25.08.2005
vom 15.08.2005
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt zur verstärkten Förderung von biotechnologischen Innovationen
aus dem In- und Ausland die Möglichkeit zu geben, in Deutschland in einer eigenen Arbeitsgruppe wirtschaftlichen Erfolg versprechende neue Forschungsansätze in den Biowissenschaften oder auf solchen Feldern, in denen neueste biotechnologische Produkte und Verfahren entwickelt werden, unabhängig zu bearbeiten und zu einer kommerziellen Verwertung zu führen.
Hierin eingeschlossen sind ausdrücklich auch Projekte, die Antragsteller aus laufenden oder kürzlich abgeschlossenen Vorhaben aus der Grundlagenforschung (z.B. Emmy-Noether-Programm der DFG etc.) entwickelt haben. Im Rahmen solcher Projekte erarbeitete proofs of principle bzw. proofs of concepts werden ausdrücklich begrüßt.
Ziel ist
Durch die Förderung der Forschergruppen sollen
Der Arbeitsplan dieser mit einer anwendungsorientierten Zielsetzung versehenen Forschergruppe ist spätestens nach dem zweiten von maximal drei Jahren der ersten Förderphase an konkreten Kommerzialisierungs- oder klinischen Anwendungsoptionen auszurichten.
Im Arbeitsplan
Diese Schritte sind im Rahmen der Meilensteinplanung des Projektes darzustellen und werden zu gegebener Zeit von einem vom Zuwendungsgeber eingesetzten Beratungsgremium evaluiert. Sie sind eine Voraussetzung für die Fortführung des Projektes einer möglichen zweiten Förderphase (siehe Ziff. 5). Die zwischenzeitliche Teilnahme an Businessplanwettbewerben wird ausdrücklich begrüßt.
In der nach der Entscheidung zur Weiterführung folgenden zweiten Projektphase von bis zu drei Jahren erfolgt der proof of technology sowie die Strategieentwicklung für die Markteinführung (proof of market). Diese Strategie ist dem vom Zuwendungsgeber bestimmten Beratungsgremium im Rahmen der jährlichen Evaluierungen zu präsentieren. Zeitgleich wird das verfolgte Geschäftsmodell und Unternehmenskonzept weiter konkretisiert, um potenziellen Kooperationspartnern die detaillierte wirtschaftliche Einschätzung der Arbeit und der Ergebnisse der Arbeitsgruppe zu erlauben.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinie, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Es sollen Forschergruppen gefördert werden, die aus einem Wettbewerb hervorgehen (Einzelheiten s. Nr. 7). Von den Arbeitsgruppen sollen Themen bearbeitet werden, die in den Biowissenschaften sowie im Grenzbereich zwischen Biologie und ihren naturwissenschaftlichen und technischen Nachbardisziplinen angesiedelt sind und die hohes kommerzielles oder klinisches Innovationspotenzial vermuten lassen und auf eine wirtschaftliche Verwertung ausgerichtet werden.
Antragsberechtigt sind Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, an denen die unter 1. und 2. genannten Arbeitsgruppen angesiedelt sind. Von ihnen sollen Forschungsthemen mit hohem Innovationsgrad sowie mit einer Erfolg versprechenden und belegbaren Kommerzialisierungsperspektive z.B. in Form einer beabsichtigten Ausgründung bearbeitet werden.
Gefördert wird die Arbeit der Arbeitsgruppe an der Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung bei der Weiterentwicklung ihres Forschungsthemas mit dem Ziel, die Anwendungspotenziale der Entwicklung herauszuarbeiten und technologisch zu validieren sowie die kommerzielle Verwertung und ggf. auch unternehmerische Selbständigkeit vorzubereiten. (Pre-Seed-Phase).
Neben wissenschaftlicher Exzellenz wird explizit auch Technologieexpertise sowie Erfahrung im Projekt- und Wissenschaftsmanagement sowie unternehmerisches Potenzial erwartet. Zur Weiterentwicklung dieser Potenziale können auch entsprechende externe Beratungskapazitäten in das Projekt eingebunden werden. Dies umschließt auch Ressourcen zur betriebswirtschaftlichen Weiterbildung der Projektleitung.
Die Arbeitsgruppen sollten hinsichtlich des beruflichen Hintergrundes so zusammengesetzt sein, dass das für eine spätere Unternehmensgründung oder die Überführung in einen anderen privatwirtschaftlichen Kontext notwendige natur- und ingenieurwissenschaftliche sowie betriebswirtschaftliche und/oder juristische Know-how eingebunden ist.
Wesentliche Aufgabe der der Arbeitsgruppe zugehörigen oder zugänglichen betriebswirtschaftlichen Ressourcen ist es, entsprechend dem Projektfortschritt am proof of technology und einer Strategie für den proof of market zu arbeiten (siehe Zif. 1)
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jeweilige Hochschule oder Forschungseinrichtung der Forschergruppe die zur Durchführung des Projektes erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten (Grundausstattung an Laborfläche und sonstige Infrastruktur) zur Verfügung stellt und den Leiter / die Leiterin der Nachwuchsgruppe in allen Belangen unterstützt.
Eine entsprechende Erklärung der aufnehmenden Einrichtung ist der gemäß Nr. 7.2 vorzulegenden Projektskizze beizufügen.
Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projektes
vertraut machen. Beide Institutionen verfügen ebenfalls über Instrumente zur Förderung von Forschergruppen. Antragsteller sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische oder rein grundlagenorientierte Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU- bzw. DFG-Förderung möglich ist.
Das Ergebnis dieser Prüfung ist kurz darzustellen. Weiterhin sollen Antragsteller prüfen, inwieweit im Umfeld eines national beabsichtigten Projekts ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Überlegungen und Planungen dazu sind mit dem Antrag auf Bundeszuwendung darzustellen.
Für die ausgewählten Projekte können Zuwendungen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschüsse gewährt werden. Die Förderung wird auf der Grundlage eines im Projektantrag enthaltenen Meilensteinkonzepts zunächst für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gewährt. Bei erfolgreichen Zwischen- und Abschlussevaluationen ist eine Verlängerung und ggf. auch Aufstockung der Zuwendung in einer zweiten Projektphase um maximal drei weitere Jahre möglich.
Bemessungsgrundlage sind folgende grundsätzlich zuwendungsfähigen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen Kosten), die individuell bis 100 % gefördert werden können:
Darüber hinaus wird es begrüßt, wenn im Falle einer Ausgründung z.B. für erweiterte Leistungen des Coaches bzw. der für die zweite Phase förderfähigen kaufmännischen Expertise eine Option auf Anteile des zu gründenden Unternehmens zu vorab definierten Konditionen eingeräumt werden. Der Wert dieser Option sollte jeweils weniger als 5 % der Unternehmensanteile ausmachen und nur im Falle von Bilanzgewinnen zur Auszahlung kommen.
Anlässlich einer jährlichen Evaluation berichtet der Gruppenleiter ggfs. im Beisein des Gründercoachs vor einem vom Zuwendungsgeber eingesetzten Gremium. Vortragsgegenstand sind neben einem Bericht über technisch-wissenschaftliche Ergebnisse und dem noch anstehenden Arbeitsplan insbesondere die Abschätzung der Anwendungs- und kommerziellen Optionen des Projektes sowie die in Bezug darauf festgelegten Meilensteine und Kosten.
Nach spätestens 2,5 Jahren erfolgt durch den Zuwendungsgeber die Entscheidung über ein mögliches direkt an den ersten Förderzeitraum anschließendes Folgeprojekt (2. Förderphase).
Die Hochschule bzw. Forschungseinrichtung legt im Vorfeld dazu gemeinsam mit der Arbeitsgruppe fest, anhand welcher Kriterien aus ihrer Sicht über eine Projektverlängerung entschieden werden soll und was die rechtlichen und wirtschaftlichen Konditionen bei der angestrebten Überführung in einen privatwirtschaftlichen Kontext (z.B. Ausgründung) sind.
Um die Ausrichtung an Kommerzialisierungsoptionen zu forcieren, werden die Forschungsgruppenleiter aufgefordert, spätestens ab Beginn der zweiten Förderphase eine privatwirtschaftlich aufgebrachte Kofinanzierung für die kommerzialisierungsrelevanten Projektanteile einzuwerben.
Daher wird die Förderung von Projektleiter und der Postdoktoranden ab diesem Zeitpunkt auf maximal 9 Personenmonate p.a. begrenzt.
Ergeben sich während der Projektlaufzeit Optionen für eine konkrete Ausgründung oder liegt ein konkretes Angebot für die Übernahme und dauerhafte Fortführung im Rahmen eines bereits existierenden Unternehmens vor, so ist der Zuwendungsgeber und der vom Zuwendungsgeber bestimmte Projektbeirat umgehend über das Fortführungskonzept zu informieren. Seitens des Zuwendungsempfängers sind diese Aktivitäten zu unterstützen und die Voraussetzungen für einen die Projektkontinuität wahrenden Übergang mitzugestalten.
Im Falle einer kommerziellen Verwertung erhält das verwertende Unternehmen für die im Rahmen des Projektes entstandenen Schutzrechte ein Nutzungsrecht. Die konkret geplante Vereinbarung hierzu zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtung wird dem Zuwendungsgeber als Teil der Information zur Entscheidung über die zweite Förderphase vorgelegt.
Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98). Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).
Mit der Abwicklung der Förderaktivität hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung den Projektträger Jülich beim
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Tel 02461-613720
Fax 02461-612690
E-Mail: ptj-existgobio@fz-juelich.de
Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj/ExistGo-Bio
beauftragt. Dort sind weitere Informationen erhältlich.
Vordrucke für die Projektskizze und einen förmlichen Förderantrag, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internet-Adresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htm abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Auf die Nutzung des elektronischen Antragsystems "easy" (auch für Projektskizzen) wird ausdrücklich hingewiesen.
Das Verfahren ist zweistufig. Zunächst sind zum bekannt gegebenen Vorlagetermin in deutscher oder englischer Sprache Projektskizzen mit einem Umfang von maximal 10 Schreibmaschinenseiten, Schriftgröße Arial 12, dem Projektträger (Ansprechpartner Dr. R. Jossek) vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende oder unvollständige Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Vorlageberechtigt ist jeweils
Die Projektskizze sollte kurz gefasste Angaben zu folgenden Punkten enthalten:
Ebenfalls sind vom Einreicher der Projektskizze bis zu drei Veröffentlichungen zu den bisher bearbeiteten Fachgebieten einzureichen. Diese sollten möglichst auch inhaltlich mit dem in der Forschergruppe zu bearbeitenden Projekt in Relation stehen.
Zusätzlich sind eine Liste aller Publikationen und ggf. Patente sowie auf einer halben Seite eine Zusammenfassung des Projektes in englischer Sprache einzureichen. Eine Erklärung der aufnehmenden Einrichtung zur Aufnahme der Projektarbeitsgruppen ist beizufügen.
Darüber hinausgehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Eine Jury bewertet die eingereichten Projektskizzen und trifft zunächst eine Vorauswahl. Das Ergebnis ist eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für den Zuwendungsgeber. Kriterien für die Bewertung sind neben der Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen vor allem
Den Bewerberinnen und Bewerbern wird das Ergebnis der Bewertung mitgeteilt. In einer zweiten Verfahrensstufe werden die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber zur förmlichen Antragstellung beim BMBF aufgefordert. Die vollständigen Antragsunterlagen sind innerhalb einer 3-Monatsfrist einzureichen Die Anträge werden sowohl von der Jury als auch von externen Fachgutachtern beurteilt. Die Förderung ist abhängig vom positiven Ausgang der Antragsprüfung. Nach abschließender Prüfung entscheidet der Zuwendungsgeber über die vorgelegten Förderanträge.
Aus der Vorlage einer Projektskizze bzw. eines Projektantrags können keine Rechtsansprüche auf Förderung abgeleitet werden.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu §44 BHO sowie §§48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.
Diese Richtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 15.08.2005
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
gez. i. V. Hassenbach
Dr. Warmuth
Deutsche Version dieser Seite
(URL: http://www.bmbf.de/foerderungen/4883.php)
This external link opens a new window:
The electronic application system easy faciliates application for project funding by making available electronic application forms and the information required including regulations, instructions and auxiliary terms and conditions. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
This external link opens a new window:
The funding database (Förderdatenbank) of the BMWi provides an overview of the funding programmes of the Federal Government, the Länder and the EU for the business sector. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)