21.11.2006 - 07.03.2007

vom 08. November 2006
In den Neuen Ländern ist die wirtschaftliche Entwicklung in besonderem Maße von der Innovationsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) abhängig. Die Innovationspolitik der Bundesregierung für die Neuen Länder verfolgt daher einen systematischen und nachhaltigen Ausbau regionaler Stärken, bei der die Kooperation zwischen KMU und wissenschaftlicher Forschung sowie die Qualifizierung entsprechender Fachkräfte eine zentrale Stellung einnehmen. In den letzten Jahren wurden durch verschiedene Förderprogramme, wie z. B. InnoRegio, NEMO oder Innovative regionale Wachstumskerne, Fortschritte beim Aufbau regionaler Kompetenzprofile erreicht, die wichtige Grundlagen für eine nachhaltige positive Wirtschaftsentwicklung schaffen. Dennoch bestehen weiterhin struktur- und entwicklungsbedingte Defizite und Probleme, deren Beseitigung wesentlich zur Stärkung und Beschleunigung des Innovationsprozesses in Ostdeutschland beitragen kann:
Die Förderung wirtschaftsorientierter Nachwuchsforschungsgruppen im Programm "InnoProfile" soll modellhaft neue Wege beschreiten zur Optimierung der technologie- und branchenspezifischen Zusammenarbeit der öffentlich finanzierten Forschung mit solchen Unternehmen, die das wirtschaftliche Kompetenzprofil ihrer Region prägen, deren Markt- und Technologieentwicklung ein besonderes Potenzial aufweisen und die wesentlicher Bestandteil der Wertschöpfung in der Region sind bzw. werden können. Zugleich sollen Fachkräfte für Wissenschaft und Wirtschaft gewonnen werden, die die künftigen wirtschaftlichen und technologischen Prozesse in der Region mitgestalten.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Fördermaßnahme zielt auf die Stärkung der Innovationsfähigkeit der Wirtschaft in ostdeutschen Regionen, insbesondere durch die Etablierung und Weiterentwicklung von regionalen Technologieplattformen und durch qualifiziertes Personal an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Förderung soll zur Schaffung von Arbeitsplätzen durch wirtschaftliches Wachstum in den Unternehmen der Region und zur Aus- und Neugründung von Unternehmen beitragen.
Bewilligt werden sollen in zwei aufeinander folgenden Jahren unter Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses jeweils mindestens zehn neue Projekte ausgewählter wirtschaftsorientierter Forschergruppen.
Die Förderung ist nicht auf bestimmte Technologien, Branchen oder Wirtschaftszweige beschränkt. Vielmehr ist die thematische Fokussierung des Forschungsprojektes Aufgabe des Antragstellers, der sich dabei jedoch an einem wirtschaftlichen Schwerpunkt der Region orientieren muss, in welcher er seinen Sitz hat.
Antragsberechtigt sind öffentlich grundfinanzierte Hochschulen und Hochschulkliniken, Einrichtungen der Max-Planck- und Fraunhofer-Gesellschaft, der Hermann von Helmholtz- und Leibniz-Gemeinschaft mit Sitz in den Neuen Ländern und in Berlin.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Gewährung der Zuwendung erfolgt unter der Voraussetzung, dass sie auf Grundlage von Nr. 2.4 des Gemeinschaftsrahmens der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen nicht als Beihilfe i.S. von Artikel 87 (ex-Artikel 92) Absatz 1 EG-Vertrag zu qualifizieren ist.
Für die ausgewählten Forschergruppen werden Zuwendungen als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu Einzelvorhaben auf dem Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gewährt. Verbundvorhaben werden nicht gefördert.
Bemessungsgrundlage für die Forschungsprojekte sind die zuwendungsfähigen zusätzlichen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen zusätzlichen Kosten), die bis zu 100 % gefördert werden können.
Zuwendungsfähig sind pro Vorhaben - je nach technischem Aufwand - die Ausgaben/ Kosten auf der Grundlage der Standardrichtlinien für die Projektförderung des BMBF, und zwar mit folgenden Besonderheiten:
sowie zusätzliche Beschäftigungsentgelte. Die Mitglieder der Nachwuchsforschungsgruppe sollten zu Einstellungsbeginn nicht älter als 35 Jahre sein.
Der Aufwand für Baumaßnahmen, Großinvestitionen, Rechnerleistungen und Mieten ist nicht zuwendungsfähig.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger Jülich (PtJ) des BMBF und BMWi beauftragt:
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ), Bereich TRI
Außenstelle Berlin
Wallstraße 18
10179 Berlin
Tel.: 030 201 99 483
Fax: 030 201 99 412
E-mail: innoprofile@unternehmen-region.de
Es wird empfohlen, vor Einreichung von Projektskizzen mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Hinweise sind dort erhältlich.
Die Auswahl der Forschungsprojekte, die im Rahmen dieser Maßnahme gefördert werden sollen, erfolgt in einem themenoffenen Wettbewerb.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe kann ab sofort eine Projektskizze zur Konzeption einer wirtschaftsorientierten Nachwuchsforschungsgruppe eingereicht werden. Bei positiver Bewertung sind die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen (siehe Nr. 7.3)
Die Projektskizze soll maximal 20 Seiten umfassen (einseitig beschrieben, Schriftgrad 12, einzeiliger Abstand, ungebunden). Weitere Darstellungen, die über diesen Umfang der Skizze hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.
In der Projektskizze müssen die folgenden Gliederungspunkte behandelt werden:
Projektskizzen müssen in 15facher Ausfertigung vorgelegt werden; 14 Exemplare sind direkt beim Projektträger unter dem Stichwort "InnoProfile" einzureichen, ein identisches Exemplar muss über das zuständige Kultus- bzw. Wissenschaftsministerium des Sitzlandes des Einreichers beim Projektträger vorgelegt werden. Es werden nur Skizzen berücksichtigt, die über das Land eingereicht worden sind. Das zuständige Kultus- bzw. Wissenschaftsministerium kann eine - ggf. mit anderen Landesressorts abgestimmte - Stellungnahme beifügen.
Die Frist für die Einreichung der Projektskizzen in ihrer 15fachen Ausfertigung zur dritten Auswahlrunde endet am 07. März 2007 um 18:00 Uhr. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Zur Fristwahrung wird den Interessenten empfohlen, sich frühzeitig mit dem zuständigen Kultus- bzw. Wissenschaftsministerium des Landes in Verbindung zu setzen.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden.
Informationen über den nächsten Einreichungstermin sind nach dem Abschluss einer Auswahlrunde direkt beim Projektträger bzw. auf der Internetseite
http://www.unternehmen-region.de erhältlich.
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter neben der fachlichen Qualität der Vorhaben und der Berücksichtigung der vorgegebenen Gliederung nach folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten nach der Auswahlsitzung innerhalb einer Frist von einer Woche schriftlich mitgeteilt.
Bei positiver Bewertung sind die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für eine zügige weitere Bearbeitung sind formgebundene Anträge spätestens vier Wochen nach der Auswahl der Projektvorschläge beim Projektträger einzureichen. Aus der Vorlage eines Antrages kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden.
Die förmlichen Antragsvordrucke sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können über das Internet (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html) abgerufen werden oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" wird dringend empfohlen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu §44 BHO sowie §§48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung in Kraft.
Berlin, den 8. November 2006
Bundesministerium für Bildung und Forschung / 114
Im Auftrag
MinR Hans-Peter Hiepe
Deutsche Version dieser Seite
(URL: http://www.bmbf.de/foerderungen/7000.php)
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The electronic application system easy faciliates application for project funding by making available electronic application forms and the information required including regulations, instructions and auxiliary terms and conditions. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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The funding database (Förderdatenbank) of the BMWi provides an overview of the funding programmes of the Federal Government, the Länder and the EU for the business sector. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)