01.09.2007 - 01.12.2009
vom 23.08. 2007
Hinweis: Der Text dieser Bekanntmachung mit den darin enthaltenden Verknüpfungen zu weiteren notwendigen Unterlagen ist auch im Internet unter http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/1726.php zu finden.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Es sollen Entwicklungen gefördert werden, die zur Unterstützung der nicht kommerziellen patientenorientierten klinischen Forschung dringend benötigt werden. Diese müssen allgemein und gewinnfrei zur Verfügung gestellt werden.
Es kann sich um Entwicklungen in folgenden Bereichen handeln:
Als Ergebnis des Vorhabens müssen weitergabefähige generische Lösungen / Produkte entstehen, die auf breiter Basis von anderen Forschungsgruppen genutzt werden können. Im Rahmen dieser Fördermaßnahmen können nicht gefördert werden:
Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, wissenschaftliche Arbeitsgemeinschaften mit eigener Rechtsperson, z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die Erfüllung der im Folgenden genannten Zuwendungsvoraussetzungen ist in der vorzulegenden Vorhabensbeschreibung nachzuweisen.
Die Antragsteller müssen durch einschlägige Vorarbeiten ausgewiesen sein.
Der Bedarf für die Methodenentwicklung und auch der Lösungsansatz sind in geeigneten bestehenden Strukturen (Arbeitsgemeinschaften, Vereine etc.) zu diskutieren und gemeinschaftlich zu entwickeln. Dies ist durch entsprechende Unterlagen zu dokumentieren (z. B. Protokollauszug oder Unterschriftenliste). Der Bedarf und die breite Verwendungsmöglichkeit für die angestrebte Methodenentwicklung muss überzeugend dargelegt werden.
Die für das Vorhaben erforderliche interdisziplinäre Zusammenarbeit und die notwendigen Kooperationsstrukturen müssen sich in der Projektstruktur widerspiegeln.
Die Ergebnisse des Vorhabens müssen in geeigneter Weise allen interessierten Forschergruppen zur Verfügung gestellt werden. Es sind Verfahren vorzusehen, mit denen die wissenschaftliche Gemeinschaft aktiv über die Ergebnisse informiert wird. Die Ergebnisse müssen leicht und kostenfrei zugänglich sein. Dies schließt eine Erstattung von Kosten (z. B. Versand- oder Druckkosten) nicht aus.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden. Informationen zur EU-Förderung können auch unter http://www.nks-lebenswissenschaften.de/ abgerufen werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Förderdauer hängt von der Art der Fragestellung ab und kann in der Regel bis zu 2 Jahren betragen.
Kooperationen mit thematisch verwandten FuE-Vorhaben im (europäischen) Ausland sind möglich, wobei der internationale Partner grundsätzlich über eine eigene nationale Förderung für seinen Projektanteil verfügen muss. Zusätzlich anfallende Mittel für wissenschaftliche Kommunikation, z. B. für die Durchführung von Workshops und Arbeitstreffen, sind grundsätzlich zuwendungsfähig, wenn dadurch synergistische Effekte erwartet werden können.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE Vorhaben (NKBF 98).
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen
Projektträger im DLR für das BMBF
- Gesundheitsforschung -
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel: 0228-3821-210
Fax. 0228-3821-257
Internet: http://www.pt-dlr.de/
beauftragt.
Ansprechpartner sind Dr. Martin Goller (0228/3821-269, martin.goller@dlr.de) und PD Dr. Hella Lichtenberg (0228 / 3821-157, hella.lichtenberg@dlr.de).
Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Das Förderverfahren ist zweistufig, es findet aber nur ein fachlicher Begutachtungsschritt statt.
Die Einreichung von Anträgen ist zu folgenden Terminen möglich: 04.12.2007, 06.05.2008; 01.12.2008; 05.05.2009; 01.12.2009.
In der ersten Stufe sind dem Projektträger zunächst formlose Vorhabensbeschreibungen in deutscher Sprache ab sofort bis spätestens zum 04.12.2007 auf dem Postweg vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Vorlage wird die vorherige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektträger dringend empfohlen.
Die Vorhabensbeschreibung ist in 5-facher Ausfertigung mit einer ungebundenen Kopiervorlage sowie als ein zusammenhängendes Dokument im pdf-Format auf CD-ROM vorzulegen. Die Vorhabensbeschreibung ist nach dem Leitfaden für die Antragstellung im Rahmen der Förderinitiative " Richtlinien zur Förderung von Instrumenten- und Methodenentwicklungen für die patientenorientierte medizinische Forschung" zu strukturieren. Anträge, die den Vorga¬ben des Leitfadens nicht entsprechen, können nicht berücksichtigt werden.
Aus der Vorlage einer Vorhabensbeschreibung kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.
Die vorgelegten Vorhabensbeschreibungen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
Bei positiver Bewertung eines beantragten Vorhabens werden die Interessenten in der zweiten Verfahrensstufe unter Angabe eines Termins aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Vordrucke für die einzureichenden Formanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internet-Adresse
http://www.foerderportal.bund.de/ .
abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen (Internet-Adresse s. o.).
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 23.08. 2007
Bundesministerium für Bildung und Forschung
im Auftrag
Dr. Gabriele Hausdorf
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)