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01.12.2007 - 28.02.2008

Bekanntmachung

im Rahmen der Deutsch-Neuseeländischen Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie.

Programm

Vom 1. Dezember 2007 bis 28. Februar 2008 können im Rahmen der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Neuseeland Projektvorschläge eingereicht werden. Die bilaterale Zusammenarbeit gründet sich auf das Regierungsabkommen über Zusammenarbeit in wissenschaftlicher Forschung und technologischer Entwicklung von 1977. Zuständig für die Durchführung der Förderung sind auf neuseeländischer Seite die Royal Society New Zealand (RSNZ) und auf deutscher Seite das Internationale Büro (IB) des BMBF im Auftrag des BMBF.

Ziele

Förderung der Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung zwischen Deutschland und Neuseeland durch die Unterstützung des Wissenschaftleraustausches bei gemeinsamen Forschungsprojekten. Bevorzugt werden anwendungsnahe Projekte und Projekte mit Industrie/KMU-Beteiligung.

Schwerpunktbereiche dieser Bekanntmachung

  • Gesundheitsforschung
  • Informations- und Kommunikationstechnologie
  • Umweltwissenschaften mit besonderem Schwerpunkt auf dem Klimawandel
  • Meeres- und Polarforschung
  • Zusätzliche Gebiete von herausragender Bedeutung für beide Länder

In den Fachthemen der Biotechnologie, Genetische Ressourcen der Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft, Klimaveränderungen (Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft, Möglichkeiten zur Anpassung), Nachwachsende Rohstoffe und Produkt-/Lebensmittelsicherheit ist zeitgleich eine deutsch-neuseeländische Förderbekanntmachung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Auftrag des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) erfolgt (siehe www. http://www.ble.de/, Kontaktmail: Christian.Walther@ble.de).

Laufzeit der Projekte

Die Projekte können für eine Laufzeit von 2 Jahren unterstützt werden. In Ausnahmefällen und auf Antrag kann ein weiteres Jahr gefördert werden.

Antragsbedingungen

Die beantragten Forschungsprojekte müssen von zwei oder mehr Forschergruppen aus Deutschland und Neuseeland unterstützt werden. Da es sich bei der Förderung um eine Ergänzungsfinanzierung handelt, müssen die beteiligten Einrichtungen erklären, dass die weiteren für die Durchführung des Projekts erforderlichen Mittel (Personalkosten etc.) zur Verfügung stehen. Jeder Projektleiter muss den Antrag auf dem dafür vorgesehenen Formular bei der für die WTZ zuständigen Stelle des eigenen Landes (RSNZ und IB) einreichen. Dies sollte gleichzeitig in beiden Ländern erfolgen, da beidseitig gestellte Anträge mit Priorität berücksichtigt werden.

Förderung

Die Förderung erfolgt durch beide Länder. Es gilt das Prinzip, dass die entsendende Seite alle Kosten übernimmt. Beantragt werden können in Deutschland Flugkosten bis zum Ort des Projektpartners sowie Tagegeld für die Dauer des Aufenthaltes.

Deutsche Projektwissenschaftler, die nach Neuseeland reisen, erhalten

  • Flugtickets: Economy- Class vom Abreiseort bis zum Ort des Partners, finanziert durch IB
  • Tagegelder: 82 € / Tag und Pauschalen ab 21 Tagen

Die Projektreisen der deutschen Seite müssen im deutschen Antragsformular aufgeführt, begründet und auf dafür vorgesehenen Formularen angemeldet werden. Die Reisen der neuseeländischen Partner sollten im Antragstext  erläutert werden (sie werden jedoch in Neuseeland finanziert).

Termin zum Einreichen der Anträge

Die Annahme von Projektvorschlägen erfolgt bis zum 28. Februar 2008, 17:00.

Auswahl der Projekte und Projektstart zum Juli 2008

Die Projekte werden in beiden Ländern bewertet. Es werden Projekte mit Priorität in die Förderung aufgenommen, die von beiden Ländern als förderwürdig angesehen werden. Auswahl der Projekte und Umfang der Förderung erfolgt unter Einbeziehung der von beiden Ländern für die Schwerpunktbereiche benannten Gutachter. Es ist geplant, mit den zur Förderung angenommenen Projekten ab dem 01. Juli 2008 zu beginnen.

Kontakt

Die koordinierende Stelle in Deutschland ist:

Internationales Büro des BMBF (IB/BMBF)
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Heinrich- Konenstr. 1
53227 Bonn
Administrative Fragen:
Gabi Al-Khinli
 +49-228-3821-452
gabriele.al-khinli@dlr.de

Fachliche Fragen:

Dr. Gerold Heinrichs
+49-228-3821-401
Gerold.heinrichs@dlr.de
http://www.internationales-buero.de/

Die Bewerbung in Deutschland erfolgt über ein Online-Antragsformular:
http://www.ewa.internationales-buero.de/

Die koordinierende Stelle in Neuseeland ist:

The Royal Society of New Zealand,
4 Halswell Street,
P O Box 598, Thorndon, Wellington
04-472-7421
eddie.davis@rsnz.org

Die neuseeländischen Projektpartner müssen vor der Antragstellung mit dem Koordinator für die WTZ mit Deutschland in Neuseeland, Dr. Frank Bruhn (e-mail: germany.coordinator@morst.govt.nz) Kontakt aufnehmen. Zur Antragstellung in Neuseeland muss das Antragsformular "APPLICATION FORM downloadable from www.rsnz.org/funding/isat " genutzt werden. Die neuseeländische Förderbekanntmachung finden sie hier unter www.rsnz.org/funding/isat


 

Zusatzinformationen

Ansprechpartner

  • Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)

    • Internationales Büro des BMBF
    • Königswinterer Straße 522-524
    • 53227 Bonn
    • Telefonnummer: 0228 3821-1453
    • Faxnummer: 0228 3821-1444
    • E-Mail-Adresse: ib@dlr.de
    • Homepage: http://www.internationales-buero.de/