30.03.2007 - 31.07.2007
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben innerhalb des Förderschwerpunktes "Wechselwirkungen zwischen Natur- und Geisteswissenschaften". In diesem Förderschwerpunkt sollen geistes- und naturwissenschaftliche Fächer in interdisziplinären Forschungsverbünden zusammen arbeiten und sich gegenseitig bereichern.
Als Ausgangspunkte werden Fragestellungen a) aus der Archäologie und den Altertumswissenschaften und b) aus den Sprach- und Literaturwissenschaften gewählt. Die Forschungsfragestellungen entscheiden darüber, welche weiteren Disziplinen in das Vorhaben einbezogen werden.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- und Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Entsprechend der oben genannten Zielsetzung werden Forschungsverbünde aus wissenschaftlicher Forschung und Entwicklung gefördert, die sowohl geisteswissenschaftliche als auch naturwissenschaftlich-technische, mathematische oder informationstechnologische Kompetenz in die interdisziplinäre Zusammenarbeit einbringen. Die Beteiligung von sowohl geisteswissenschaftlichen als auch im weitesten Sinne naturwissenschaftlichen Partnern ist zwingend. Anwendungsmöglichkeiten (im Sinne akademischer Anwendung oder - im weitesten Sinne - in der Wirtschaft) oder öffentlichkeitswirksame Darstellungen der Vorhaben, die den gesellschaftlichen Dialog anregen, sollten - sofern möglich - einbezogen werden.
In den Verbünden sollen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu den zwei Fächerschwerpunkten a) Archäologie und Altertumswissenschaften und b) Sprach- und Literaturwissenschaften durchgeführt werden.
Themen aus dem Schwerpunkt a) Archäologie und Altertumswissenschaften können sein:
Bei diesen archäologischen Themen sollten sowohl die Anwendung naturwissenschaftlicher Methoden als auch die geisteswissenschaftliche Deutung der gewonnenen naturwissenschaftlichen Daten berücksichtigt werden.
Themen aus dem Schwerpunkt b) Sprach- und Literaturwissenschaften können sein:
Für beide Themenbereiche gilt, dass sowohl der Einsatz naturwissenschaftlicher Methoden in den Geisteswissenschaften als auch umgekehrt, der Einsatz geisteswissenschaftlicher Methoden in den Naturwissenschaften erwünscht ist, um nicht zuletzt neue Methoden zu entwickeln
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und andere Institutionen bzw. juristische Personen, die Forschungsbeiträge liefern können und die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.
Die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern ist ausdrücklich erwünscht und sie können in einen Verbund integriert werden, jedoch keine eigene Zuwendung erhalten.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Förderfähig sind innovative Verbundvorhaben, die inhaltlich unter Punkt 2. (Gegenstand der Förderung) genannten Themenfelder aufgreifen.
Die Herangehensweise an die Fragestellung muss interdisziplinär sein. In den Forschungsprojekten sollen sowohl geisteswissenschaftliche als auch naturwissenschaftlich-mathematische, ingenieurwissenschaftliche oder informationstechnologische Zugänge genutzt werden und voneinander profitieren. Es wird eine gemeinsame Bewerbung der Interessenten an einem Verbundprojekt vorausgesetzt.
Partner eines Verbundprojektes haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Verbundprojekte, die an mehreren Standorten angesiedelt sind, müssen konkretisieren, mit welchen Instrumenten und Organisationsformen sie ihre Zusammenarbeit über die räumliche Entfernung hinweg sichern wollen. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien (gemäß BMBF-Vordruck 0110, siehe http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0110.pdf) nachgewiesen werden. Bereits in der Skizze sind geplante Kooperationen bzw. die Mitwirkungsbereitschaft der Praxispartner schriftlich zu dokumentieren. Die entsprechenden Erklärungen (mit Unterschrift) sind der Verbundskizze beizulegen.
Nicht gefördert werden können
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von zunächst bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Die erforderlichen Personalkapazitäten zur Koordination eines Verbundprojektes können grundsätzlich als zuwendungsfähig anerkannt werden.
Der durch internationale Kooperation anfallende zusätzliche Mittelbedarf für Reisen ist grundsätzlich zuwendungsfähig, wenn dadurch Synergieeffekte für das geplante Forschungsvorhaben entstehen. Förderfähig sind ebenfalls Forschungsaufenthalte für bis zu zwei ausländische Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, die in das Arbeitsprogramm des Forschungsverbundes eingebunden werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den neuen Bundesländern und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBestBMBF98).
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. beauftragt
Projektträger im DLR
Umwelt,Kultur Nachhaltigkeit
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Telefon: 0228-3821-580 (Sekretariat)
Telefax: 0228-3821-500
Internet: http://www.pt-dlr.de/
Es wird empfohlen, vor der Vorlage einer Projektskizze mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Vordrucke für förmliche Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können hier abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen.
Vordrucke für Verbundskizzen, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Internet unter http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Es ist offen und kompetitiv. Die fachliche Begutachtung erfolgt unter Beteiligung externer Experten.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger (s. o.) zunächst bis spätestens 31.07.2007 Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form - möglichst unter Nutzung von "easy" - auf dem Postweg durch den/die vorgesehene(n) Verbundkoordinator/in vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Die Vorlage per Fax oder E-Mail ist nicht möglich.
Die Projektskizzen sind 10-facher Ausfertigung mit einer ungebundenen Kopiervorlage (DIN-A4-Format, 1,5zeilig, doppelseitig, Schriftgröße 11) und einer PDF-Version auf CD-ROM einzureichen. Der Umfang soll 20 Seiten für das Gesamtkonzept und höchstens 5 Seiten pro geplantem Teilprojekt (jeweils inkl. Literatur) nicht überschreiten.
Der Skizze ist ein Deckblatt voranzustellen, aus dem die Antragsteller mit Institution, der/die Koordinator/in des Verbundes, der Titel des Vorhabens, die Laufzeit, die Förderquote und die beantragten Fördermittel hervorgehen. Projektskizzen, die diese Vorgaben nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt.
Folgende Gliederung für die Verbunddarstellung ist einzuhalten:
Aus der Vorlage der Projektskizzen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter insbesondere nach folgenden Kriterien bewertet:
Unter Berücksichtigung des Votums des externen Gutachtergremiums werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, in Abstimmung mit dem/der vorgesehenen Verbundkoordinator/in förmliche Förderanträge vorzulegen, über die nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu §44 BHO sowie die §§48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Die Projektteilnehmer müssen ihre Bereitschaft zur Mitwirkung bei integrativen und evaluierenden Maßnahmen erklären. Das Durchführungskonzept des Förderschwerpunktes sieht Evaluierungsstufen auf Projektebene durch den Projektträger sowie auf Programmebene unter Einbeziehung eines externen Sachverständigenkreises vor. Die Ergebnisse der Fördermaßnahme werden der Wissenschaft und der Öffentlichkeit regelmäßig auf Statusseminaren und Konferenzen präsentiert.
Akademische Erfolgskriterien:
Anwendungsorientierte Erfolgskriterien:
Forschungspolitische Erfolgskriterien:
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 16. März 2007
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Angelika Willms-Herget
Deutsche Version dieser Seite
(URL: http://www.bmbf.de/foerderungen/7774.php)
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The electronic application system easy faciliates application for project funding by making available electronic application forms and the information required including regulations, instructions and auxiliary terms and conditions. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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The funding database (Förderdatenbank) of the BMWi provides an overview of the funding programmes of the Federal Government, the Länder and the EU for the business sector. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)