01.12.2007 - 28.02.2008
Vom 1. Dezember 2007 bis 28. Februar 2008 können im Rahmen der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Neuseeland Projektvorschläge eingereicht werden. Die bilaterale Zusammenarbeit gründet sich auf das Regierungsabkommen über Zusammenarbeit in wissenschaftlicher Forschung und technologischer Entwicklung von 1977. Zuständig für die Durchführung der Förderung sind auf neuseeländischer Seite die Royal Society New Zealand (RSNZ) und auf deutscher Seite das Internationale Büro (IB) des BMBF im Auftrag des BMBF.
Förderung der Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung zwischen Deutschland und Neuseeland durch die Unterstützung des Wissenschaftleraustausches bei gemeinsamen Forschungsprojekten. Bevorzugt werden anwendungsnahe Projekte und Projekte mit Industrie/KMU-Beteiligung.
Schwerpunktbereiche dieser Bekanntmachung
In den Fachthemen der Biotechnologie, Genetische Ressourcen der Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft, Klimaveränderungen (Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft, Möglichkeiten zur Anpassung), Nachwachsende Rohstoffe und Produkt-/Lebensmittelsicherheit ist zeitgleich eine deutsch-neuseeländische Förderbekanntmachung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Auftrag des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) erfolgt (siehe www. http://www.ble.de/, Kontaktmail: Christian.Walther@ble.de).
Die Projekte können für eine Laufzeit von 2 Jahren unterstützt werden. In Ausnahmefällen und auf Antrag kann ein weiteres Jahr gefördert werden.
Die beantragten Forschungsprojekte müssen von zwei oder mehr Forschergruppen aus Deutschland und Neuseeland unterstützt werden. Da es sich bei der Förderung um eine Ergänzungsfinanzierung handelt, müssen die beteiligten Einrichtungen erklären, dass die weiteren für die Durchführung des Projekts erforderlichen Mittel (Personalkosten etc.) zur Verfügung stehen. Jeder Projektleiter muss den Antrag auf dem dafür vorgesehenen Formular bei der für die WTZ zuständigen Stelle des eigenen Landes (RSNZ und IB) einreichen. Dies sollte gleichzeitig in beiden Ländern erfolgen, da beidseitig gestellte Anträge mit Priorität berücksichtigt werden.
Die Förderung erfolgt durch beide Länder. Es gilt das Prinzip, dass die entsendende Seite alle Kosten übernimmt. Beantragt werden können in Deutschland Flugkosten bis zum Ort des Projektpartners sowie Tagegeld für die Dauer des Aufenthaltes.
Deutsche Projektwissenschaftler, die nach Neuseeland reisen, erhalten
Die Projektreisen der deutschen Seite müssen im deutschen Antragsformular aufgeführt, begründet und auf dafür vorgesehenen Formularen angemeldet werden. Die Reisen der neuseeländischen Partner sollten im Antragstext erläutert werden (sie werden jedoch in Neuseeland finanziert).
Die Annahme von Projektvorschlägen erfolgt bis zum 28. Februar 2008, 17:00.
Auswahl der Projekte und Projektstart zum Juli 2008
Die Projekte werden in beiden Ländern bewertet. Es werden Projekte mit Priorität in die Förderung aufgenommen, die von beiden Ländern als förderwürdig angesehen werden. Auswahl der Projekte und Umfang der Förderung erfolgt unter Einbeziehung der von beiden Ländern für die Schwerpunktbereiche benannten Gutachter. Es ist geplant, mit den zur Förderung angenommenen Projekten ab dem 01. Juli 2008 zu beginnen.
Die koordinierende Stelle in Deutschland ist:
Internationales Büro des BMBF (IB/BMBF)
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Heinrich- Konenstr. 1
53227 Bonn
Administrative Fragen:
Gabi Al-Khinli
+49-228-3821-452
gabriele.al-khinli@dlr.de
Fachliche Fragen:
Dr. Gerold Heinrichs
+49-228-3821-401
Gerold.heinrichs@dlr.de
http://www.internationales-buero.de/
Die Bewerbung in Deutschland erfolgt über ein Online-Antragsformular:
http://www.ewa.internationales-buero.de/
Die koordinierende Stelle in Neuseeland ist:
The Royal Society of New Zealand,
4 Halswell Street,
P O Box 598, Thorndon, Wellington
04-472-7421
eddie.davis@rsnz.org
Die neuseeländischen Projektpartner müssen vor der Antragstellung mit dem Koordinator für die WTZ mit Deutschland in Neuseeland, Dr. Frank Bruhn (e-mail: germany.coordinator@morst.govt.nz) Kontakt aufnehmen. Zur Antragstellung in Neuseeland muss das Antragsformular "APPLICATION FORM downloadable from www.rsnz.org/funding/isat " genutzt werden. Die neuseeländische Förderbekanntmachung finden sie hier unter www.rsnz.org/funding/isat
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Zur Deutsch-Neuseeländischen Zusammenarbeit (URL: http://www.ewa.internationales-buero.de)