20.09.2007 - 15.03.2008
Das ,Übersetzen' stellt nicht nur eine Basiskompetenz des Menschen dar, die sich in einem langen Prozess anthropotechnischer Evolution in unterschiedlicher Intensität und Ausformung z.B. in Fertigkeiten und Fähigkeiten des Sprechens, Abbildens, Ordnens, Vergleichens, Zählens, Erinnerns niederschlägt, sondern bezeichnet zugleich eine geisteswissenschaftliche Kernkompetenz.
Diese Kernkompetenz wird in doppelter Weise wirksam: Zum einen sind die Geisteswissenschaften mit den Inhalten, Bedingungen, Instrumenten, Prozessen und Ergebnissen von ,Übersetzungen' befasst. Sie nehmen damit das gesamte Spektrum dieser Übersetzungsleistungen in den Blick. Zum anderen gründen Methodik, analytisches Repertoire und Theoriebildung in den Geisteswissenschaften auf eben jenen Prozeduren und Kompetenzen, die das ,Übersetzen' selbst ausmachen.
Mit den Bereichen Verständigung, Vergegenwärtigung und Übertragung sind zentrale Aspekte geisteswissenschaftlicher Übersetzungskompetenz beschrieben. Sie antworten - in je unterschiedlicher Akzentuierung und Wahrnehmung - auf das Bedürfnis von Mensch und Gesellschaft nach Verstehen. Übersetzen ist auch Interpretieren und Gestalten. Übersetzungsprozesse sind nicht nur als ein Phänomen menschlicher Kultur zu betrachten, sie sind Movens der kulturellen und gesellschaftlichen Veränderung:
Ziele der Förderung sind:
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Es sollen interdisziplinäre Forschungsverbünde gefördert werden, die die Übersetzungskompetenz der Geisteswissenschaften in den Bereichen Verständigung (Kommunikation), Vergegenwärtigung (Repräsentation) und Übertragung (Transfer und Transformation) aufgreifen.
Konkrete Themenfelder, bei denen eine historische Perspektive explizit erwünscht ist, könnten z.B. sein:
Paradigmen der Weltinterpretation / Weltkenntnis - Weltgestaltung / Kulturphänomene und Erkenntnispotentiale durch Missverständnis, Irrtum, Unkenntnis und auch Äquivalenzsuche / Entwicklung von Basiskompetenzen des Übersetzens in kulturhistorischer und anthropologischer Perspektive / Materialität des Denkens / Probleme und Entwicklung interkultureller Diskurse in der globalisierten Welt / Multilingualität in Europa / Sprachliche Realität und Lebenswelt / Wissenschaftssprachen im interdisziplinären Konflikt / Bedeutung und Funktion von Metaphern / Phänomene der zunehmenden Intermedialität / Töne, Farben, Formen - als Kunst formierte Sprache / Körpersprache des Tanzes / Kunsttechnologie / Aktualität der Meisterwerke.
Die Verbünde sollen mit ihrer Forschung Anwendungsfelder entwickeln.
Hinsichtlich Punkt c) der Ziele der Förderung (siehe oben) ist es denkbar, dass Objekte, die in den Depots von Museen lagern, forschungsmäßig in Zusammenarbeit zwischen Museen und Hochschulinstituten/Forschungsinstituten erschlossen werden. Dabei sollen neben inhaltlich-thematischen Aspekten des kulturellen Erbes auch technisch-innovative Konzepte im Zusammenhang mit der Präsentation entwickelt werden. Geeignete Maßnahmen zur Vernetzung der Verbünde sind grundsätzlich förderfähig.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Institute der Max-Planck-Gesellschaft, Einrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft und Leibniz-Institute sowie, bezogen auf Teilaspekt c) der Förderziele, Museen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein und eine hohe Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen. Im Hinblick auf Förderanträge für Verbünde wird eine gemeinsame Bewerbung der Interessierten vorausgesetzt.
Die Zusammenarbeit ist in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss die grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien (gemäß BMBF-Vordruck 0110) nachgewiesen werden, siehe http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0110.pdf. Verbundprojekte, die an mehreren Standorten angesiedelt sind, müssen konkretisieren, mit welchen Instrumenten und Organisationsformen sie ihre Zusammenarbeit über die räumliche Entfernung hinweg sichern wollen.
Die Forschungsverbünde sollen in der Vorhabenbeschreibung deutlich machen, welchen Beitrag sie zu den Zielen des Förderschwerpunktes leisten können.
Die Fördermaßnahme richtet sich insbesondere an den Forschungsnachwuchs. Die Kooperation mit ausländischen Forschungspartnern ist erwünscht. Maßnahmen zur Rückkoppelung von Vorhabensergebnissen in die Lehre sollen vorgesehen werden.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis dieser Prüfung ist im nationalen Förderantrag kurz darzustellen.
Informationen zur EU-Förderung im 7. Forschungsrahmenprogramm sind unter http://www.Forschungsrahmenprogramm.de abrufbar oder können bei den nationalen Kontaktstellen DLR (Fon 0228 / 3821-641) angefordert werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschüsse zu FuE-Vorhaben für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gewährt werden.
Die erforderlichen Personalkapazitäten zur Koordination eines Verbundprojektes können grundsätzlich als zuwendungsfähig anerkannt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen, vergleichbare Institutionen und Museen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen - unabhängig von den BMBF-Grundsätzen - berücksichtigen.
Die allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden grundsätzlich Bestandteil der Zuwendungsbescheide:
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung federführend den Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) beauftragt:
Projektträger im DLR für das BMBF
Geisteswissenschaften
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Tel.: 0228 / 3821-595;
Fax: 0228 / 3821-500;
E-mail: sabine.gieske@dlr.de
Internet: http://www.pt-dlr.de/
Ansprechpartnerin: Dr. Sabine Gieske.
Es wird empfohlen, vor der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Das Förderverfahren ist zweistufig, es findet aber nur ein fachlicher Begutachtungsschritt unter Beteiligung externer Expertinnen und Experten statt. Das Verfahren ist zudem offen und kompetetiv.
In der ersten Stufe sind dem Projektträger zunächst formlose, begutachtungsfähige Vorhabenbeschreibungen für Verbundvorhaben bis zum 15.01.2008 (bezogen auf Museen und Teilaspekt c) der Ziele der Förderung) sowie 15.03.2008 (bezogen auf Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und die Teilaspekte a) und b) der Ziele der Förderung) auf dem Postwege in deutscher Sprache vorzulegen.
Den Vorhabensbeschreibungen ist ein Deckblatt voranzustellen, aus dem das Thema des Verbundprojektes, die antragstellenden Personen mit Institution, Name des/der Koordinators/in des Verbundes, die beantragte Laufzeit und die beantragten Fördermittel hervorgehen.
Die gemeinsame Vorhabenbeschreibung des Verbundes soll maximal 20 Seiten umfassen (A 4, 1,5zeilig). Die Teilvorhaben sollen ihre spezifischen Ziele und Arbeitspläne auf jeweils etwa 5 Seiten darstellen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Vorhabenbeschreibungen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Eingereicht werden sollen ein Exemplar (einseitig bedruckt) sowie 10 Kopien (doppelseitig bedruckt).
Die Vorhabensbeschreibungen sollen sich an folgender Gliederung orientieren:
Die Vorhabenbeschreibungen zur Durchführung von Verbundprojekten werden von externen Sachverständigen begutachtet, die dem BMBF eine Empfehlung zur Förderung geben. Bewertungskriterien für eine Förderung von Verbundprojekten sind neben den inhaltlichen und formalen Voraussetzungen die folgenden Kriterien:
Auf der Grundlage der Bewertung durch die Gutachterinnen und Gutachter entscheidet das BMBF nach abschließender Prüfung. Das Auswahlergebnis wird den Antragstellenden schriftlich mitgeteilt.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessierten bei positiv bewerteten Vorhabenbeschreibungen aufgefordert, in Abstimmung mit dem/der Verbundkoordinator/in förmliche Förderanträge vorzulegen, über die nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Vordrucke für förmliche Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können hier abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Internet unter http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 und 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 31.08.2007
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Angelika Willms-Herget
English version of this page
(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/10761.php)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)