22.01.2013 - 30.04.2013
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von ausgewählten Schwerpunkten der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung auf den Gebieten "Materialforschung und Strukturbiologie mit Neutronen und Synchrotronstrahlung" im Rahmen der deutsch-schwedischen Kooperation (Röntgen-Ångström-Cluster)
Vom 10. Januar 2013
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt Vorhaben zu fördern, die der Zielsetzung des deutsch-schwedischen Röntgen-Ångström-Clusters (http://www.rontgen-angstrom.eu/) dienen. Insbesondere soll die Zusammenarbeit zwischen wissenschaftlichen Arbeitsgruppen aus Deutschland und Schweden initiiert bzw. weiter ausgebaut werden. Grundlage hierfür ist das deutsch-schwedische Memorandum of Understanding (MoU) vom 15. Juni
2009.
Diese im Rahmen des Röntgen-Ångström-Clusters koordinierte Fördermaßnahme wird gleichfalls vom Schwedischen Wissenschaftsrat (VR) unterstützt. Es können ausschließlich binationale Verbundprojekte gefördert werden. Hierbei haben die Förderinstitutionen die Absicht, jeweils nur die im eigenen Herkunftsland ansässigen Vorhabenpartner zu fördern.
Seitens des BMBF erfolgt die Förderung komplementär zur angestrebten Finanzierung von Vorhaben zur Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet "Erforschung kondensierter Materie an Großgeräten" vom 17. Oktober 2012 sowie zur Förderung der DFG.
Die Maßnahme ist auf Vorhaben der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung unter Einsatz ausgewählter, größ- tenteils durch den Bund finanzierter Großgeräte begrenzt.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zu- wendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gegenstand der Förderung sind sogenannte Verbundprojekte, die von deutschen und schwedischen Partnern auf den Forschungsgebieten der Strukturbiologie und Materialforschung mit Neutronen und Synchrotronstrahlung gemeinsam durchgeführt werden und der Zielsetzung des Röntgen-Ångström-Clusters dienen.
Die binationalen Verbundprojekte müssen eines oder mehrere der unten genannten Großgeräte einbeziehen und die Entwicklung von Methodik und Instrumentierung zum Gegenstand haben und somit zur Steigerung der Leistungsfähig- keit vorhandener und zukünftiger Großgeräte beitragen.
Bei den Großgeräten handelt es sich um:
Nicht Gegenstand der Maßnahme ist die Bearbeitung wissenschaftlicher Themen, die von methodischer Entwicklung losgelöst sind, die Förderung von Standardausrüstung im Umfeld des Großgeräts sowie der Betrieb von Forschungs- anlagen.
Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen.
Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden, wenn ihre Beteiligung unverzichtbar und eine angemessene Eigenbeteiligung sichergestellt ist.
Gefördert werden Vorhaben, in denen mindestens ein deutscher Partner mit mindestens einem schwedischen Partner projektbezogen zusammenarbeitet (binationale Verbundprojekte).
Vor der Förderentscheidung über den zu finanzierenden Anteil des deutschen Verbundpartners bzw. der deutschen Verbundpartner muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewie- sen werden. Ihre Zusammenarbeit haben alle Partner in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln und einen Verbundkoordinator zu bestimmen.
Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0110.pdf)
entnommen werden.
Beantragen oder erhalten Arbeitsgruppen aus Schweden keine Fördermittel von schwedischer Seite, ist Voraussetzung für eine Förderung nach diesen Richtlinien, dass die schwedischen Partner jene Beiträge zur Verfügung stellen, die zur Umsetzung des gemeinsamen Forschungsvorhabens notwendig sind. Dies muss aus der Vorhabenbeschreibung ein- deutig hervorgehen.
Des Weiteren sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Antragsteller sollen sich im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Beabsichtigter Förderbeginn ist der 1. Oktober 2013.
Die Projekte sollen auf eine Bearbeitungszeit von mindestens drei und maximal vier Jahren ausgerichtet und unter
Angabe von konkreten Meilensteinen strukturiert sein.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwen- dungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE*-Vorhaben.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den
Projektträger am Deutschen Elektronen-Synchrotron DESY (PT-DESY)
22603 Hamburg
Telefon: +49 40 89 98-37 02
Telefax: +49 40 89 94-37 02
E-Mail: pt@desy.de
Internet: http://pt.desy.de
beauftragt. Er fungiert bezüglich dieser Fördermaßnahme auch als nationale Auskunftsstelle für Fragen der Antrag- steller aus deutschen Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen.
Ansprechpartner ist: Dr. Michael Birke
Telefon: +49 40 89 98-61 98
E-Mail: michael.birke@desy.de
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internet- adresse https://foerderportal.bund.de/ (dort unter "Formularschrank") abgerufen werden.
Deutsche und schwedische Antragsteller nutzen zwingend das schwedische webbasierte Antragserfassungssystem
VR-Direct des Schwedischen Wissenschaftsrates http://vrdirect.vr.se/.
Die Verbundpartner verfassen eine gemeinsame Vorhabenbeschreibung in englischer Sprache, aus der die Zuord- nung der einzelnen Arbeitspakete zu den Projektpartnern eindeutig hervorgehen muss. Diese Vorhabenbeschreibung muss bis zum
14. März 2013 (23.59 MEZ)
beim Schwedischen Wissenschaftsrat zusammen mit dem förmlichen Förderantrag der/s schwedischen Partner/s ent- sprechend den geltenden VR-Richtlinien eingereicht werden.
Die eingegangenen Förderanträge werden unter Beteiligung eines gemeinsamen Gutachterausschusses bewertet, in den die deutsche und die schwedische Förderinstitution Experten entsenden. Auf der Grundlage dieser Bewertung entscheidet der jeweilige Zuwendungsgeber nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung (siehe unten).
Hinsichtlich der Vertraulichkeit der Informationen gilt schwedisches Recht (sogenannter Öffentlichkeitsgrundsatz). Deutsche Antragsteller, die sicherstellen möchten, dass bestimmte Informationen über ihr geplantes Forschungsvor- haben zu keinem Zeitpunkt von der schwedischen Verwaltung herausgegeben werden können, haben die Möglichkeit, diese Informationen ausschließlich dem PT-DESY zu übermitteln. Es ist ratsam, zuvor mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.
Für deutsche Antragsteller gilt zusätzlich:
bis spätestens 30. April 2013 (23.59 MEZ)
sind dem Projektträger förmliche Förderanträge in schriftlicher und elektronischer Form auf dem Postweg vorzulegen. Auf die Vorhabenbeschreibung kann verzichtet werden, sofern ein eindeutiger Bezug zu den mit Hilfe des schwedi- schen Systems erfassten Antragsdaten hergestellt wird (Antragsnummer).
Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge soll das neue elektronische Antragssystem "easy-Online" genutzt werden:
https://foerderportal.bund.de/easyonline/.
Auf unbedingte Übereinstimmung aller Finanzdaten mit denjenigen, die dem Schwedischen Wissenschaftsrat vorlie- gen, ist zu achten.
Hinweise zur Antragstellung finden sich auf den Webseiten des Projektträgers: http://pt.desy.de/bekanntmachungen/.
Über die Anträge von Arbeitsgruppen aus Deutschland entscheidet der Projektträger nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der vom BMBF zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.
Die Förderanträge werden nach folgenden Kriterien bewertet:
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Ver- wendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensge- setzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 10. Januar 2013
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. H . Prasse
Deutsche Version dieser Seite
(URL: http://www.bmbf.de/foerderungen/21129.php)
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The electronic application system easy faciliates application for project funding by making available electronic application forms and the information required including regulations, instructions and auxiliary terms and conditions. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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The funding database (Förderdatenbank) of the BMWi provides an overview of the funding programmes of the Federal Government, the Länder and the EU for the business sector. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)