- 31.03.2005
1.1. Zuwendungszweck
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beabsichtigt auf der Grundlage des Rahmenprogrammes "Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft - WING" und des Rahmenkonzeptes "Nanotechnologie erobert Märkte" und als Teil der Leitinnovation " Nano-MikroChem - Von chemischen Nanotechnologien über nachhaltige Prozesse und neue Mikroverfahrenstechniken zu innovativen Produkten" FuE-Projekte zum Thema "Chemische Nanotechnologien für neue Werkstoffe und Produkte" zu fördern.
Die Projekte sollen entscheidend zum Verständnis von Nanostrukturbildung und -wirkung beitragen. Ihre Ergebnisse sollen zu neuen Innovationslösungen mit hoher Breitenwirksamkeit führen. Die Voraussetzungen für die Anwendung der neuen Technologien sind durch Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft in interdisziplinären, strategisch angelegten Verbundprojekten zu schaffen. In den Projektvorschlägen sind insbesondere die Ziele und Möglichkeiten zur Nutzung der Ergebnisse auf dem Gebiet der chemischen Nanotechnologien für Innovationen explizit darzustellen. Die Beiträge zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland sowie zur Schonung von Ressourcen und Umwelt sind auszuweisen.
Es sollen Technologie und Disziplin übergreifende, integrierte Vorhaben entlang der Wertschöpfungskette unterstützt werden, die ein hohes wirtschaftliches Potenzial besitzen und die mit optimaler Hebelwirkung Wachstum und Beschäftigung fördern.
Die Nanotechnologie ist ein Schlüsseltechnologiefeld des 21. Jahrhunderts mit weit reichender Bedeutung für Industrie, Wissenschaft und Gesellschaft. Das BMBF unterstützt durch das Rahmenkonzept "Nanotechnologie erobert Märkte" Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf diesem Gebiet.
Mit der auf spezifische chemische Schwerpunkte ausgerichteten Fördermaßnahme NanoChem sollen existierende Aktivitäten des BMBF gezielt ergänzt und erweitert werden. Das Thema erfüllt wesentliche Kriterien des im Oktober 2003 veröffentlichten BMBF-Rahmenprogramms WING. Es besitzt eine große Hebelwirkung sowohl für innovative Anwendungen in der Industrie als auch für die Deckung des gesellschaftlichen Bedarfs und für eine nachhaltige Verbesserung der Umweltsituation. Darüber hinaus sollen mit der Fördermaßnahme wichtige Ziele der in WING formulierten interdisziplinären Handlungsfelder "Nanotechnologische Werkstoffkonzepte", "Stoffe und Reaktionen" und "Schichten und Grenzflächen" umgesetzt werden.
1.2. Rechtsgrundlage
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Standardrichtlinien des BMBF für Anträge auf Projektförderung (Ausgaben- bzw. Kostenbasis) und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Es werden industrielle Verbundprojekte der anwendungsorientierten Grundlagenforschung gefördert, die ein arbeitsteiliges und multidisziplinäres Zusammenwirken von Unternehmen mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen erfordern, um wissenschaftliche Ergebnisse in Anwendungen umzusetzen. Kooperationen von Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen mit akademischen Partnern sind besonders erwünscht. In Ausnahmefällen können auch visionäre Forscherverbünde der Grundlagenforschung mit Anwendungsbezug gefördert werden.
Die innerhalb dieser Bekanntmachung geförderten Arbeiten sollen zum grundlegenden Verständnis der Chemie von Nanostrukturbildung und -wirkung beitragen. Darüber hinaus soll der Transfer in die industrielle Anwendung klar erkennbar sein. Rein empirische Ansätze und Vorhaben zur Optimierung bestehender Systeme und Verfahren werden nicht gefördert. Im Fokus der Arbeiten sollen deshalb die chemische Neuentwicklung bzw. Modifizierung von Nanopartikeln und der Einsatz dieser Nanopartikel in Systemen zur Generierung neuer Werkstoff- und Produkt-Eigenschaften liegen. Rein physikalische Herangehensweisen (z. B. Lithographie) sind nicht Gegenstand der Förderung.
Die Forschungsarbeiten sollen zu einem der folgenden Themengebiete durchgeführt werden und zu Anwendungslösungen führen:
Im Rahmen der Bekanntmachung werden im Wesentlichen Arbeiten zu den vorstehend aufgeführten Themengebieten gefördert. Darüber hinaus können im Einzelfall sehr innovative Vorschläge zu anderen Themenfeldern eingereicht werden.
Übergreifende Aspekte der geplanten Arbeiten und demzufolge Bestandteil der Vorschläge sind Charakterisierung und Identifizierung, theoretische Beschreibung und Modellierung und neue verfahrenstechnische Ansätze. Im Hinblick auf die angestrebte technische Anwendung sollen robuste und reproduzierbare Labormethoden und Technikumsverfahren entwickelt werden. Die untersuchten Systeme, Methoden bzw. Verfahren sind so auszuwählen, dass in einer späteren Einführung in die industrielle Praxis eine Reduktion der Kosten hin zu einer rentablen Produktion möglich ist.
Um eine Doppelförderung zu vermeiden, werden Arbeiten zu den in den Bekanntmachung "Nanobiotechnologie", "Mikroverfahrenstechnik" und in der Leitinnovation "NanoMobil" genannten Schwerpunkten nicht berücksichtigt.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz und Ergebnisverwertung in Deutschland, Hochschulen, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Um die Anwendungsorientierung während der Projektdurchführung zu gewährleisten, werden Projektvorschläge mit industrieller Federführung bevorzugt behandelt. Das gilt ebenso für Verbundprojekte, an denen kleine und mittlere Unternehmen beteiligt sind. Als Ausnahme können auch industriell begleitete Institutsverbünde mit grundlagenorientierten FuE-Zielen und visionärem wirtschaftlichen Entwicklungspotenzial zugelassen werden.
Es werden Verbundprojekte von übergeordneter Bedeutung in der industriellen Forschung gefördert. Sie müssen gekennzeichnet sein durch:
Nicht gefördert werden Forschungsarbeiten, die keine innovative, breitenwirksame industrielle Verwertung der Ergebnisse erwarten lassen, Projekte, deren Ziele produktspezifische Anwendungen und Entwicklungen darstellen, Ansätze, die nicht über den Stand der Technik hinausgehen und Einzelvorhaben.
Bei Verbundprojekten haben die Partner ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner gemäß den vom BMBF vorgegebenen Kriterien, die einem Merkblatt zu entnehmen sind (BMBF-Vordruck 0110), nachgewiesen werden. In der Kooperationsvereinbarung ist eine Klausel vorzusehen, dass Unternehmen für die Nutzung von Erfindungs- oder Patentanteilen, die auf den Arbeiten einer FuE-Einrichtung beruhen, ein marktübliches Entgelt zahlen. Im Rahmen des Verbundes getätigte Mitfinanzierungen sind auf dieses Entgelt anzurechnen.
Es können grundsätzlich auch internationale Kooperationen im Rahmen der verschiedenen Abkommen zur Wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit (z.B. KOR, CHIN, ISR, POL) einbezogen werden.
Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollten prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Antrag kurz dargestellt werden. Weiterhin sollen die Antragsteller prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Überlegungen und Planungen dazu sind im Antrag auf Bundeszuwendung darzustellen.
Die Förderung im Rahmen dieser Bekanntmachung ist auf einen Zeitraum von in der Regel drei Jahren angelegt.
Die Zuwendungen zur Projektförderung werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird - über die angemessene Beteiligung an den Kosten des eigenen Vorhabens hinaus - abhängig vom Grad der Anwendungsnähe eine finanzielle Beteiligung an den verbundspezifischen Aufwendungen der beteiligten FuE-Einrichtungen erwartet.
Bei Vorhaben der industriellen Grundlagenforschung ist eine Förderquote von 50% über den Gesamtverbund anzustreben, bei den in Ausnahmefällen möglichen grundlagenorientierten Institutsverbünden wird eine industrielle Beteiligung von mindestens 10% erwartet. Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen Kosten, die in der Regel bis 50% anteilfinanziert werden können. Nach den BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen Ausgaben, die bis zu 100% gefördert werden können. Bemessungsgrundlage bei Einrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft sind die Kosten, die mit maximal 80% gefördert werden.
Bei der Bemessung der Förderquoten ist - unabhängig von den BMBF-Grundsätzen - der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen zu beachten.
Die Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden Bestandteil der Zuwendungsbescheide:
7.1 Einreichung von Projektvorschlägen
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
Projektträger Jülich (PTJ) - Geschäftsbereich NMT
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Ansprechpartnerin: Dr. Eva Gerhard-Abozari
02461/61-8705;
e.gerhard-abozari@fz-juelich.de
7.2. Vorlage von Projektskizzen
Das Förderverfahren ist zweistufig.
Zunächst sind beim Projektträger von jedem Partner eine mit dem elektronischen Antragssystem "easy" erstellte Projektskizze und eine gemeinsam von allen Partnern eines Verbundvorhabens ausgearbeitete beurteilungsfähige Vorhabensbeschreibung in dreifacher Ausfertigung per Post (Anlage: Diskette mit "easy"-Dateien) einzureichen. Dies soll als Gesamtpaket über den Federführer erfolgen. Die Frist für die Einreichung der Projektvorschläge endet am 31. März 2005. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Eingänge per Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.
Die notwendigen Formulare zur Erstellung der "easy"-Projekt-Skizze finden Sie unter: http://www.kp.dlr.de/profi/easy/skizze/index.html.
Die Vorhabensbeschreibungen sollen wie folgt gegliedert werden:
I. Ziele
II. Stand der Wissenschaft und Technik, bisherige Arbeiten und Qualifikation der Verbundpartner
III. Beschreibung des Arbeitsplanes
IV. Verwertungsplan und Aspekte der Nachhaltigkeit
V. Notwendigkeit der Zuwendung
Insgesamt soll der Umfang der Vorhabensbeschreibung maximal 20 Seiten betragen. Es wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Dort sind weitere Hinweise erhältlich.
Aus der Vorlage der Vorhabensbeschreibung können keine Rechtsansprüche auf eine Förderung des Vorhabens abgeleitet werden.
Das BMBF und der Projektträger werden durch unabhängige Gutachter fachlich bei der Auswahl der zu fördernden Projekte beraten. Das Votum des Gutachtergremiums dient als Entscheidungsgrundlage und trägt empfehlenden Charakter.
Bei der Bewertung der Projekte, die auf Basis der Vorhabensbeschreibung erfolgt, werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:
Die Federführer werden über das Begutachtungsergebnis schriftlich informiert. Sollten die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht ausreichen, um alle positiv bewerteten Anträge zu fördern, stehen die Anträge im Wettbewerb zueinander. Unter Anwendung der oben genannten Kriterien erfolgt eine Prioritätensetzung. Bereits laufende Fördermaßnahmen und in anderen Forschungsbereichen geplante Forschungsprojekte werden im Sinne der Vermeidung von Parallelförderung bei Förderentscheidungen berücksichtigt.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendungen gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.
Gegen Ende der Laufzeit der Fördermaßnahme wird vom BMBF ein themenspezifisches Statusseminar veranstaltet, um im Rahmen eines (in der Regel) nicht öffentlichen Forums Gelegenheit zu geben, Ergebnisse zu präsentieren sowie Probleme und Lösungsansätze auf einer breiteren Plattform zu diskutieren. Die Teilnahme der entsprechenden Projektpartner wird erwartet.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, im August 2004
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Gisela Helbig
Deutsche Version dieser Seite
(URL: http://www.bmbf.de/foerderungen/2760.php)
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The electronic application system easy faciliates application for project funding by making available electronic application forms and the information required including regulations, instructions and auxiliary terms and conditions. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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The funding database (Förderdatenbank) of the BMWi provides an overview of the funding programmes of the Federal Government, the Länder and the EU for the business sector. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)