02.04.2008 - 16.04.2008
Die Europäische Kommission hat im 6. Forschungsrahmenprogramm die sog. ERANET-Projekte ins Leben gerufen. Sie dienen dem Ziel, die wissenschaftlichen Ressourcen in Europa zu bündeln und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union zu stärken Dazu haben sich Forschungsmanagementeinrichtungen der Mitgliedsstaaten zusammengeschlossen, um die Forschungsförderung auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene enger aufeinander abzustimmen und gemeinsame Ausschreibungen zu realisieren.
Das Eranet MarinERA hat sich das ambitionierte Ziel gesetzt, mit möglichst geringem bürokratischen Aufwand ein transnationales Förderprogramm im Bereich der Meeresforschung zu entwickeln.
Marinera-Partnerorganisationen*
Assoziierte Partnerorganisationen
*Nicht alle MarinERA-Partnerorganisationen beteiligen sich an dieser Bekanntmachung. Weitere Informationen dazu finden Sie unter A 2.3 "Förderung".
Die Bestimmungen im Abschnitt A (Allgemeine Bestimmungen) dieser Bekanntmachung werden mit gleichem Inhalt von den Partnern in ihren jeweiligen Ländern veröffentlicht. Abschnitt B (Besondere Bestimmungen) enthält die nationalen Regelungen für Deutschland.
MarinERA verfolgt das Ziel, Transparenz und Effizienz bei der Förderung von Projekten der Meeresforschung zu erhöhen. Ebenso sollen thematische Zersplitterungen und mögliche Doppelarbeiten verringert werden. Des Weiteren soll eine dauerhafte Zusammenarbeit bei der Forschungsförderung entwickelt werden, um die wissenschaftliche Zusammenarbeit über nationale Grenzen hinweg zu verbessern.
Unter dieser Zielsetzung erfolgt die 1. Ausschreibung zum Thema
Regionale Einflussgrößen auf Veränderungen im Ökosystem: Beschreibung, Modellierung und Vorhersage
Marine Ökosysteme und funktionelle Biodiversität in Bezug auf globale Umweltveränderungen und andere anthropogene Einflüsse.
Forschungsareale:
Projektvorschläge zu dieser Ausschreibung beschränken sich auf die folgenden Gebiete:
Vergleichende Studien, die sich auf die genannten Areale beziehen, sind willkommen, damit sich eine größere Anzahl von MarinERA-Partnern beteiligen kann.
** die deutsche Beteiligung beschränkt sich auf diese Seegebiete
Projektvorschläge können zu den oben genannten Gebieten und/oder den angrenzenden Becken abgegeben werden. Dabei können Themen zu einzelnen Arten bis hin zum Ökosystemansatz aufgegriffen werden. Dies umfasst auch die Identifizierung von Indikatoren, Wirkungsfaktoren (driving forces), Teilprozessen und den dazu gehörenden Methoden zur Messung, Modellierung und Vorhersage von möglichen Ökosystemänderungen.
Antragstellern wird empfohlen, sich mit Ihren jeweiligen nationalen Fördereinrichtungen zu beraten, bevor Anträge geplant und eingereicht werden.
Allgemeiner Verfahrensablauf:
Das Begutachtungskomitee wird aus internationalen Experten der marinen Ökosystemforschung zusammengesetzt. Nach den Förderentscheidungen wird die Besetzung des Komitees unter http://www.marinera.net/ bekannt gegeben.
Während des ganzen Verfahrens wird in Bezug auf die Identität der Antragsteller und den Inhalt der Anträge strikte Vertraulichkeit gewahrt. Nach der abschließenden Förderentscheidung durch die MarinERA-Partner wird eine Liste der geförderten Projekte auf der MarinERA-Webseite veröffentlicht.
Den Antragstellern wird geraten, Ziel und Zweck der Ausschreibung sorgsam zu beachten. Zur Bewertung der Anträge werden die folgenden Kriterien angewendet:
Wissenschaftliche Gesichtspunkte:
Die wissenschaftliche Qualität steht im Vordergrund und wird nach folgenden Gesichtspunkten ermittelt:
Vergleichstudien zwischen den beschriebenen Regionen werden begrüßt, aber auch Untersuchungen einzelner Regionen. Schlüsselkriterium ist, dass der Forschungsansatz für die Fragestellung angemessen ist.
Projektmanagement und Mehrwert
Programmbezogene Tätigkeiten:
Die geförderten Projekte sind Teil eines internationalen Programms, zu dem ein Workshop veranstaltet wird. Die Teilnahme der geförderten Projektteilnehmer wird erwartet. Entsprechende Mittel dafür sind zu beantragen.
Projektmanagement und Berichte:
Die geförderten Projekte legen ihrer nationalen Förderorganisation jährlich einen Zwischenbericht vor. Es kommen die Verwaltungsbestimmungen der jeweiligen Fördereinrichtung zur Anwendung (für Deutschland s. Abschnitt B - Besondere Bestimmungen). Zusätzlich muss den Berichten eine Zusammenfassung in englischer Sprache beigefügt werden.
Der Verbund und die Ergebnisse der Verbundpartner sind mit zu berücksichtigen.
Der Koordinator des Verbundvorhabens hat 6 Monate nach Ablauf des Vorhabens einen Abschlußbericht für den gesamten Verbund in englischer Sprache vorzulegen.
An der Förderung dieser Ausschreibung beteiligen sich die MarinERA-Partner
Diese Partner haben vorläufig einen Gesamtbetrag 3,75 Mio.€ (PTJ-FZJ: 1,2 Mio €) für einen Förderzeitraum von 3 Jahren vorgesehen.
Wissenschaftlern aus MarinERA-Partnerländern, die sich nicht an der Förderung dieser Ausschreibung beteiligen, wird geraten, sich von ihren jeweiligen nationalen MarinERA-Partnern über Koordinierungsmöglichkeiten beraten zu lassen.
Die Anträge sind in englischer Sprache abzufassen (eine Veröffentlichung kann in den jeweiligen Muttersprachen erfolgen) Anträge aus Deutschland, die in die Förderung gelangen, sind anschließend in deutscher Sprache vorzulegen (s. Abschnitt B).
Die Anträge sind in elektronischer Form bis zum 16.April 2008, 12:00 MEZ beim Research Council of Norway (Ausschreibungssekretariat) einzureichen. Die Antragsformulare und weitere Hinweise finden sich auf der Webseite http://www.marinera.net/.
Potenzielle Antragsteller sollten die nationalen Ansprechpartner kontaktieren, um sich über die allgemeinen Anforderungen der an der Ausschreibung beteiligten nationalen Organisationen zu informieren. Dies bezieht sich insbesondere auf die Förderfähigkeit von Forschergruppen, förderfähige Kosten und andere landesspezifische Aspekte der Ausschreibung. Die Adressen der nationalen Ansprechpartner finden Sie auf http://www.marinera.net/european/pilot_call/further_info.html sowie in Abschnitt B
Im Falle von Zuwendungen durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung an Partner aus Deutschland gelten zusätzlich zu den oben genannten Bestimmungen die Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und die Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO). Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Forschungsanträge können von öffentlichen und privaten Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Beratungsfirmen (insbesondere KMU) mit Hauptsitz in Deutschland gestellt werden. Fachliche Beiträge von durch das BMBF institutionell geförderten Forschungseinrichtungen (besonders Helmholtz-Zentren, Fraunhofer-Gesellschaft, Max-Planck-Institute, Blaue Liste-Einrichtungen) sind ausdrücklich erwünscht. Jedoch ist eine zusätzliche Projektfinanzierung zugunsten dieser Forschungseinrichtungen nur möglich, falls ihre Beteiligung nicht aus der institutionellen Förderung finanziert werden kann, aber für den Erfolg des Projektes unerlässlich ist.
Zuwendungen durch das BMBF erhalten in Ausnahmefällen auch Zuwendungsempfänger aus anderen EU-Staaten (im Unterauftrag), wenn es für die Zielerreichung des Konsortiums essentiell erscheint. Für die anderen Projektpartner innerhalb der transnationalen Konsortien gelten die entsprechenden nationalen Zuwendungsbestimmungen des fördernden Landes. Die Zuwendungsbestimmungen werden in der jeweiligen nationalen Ausschreibung aufgeführt.
Jeder Antragsteller ist verpflichtet, sich im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut zu machen und zu prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist oder ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Partner innerhalb von Verbundprojekten haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln.
Die Förderung wird jeweils länderweise gewährt, d. h. jede beteiligte europäische Förderorganisation finanziert ihre eigenen an den Projekten beteiligten nationalen Forschungseinrichtungen oder Unternehmen. Die BMBF-Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse zu Projekten gewährt. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die bis zu 100% gefördert werden können.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilig finanziert werden können. Entsprechend den BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt. Zusätzlich zu den Zuwendungsbestimmungen des BMBF muss bei der Bemessung der jeweiligen Förderquote des Gemeinschaftsrahmens der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigt werden. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus verschiedenen europäischen Ländern sowie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die aktuelle KMU-Definition: ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf.
Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98) werden Bestandteil des Zuwendungsbescheides. Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98) werden ebenfalls Bestandteil des Zuwendungsbescheides. Im Falle von Gebietskörperschaften wird die ANBest-Gk Bestandteil eines Zuwendungsbescheides.
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung den Projektträger Jülich, Forschungszentrum Jülich GmbH, beauftragt
Ansprechpartner ist:
Dr. Peter Seifert, p.seifert@fz-juelich.de; Tel.: +49 (0)381 5197 -297
Die Ansprechpartner für die an der MarinERA -Förderinitiative beteiligten Länder werden in den nationalen Bekanntmachungen und auf http://www.marinera.net/european/pilot_call/further_info.html genannt. Es wird dringend empfohlen, vor Einreichung von Projektanträgen die zuständige nationale Fördereinrichtung zu kontaktieren. Vordrucke für die deutschen Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Für das Ausfüllen des nationalen Antragsformulars wird Antragstellern aus Deutschland die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/) dringend empfohlen. Projektanträge umfassen die Formulare AZA / AZK und Anhänge, die in deutscher Sprache erstellt sein müssen, sowie eine Projektbeschreibung, die ebenfalls in Deutsch abgefasst werden muss. Die Anträge sind dem oben genannten Projektträger in schriftlicher Form und auf CD-ROM vorzulegen. Für die Einreichung der Unterlagen gilt die im Abschnitt A 2.3.4 genannte Ausschlussfrist. Nationale Vordrucke für Anträge, Richtlinien, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Internet abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Die Regelungen dieser Bekanntmachung treten am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 20.03.2008
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Reinhold Ollig
English version of this page
(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/12328.php)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)