicht werden, um die im internationalen Vergleich hervorragende Position der Wissenschaft in Deutschland bei der Erforschung der Struktur und Dynamik von Hadronen und Kernen zu sichern und nach Möglichkeit auszubauen sowie den Bildungs- und Forschungsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken.
Die Maßnahme ist auf Vorhaben an den in Nummer 2 aufgeführten Großgeräten gerichtet, an deren Durchführung - komplementär zu den Förderverfahren der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Helmholtz-Gemeinschaft - ein besonderes, zusätzliches Bundesinteresse besteht.
Die wissenschaftlichen Zielsetzungen der Förderung basieren auf den Ergebnissen des BMBF-Strategieseminars zur Hadronen- und Kernphysik vom 26. Mai 2011, den Empfehlungen des Komitees für Hadronen- und Kernphysik in Deutschland von 2010 und dem NuPECC "Long Range Plan". Prioritär sind dabei die effiziente Nutzung der Forschungsanlagen bei der GSI und am CERN in Genf sowie die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten und der Aufbau bzw. die Inbetriebnahme der Experimente bei FAIR.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Im Mittelpunkt der Förderung von Vorhaben auf dem Gebiet "Hadronen- und Kernphysik" steht der Gewinn tieferer Einblicke in die Natur von Materie und Energie auf dem Niveau der Hadronen und des Atomkerns und der Bildung der schweren Elemente. Gegenstand ist das Erreichen wesentlicher Fortschritte bei Beantwortung von zentralen offenen Fragen, die sich heute in der Wissenschaft international stellen und die Grundlagen unseres physikalischen Weltbildes betreffen:
Im Rahmen der Maßnahme können auf der Basis dieser grundsätzlichen wissenschaftlichen Fragestellungen und unter Beachtung der vom BMBF für das Gebiet "Hadronen- und Kernphysik" getroffenen Auswahl von Großgeräten und entsprechenden Forschungsinstrumenten und Detektoren in den folgenden Themenfeldern Forschungsprojekte gefördert werden:
Im Hinblick auf die Fortentwicklung der Forschungsinfrastruktur im Gebiet "Hadronen- und Kernphysik", die Erarbeitung fortgeschrittener Experimentier- und Analysetechniken und zur Vorbereitung von FAIR liegt ein weiterer Schwerpunkt der Maßnahme bei
Die Förderung ist beschränkt auf Vorhaben an ausgewählten Großgeräten in nationalen und internationalen Zentren und unter Nutzung insbesondere der nachfolgend aufgeführten Detektoren bzw. Experimente:
Die Förderung dieser Experimente setzt im Allgemeinen voraus, dass das Experimentierprogramm von den zuständigen wissenschaftlichen Gremien genehmigt wurde, und bei FAIR-Experimenten dass zudem international abgestimmte Finanzpläne sowie evaluierte Technical Design Reports oder äquivalente Dokumente vorliegen.
Die Forschungsarbeiten im Bereich der "Hadronen- und Kernphysik" werden in der nächsten Förderperiode von der Errichtung und Vorbereitung der Nutzung der FAIR-Anlage stark geprägt sein. Weitere Forschungs- und Entwicklungsarbeiten an den Anlagen bei CERN, GSI und FZJ sind dann förderfähig, wenn sie in einem direkten Bezug zu dem bei FAIR geplanten Experimentierprogramm stehen und dessen Vorbereitung dienen. Bei der GSI fallen hierunter insbesondere die Experimente HADES, PRESPEC, SHIPTRAP und TASCA bzw. am CERN die Arbeiten bei ISOLDE.
Darüber hinaus können Förderanträge zu dem COMPASS-Experiment am CERN gestellt werden, das mit erheblichen Bundesmitteln aufgebaut wurde und nun für eine umfangreiche Nutzung zur Verfügung steht.
Im Rahmen der Maßnahme können theoretische Arbeiten gefördert werden, sofern diese in unmittelbarer Verbindung zu experimentell ausgerichteten Fördervorhaben stehen und ausschlaggebend sind für deren Erfolg sowie für die effiziente wissenschaftliche Nutzung der ausgewählten Großgeräte und deren Fortentwicklung.
Bevorzugt werden Vorhaben, die anspruchsvolle wissenschaftliche Forschung eng mit der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses verbinden und dessen Einbeziehung in größere internationale Forschungskollaborationen fördern. Es wird erwartet, dass sich die Projektleitungen deshalb um die Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern ganz besonders bemühen.
Antragsteller, die ein größeres Forschungsnetzwerk bilden, gemeinsam eine außerordentlich komplexe Aufgabenstellung über einen längeren Zeitraum bearbeiten und in der Form von Verbundprojekten gemäß Nummer 4 organisiert sind, können die Einrichtung eines BMBF-Forschungsschwerpunkt (BMBF-FSP) beantragen und vom BMBF besonders unterstützt werden. Auf diesem Wege sollen die Vernetzung und Koordination in der Wissenschaft erhöht und die überregionale Zusammenarbeit der Forschergruppen gestärkt werden. Das BMBF möchte erreichen, dass die BMBF-FSP sich zu thematischen Exzellenznetzwerken hoher internationaler Sichtbarkeit entwickeln.
Die Überführung von Ergebnissen aus der Forschung an Großgeräten der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung in andere Fachbereiche sowie in die praktische Nutzung erlangt zunehmendes Gewicht. Vorhaben zur Anwendung von Grundlagenergebnissen sind daher sehr willkommen und ausdrücklich in die Förderung eingeschlossen, sofern sie vom BMBF nicht bereits in entsprechenden Fachprogrammen unterstützt werden.
Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen.
Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Im Falle eines "Verbundprojekts" haben die Partner ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln und als Bestandteil des gemeinsamen Teils der Anträge eine detaillierte Prioritätensetzung der Einzelprojekte unter Berücksichtigung evtl. internationaler Zusammenhänge anzugeben. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0110.pdf) entnommen werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben bzw. Kosten, die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben*) (NKBF98).
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den folgenden Projektträger beauftragt:
Projektträger des BMBF
für Hadronen- und Kernphysik
Gesellschaft für Schwerionenforschung mbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt
Telefon: (06159) 71-2628
Telefax: (06159) 71-2983
E-Mail: gsi-pt@gsi.de
Internet: http://www.gsi.de/gsi-pt
Ansprechpartner ist Herr Dr. Dieter Müller, Tel.: (06159) 71-2848.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Antragstellung auf den Webseiten des Projektträgers.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen (http://www.kp.dlr.de/profi/easy).
Dem Projektträger sind bis spätestens 1. Dezember 2011 förmliche Förderanträge - wenn möglich unter Nutzung von "easy" - in schriftlicher und elektronischer Form auf dem Postweg vorzulegen. Bei "Verbundprojekten" sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die eingegangenen Anträge werden unter Beteiligung des Gutachterausschusses "Hadronen- und Kernphysik" des BMBF in erster Linie nach folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung durch den Zuwendungsgeber über eine Förderung entschieden.
Beabsichtigter Förderbeginn ist der 1. Juli 2012
Die Projekte sollen auf eine Bearbeitungszeit von maximal drei Jahren ausgerichtet und unter Angabe von konkreten Meilensteinen strukturiert sein.
Die erreichten (Zwischen-)Ergebnisse werden regelmäßig bewertet. Auf der Grundlage dieser Bewertungen wird über die Fortsetzung der finanziellen Förderung des Vorhabens entschieden.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
8 Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 10. August 2011
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Kern
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The electronic application system easy faciliates application for project funding by making available electronic application forms and the information required including regulations, instructions and auxiliary terms and conditions. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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The funding database (Förderdatenbank) of the BMWi provides an overview of the funding programmes of the Federal Government, the Länder and the EU for the business sector. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)