01.12.2005 - 11.01.2006
Das FH3-Programm fügt sich in die übergeordneten forschungspolitischen Zielsetzungen der Innovationsförderung des BMBF ein. Durch die Förderung von Forschungskooperationen zwischen Fachhochschulen und externen Partnern sollen vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) schnelle und anwendungsnahe Problemlösungen erarbeitet werden und insbesondere der regionale Wissens- und Technologietransfer effektiver und effizienter werden. Geschwindigkeit und Praxisorientierung sind hierbei ausschlaggebend, da der Wettbewerb zwischen Unternehmen im wesentlichen durch die zügige Umsetzung von Innovationen auf Produkt-, Prozess- und Organisationsebene sowie durch Verbesserungen der Kostenstruktur ausgetragen wird. Weiterhin sollen aus den Forschungskooperationen - durch praxis- und forschungsnahe Qualifizierung von Studierenden und Promovenden - gut ausgebildete Fachkräfte hervorgehen, die zu einer nachhaltigen Vernetzung insbesondere des regionalen Bildungs-, Forschungs- und Wirtschaftssystems beitragen.
Der Wissenschaftsrat stellte in seinen Empfehlungen zur Entwicklung der Fachhochschulen vom Januar 2002 Fortschritte im Bereich der anwendungsorientierten Forschung fest. Trotzdem müsse das dort vorhandene wissenschaftliche Potential künftig besser genutzt werden. Es wurde u.a. bemängelt, dass die Fachhochschulen noch nicht in hinreichendem Maße eigenständig Forschung betreiben können. Der Wissenschaftsrat empfahl deshalb eine Stärkung der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung an den Fachhochschulen durch
Die strategische Leitlinie des FH3-Programms ist die Stärkung der Verbundfähigkeit der Fachhochschulen durch die Förderung von Forschungsvorhaben, die von den Fachhochschulen in Kooperation mit der Wirtschaft - insbesondere mit kleinen und mittleren Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft - durchgeführt werden. Kennzeichen dieser gemeinsamen Vorhaben sind ihre sehr große Anwendungsnähe, im Zusammenspiel mit einem hohen Maß an wissenschaftlichtechnischen Herausforderungen und die ökonomische Verwertbarkeit ihrer Ergebnisse.
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Bund-Länder-Vereinbarung vom Dezember 2003 nach Art 91 b GG zur Förderung der Fachhochschulforschung.
Vorhaben werden nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie in Verbindung mit den Standardrichtlinien des BMBF für Anträge auf Projektförderung (auf Ausgabenbasis) und der Verwaltungsvorschriften zu §44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Die Fördermaßnahme steht unter dem Vorbehalt, dass dem BMBF die zur Durchführung erforderlichen Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung stehen.
Die Bildung von Forschungsverbünden mit verschiedenen Partnern soll die Fachhochschulen an die Thematik "Verbundprojekte" heranführen. In den Vorhaben sollen die FHn Kompetenzen im Management von Verbünden erwerben, welche die eigenständige Bildung neuer Netzwerke und die Teilnahme an Verbünden, wie sie z.B. in den BMBF-Fachprogrammen gefördert werden, ermöglichen sollen.
Von besonderem Interesse sind Kooperationen mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft. Zum einen entspricht der Innovationsbedarf vieler KMU in technischer und betriebswirtschaftlicher Hinsicht dem anwendungsorientierten Forschungsprofil der Fachhochschulen. Für die Präferenz von KMU für personengebundene und informelle Wege des Wissens- und Technologietransfers spielen zudem die regionale Nähe und die oft langjährigen Beziehungen zur Fachhochschule bzw. zu den Professoren/-innen eine sehr wichtige Rolle. Zum anderen stellen innovationstreibende KMU in einem sich verschärfenden Wettbewerbsumfeld einen wichtigen Faktor für die Standortsicherung und für die Schaffung von Arbeitsplätzen dar. Hier können Fachhochschulen die Innovationsbereitschaft und die Innovationsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen wecken bzw. verbessern.
Neben den KMU sollen auch andere Partner in die Verbünde integriert werden. So kann die Einbindung von Großunternehmen z.B. als potentielle Nachfrager der FuE-Ergebnisse entlang einer Wertschöpfungskette von kleinen und mittelständischen Zulieferbetrieben, sinnvoll sein. Zudem verfügen sie tendenziell über erhebliche größere FuE-Ressourcen. Ebenso kann es bei bestimmten Innovationsthemen zielführend sein, weitere Institutionen wie z.B. Universitäten oder Forschungseinrichtungen der FhG, HGF, Leibniz-Gesellschaft oder der MPG zu integrieren.
Wünschenswert sind auch inter- oder transdisziplinäre Forschungsvorhaben, an denen sich verschiedene Fachbereiche beteiligen, oder größere Vorhaben unter Beteiligung mehrerer Fachhochschulen und einer entsprechenden Anzahl von Partnern. Die wichtigsten Merkmale aller Projekte sind eine sehr große Anwendungsnähe, ein hohes Maß an ökonomischer Verwertbarkeit und eine - über den Stand der Technik hinausgehende - wissenschaftlich-technische Herausforderung.
Die Fördervoraussetzungen im Einzelnen:
Antragsberechtigt sind alle Fachhochschulen - mit Ausnahme verwaltungsinterner Fachhochschulen - die Lehre und Forschung im Bereich der Ingenieur-, der Natur- oder der Wirtschaftswissenschaften anbieten bzw. betreiben. Die Bundesregierung hat Gender Mainstreaming zum Leitprinzip des Regierungshandelns erklärt. Deshalb sind Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen, Forscherinnen, Projektleiterinnen besonders erwünscht.
Die Vorhaben müssen thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein; sie dürfen noch nicht begonnen worden sein. Der Empfänger einer Zuwendung muss in der Lage sein, die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nachzuweisen.
Antragsteller haben - auch im eigenen Interesse - verfügbare Fördermittel aus dem Forschungsrahmenprogramm der EU in Anspruch zu nehmen. In geeigneten Fällen sind dazu möglichst vor dem Antrag auf Bundeszuwendung ggf. die Fördermittel bei der EU-Kommission zu beantragen. Dies ist mit dem Antrag auf Bundeszuwendung (z.B. im Begleitschreiben oder mit den Erläuterungen zum Finanzierungsplan) entsprechend darzustellen. Über die EU-Förderaktivitäten nach dem Forschungsrahmenprogramm informieren und beraten die nationalen Kontaktstellen der Bundesregierung. Die Internet-Adressen der nationalen Kontaktstellen sind zu finden unter: http://www.dlr.de/sarah/. Ein Faltblatt mit den fachbezogenen Adressen der Kontaktstellen kann auch bei der Broschürenstelle des BMBF angefordert werden.
Bestehende exportkontrollrechtliche Beschränkungen können bei der Durchführung eines Vorhabens tangiert sein. Deshalb wird auf die Beachtung des "Merkblatts über Unterrichtungs- und Genehmigungspflichten bei technischer Unterstützung" des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hingewiesen. Die geltende Fassung dieses Merkblatts ist unter der Internetadresse http://www.bafa.de abrufbar.
Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung besteht nicht.
Die Abtretung einer Forderung aus dem Zuwendungsbescheid an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Auf Antrag kann das BMBF einer Abtretung ausnahmsweise zustimmen, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben steht und besondere Gründe vorliegen.
Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben der in das Programm aufgenommenen Vorhaben werden vom Bund aufgebracht. Das Sitzland trägt durch Bereitstellung der Grundausstattung (Personal- und Sachausstattung) mindestens 10% der Gesamtkosten der Projekte.
Zuwendungsfähig sind:
Die Förderhöchstsumme für jede an einem Vorhaben teilnehmende Fachhochschule beträgt maximal 260.000 €. Die Laufzeit der Vorhaben darf maximal 36 Monate betragen und soll zum 01. September 2006 beginnen. Bei einer Laufzeit von weniger als 36 Monaten reduziert sich die Förderhöchstsumme anteilig.
Anträge, bei denen es sich ausschließlich oder primär um die Beschaffung von Geräten und Anlagen handelt, können nicht gefördert werden.
Die Förderung ist auch abhängig vom Ergebnis der Frühkoordinierung zwischen den Bundesressorts.
Die allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden Bestandteil der Zuwendungsbescheide. Für Zuwendungen auf Ausgabenbasis die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).
Das BMBF hat die Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen "Otto von Guericke" e.V. (AiF) als Projektträger mit der verwaltungsmäßigen Durchführung des Programms, mit der Koordinierung des Begutachtungsverfahrens und der Betreuung der einzelnen Projekte einschließlich der Auswertung und Erfolgskontrolle beauftragt (http://www.aif.de).
Die Mehrzahl der Bundesländer hat ihren Hochschulen für die Teilnahme am FH3-Programm eine generelle Befürwortung ausgesprochen. Das bedeutet, die Anträge können von den Hochschulen direkt an den Projektträger AiF gesandt werden (Adresse: AiF, Projektträger FH³, Bayenthalgürtel 23, 50968 Köln).
Die Förderrunde 2006 wird nach folgendem Verfahren durchgeführt:
Die Begutachtung der Anträge erfolgt durch unabhängige Gutachter/innen auf Basis eines standardisierten Gutachter-Fragebogens. Dieser Fragebogen - dessen Kriterien bei der Erstellung der Vorhabenbeschreibung Berücksichtigung finden sollten - findet sich auf der Homepage des Projektträgers unter der Adresse http://www.aif.de/afue/index.htm in der Rubrik "Ausschreibung" ("FH³ 2006 - Gutachterfragebogen").
Das BMBF entscheidet auf Basis der Förderempfehlung des Projektträgers über die Bewilligung der förderwürdigen Anträge.
Das BMBF handelt bei der Durchführung, Betreuung und Weiterentwicklung des FH3-Programms federführend. Es wird dabei von Beratergremien unterstützt.
Deutsche Version dieser Seite
(URL: http://www.bmbf.de/foerderungen/5660.php)
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The electronic application system easy faciliates application for project funding by making available electronic application forms and the information required including regulations, instructions and auxiliary terms and conditions. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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The funding database (Förderdatenbank) of the BMWi provides an overview of the funding programmes of the Federal Government, the Länder and the EU for the business sector. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)