09.11.2004 - 31.01.2005
1.1 Zuwendungszweck
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat in seinem Strategiepapier "Information vernetzen - Wissen aktivieren" auf die Notwendigkeit eines innovativen Informationsmanagements für die Zukunft von Wissenschaft und Forschung hingewiesen. Im Zuge der Globalisierung und stetigen Vernetzung der Wissenschaft ist weltweit kooperatives Arbeiten zum bestimmenden Paradigma geworden. Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen arbeiten zunehmend interdisziplinär, an wechselnden Orten und in weltweiten virtuellen Organisationen.
Integrierte Netze mit hochleistungsfähigen, verteilten Rechenressourcen und darauf aufbauenden Grid-Diensten werden das wissenschaftliche Arbeiten noch weiter nachhaltig verändern. Verbunden damit sind erhebliche Verbesserungen im Bereich der Speicherung und Verarbeitung sehr großer Daten- und Informationsmengen. Gridbasierte Lösungen erlauben eine weitestgehende Virtualisierung des Datenmanagements sowie von Navigations-, Informations- und Recherchediensten. Es wird eine neue Qualität der digitalen wissenschaftlichen Infrastruktur entstehen, die den permanenten Austausch, die Dokumentation und die unmittelbare Publikation von Primär- und Sekundärdaten bereits in frühen Projektphasen ermöglicht. Effizienz und Stabilität werden auch bei sehr großen, heterogenen Mengen von Mess- und Labordaten, Speichern, und Computern gewährleistet. Hierdurch eröffnen sich völlig neue Dimensionen der wissenschaftlichen Kommunikation und des wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns. Für diese Vision hat sich international der Begriff e-Science etabliert.
In Deutschland hat insbesondere die D-Grid-Initiative die Auswirkungen der neuen Technologie auf das wissenschaftliche Arbeiten thematisiert und ein entsprechendes Forschungs- und Entwicklungsprogramm vorgeschlagen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert im Rahmen der Grid-Initiative generische Middleware und Services sowie den Aufbau fachspezifischer Community-Grids (weitere Informationen dazu unter http://www.d-grid.de/ und www.pt-it.de/in/escience).
Um die Vernetzungspotenziale in der Wissenschaft effizient nutzen zu können, sind elaborierte Verfahren der Computational Science und digitalen Kommunikation von zentraler Bedeutung. Gegenüber der einfachen bilateralen Arbeitsweise, z. B. bei der Informationsrecherche, wächst der Bedarf für die Unterstützung komplexer, verteilter Arbeitsformen, in denen Rechenressourcen, Informationsquellen und Arbeitswerkzeuge über das Netz für die Nutzer und Nutzerinnen mit wenig Aufwand zusammengeführt werden. Es müssen durchgängig funktionierende, digitale Systeme für den Umgang mit Forschungsergebnissen entwickelt werden. Erforderlich sind allerdings nicht nur technische und neue informationsmethodische Lösungen, sondern auch neue, kooperative Organisationsformen und eine neue Einstellung zum kooperativen Arbeiten, die in der Wissenschaft bislang noch wenig entwickelt sind und die über entsprechende Maßnahmen der Vertrauensbildung unterstützt werden müssen.
Das Informationsmanagement hat sich bisher darauf konzentriert, die Ergebnisse der Forschung aufzubereiten, über leistungsfähige Informationssysteme bereitzustellen und die Nutzung langfristig zu sichern. Künftiges, vernetztes Wissensmanagement ist integraler Bestandteil des Umgangs mit Wissen und Information. Es ist auf die Unterstützung des gesamten wissenschaftlichen Wertschöpfungsprozesses - von der originären Forschungstätigkeit, über Kommunikation und Information bis hin zur Publikation - ausgerichtet. Auf diese Weise entstehen neue Potentiale für die Entwicklung und Beschleunigung kreativer Lösungen. Es gilt, diese Potenziale für die Wissenschaft auszuschöpfen und damit die Innovationsfähigkeit des Standortes Deutschland zu stärken.
Die Förderung von Projekten zu eScience und vernetztem Wissensmanagement baut auf dem Strategischen Positionspapier "Information vernetzen - Wissen aktivieren", dem Aktionsprogramm "Informationsgesellschaft Deutschland 2006", und dem Förderprogramm Informations- und Kommunikationstechnik "IT-Forschung 2006" auf.
Ziel ist die Entwicklung von neuartigen Diensten für die Wissenschaft mit der Perspektive einer Skalierbarkeit und späteren professionellen Verwertung. Dies umfasst auch Entwicklungen, die in internationale (Standardisierungs-)Gremien eingebracht werden sollen.
1.2 Rechtsgrundlagen
Vorhaben werden nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Auf der Grundlage der unter Nr. 1.1 genannten Ziele werden Projekte zu "e-Science und vernetztes Wissensmanagement" in konkreten Anwendungen gefördert, mit dem Ziel, innovative Ansätze der Zusammenarbeit von Fachdisziplinen und professionellen Informations- und IT-Dienstleistern in Netzwerken wissenschaftlicher Einrichtungen zu unterstützen. Gefördert werden (Verbund-)Projekte zu folgenden Themen:
Die Projektbeschreibungen gemäß Nr. 7 sollen:
Erwartet werden Entwicklungen in konkreten Anwendungen.
Die Adaption in gridbasierte Infrastrukturen sollte jederzeit mit vertretbarem Aufwand möglich sein.
Antragsberechtigt sind Hochschulen (einschließlich Fachhochschulen), außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) - auch in Verbundprojekten mit Hochschulen und Forschungsinstituten - ist ausdrücklich erwünscht.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern finanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Bevorzugt gefördert werden Verbundprojekte zwischen Entwicklern, Informations- und IT-Dienstleistern und Nutzern.
Die Partner eines "Verbundprojekts" haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte, vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden, die einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - zu entnehmen sind.
Voraussetzungen für die Förderung sind eine hohe methodisch-wissenschaftliche Qualität der geplanten Arbeiten, die durch Vorarbeiten belegte Expertise der Antragsteller sowie die Relevanz der angestrebten Ziele für die Anwendung.
Ein wesentliches Ziel der Förderung ist es, mit internationalen Partnern Synergieeffekte zu erzielen und damit Ertrag und Wettbewerbsfähigkeit der Ergebnisse erheblich zu steigern. Daher sind Kooperationen mit internationalen Partnern - bevorzugt europäischen - in besonderem Maße erwünscht.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Projekts mit dem EU-Forschungsprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projekts ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann.
Informationen zur EU-Förderung im 6. Forschungsrahmenprogramm sind unter http://www.eubuero.de/ abrufbar.
Für die Fördermaßnahme ist zunächst ein Zeitraum von drei Jahren vorgesehen.
Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren, der Fraunhofer-Gesellschaft, FhG, und Fachinformationszentren die zuwendungsfähigen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Projekts - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Außerdem werden individuell weitere Nebenbestimmungen und Hinweise Bestandteil der Zuwendungsbescheide.
7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger
Neue Medien in der Bildung + Fachinformation
(PT-DLR NMB+F),
Dolivostr. 15,
64293 Darmstadt,
06151/869-725,
Internet: http://www.pt-dlr.de/PT-DLR/nmbf
beauftragt.
Ansprechpartner ist Herr Manfred Busowietz, 06151/869-735, E-Mail: Manfred.Busowietz@dlr.de. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Internet abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen.
7.2 Vorlage von Projektskizzen
Das Förderverfahren ist zweistufig. Zunächst sind dem Projektträger bis spätestens 31. Januar 2005 Projektskizzen (Umfang maximal 15 Seiten, incl. einer zweiseitigen Zusammenfassung und einer Seite Finanzierungsübersicht) vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Koordinator vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Projektskizzen sollen möglichst unter Nutzung von "easy" in elektronischer Form vorgelegt werden. Zusätzlich ist eine Vorlage in Schriftform erforderlich.
Es wird empfohlen, sich vor dem Einreichen einer Projektskizze mit dem PT-DLR NMB+F in Verbindung zu setzen.
Die Projektskizzen müssen folgende Bestandteile in begutachtungsfähiger Form enthalten:
Es können weitere Gesichtspunkte angefügt werden, die aus Sicht der Interessenten für die Beurteilung der Skizze von Bedeutung sind.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.
7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Bei positiver Bewertung werden die Interessenten der als erfolgreich bewerteten Projektskizzen in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen (bei Verbundprojekten über den Koordinator), über den unter Beteiligung externer Gutachter sowie abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendungen gelten die Verwaltungsvorschriften zu §44 BHO sowie §§48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Über weitere Förderabsichten wird der PT-DLR NMB+F rechtzeitig unter seiner Internetadresse informieren.
Die Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, 28. Oktober 2004
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Christine Thomas
Deutsche Version dieser Seite
(URL: http://www.bmbf.de/foerderungen/3179.php)

Summary
2003, 28 pages
Download [PDF - 201,5 kB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/aktionsprogramm_2006_gb.pdf)
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(URL: http://www.bmbf.de/en/publications/)
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The electronic application system easy faciliates application for project funding by making available electronic application forms and the information required including regulations, instructions and auxiliary terms and conditions. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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The funding database (Förderdatenbank) of the BMWi provides an overview of the funding programmes of the Federal Government, the Länder and the EU for the business sector. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)