03.03.2008 - 27.06.2008
Die Hightech-Strategie der Bundesregierung ist eine ressortübergreifende Initiative für eine zukunftsweisende Innovationspolitik. Forschungsergebnisse sollen vermehrt in marktfähige Produkte überführt werden, indem die Rahmenbedingungen hierfür innovationsgerechter gestaltet sowie strategische Partnerschaften zwischen Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft aufgebaut werden.
Die Bekanntmachung "Ressourceneffizienz in der Produktion" ist eine Konkretisierung der Hightech-Strategie der Bundesregierung im Innovationsfeld Produktionstechnologien und leistet einen Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung.
Angesichts des Klimawandels sowie der zunehmenden Verknappung und Verteuerung natürlicher Ressourcen rückt die Verbesserung der Energie- und Materialeffizienz auch in der Produktion verstärkt in das Zentrum der Betrachtung. Diesem Trend müssen sich die Unternehmen der Fertigungs- und Verfahrenstechnik sowie die jeweiligen Produktionsausrüster stellen.
Ziel dieser Bekanntmachung im Bereich Produktionssysteme und Fertigungstechnologien ist es, dass die deutsche Industrie bei der Entwicklung, Herstellung und beim Betrieb von Maschinen, Anlagen und Komponenten für die Produktion auf dem Weltmarkt führend bleibt und dabei einen signifikanten Beitrag zur Steigerung der Ressourceneffizienz, insbesondere zur Steigerung der Energie- und Materialeffizienz leistet. Deutschland soll auch in Zukunft Leitmarkt für innovative Technologien und Ausrüstungen sein.
Möglichkeiten und Ansatzpunkte für eine energie- und materialeffiziente Produktion sind vielfältig und ergeben sich in allen Phasen des Produktlebenszyklus. Um die Wettbewerbsfähigkeit und technologische Spitzenposition der deutschen Industrie zu sichern und auszubauen, ist die Einführung innovativer energie- und materialeffizienter Lösungen unter Berücksichtigung der gesamten Prozesskette voranzutreiben. Dabei gilt es z. B. Energieeinsparpotentiale von bis zu 30 % zu erschließen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit dem Programm "Rahmenkonzept Forschung für die Produktion von morgen" kooperative vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben zur Stärkung der Produktion in Deutschland. Führende Positionen in der Produktionstechnik sollen gestärkt werden. Forschung in und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird besonders gefördert.
Im Rahmen der hier vorgestellten Maßnahme sollen produzierende Unternehmen dabei unterstützt werden, rasch auf die steigenden Anforderungen hinsichtlich der Verbesserung der Ressourceneffizienz reagieren zu können. Das Ziel ist eine Veränderung hin zu höherer Energie- und Materialeffizienz verbunden mit der langfristigen Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Im Rahmen der unter Nummer 2.1 dieser Bekanntmachung genannten Themenfelder sollen Forschungs- und Entwicklungsprojekte angeregt werden, in deren Ergebnis die Unternehmen in der Fertigungstechnik und in der Verfahrenstechnik in die Lage versetzt werden, ihre Produktionsprozesse energieeffizienter zu gestalten und gleichzeitig innovative und weltmarktfähige Produkte zu entwickeln, herzustellen und zu betreiben.
Erwartet werden Lösungsvorschläge, die eine erhebliche Verbesserung der Energieeffizienz versprechen. Hingegen sind die Energieerzeugung und -bereitstellung nicht Gegenstand der Förderung.
Neben der Entwicklung einer energieeffizienten Fertigungs- bzw. Verfahrenstechnik ist die Entwicklung der notwendigen Anlagentechnik ebenfalls Fördergegenstand dieser Bekanntmachung.
Im Rahmen der unter Nummer 2.2 dieser Bekanntmachung genannten Themenfelder sollen Forschungs- und Entwicklungsprojekte angeregt werden, deren Ergebnisse produzierende Unternehmen befähigen, auf der Grundlage fertigungsbedingter Produkteigenschaften innovative Erzeugnisse mit maßgeschneiderter und komplexer Funktionalität herzustellen und deren Funktionssicherheit während der Nutzungsphase zu gewährleisten. Im Fokus der Entwicklung stehen u. a. Bauteiloberflächen.
Erwartet werden Lösungsvorschläge für ressourceneffiziente Produktionstechnologien zur Herstellung von komplexen funktionalen Erzeugnissen z. B. durch gezielte Beeinflussung der Produkteigenschaften mittels geeigneter Fertigungsverfahren oder durch die Entwicklung von Techniken für funktionale Oberflächen und Schichtsysteme, auch durch Nutzung der Potentiale von neuartigen Werkstoffen. Reine Werkstoffentwicklungen sind nicht Gegenstand der Bekanntmachung.
Das jeweils erwartete Verbesserungspotential, insbesondere hinsichtlich der Ressourceneffizienzsteigerung, ist glaubhaft darzustellen und bei Durchführung des Vorhabens beispielhaft in der Praxis zu demonstrieren.
Die Forschungsarbeiten sollen in Verbundvorhaben von interdisziplinären Projektteams durchgeführt werden. Die Ergebnisse sind einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen.
Im Rahmen dieser Bekanntmachung werden ausgewählte Verbundvorhaben in den folgenden Themenfeldern gefördert.
Die Fertigungstechnik mit ihren Verfahren zur Herstellung von geometrisch bestimmten Erzeugnissen wird mit steigenden Anforderungen hinsichtlich einer ressourcenschonenden, flexiblen, qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen Herstellung von Produkten, Baugruppen und Elementen konfrontiert. Mit steigenden Energiekosten steigen die Anforderungen an die Energieeffizienz der Fertigungsverfahren.
Für eine substantielle Energieeffizienzsteigerung in der Fertigungstechnik ist es erforderlich, sich von der ausschließlichen Betrachtung einzelner Wirkstellen im Fertigungsprozess zu lösen. Stattdessen muss eine ganzheitliche, sich über die gesamte Prozesskette erstreckende Betrachtung der Energieflüsse erfolgen. Die hierfür notwendigen Methoden und Werkzeuge zur Bilanzierung und Bewertung von einzelnen Prozessketten sind zu entwickeln. Es wird erwartet, dass neben der Entwicklung und Weiterentwicklung von einzelnen Fertigungsverfahren auch die Beachtung von deren Wechselwirkungen untereinander und ggf. auch die Neugestaltung von Prozessketten sowie die Substitution von einzelnen Fertigungsverfahren berücksichtigt werden.
Folgende Forschungs- und Entwicklungsaspekte erscheinen vordringlich:
In der Prozessindustrie sind viele verfahrenstechnische Prozesse mit einem hohen Energieeintrag verbunden. Die steigenden Kosten der zur Verfügung stehenden Energieträger erhöhen den Druck auf die Industrie, energetische Optimierungen der Prozesse vorzunehmen. Der Anteil der Energiekosten an den Gesamtkosten liegt in der chemischen Industrie im Mittel bei 10 %, kann aber bei einzelnen Produkten bis zu 40 % betragen.
Zahlreiche innovative, energiesparende Prozesstechnologien und Verfahren z. B. mit verstärktem Einsatz von neuartigen Membranen, Katalysatoren, Reaktionsmedien oder Reaktorbauweisen wurden bereits im Labormaßstab entwickelt und teilweise in die industrielle Produktion übertragen. Das Hochskalieren und die Anwendung vieler in jüngster Zeit entwickelter Techniken auf industrielle Prozesse und Verfahren stehen aber noch aus. Um die Marktführerschaft und technologische Spitzenposition der deutschen Prozessindustrie und des dazu gehörenden Anlagenbaus zu sichern und auszubauen, muss die Einführung innovativer verfahrenstechnischer Prozesse vorangetrieben werden. Das Ziel ist ein Technologiewechsel zu höherer Energieeffizienz verbunden mit der langfristigen Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit.
Folgende Forschungs- und Entwicklungsaspekte erscheinen vordringlich:
In Abgrenzung zu anderen Fördermaßnahmen des BMBF sind Beiträge zu folgenden Themen nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung: Steigerung der Ressourceneffizienz für rohstoffintensive Wirtschaftsbereiche mit hohem Einsatz an Primärmaterial sowie die Aufbereitung von Produkten für eine Wiederverwertung (Recycling) mit dem Ziel der Verringerung des Rohstoffeinsatzes. Ebenfalls nicht gefördert werden Werkstoffentwicklungen (außer den zur Energieeffizienzsteigerung in verfahrenstechnischen Prozessen notwendigen Arbeiten).
Der Energiebedarf und die Verbesserung der Energieeffizienz beim Betrieb von Produktionsmaschinen und -anlagen spielten in der Vergangenheit bei der Vielzahl der zu berücksichtigenden Anforderungen an die Produktionsausrüstung oftmals keine zentrale Rolle. Das wird sich zukünftig ändern, da u.a. durch die verstärkte Betrachtung von Lebenszykluskosten die Energiekosten stärker in den Fokus der Maschinen- und Anlagenbetreiber bei der Vorbereitung von Investitionsentscheidungen und bei der Sicherstellung des Betriebs rücken.
In Produktionsmaschinen und Anlagen gibt es eine Reihe von Kernkomponenten und -baugruppen, die in besonderer Art und Weise dafür verantwortlich sind, dass die Maschinen und Anlagen energieeffizient betrieben werden können. Wichtig ist, dass diese Kernkomponenten identifiziert, entwickelt und erprobt werden, damit die Hersteller von Produktionsmaschinen und -anlagen zukünftig in die Lage versetzt werden, ihre Produkte so anbieten zu können, dass diese mit einer verbesserten Energieeffizienz betrieben werden können.
Potential zur Erhöhung der Energieeffizienz wird vor allem in der Reduzierung bewegter Massen, der energieoptimierten Erzeugung von Bewegung und Stillständen, der bedarfsgerechten Auslegung und Steuerung von Hilfsaggregaten sowie in der Speicherung von Energie erwartet.
Folgende Forschungs- und Entwicklungsaspekte erscheinen vordringlich:
Produktionsmaschinen- und -anlagentechnische Aspekte stehen im Mittelpunkt der zu fördernden Vorhaben. Die Systemgrenze wird um die Produktionsmaschine und -anlage gezogen. Die Primärenergiebereitstellung wird im Rahmen der zu fördernden Forschungsvorhaben nicht berücksichtigt.
Die KMU werden auch auf die Möglichkeit hingewiesen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen der Förderrichtlinie zum Programm "KMU-innovativ: Ressourcen- und Energieeffizienz" durchzuführen.
Zur Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit müssen produzierende Unternehmen in der Lage sein, Erzeugnisse mit maßgeschneiderter Funktionalität herzustellen und dabei den Forderungen nach erhöhter Leistungsfähigkeit und Produktlebensdauer bei unverminderter Funktionssicherheit gerecht werden. Die Erzeugung und Einstellung von Produkteigenschaften durch innovative Fertigungstechnologien zielt auf die Erhöhung der Bauteilleistungsdichte bei gleichzeitiger Materialreduktion, die Steigerung der Funktionsvielfalt und Funktionssicherheit im Produktlebenszyklus. Der Einsatz ressourcen- und energieeffizienter Fertigungsprozesse und die damit verbundene Verlagerung der Intelligenz vom Produkt in den Fertigungsprozess sind dabei heute für den Produzenten sowohl technologisches Alleinstellungsmerkmal als auch wirtschaftliche Notwendigkeit. Die Erhöhung der Leistungsfähigkeit von Produkten ist durch eine gezielte und bedarfsgerechte Gestaltung ihrer Eigenschaften und durch technologische Innovationen ihrer Herstellungsverfahren unter ganzheitlicher Berücksichtigung der Fertigungs- und Bauteilhistorie erreichbar.
Folgende Forschungs- und Entwicklungsaspekte erscheinen vordringlich:
Auch durch Herstellung von Produkten mit lokal unterschiedlichen funktionalen Oberflächen gelingt es, Erzeugnisse mit maßgeschneiderten Produkteigenschaften zu fertigen. Die Chancen funktionaler Oberflächen bestehen in der zusätzlichen Funktionsintegration, beispielsweise durch oberflächenintegrierte Sensorik für die effizientere Prozesssteuerung, in der Materialeinsparung durch lokale Beschichtung und in der weiteren Erhöhung der Lebensdauer durch Verminderung der Reibung bzw. der Korrosion. Wartungsintervalle von Maschinen und Anlagen werden vergrößert. Gesundheits- und umweltschädliche Stoffe können vermieden werden. Anwendungsfelder neuer Beschichtungstechnologien zur Herstellung funktionaler Oberflächen sind beispielsweise die Branchen Chemie, Maschinen- und Anlagenbau, Fahrzeugbau, Elektro- und Informationstechnik, Medizin-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Optik.
Für eine effiziente Erzeugung funktionaler, mikro- und nanostrukturierter Oberflächen ist die Betrachtung der gesamten Prozesskette von der Auswahl der Grund- und Schichtmaterialien über die Herstellverfahren zur Erzeugung der Beschichtungen bis zu den zugehörigen Produktionsausrüstungen von großer Bedeutung. Einsparpotentiale können sich aus innovativen Beschichtungstechnologien und ressourcenoptimierten Fertigungslinien ergeben.
Folgende Forschungs- und Entwicklungsaspekte erscheinen vordringlich:
Antragsberechtigt sind in Deutschland produzierende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU (Definition der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/index_de.htm), Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Das BMBF ist bestrebt den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert sich in den Verbundprojekten zu beteiligen (vgl. dazu auch Nummer 7.2.2).
Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern aus der Wirtschaft und der Wissenschaft zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (Verbundprojekte), die den Stand der Technik deutlich übertreffen. In ihnen soll einer der unter Nummer 2 genannten Forschungs- und Entwicklungsaspekte als Schwerpunkt erkennbar sein. Die Vorhaben sollen dauerhafte Innovationsprozesse anstoßen und eine Laufzeit von drei Jahren möglichst nicht überschreiten. Es werden ausschließlich Verbundprojekte gefördert, an denen Partner mitarbeiten, welche die neuen Produkte und Produktionsanlagen in Deutschland produzieren und ohne weitere Förderung rasch zu einer breiten Anwendung bringen. Multidisziplinäre Forschungsansätze und ganzheitliche Lösungen unter Einbeziehung der entsprechenden Fachdisziplinen werden erwartet.
Es wird von allen geförderten Partnern erwartet, dass sie bereit sind, im vorwettbewerblichen Bereich und unter Wahrung ihrer Geschäftsgeheimnisse einen unternehmensübergreifenden, intensiven Erfahrungsaustausch aktiv mitzugestalten und die eventuell zu bildenden übergreifenden Innovationsplattformen zu den einzelnen Forschungsthemen zu unterstützen.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Europäische Kooperationen zur Forschung für die Produktion sind erwünscht. EUREKA bietet die Möglichkeit für deutsche Konsortien, ausländische Partner zu integrieren, wenn es thematisch vorteilhaft oder notwendig sein sollte, die Forschung grenzüberschreitend zu ergänzen. Die Förderung deutscher Partner ist nach den Bestimmungen dieser Bekanntmachung möglich. Ausländische Partner können vom jeweiligen Land gefördert werden. Unterstützung dabei leistet die PRO-FACTORY Working Group. Zukünftige Projekte werden im EUREKA-Umbrella PRO-FACTORY eingebunden.
Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt -Vordruck 0110- entnommen werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt, wozu ggf. eine Kompensation zwischen Industrie- und Forschungspartnern erforderlich ist.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE (Forschung und Entwicklung) -Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinenProjektträger Forschungszentrum Karlsruhe - PTKA, Bereich Produktion und Fertigungstechnologien (PFT) beauftragt.
Ansprechpartner zu den Themenfeldern 2.1.1, 2.1.2 und 2.2.2 ist:
Forschungszentrum Karlsruhe GmbH
Projektträger Forschungszentrum Karlsruhe - PTKA
Bereich Produktion und Fertigungstechnologien (PFT)
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Ansprechpartner zu den Themenfeldern 2.1.3 und 2.2.1 ist:
Forschungszentrum Karlsruhe GmbH
Projektträger Forschungszentrum Karlsruhe - PTKA
Bereich Produktion und Fertigungstechnologien (PFT)
Außenstelle Dresden
Hallwachsstrasse 3
01069 Dresden
Interessenten, die eine Projektskizze einreichen wollen, erhalten weitere Informationen
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen oder unmittelbar bei den Projektträgern angefordert werden.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Forschungszentrum Karlsruhe - PTKA, Bereich Produktion und Fertigungstechnologien (PFT)
zu den Themenfeldern 2.1.1, 2.1.2, 2.1.3 bis spätestens 13. Juni 2008 und
zu den Themenfeldern 2.2.1, 2.2.2 bis spätestens 27. Juni 2008
zunächst Projektskizzen in schriftlicher Form auf dem Postweg vorzulegen. Bei Verbundprojekten ist jeweils eine Projektskizze in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Projektskizzen sollen federführend insbesondere von potentiellen Vermarktern der Forschungsergebnisse eingereicht werden.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Projektskizzen zu den Themenfeldern 2.1.1, 2.1.2 und 2.2.2 sind bei der
Forschungszentrum Karlsruhe GmbH
Projektträger Forschungszentrum Karlsruhe - PTKA
Bereich Produktion und Fertigungstechnologien (PFT)
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
einzureichen.
Die Projektskizzen zu den Themenfeldern 2.1.3 und 2.2.1 sind bei der
Forschungszentrum Karlsruhe GmbH
Projektträger Forschungszentrum Karlsruhe - PTKA
Bereich Produktion und Fertigungstechnologien (PFT)
Außenstelle Dresden
Hallwachsstrasse 3
01069 Dresden
einzureichen.
Den Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen:
Die Projektskizzen sollen in Kurzform auf möglichst nicht mehr als zehn Seiten ausgeführt werden.
Eine Word-Vorlage für Projektskizzen mit Deckblatt ist auf der Internetseite http://www.produktionsforschung.de/ verfügbar.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter/innen nach folgenden Kriterien bewertet:
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert (ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator), einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes , soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Sind Fachhochschulen im Rahmen des oben beschriebenen Auswahl- und Entscheidungsverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich gewesen, besteht für sie eine zusätzliche Möglichkeit für eine weitere Förderung. Die weitergehende Förderung kann für ein Forschungsprojekt im Kontext "Neue Technologien" im obigen Themenfeld beantragt werden. Thema und Inhalt dieses zweiten separaten Förderantrags müssen mit obigem Projektthema in Zusammenhang stehen. Die thematische Nähe muss aber weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen beinhalten und sich gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden, um inhaltliche Doppelungen auszuschließen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen Förderung sollen im ausgeschriebenen Themenumfeld zusätzliches Forschungsprofil und weitere Forschungskompetenz durch ein kleines Projektteam (Bachelor-/Master-/Promotionen; Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) erarbeiten werden. Die Begutachtung und Förderentscheidung erfolgt BMBF-intern.
Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, etc.) erhalten sie im BMBF Fachreferat 515 "Forschung an Fachhochschulen" Heinemannstr. 2, 53175 Bonn, Frau Helga Reinhardt, Telefon: 0228/9957-2061, ebenso wie die "Hinweise für die Erstellung von Projektvorschlägen".
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 3. März 2008
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
MinR Riehl
English version of this page
(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/12283.php)
Hier finden Sie die lieferbaren Materialien.
(URL: http://www.bmbf.de/publikationen/)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)