26.06.2012 - 15.09.2012
Vom 11. Juni 2012
In einer am 24. August 2011 unterzeichneten Absichtserklärung vereinbarten das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Staatskomitee für Wissenschaft der Republik Armenien folgende gemeinsame Zielsetzungen:
Im Rahmen der Wissenschafts- und Technologiekooperation zwischen Deutschland und der Republik Armenien veröffentlichen das BMBF und das Staatskomitee für Wissenschaft der Republik Armenien gemeinsam diese Bekanntmachung zur Anbahnung gemeinsamer F&E-Projekte und nachhaltiger institutioneller Partnerschaften.
In Deutschland können Vorhaben nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
In der Republik Armenien können Vorhaben im Einklang mit der unter Nummer 1.1 angesprochenen Absichtserklärung gefördert werden. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Staatsbudgets für die internationale Zusammenarbeit.
Im Einklang mit den spezifischen Forschungsschwerpunkten des BMBF und dem Staatskomitee für Wissenschaft der Republik Armenien können Anträge für die folgenden Forschungsbereiche eingereicht werden:
Förderfähig sind Ausgaben/Kosten für Anbahnungsreisen, für den projektbezogenen wissenschaftlichen Expertenaustausch und für Expertentreffen sowie thematische Projektplanungsworkshops.
Besonders soll der Auf- und Ausbau von wissenschaftlichen Kooperationen und die Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Kooperationsprojekte zwischen deutschen Organisationen und Einrichtungen aus Armenien gefördert werden. Diese Kooperationsprojekte sollen zur Weiterentwicklung von Wissenschafts- und Innovationsaktivitäten in den oben genannten Forschungsbereichen beitragen.
In Deutschland sind Forschungseinrichtungen, Hochschulen, und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)*) antragsberechtigt.
Deutschen Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu Ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für Ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
In der Republik Armenien gehören zu den Antrags berechtigten Einrichtungen:
Staatliche Einrichtungen der höheren Bildung, staatliche wissenschaftliche und wissenschaftlich-technische Einrichtungen in der Nationalen Akademie der Wissenschaften der Republik Armenien und Ministerien.
Die Förderung gemeinsamer Maßnahmen beläuft sich in der Regel auf bis zu 15 000 Euro pro Projekt für eine Dauer von 12 Monaten, davon von deutscher Seite bis zu 10 000 Euro und von armenischer Seite bis zu 5 000 Euro. Der beabsichtigte Förderbeginn ist der 1. Januar 2013.
Die Zuwendungen für deutsche und armenische Antragsteller können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel je nach Anwendungsnähe des Vorhabens bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte und KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Folgende Aufwendungen können bezuschusst werden:
Folgende Aufwendungen können bezuschusst werden:
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro (IB) beauftragt:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn, Germany
Internet: http://www.internationales-buero.de
Fachliche Ansprechpartnerin beim IB:
Dr. Kirsten Kienzler
E-Mail: Kirsten.Kienzler@dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-1458
Telefax: 02 28-38 21-1400
Administrative Ansprechpartnerin beim IB:
Andra Hoffmann
E-Mail: Andra.Hoffmann@dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-1472
Telefax: 02 28-38 21-1400
Das Förderverfahren ist zweistufig.
In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen in deutscher oder englischer Sprache bis spätestens
15. September 2012
über das elektronische Skizzentool PT-Outline (https://www.pt-it.de/ptoutline/application/WTZ_ARM_2012) einzureichen. Im Falle der englischen Antragstellung ist eine deutsche Zusammenfassung erforderlich.
Die Projektskizze hat die folgende Struktur:
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Institutionen von positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator, einen
förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems
"easy" des BMBF zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter,
Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block abgerufen oder unmittelbar beim IB angefordert werden.
Bei technischen Fragen (nicht zum Inhalt der Bekanntmachung) zur webbasierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Maik Brattan
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn, Germany
E-Mail: Maik.Brattan@dlr.de
Telefon: 02 28 38 21-1651
Die Vorlagefrist gilt grundsätzlich als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
Die eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der oben genannten Bewertungskriterien wird nach abschließender Antragsprüfung auf deutscher und armenischer Seite über eine Förderung entschieden. Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.
Bestandteil eines Zuwendungsvertrages auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) bzw. bei Zuwendungsverträgen auf Kostenbasis die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF98).
Das BMBF behält sich im Einzelfall vor, abweichende Regelungen von Ziffer 7 und 8 der BNBest-BMBF98 bzw. Ziffer 12 und 13 der NKBF98 bei der Übertragung von Benutzungs- und Nutzungsrechten der Forschungsergebnisse im Zuwendungsvertrag zu vereinbaren.
Die Abteilung für die Organisation wissenschaftlicher Aktivitäten und die Arbeitseinheit für Internationale Zusammenarbeit sind mit der Abwicklung der Fördermaßnahme betraut:
Fachlicher Ansprechpartner:
Levon Mardoyan
Leiter der Abteilung für die Organisation wissenschaftlicher Aktivitäten
Telefon: 00 37410 21 01 40 -112
Administrative Ansprechpartnerin:
Mariana Sargsyan
Leiterin der Arbeitseinheit für Internationale Zusammenarbeit
Telefon: 00 37410 21 01 40 -115
E-Mail: scfor@scs.am
Das Förderverfahren in Armenien ist zweistufig.
In der ersten Verfahrensstufe wird der Antrag in armenischer und in englischer Sprache an das Staatskomitee für Wissenschaft eingereicht. Danach wird der Antrag wissenschaftlich begutachtet. Nach Abgleich der armenischen und deutschen Begutachtungsergebnisse wird über die erfolgreichen Antragsteller der ersten Stufe entschieden.
Die Frist für die Einreichung der Projektskizzen ist der 15. September 2012.
Der Antrag sollte aus den folgenden Teilen bestehen:
Die gedruckte und die elektronische Version des Antrags sollen beide in englischer Sprache eingereicht werden. Das Antragsformular kann von der offiziellen Website des Staatskomitees für Wissenschaft www.scs.am unter "Grant Projects - International Grant Projects - 2012 year" heruntergeladen werden. Die Bewertung der Projektskizzen wird gemäß den in Nummer 5.3 aufgelisteten Kriterien erfolgen. Die deutsche und die armenische Seite werden die Bewertung der Anträge getrennt gemäß ihren nationalen Expertenkriterien vornehmen.
Der Projektskizze sollte zusammen mit dem schriftlichen und vom armenischen und deutschen Koordinator unterzeichneten Antrag dem Staatskomitee für Wissenschaft an Arbeitstagen zwischen 11.00 und 13.00 Uhr sowie 14.00 und 17.00 Uhr unter der folgenden Adresse vorgelegt werden:
Str. Orbeli 22, 7th floor, room 708
Telefon: 00 374 10 21 01 40 - 112, 115
E-Mail: info@scs.am
Für die zweite Stufe werden die erfolgreichen Antragsteller gebeten werden, eine vollständige und detaillierte Fassung des Antrags in englischer und armenischer Sprache zur weiteren Bearbeitung zu erstellen. Richtlinien für die Erstellung des vollständigen Antrags werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 11. Juni 2012
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
M. Schlicht
Deutsche Version dieser Seite
(URL: http://www.bmbf.de/foerderungen/19462.php)
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(URL: http://www.foerderinfo.bund.de/en/index.php)
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The electronic application system easy faciliates application for project funding by making available electronic application forms and the information required including regulations, instructions and auxiliary terms and conditions. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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The funding database (Förderdatenbank) of the BMWi provides an overview of the funding programmes of the Federal Government, the Länder and the EU for the business sector. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)