10.08.2007 - 10.10.2007

Bekanntmachung

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Aufforderung zum Einreichen von Anträgen für 2008-2010 zur Förderung des Ausbaus der bilateralen Kooperation in Forschung und Bildung mit der VR China

1. Hintergrund und Ziele

Beruhend auf dem Abkommen vom 09. Oktober 1978 über die Wissenschaftlich-Technologische Zusammenarbeit (WTZ) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China hat sich die Kooperation in Wissenschaft, Technologie und Bildung zwischen China und Deutschland sehr erfolgreich entwickelt. Bei gemeinsamen Projekten wird besonderer Wert auf die wissenschaftliche Exzellenz der chinesischen und der deutschen Partner gelegt. Begrüßt wird die Beteiligung von Unternehmen, insbesondere von innovativen kleinen und mittleren Unternehmen.

Ziel dieser Förderbekanntmachung für die WTZ mit China ist es, durch eine wettbewerbliche Auswahl eine größere Transparenz zu erreichen und die Qualität der geförderten Projekte zu steigern.

Die Fördermaßnahmen sollen dazu dienen, die Zusammenarbeit in Forschung und Bildung weiter zu intensivieren und insbesondere hervorragende chinesische Nachwuchswissenschaftler an den Forschungsstandort Deutschland zu binden sowie deutschen Nachwuchswissenschaftlern Aufenthalte in China, vor allem auch längerfristige, zu ermöglichen. Durch Mobilitätsförderung sollen sowohl bestehende Kooperationen ausgebaut als auch neue Kontakte geknüpft bzw. neue Projektkooperationen initiiert werden. Ziel ist die Anbahnung intensiver und langfristiger Kooperationen zwischen deutschen und chinesischen Partnern. Die geförderten Aktivitäten sollen der Vorbereitung größerer Vorhaben und insbesondere der Vorbereitung von umfangreicheren Antragstellungen bei Förderorganisationen wie z.B. BMBF, DFG oder EU dienen.

In folgenden Schwerpunktbereichen werden Kooperationen zwischen herausragenden deutschen und chinesischen Forschungseinrichtungen, Hochschulen und kleinen und mittleren Unternehmen unterstützt:

  • Biotechnologie
  • Geowissenschaften
  • Informations- und Kommunikationstechnologien, Mikrosystemtechnik
  • Kulturgüterschutz
  • Laser- und Optische Technologien
  • Materialforschung, Nanotechnologie
  • Meeresforschung
  • Produktionsforschung
  • Umwelttechnologie und Ökologie
  • Hochschulkooperationen (Vorbereitung gemeinsamer Studiengänge)

Darüber hinaus können auch Maßnahmen in anderen fachlichen Bereichen (z.B. Gesundheitsforschung, Biodiversitätsforschung, Ingenieurwissenschaften oder physikalische und chemische Technologien) unterstützt werden.

2. Was wird unterstützt?

Zum Zwecke des Ausbaus bestehender und der Anbahnung neuer Kooperationen im Rahmen der WTZ stehen unterschiedliche Fördermaßnahmen zur Verfügung:

a) Austausch von Experten und besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlern

Der Aufenthalt besonders qualifizierter chinesischer Nachwuchswissenschaftler und Experten in Deutschland wird für eine Dauer von max. 3 Monaten mit feststehenden Pauschalen in Höhe von 82,- €/Tag bzw. 1.840,- €/Monat bezuschusst (Beiträge zur Kranken- und ggf. anderen Versicherungen sind aus diesen Zuwendungsbeträgen selbst zu entrichten).

In besonders begründeten Ausnahmefällen und wenn ein besonderes wissenschaftliches Interesse der deutschen Seite nachgewiesen wird, können auch längere Aufenthalte gefördert werden.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der chinesische Nachwuchswissenschaftler für das zu bearbeitende Vorhaben je einen wissenschaftlichen Betreuer in Deutschland und in China hat und in eine bilaterale Arbeitsgruppe eingebunden ist. Außerdem muss die deutsche gastgebende Einrichtung strategische und langfristige Planungen für die zukünftige Einbindung der chinesischen Nachwuchswissenschaftler bzw. der chinesischen Partnerorganisationen in eine Forschungskooperation darstellen.

Jeder Aufenthalt eines chinesischen Nachwuchswissenschaftlers in Deutschland muss in der Regel mit einem entsprechenden Aufenthalt eines deutschen Nachwuchswissenschaftlers in China verbunden sein, bei dem die Aufenthaltskosten in China von der chinesischen Seite getragen werden. Von deutscher Seite können Reisemittel für den deutschen Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden (Flug "Economy").

b) Workshops

Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotentiale können wie folgt unterstützt werden:

Für die Durchführung von bilateralen Workshops in Deutschland werden Kosten für z.B. Unterbringung der chinesischen Gäste, Transfers in Deutschland und Räumlichkeiten mit bis zu 6.000,- € pro Workshop bezuschusst.

Für die Teilnahme an bilateralen Workshops in China können Reisemittel für die deutschen Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden (pro Antrag bis zu 8 Flüge "Economy"). Workshops in China sind vom chinesischen Partner zu organisieren und zu finanzieren.

Die Workshops müssen der Intensivierung und langfristigen Ausrichtung der deutsch-chinesischen Zusammenarbeit im jeweiligen Fachgebiet dienen, z.B. der Vorbereitung eines umfangreicheren Antrags bei BMBF, DFG oder EU.

3. Wer wird unterstützt?

Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Ebenso können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland gefördert werden.

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

4. Voraussetzungen für die Unterstützung und zuwendungsfähige Kosten

Voraussetzung für die Förderung ist die Eignung der Anträge in Bezug auf die Ziele dieser Bekanntmachung sowie die durch Vorarbeiten belegte Expertise der Antragsteller und ihrer Partner.

Alle beantragten Maßnahmen müssen im Jahr 2008 beginnen. Die Förderung wird voraussichtlich zum zweiten Quartal 2008 einsetzen können.

Die maximale Laufzeit der Anbahnungsmaßnahmen beträgt 2 Jahre. In begründeten Ausnahmefällen kann die Laufzeit um bis zu 1 Jahr auf insgesamt maximal 3 Jahre verlängert werden.

Es wird eine Komplementärförderung von chinesischer Seite bzw. eine substantielle finanzielle Beteiligung der chinesischen Partner vorausgesetzt. Dabei gilt das Prinzip, dass die deutsche Seite die Reisekosten der deutschen Teilnehmer nach China und die Aufenthaltskosten chinesischer Gäste in Deutschland übernehmen kann und die chinesische Seite entsprechend die Reisekosten der chinesischen Teilnehmer nach Deutschland und die Aufenthaltskosten der Deutschen in China trägt. Im Rahmen des Antragsverfahrens ist darzulegen, wie die finanzielle Beteiligung des chinesischen Partners aussieht bzw. bei welcher Fördereinrichtung in China der chinesische Partner einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Eine schriftliche Bestätigung des chinesischen Partners (Brief oder Fax), dass er den/die deutschen Partner im Rahmen des gemeinsamen Projektvorhabens einlädt und für die Aufenthalts- und sonstigen Kosten (z.B. Workshop, Laborarbeiten, Geländeuntersuchungen) in China aufkommen wird, ist dem Antrag beizufügen.

Die Gewährung von Sachmittelzuschüssen für Labormaterialkosten u.ä. ist nur in begründeten Ausnahmefällen und in sehr begrenztem Umfang möglich.

Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden:

  • Personalkosten
  • Aufwendungen für z.B. Büromaterial oder Kommunikation
  • Aufwendungen für Übersetzungen von Arbeitsunterlagen etc.

Bei Vorhaben, in deren Rahmen anwendungsnahe Technologien oder spezielle Verfahren zum Einsatz kommen oder entwickelt werden, ist die Strategie hinsichtlich Verwertung und Schutz des geistigen Eigentums im Antrag klar darzustellen.

Im Rahmen von Anträgen im Bildungsbereich, insbesondere bei der Vorbereitung von gemeinsamen Studiengängen, sollte schlüssig dargelegt werden, wie die spätere langfristige Finanzierungsstruktur des Vorhabens nach Abschluss der geförderten Anbahnungsphase aussehen wird.

5. Verfahren

a) Einschalten des Internationalen Büros des BMBF

Mit der Umsetzung der Förderung des Ausbaus der bilateralen Kooperation mit der VR China in Forschung und Bildung ist beauftragt:

Internationales Büro des BMBF
beim Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de

Vor Antragstellung wird eine Rücksprache mit dem jeweiligen fachlichen Ansprechpartner beim Internationalen Büro empfohlen:

Dr. Frank Stiller (Forschungskooperationen)
E-mail: frank.stiller@dlr.de
Tel: 0228-3821-408

Christoph Elineau (Bildungskooperationen)
E-mail: christoph.elineau@dlr.de
Tel.: 0228-3821-437

Eine solche Rücksprache empfiehlt sich insbesondere, da kleinere Anbahnungsvorhaben (kurze Laufzeit, geringes Fördervolumen) nach Absprache gegebenenfalls in einem vereinfachten Verfahren und unabhängig von der Fristsetzung dieser Förderbekanntmachung beantragt werden können.

Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:

Petra Bauer
E-mail: petra.bauer@dlr.de
Tel.: 0228-3821-404

b) Antragsunterlagen und -fristen

Das Förderverfahren ist einstufig. Zur Antragstellung ist ein Internet-basierter Formularsatz zu verwenden, der unter folgender URL aufgerufen werden kann:

 http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=3

Zusätzlich zur elektronischen Antragstellung ist

  • eine vom deutschen und chinesischen Partner unterschriebene Version des endgültigen (in der elektronischen Antragstellung finalisierten) Antrags zusammen mit ggf. erforderlichen zusätzlichen Unterlagen (z.B. Einladung und finanzielle Beteiligung des chinesischen Partners, vgl. oben) per Post sowie
  • eine pdf-Datei des kompletten Antrags als Email

bis zum 10.10.2007 an folgende Adresse zu senden:

Internationales Büro des BMBF
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Dr. Frank Stiller
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
frank.stiller@dlr.de

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Förderanträge können allerdings möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei Fragen zur Internet-basierten Antragsstellung wenden Sie sich bitte an:

Internationales Büro des BMBF
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Nathalie Brew
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
E-mail: nathalie.brew@dlr.de
Tel: 0228-3821-454

c) Auswahl und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Förderanträge werden unter Beteiligung externer Gutachter/innen anhand der folgenden Kriterien bewertet:

  • Übereinstimmung mit den vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunkten und Erfüllung der vorgegebenen formalen Bedingungen
  • Kompetenz und Exzellenz des Antragstellers und der beteiligten Partner
  • Fachliche Qualität und Originalität des Vorhabens
  • Bezug zu den Fachprogrammen des BMBF bzw. des EU-Forschungsrahmenprogramms
  • Anbahnung neuer Partnerschaften
  • Förderung von Nachwuchswissenschaftlern
  • Wissenschaftlicher Nutzen der Kooperation und ggf. ökonomische Verwertbarkeit der erwarteten Ergebnisse

Alle Antragsteller werden voraussichtlich im Laufe des März 2008 über das Ergebnis der wettbewerblichen Auswahl schriftlich informiert. Mit den ausgewählten Antragstellern wird das Internationale Büro des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.