06.05.2006 - 11.08.2006
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
1.1 Zuwendungszweck
Die Fortschritte in der modernen Lebenswissenschaften, insbesondere die in der Humangenomforschung und der Molekularen Medizin, eröffnen neue, vielversprechende Ansatzmöglichkeiten in medizinischer Diagnostik und Therapie. Sie haben das Potential, einen tiefgreifenden, geänderten Umgang mit medizinischer und genetischer Information herbeizuführen. Die bereits erzielten und noch zu erwartenden Forschungsfortschritte werfen jedoch auch gewichtige ethische, rechtliche und soziale Fragen auf. In einer offenen und zunehmend wissensbasierten Gesellschaft kann die kritische Diskussion dieser Fragen nicht nur einem kleinen Expertenkreis vorbehalten bleiben, sondern muss auch von einer gut informierten Öffentlichkeit mitgestaltet und mitgetragen werden. Dabei müssen auch zunehmend die Entwicklungen in anderen Ländern und Kulturen mitberücksichtigt werden. Diese Diskussion hat Auswirkungen auf die Gestaltung der Zukunft. Es ist daher besonders wichtig, gerade die junge Generation frühzeitig an diesem gestalterischen Prozess zu beteiligen.
Das BMBF beabsichtigt, seine langjährige Förderung des öffentlichen Diskurses zu ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten der modernen Lebenswissenschaften weiter auszubauen. Ziel dieser Bekanntmachung ist eine gezielte Unterstützung des öffentlichen Diskurses. Dabei ist es ein besonderes Anliegen, mit dieser Maßnahme junge Menschen in den Diskursprozess einzubinden und innovative Projektformen mit neuen methodischen Akzenten und ggf. über den nationalen Rahmen hinausweisenden Elementen zu fördern.
1.2. Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Die geförderten Vorhaben müssen auf Problemstellungen ausgerichtet sein, die sich aus Forschung oder Anwendung im Bereich der modernen Lebenswissenschaften ergeben. Sie sollen das Ziel verfolgen, die Auswirkungen und Implikationen dieser neuen Technologien im Diskurs zwischen Wissenschaft und Gesellschaft aufzuarbeiten.
Geförderte Vorhaben können z.B. Vortragsreihen, Tagungen, Workshops, partizipative Diskursverfahren, und möglichst auch innovative Elemente enthalten. Sie müssen sich, gegebenenfalls auch unter geschlechtsspezifischen oder interkulturellen Gesichtspunkten, mit den ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten der modernen Lebenswissenschaften befassen und dem Zuwendungszweck entsprechen.
Ziel der Vorhaben muss sein, zur sachlichen und unvoreingenommenen Information der jeweiligen Zielgruppe beizutragen, ihre etwaigen Vorstellungen zu berücksichtigen, ihre qualifizierte Meinungsbildung zu fördern und im öffentlich sichtbaren Diskurs engagiert aufzuarbeiten. Vorhaben, die in besonderer Weise geeignet sind, junge Menschen in Deutschland (Schüler und Schülerinnen, Studenten und Studentinnen, Auszubildende, junge Berufstätige) in den Diskussionsprozess einzubinden, werden bevorzugt berücksichtigt. Gleiches gilt für Vorhaben, deren Inhalte sich alternativ oder zusätzlich an Akteure der Jugend- und Erwachsenenbildung (Gruppenleiter und -leiterinnen, Lehrer und Lehrerinnen, Sozialarbeiter und -arbeiterinnen etc.) richten und darauf abzielen, zu einer qualifizierten Entwicklung und Verstetigung bioethischer Diskursprozesse beizutragen.
Sind für eine gewählte Thematik auch interkulturelle Aspekte von Bedeutung, ist auch eine Beteiligung von Projektpartnern und Veranstaltungsteilnehmern aus dem europäischen Ausland möglich.
Angesprochen sind neben biowissenschaftlichen vor allem die geistes-, sozial- und erziehungswissenschaftlichen Disziplinen. Bevorzugt gefördert werden interdisziplinäre Vorhaben unter Einbeziehung der Naturwissenschaften und der Medizin. Innovative Projektformen, die einen besonderen methodischen Akzent auf die Verbesserung von Diskursverfahren legen, werden besonders berücksichtigt.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre akademische Einrichtungen und Forschungsinstitutionen, Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung in öffentlicher oder privater Trägerschaft, wissenschaftliche Organisationen und Fachgesellschaften sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - auch Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU). Zur KMU-Definition siehe hier.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Bewertungskriterien für eine Förderung sind neben den inhaltlichen und formalen Voraussetzungen vor allem:
5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte, von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgaben (BNBest-BMBF 98).
Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).
Bei Förderentscheidungen werden bereits laufende und in anderen Bereichen geplante Forschungsprojekte berücksichtigt, um eine Parallelförderung zu vermeiden.
7. Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Koordinierung und Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinen
Projektträger im DLR
Gesundheitsforschung
Heinrich Konen-Str. 1
53227 Bonn
Tel.: 0228-3821-210 (Sekretariat)
Fax: 0228-3821-257
E-Mail: gesundheitsforschung@dlr.de
beauftragt.
Ansprechpartner ist
Herr Dr. Detlef Böcking (detlef.boecking@dlr.de, Tel.: 0228 3821-118).
Vordrucke für förmliche Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können hier abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von der förmlichen Förderanträge (s. 7.22) wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen
Weitere Informationen und Erläuterungen sind beim Projektträger erhältlich.
7.2 Zweistufiges Förderverfahren
Das Verfahren ist 2-stufig angelegt.
7.2.1 Vorlage von Projektskizzen mit umfassender Vorhabenbeschreibung
Zunächst sind dem Projektträger bis 11. August 2006 Projektskizzen in schriftlicher Form (Original plus 15 Kopien) und elektronischer Form auf dem Postweg vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektanträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Projektskizzen, die im Umfang 15 Seiten (incl. Anlagen, Schriftgrad 12) nicht überschreiten dürfen, sollen das Vorhaben umfassend beschreiben. Sie müssen zu folgenden Punkten Aussagen enthalten:
Es steht den Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind.
Es wird dringend empfohlen, vor der Vorlage einer Projektzskizze mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Eine Vorlage per Fax oder E-Mail ist nicht möglich.
Die Projektskizzen werden unter Beteiligung eines Kreises unabhängiger Gutachter und Gutachterinnen einmalig bewertet. Die Bewertungskriterien ergeben sich aus Nr. 4 dieser Richtlinien ("Zuwendungsvoraussetzungen").
Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Aus der Vorlage von Projektskizzen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
8. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 24.04.2006
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Roesler
Deutsche Version dieser Seite
(URL: http://www.bmbf.de/foerderungen/6156.php)
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The electronic application system easy faciliates application for project funding by making available electronic application forms and the information required including regulations, instructions and auxiliary terms and conditions. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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The funding database (Förderdatenbank) of the BMWi provides an overview of the funding programmes of the Federal Government, the Länder and the EU for the business sector. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)