22.05.2007 - 29.06.2007
Deutschland hat in Europa und im weltweiten Vergleich eine herausragende Position in Wissenschaft, Forschung und Entwicklung. Deutsche Unternehmen sind Vorreiter in innovativen Produkten und "Made in Germany" bürgt international für Qualität.
Dennoch entstehen neunzig Prozent des weltweiten Wissens außerhalb Deutschlands. Für Innovationen und hochwertige Arbeitsplätze in Deutschland ist es erforderlich, dieses weltweit vorhandene Wissen besser für den Standort Deutschland verfügbar zu machen. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, muss Deutschland zu einem Knotenpunkt in der weltweiten Wissensproduktion und deren Umsetzung werden. Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung unter der Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in einer verstärkten Internationalisierung des Forschungs- und Entwicklungsstandorts Deutschland ein wichtiges Ziel.
In diesem Rahmen sollen auch durch gezielte Marketingaktivitäten gemeinsam mit Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, FuE-Netzen und forschungsintensiven Unternehmen die Stärken des Standortes Deutschland im Bereich Forschung und Entwicklung international vermarktet werden. Dabei kommt den in der Hightech Strategie der Bundesregierung definierten Technologiesektoren eine besondere Bedeutung zu.
Diese Bekanntmachung konzentriert sich auf den Bereich Nanotechnologien und verfolgt folgende Ziele:
Diese Bekanntmachung richtet sich an thematische Netzwerke aus dem Bereich der Nanotechnologien, die für gezielte Marketingmaßnahmen zur Erschließung von strategischen Forschungspartnern, zur Akquise von FuE-Aufträgen, zur Rekrutierung von qualifiziertem Personal oder zur Vorbereitung der Markterschließung eine Förderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung beantragen.
Ziel der Maßnahme ist es, dass Netzwerke von Partnern aus deutschen universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen gemeinsam ihre Forschungsaktivitäten international vermarkten.
Die geförderten Aktivitäten im Rahmen dieser Ausschreibung werden in eine Dachkampagne1 eingebunden.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgaben- und Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert werden.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Vor dem Hintergrund der o.g. Darstellung sollen zielgruppen-, themenspezifische und innovative Marketingmaßnahmen gefördert werden, die in einer Gesamtkonzeption eines thematischen Netzwerks aus dem Bereich der Nanotechnologien eingegliedert sind. Der Zusammenarbeit der verschiedenen Partner im FuE-Bereich, den jeweiligen besonderen wissenschaftlichen Fähigkeiten und der Wirtschaftskooperation kommt besondere Bedeutung zu. Es sollen internationale Marketingmaßnahmen von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, vornehmlich in den vom BMBF definierten Leitinnovationen zur Nanotechnologie2 , gefördert werden. Wünschenswert ist dabei, dass die thematischen Netzwerke möglichst die gesamte Wertschöpfungskette, von der Grundlagenforschung bis hin zur wirtschaftlichen Umsetzung, abdecken.
Im Rahmen der Initiierung von Kooperationen und zur Steigerung der Erfolge deutscher Einrichtungen werden folgende zielgruppenspezifische Aktivitäten gefördert:
Zur Akquisition von Direktinvestitionen für den Forschungsstandort Deutschland können beispielsweise
gefördert werden.
Die Durchführung der Marketingaktivitäten soll im Zeitraum von 09/2007 bis 03/2009 erfolgen. Die Vorhabenergebnisse sind vorraussichtlich Mitte 2009 im Rahmen eines Evaluierungs-Workshops vorzustellen.
Antragsberechtigt ist ein Mitglied des thematischen Netzwerks, soweit es rechtsfähig ist, das als Vertreter dieses Netzwerkes agiert. Dies können Forschungsorganisationen, staatliche und nicht-staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere auch KMU sowie Verbände und Stiftungen jeweils mit Sitz in Deutschland, sein.
Forschungsorganisationen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die Beteiligung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft -insbesondere KMU- am Netzwerk ist vorzusehen.
Voraussetzung für die Förderung ist die Eignung der Anträge bezüglich einer hohen Realisierungs- und Erfolgschance im Sinne der Ziele dieser Bekanntmachung.
Sind mehrere Akteure eines Netzes an der Marketingmaßnahme beteiligt, so haben diese ihre Zusammenarbeit folgendermaßen zu regeln: Einer der Akteure fungiert als bevollmächtigter Antragsteller; die anderen Akteure werden im Rahmen des gemeinsam zu stellenden Antrags über entsprechende Vereinbarungen (Kooperationserklärungen) mit dem bevollmächtigten Antragsteller eingebunden. Nach Möglichkeit sollte es sich bei dem bevollmächtigten Antragsteller um ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft handeln.
Es ist vorgesehen, die Maßnahme zu evaluieren. Im Rahmen dessen wird die Teilnahme der Antragssteller an einem Evaluierungsworkshop vorausgesetzt.
Für einen Zeitraum von 18 Monaten können im Rahmen der Förderbekanntmachung nicht rückzahlbare Zuschüsse bis maximal 100.000 EUR je Vorhaben für den Personal- und Sachaufwand gewährt werden. Das Internationale Büro im DLR wird dazu vom BMBF ermächtigt, mit den bevollmächtigten Antragstellern förderwürdiger Vorhaben einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abzuschließen.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Projektfinanzierung der Helmholtz-Zentren und bei der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten). Es wird erwartet, dass die Antragsteller Eigenmittel von mindestens 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben bereitstellen. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Abweichung von dieser Regelförderquote möglich.
Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach den BMBF- Grundsätzen wird eine Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.
Bei der Bemessung der Förderquoten ist unabhängig von den BMBF- Grundsätzen der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen zu berücksichtigen.
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF das
Internationale Büro des BMBF im
Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen- Straße 1
D-53227 Bonn
Internet: www.internationales-buero.de
beauftragt.
Es wird empfohlen, zur Einholung weiterer Informationen und zur fachlichen Beratung mit der für diese Bekanntmachung zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiterin Kontakt aufzunehmen:
Verena Müller
Tel.:0228 3821-462
Fax: 0228 3821-444
E-Mail: verena.mueller@dlr.de
Interessenten reichen dem Internationalen Büro im DLR bis 29.06.2007 (Poststempel) in Schriftform einen Antrag (2-fach) in deutscher Sprache im Umfang von max. 10 Seiten DIN A4 ("Arial", 11 Pkt, 1,5-zeilig) ein. Darüber hinaus ist eine elektronische Version des Antrags auf einem geeigneten Speichermedium beizufügen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Förderanträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Anträge sollen folgende Gliederungspunkte aufweisen:
Des Weiteren sind im Antrag ggf. folgende Punkte zu berücksichtigen:
Die eingegangenen Förderanträge werden von einem Gutachterkreis anhand der folgenden Kriterien beurteilt:
Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.
Mit den ausgewählten Antragstellern wird das Internationale Büro im DLR einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen. Beginn der Vorhabenlaufzeit voraussichtlich zu Beginn des dritten Quartals 2007. Die Vorhabenergebnisse sind voraussichtlich Mitte 2009 im Rahmen eines Evaluierungs-Workshops vorzustellen.
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung auf der BMBF Internetseite in Kraft.
Bonn, den 21.05.07
Bundesministerium für Bildung und Forschung
i.A. Dr. Klaus Matthes
Deutsche Version dieser Seite
(URL: http://www.bmbf.de/foerderungen/8991.php)
This external link opens a new window:
The electronic application system easy faciliates application for project funding by making available electronic application forms and the information required including regulations, instructions and auxiliary terms and conditions. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
This external link opens a new window:
The funding database (Förderdatenbank) of the BMWi provides an overview of the funding programmes of the Federal Government, the Länder and the EU for the business sector. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)