17.04.2008 - 16.06.2008
In einer Wissensgesellschaft werden Bildung und Forschung zunehmend zur wichtigsten individuellen und gesellschaftlichen Ressource und zu einem zentralen Faktor im internationalen Wettbewerb.
Ein leistungsfähiges Bildungssystem ist die wesentliche Grundlage dafür, dass individuelle Zukunfts- und Arbeitschancen verbessert werden und dass die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung, auch im internationalen Wettbewerb, erfolgreich bleibt. Um die Qualität im Bildungssystem zu sichern und weiter zu entwickeln, müssen jedoch wissenschaftlich fundierte Grundlagen geschaffen werden, die eine verlässliche Beurteilung der Situation und der Perspektiven im Bildungswesen ermöglichen. Darüber hinaus nimmt im Kontext einer wissensbasierten, outputorientierten Steuerung auf allen Ebenen des Bildungswesens die Bedeutung empirisch fundierten Wissens für Funktionsinhaber (in den Schulämtern, Landesinstituten, als Schulleiter/in etc.) zu. Zudem steigt im Kontext der Einzelschule das Gewicht empirischer Expertise im Kollegium.
Leistungsfähige Forschung, Innovation und internationale Wettbewerbsfähigkeit wiederum stehen in engem Wechselverhältnis miteinander.
Beides setzt eine etablierte, exzellente empirische Bildungsforschung voraus. In Deutschland ist die Zahl von empirisch ausgewiesenen Bildungswissenschaftler/innen im internationalen Vergleich jedoch noch zu gering. Vor diesem Hintergrund wurde das Rahmenprogramm zur Förderung der empirischen Bildungsforschung entwickelt, welches mittelfristig auf die strukturelle Stärkung der empirischen Bildungsforschung in Deutschland abzielt. Ein zentraler Bestandteil des Rahmenprogramms ist die Gewinnung und Förderung von hochqualifizierten Nachwuchswissenschaftlern/innen für die empirische Bildungsforschung.
Ziel der Nachwuchsförderung ist es, sowohl Nachwuchswissenschaftler in inner- und außeruniversitären Forschungszusammenhängen im Bereich der empirischen Bildungsforschung zu fördern, als auch darüber hinaus, im Bildungssystem selbst empirische Expertise zu verankern.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Im Rahmen der Förderrichtlinie werden thematisch fokussierte empirisch ausgerichtete Promotionsprojekte für hervorragende Akademiker/innen gefördert. Ein besonderes bildungspolitisches Interesse gilt hierbei bestimmten Schwerpunkten, die im Hinblick auf die Schaffung einer soliden Forschungsbasis für bildungsrelevante Entscheidungen (etwa im Rahmen der Bildungsberichterstattung) sowie auch im Hinblick auf die wissenschaftliche Fundierung der pädagogischen Praxis vorrangig sind. Gefördert werden daher Promotionsvorhaben, die einen wesentlichen Beitrag zur Schließung von Forschungslücken in den folgenden drei Schwerpunktbereichen leisten:
Die im Rahmen der Fördermaßnahme vorgesehenen Zuwendungen sollen für die Durchführung eines Promotionsprojekts an einer deutschen Hochschule bzw. einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung eingesetzt werden. Für die Promotionsvorhaben ist in der Regel eine Laufzeit von bis zu drei Jahren vorgesehen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung strebt die Förderung der forschungsmethodischen Aus- und Weiterbildung sowie die fachliche Vernetzung der Promovierenden im Rahmen von Methodenworkshops und Symposien an. Diese Veranstaltungen können von Hochschulen und Forschungseinrichtungen, an dem Promotionsvorhaben mit aus diesem Programm laufen gesondert beantragt werden.
Antragsberechtigt sind staatliche und nicht staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Im Rahmen dieser Nachwuchsfördermaßnahme für die empirische Bildungsforschung werden ausschließlich Promotionsprojekte gefördert. Grundlegende Voraussetzung für eine Förderung ist ein empirisch-analytischer Zugang zu einer Fragestellung aus dem Bereich der empirischen Bildungsforschung im Rahmen der oben genannten Schwerpunktbereiche. Dabei können sowohl quantitative als auch qualitative Methoden zum Einsatz kommen.
Das Angebot richtet sich an nicht promovierte Personen im Bereich der empirischen Bildungsforschung 1 sowie nicht promovierte Lehrkräfte, die ihr Forschungsvorhaben an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland durchführen (siehe Nr. 2 und 3).
Ein Promotionsvorhaben kann unter folgenden Voraussetzungen gefördert werden:
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Für den Förderzeitraum kann, basierend auf den geltenden tarifrechtlichen Regelungen, projektbezogen die Stelle des/der Promovierenden bis zu E13 TVöD/TV-L (bzw. IIa BAT oder ggf. analoge Vergütung), in der Regel mit der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, gefördert werden. Für beamtete Lehrkräften können während der Dauer Ihrer Tätigkeit an der Hochschule / Forschungseinrichtung die Dienstbezüge an die betreffende Hochschule bzw. Forschungseinrichtung (als Zuwendungsempfänger) erstattet werden. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem anteiligen zeitlichen Ausfall der Lehrkräfte an der Schule. Die Förderhöchstdauer des einzelnen Promotionsprojekts beträgt in der Regel bis zu drei Jahre.
Darüber hinaus können weitere projektbezogene Mittel für wissenschaftliche Hilfskräfte, Sach- und Reisemittel sowie Mittel für Investitionen beantragt werden.
Das BMBF ist bestrebt, den internationalen Austausch auf dem Gebiet der empirischen Bildungsforschung zu verbessern. Es können daher mit Bezug auf das Promotionsvorhaben Reisemittel und weitere Ausgaben für internationale Kooperationen beantragt werden, wie z.B. für Besuche internationaler Konferenzen im In- und Ausland, Forschungsaufenthalte in Instituten des Auslands oder Einladung von Gastwissenschaftlern/innen.
Maßnahmen zur übergreifenden Vernetzung der Promovierenden und zu deren Aus- und Weiterbildung in empirischen Forschungsmethoden können von den projektbeteiligten Hochschulen und Forschungseinrichtungen gesondert beantragt werden (vgl. 2.).
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98). Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Von bereits an Schulen angestellten oder beamteten Lehrkräften ist spätestens mit Einreichung des Formantrags eine Bestätigung über die (Teil-)Beurlaubung/Freistellung vom Schuldienst oder Abordnung an die Hochschule / Forschungseinrichtung vorzulegen.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger beauftragt:
DLR-Projektträger
Empirische Bildungsforschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel.: +49 228-3821 218
Fax: +49 228-3821 257
Ansprechpartnerin ist Frau Maren Heise.
Es wird empfohlen, zur Antragstellung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich. Vordrucke für die einzureichenden Formanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.foerderportal.bund.de/(Formularschrank) abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Auf die mögliche Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" wird hingewiesen.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt, es findet aber nur ein fachlicher Begutachtungsschritt unter Beteiligung von externen Gutachtern statt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem o. g. Projektträger zunächst formlose Projektskizzen ab sofort bis spätestens 16.06.2008 auf dem Postweg vorzulegen. Die Projektskizzen sollen dem Gutacherkreis eine abschließende fachliche Stellungnahme erlauben. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Vorlage wird dringend die vorherige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektträger empfohlen.
Die formlosen Projektskizzen sollen einen Umfang von 15 Seiten nicht überschreiten. Sie sollen in 8 Exemplaren DIN A 4, 1,5-zeilig, doppelseitig, und in elektronischer Form (pdf-file auf CD-ROM) vorgelegt werden. Die Angaben, die die Projektskizze enthalten soll, können dem "Leitfaden für Antragsteller" entnommen werden.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.
Die vorgelegten Projektskizzen werden unter Einbeziehung unabhängiger externer Gutachter/innen mit ausgewiesener Expertise in empirischer Bildungsforschung nach folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Promotionsprojekte ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Insgesamt sollen bis 2012 jährlich bis zu 30 Promotionsprojekte gefördert werden. Ein nächster Bekanntmachungstermin ist für das 1. Quartal 2009 geplant.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag der Institution vorzulegen, an der das Forschungsvorhaben durchgeführt werden soll, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 3. April 2008
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
English version of this page
(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/12340.php)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)