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Bekanntmachung

Aufforderung zur Einreichung von Anträgen für 2007-2008 im Rahmen der Förderung des Ausbaus der bilateralen Kooperation in Forschung und Bildung mit der VR China

1. Hintergrund und Ziele

Beruhend auf dem Abkommen vom 09. Oktober 1978 über wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit (WTZ) zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik China hat sich die Kooperation in Wissenschaft, Technologie und Bildung zwischen China und Deutschland sehr erfolgreich entwickelt. Bei gemeinsamen Projekten wird besonderer Wert auf die wissenschaftliche Exzellenz der chinesischen und der deutschen Partner gelegt. Begrüßt wird die Beteiligung von Unternehmen, insbesondere von innovativen kleinen und mittleren Unternehmen.

Erstmalig wird im Sinne einer Pilotmaßnahme hiermit eine Förderbekanntmachung für die WTZ mit China veröffentlicht, um durch eine wettbewerbliche Auswahl eine größere Transparenz zu erreichen und die Qualität der geförderten Projekte zu steigern.

Die Fördermaßnahmen sollen dazu dienen, die Zusammenarbeit in Forschung und Bildung weiter zu intensivieren und insbesondere vermehrt hervorragende chinesische Nachwuchs-wissenschaftler an den Forschungsstandort Deutschland zu binden sowie deutschen Nachwuchswissenschaftlern längerfristige Aufenthalte in China zu ermöglichen.

In folgenden Schwerpunktbereichen werden Kooperationen zwischen herausragenden deutschen und chinesischen Forschungseinrichtungen, Hochschulen und kleinen und mittleren Unternehmen unterstützt:

  • Informations- und Kommunikationstechnologien, Mikrosystemtechnik
  • Materialforschung, Nanotechnologie
  • Optische Technologien, Lasertechnologie
  • Biotechnologie
  • Hochschulkooperationen (Vorbereitung gemeinsamer Studiengänge)

Für diese Themenfelder sollen durch Mobilitätsförderung sowohl bestehende Kooperationen ausgebaut als auch neue Kontakte geknüpft bzw. neue Kooperationen initiiert werden. Ziel ist die Anbahnung intensiver und langfristiger Kooperationen.

Die maximale Laufzeit der Anbahnungsmaßnahmen beträgt 2 Jahre. In begründeten Ausnahmefällen kann die Laufzeit um 1 Jahr verlängert werden.

2. Was wird unterstützt?

Zum Zwecke des Ausbaus bestehender und der Anbahnung neuer Kooperationen im Rahmen der WTZ stehen unterschiedliche Fördermaßnahmen zur Verfügung:

  1. Austausch von Experten und besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlern

    Der Aufenthalt besonders qualifizierter chinesischer Nachwuchswissenschaftler und Experten in Deutschland wird für eine Dauer von max. 3 Monaten mit 1.840,-/Monat bezuschusst (Beiträge zur Kranken- und ggf. anderen Versicherungen sind aus diesen Zuwendungsbeträgen selbst zu entrichten).

    In besonders begründeten Ausnahmefällen und wenn ein besonderes wissenschaftliches Interesse der deutschen Seite nachgewiesen wird, können auch längere Aufenthalte gefördert werden.

    Voraussetzung für die Förderung ist, dass der chinesische Nachwuchswissenschaftler für das zu bearbeitende Vorhaben je einen wissenschaftlichen Betreuer in Deutschland und in China hat und in eine bilaterale Arbeitsgruppe eingebunden ist. Außerdem muss die deutsche gastgebende Einrichtung strategische und langfristige Planungen für die zukünftige Einbindung der chinesischen Nachwuchswissenschaftler bzw. der chinesischen Partnerorganisationen in eine Forschungskooperation darstellen.

    Jeder Aufenthalt eines chinesischen Nachwuchswissenschaftlers in Deutschland muss in der Regel mit einem entsprechenden Aufenthalt eines deutschen Nachwuchswissenschaftlers in China verbunden sein, bei dem die Aufenthaltskosten in China von der chinesischen Seite getragen werden. Von deutscher Seite können Reisemittel für den deutschen Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden (Flug "Economy").
  2. Workshops

    Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotentiale können wie folgt unterstützt werden:

    Für die Durchführung von bilateralen Workshops in Deutschland werden Kosten z.B. für Transfers in Deutschland, Unterbringung der chinesischen Gäste und Räumlichkeiten mit bis zu 6.000,- € pro Workshop bezuschusst.

    Für die Teilnahme an bilateralen Workshops in China können Reisemittel für die deutschen Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden (pro Antrag bis zu 8 Flüge "Economy").

    Die Workshops müssen der Intensivierung und langfristigen Ausrichtung der deutsch-chinesischen Zusammenarbeit im jeweiligen Fachgebiet dienen, z.B. der Vorbereitung eines umfangreicheren Antrags bei BMBF, DFG oder EU.

3. Wer wird unterstützt?

Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Ebenso können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland gefördert werden.

Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

4. Voraussetzungen für die Unterstützung

Voraussetzung für die Förderung ist die Eignung der Anträge in Bezug auf die Ziele dieser Bekanntmachung sowie die durch Vorarbeiten belegte Expertise der Antragsteller.

Alle beantragten Maßnahmen müssen im Jahr 2007 beginnen.

Es wird eine substantielle finanzielle Beteiligung der chinesischen Partner erwartet. Dabei gilt das Prinzip, dass die deutsche Seite die Reisekosten der deutschen Teilnehmer nach China und die Aufenthaltskosten chinesischer Gäste in Deutschland übernehmen kann und die chinesische Seite entsprechend die Reisekosten der chinesischen Teilnehmer nach Deutschland und die Aufenthaltskosten der Deutschen in China trägt. Die Gewährung von Sachmittelzuschüssen ist nur in begründeten Ausnahmefällen und in begrenztem Umfang möglich. Ausnahmen von diesen Regeln sind nur in begründeten Einzelfällen möglich. Im Rahmen des Antragsverfahrens ist darzulegen, wie die finanzielle Beteiligung des chinesischen Partners aussieht bzw. bei welcher Fördereinrichtung in China der chinesische Partner einen entsprechenden Antrag gestellt hat.

Bei Vorhaben, in deren Rahmen anwendungsnahe Technologien oder spezielle Verfahren zum Einsatz kommen oder entwickelt werden, ist die Strategie hinsichtlich Verwertung und Schutz des geistigen Eigentums im Antrag klar darzustellen.

5. Verfahren

a) Einschalten des Internationalen Büros des BMBF

Mit der Umsetzung der Förderung des Ausbaus der bilateralen Kooperation mit der VR China in Forschung und Bildung ist beauftragt:

Internationales Büro des BMBF
beim Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/

Vor Antragstellung wird eine Rücksprache mit dem jeweiligen Ansprechpartner beim Internationalen Büro empfohlen:

Dr. Frank Stiller (Forschungskooperationen)
E-mail: frank.stiller@dlr.de
Tel: 0228-3821-408

Christoph Elineau (Bildungskooperationen)
E-mail: christoph.elineau@dlr.de
Tel.: 0228-3821-437

b) Antragsunterlagen und -fristen

Zur Antragstellung ist ein Internet-basierter Formularsatz zu verwenden, der unter folgender URL aufgerufen werden kann:

 http://ib.antrag.internationales-buero.de/

Parallel zur elektronischen Antragstellung ist eine unterschriebene Version des endgültigen Antrags zusammen mit ggf. erforderlichen zusätzlichen Unterlagen (z.B. über finanzielle Be-teiligung des chinesischen Partners) bis zum 20.10.2006 an folgende Adresse zu senden:

Internationales Büro des BMBF
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Dr. Frank Stiller
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Förderanträge können eventuell allerdings nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei Fragen zur Internet-basierten Antragsstellung wenden Sie sich bitte an:

Internationales Büro des BMBF
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Nathalie Brew
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
E-mail: nathalie.brew@dlr.de
Tel: 0228-3821-454

c) Auswahl und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt:

  • Übereinstimmung mit den vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunkten und Erfüllung der vorgegebenen formalen Bedingungen
  • Kompetenz und Exzellenz des Antragstellers und der beteiligten Partner
  • Fachliche Qualität und Originalität der Idee
  • Bezug zu den Fachprogrammen des BMBF bzw. des EU-Forschungsrahmenprogramms
  • Anbahnung neuer Partnerschaften
  • Förderung von Nachwuchswissenschaftlern
  • Wissenschaftlicher Nutzen der Kooperation und ggf. ökonomische Verwertbarkeit der erwarteten Ergebnisse

Die Antragsteller werden voraussichtlich innerhalb des ersten Quartals 2007 über das Ergebnis der wettbewerblichen Auswahl schriftlich informiert. Mit den ausgewählten Antragstellern wird das Internationale Büro des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.

Additional information

Deutsche Version dieser Seite
(URL: http://www.bmbf.de/foerderungen/6808.php)

Contact Persons

  • Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)

    • - PT Internationales Büro -
    • Heinrich-Konen-Straße 1
    • 53227 Bonn-Oberkassel
    • Telefonnummer: +49 228 3821-1453
    • Faxnummer: +49 228 3821-1444
    • E-Mail-Adresse: brigitta.kaspers@dlr.de
    • Homepage: http://www.internationales-buero.de/