24.02.2006 - 01.04.2006
Die Mikrosystemtechnik spielt in der skalenübergreifenden Integration (Nano - Mikro - Makro) sowie bei der Produktentwicklung und Wertschöpfungskettenintegration eine Schlüsselrolle. Um sich im Zuge der Globalisierung der internationalen Konkurrenz zu stellen, wird es für Unternehmen immer wichtiger, sich als Systemanbieter gegenüber weiterer Spezialisierung auf Komponentenebene zu positionieren. Sie müssen sich dem wachsenden Innovationsdruck der schnellen Produktentwicklung und ihrer Überführung in eine kostengünstige Produktion stellen. Eine Beschleunigung der Umsetzung von Forschungsergebnissen in Produkte, den kurzen Produktlebenszyklen entsprechend, wäre insbesondere für KMU hilfreich. Daher soll als Unterstützung für KMU ein Modellversuch gestartet werden, der den unter Innovationsdruck stehenden KMU den Zugang zu FuE- und Fertigungsressourcen erleichtert. Der Modellversuch Applikationszentrum der MST soll Konzepte erproben, wie vorhandene Kapazitäten für Produktentwicklung, dazugehörige angepasste Produktionskonzepte genutzt, vermarktet und in Wertschöpfungsketten integriert werden können.
Mit dem Modellversuch Applikationszentren der MST soll eine effiziente Struktur entwickelt werden, die das vorhandene Wissen und die vorhandene Infrastruktur für eine beschleunigte Implementierung von Innovationen in die industrielle Verwertung verfügbar macht. Ein MST-Applikationszentrum besitzt Exzellenz in einem speziellen Anwendungsgebiet oder einer Technologie der MST, deren Relevanz durch das Interesse von Unternehmen an gemeinsamen Projekten gezeigt wird. Applikationszentren dienen damit primär nicht der Forschung, sondern der Nutzung vorhandenen Wissens und vorhandener Einrichtungen für konkrete Entwicklungsaufgaben der Unternehmen, insbesondere für KMU.
Die Applikationszentren sollen einerseits fachliche Schwerpunkte aufweisen, andererseits aber auch regionale Bedürfnisse befriedigen können. Insgesamt sind zur Förderung maximal 5 Applikationszentren vorgesehen. Die Fördermaßnahme ist auf 5 Jahre begrenzt.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gefördert werden Applikationszentren der MST, die ihre Kompetenzen zur Entwicklung von industriellen Anwendungen in Wissen und Anlagentechnik zur Verfügung stellen. Sie sollten über eine gute Anbindung an die regionale Wirtschaftsstruktur verfügen.
MST-Applikationszentren müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Das Applikationszentrum
MST-Applikationszentren müssen folgende Aufgaben erfüllen:
Die Zusammenarbeit zwischen Applikationszentrum und Industriepartner muss in schriftlicher Form fixiert werden.
Im zu erstellenden Konzept müssen Aufbau und Betrieb des Zentrums und der Umfang der geplanten Tätigkeiten für einen Zeitraum von 5 Jahren dargestellt werden.
Nur rechtlich selbständige Organisationen sind antragsberechtigt.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Förderung im Rahmen der Maßnahme Applikationszentren der MST erstreckt sich über 5 Jahre.
Im ersten Jahr wird die Förderung für den grundsätzlichen Aufbau des Applikationszentrums in einer Höhe von 100% gewährt (Anschubfinanzierung). Zuwendungsfähig sind die Kosten für das im Applikationszentrum eingesetzte Personal. Gefördert werden außerdem Sachkosten, Anpassungskosten für Infrastruktur und Marketing. Die beantragten Aufbaukosten müssen im plausiblen Verhältnis zum Umfang der geplanten Aktivitäten stehen.
Jedes FuE-Projekt ist separat zu kalkulieren und mit den jeweiligen Kostenanteilen der Partner darzustellen. Gefördert wird ausschließlich der Anteil des Applikationszentrums. Bemessungsgrundlage für die Festlegung der Förderquote sind die Gesamtkosten des Vorhabens einschließlich des Industrieanteils. Die maximale Förderung beträgt 45%. Investitionskosten sind von der Förderung ausgeschlossen. Der Verwendungsnachweis ist über die Gesamtkosten des Projektes zu führen. Das Zentrum hat hierfür eine entsprechende Vertragsgestaltung mit dem (den) Projektpartner(n) sicherzustellen.
Der Teil der Fördersumme, der für Industrieprojekte vorgesehen ist, muss in der Konzeptionsphase auf der Grundlage einer Marktabschätzung geplant und plausibel dargestellt werden.
Die Förderquote berücksichtigt den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger Mikrosystemtechnik, die
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
- Projektträger Mikrosystemtechnik -
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel.: 030 310078-101
Internet http://www.mstonline.de/foerderung,
beauftragt.
Die Auswahl geeigneter Ansätze wird in einem zweistufigen Verfahren erfolgen. Bis zum 01.04.2006 können detaillierte, begutachtungsfähige Vorhabensbeschreibungen (maximal 20 Seiten) mit einer Darstellung des Applikationszentrums beim Projektträger eingereicht werden. Die ausgewählten Vorhaben werden zur Antragstellung aufgefordert.
In den Konzepten sollten folgende Themen aufgegriffen und behandelt werden:
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 14. Februar 2006
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Finking
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(URL: http://www.bmbf.de/foerderungen/5970.php)
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(URL: http://www.bmbf.de/en/publications/)
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The electronic application system easy faciliates application for project funding by making available electronic application forms and the information required including regulations, instructions and auxiliary terms and conditions. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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The funding database (Förderdatenbank) of the BMWi provides an overview of the funding programmes of the Federal Government, the Länder and the EU for the business sector. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)