18.04.2008 - 01.08.2008
Die Bundesregierung hat sich ehrgeizige Ziele für den Klimaschutz gesetzt. Zur Erreichung dieser Ziele ist vor allem ein effizienterer Umgang mit Energie unerlässlich. Die Städte und Kommunen sind in diesem Zusammenhang Dreh- und Angelpunkt für viele der notwendigen Energieeffizienzverbesserungen, um eine wirtschaftliche, umwelt- und sozialverträgliche nachhaltige Energieversorgung zu erreichen.
Städte und Kommunen geben in ihrem Bereich die Randbedingungen für die Realisierung von Energieeffizienzverbesserungen vor, z.B. im Rahmen von Bebauungsplänen und Vorgaben für die Versorgungsstrukturen. Darüber hinaus sind sie Anteilseigner der kommunalen und regionalen Gesellschaften (z. B. Stadtwerke, Verkehrsbetriebe, Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaften) und haben somit Einfluss auf die Energieeffizienz städtischer Versorgungsstrukturen.
Bislang gemachte Erfahrungen zeigen, dass die selbst gesetzten örtlichen Klimaschutzziele nicht wegen mangelnder Technik oder aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht erreicht werden - insbesondere nicht beim heutigen Energiepreisniveau. Es bedarf vielmehr des Wissens im Detail über die örtlich am besten geeigneten Maßnahmen im Rahmen einer umfassenden Strategie. Für die Entwicklung dieser Strategie ist eine ganzheitliche Analyse der Energieverbrauchs- und -versorgungssituation unter Einbeziehung aller relevanten Akteure einschließlich der Einwohner erforderlich. Dienstleistungen, auch im Umfeld der Energieversorgung, können maßgeblich zu innovativen Konzepten beitragen und haben daher besondere Bedeutung.
Städte sind in einem ständigen Wandel begriffen. Dieser Wandel wird in den kommenden Jahrzehnten durch massive demografische Veränderungen, durch Wertewandel sowie Veränderungen in der Arbeitswelt, der Mobilität, des Freizeitverhaltens und nicht zuletzt aufgrund technischer Entwicklungen stärker und schneller von statten gehen als je zuvor. Da Ausmaß und Richtung solcher Veränderungen nur in seltenen Fällen genau zu erfassen sind, müssen Entscheidungen über technische Systeme im Energieversorgungsbereich einer Stadt in einer ganzheitlichen Betrachtung mit größtmöglicher Flexibilität getroffen werden.
Im Rahmen der Forschungsunion zur Hightech-Strategie der Bundesregierung sowie auch in der Arbeitsgruppe 3 "Forschung und Energieeffizienz" des Energiegipfels der Bundesregierung ist das Thema "Energieeffiziente Stadt" ab Mitte 2006 diskutiert worden, und es wurde empfohlen, sich dieses Themas verstärkt anzunehmen.
Die Forschungsunion hatte vor allem vorgeschlagen, verschiedene Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu diesem Thema zu bündeln. Zudem sollte die Dienstleistungsforschung stärker in die Forschungsförderung integriert werden. Der Vorschlag ist, seitdem er in der Forschungsunion das erste Mal dargestellt wurde, zwischen Wirtschaft, Wissenschaft, Kommunen und Bundesressorts diskutiert worden.
Das BMWi hat im November 2007 einen neuen Förderschwerpunkt "Energieeffiziente Stadt" im Rahmen seiner Energieforschung im Bereich der "Rationellen Energieverwendung" veröffentlicht. Hiermit sollen bisherige Forschungsaktivitäten aus den Bereichen energetische Gebäudesanierung, energieeffiziente Versorgungskonzepte und neue Energietechnologien integrativ in Kommunen angewandt und Synergien genutzt werden. Demonstrationsprojekte, die die Verbesserung der Energieeffizienz ganzer Siedlungsgebiete bzw. typischer Stadtteile (Quartiere) im Fokus haben, sollen dabei als öffentlichkeitswirksame Multiplikatoren dienen.
Da es beim Förderschwerpunkt des BMWi vor allem um die Demonstration bereits entwickelter Technologien geht, soll sich der Wettbewerb des BMBF insbesondere auf folgende Punkte konzentrieren:
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Mit dem Wettbewerb "Energieeffiziente Stadt" will das BMBF systemorientierte Aspekte aufgreifen. Es geht um die Erforschung ganzer Energie- bzw. Versorgungssysteme. Es sollen neuartige Konzepte für eine effizientere Energienutzung in Städten entwickelt, modellhaft umgesetzt und verbreitet werden. Dabei müssen die zukünftigen Entwicklungsszenarien unserer Städte berücksichtigt werden. Der Wettbewerb zielt auf die Stadt als rechtlich klar umrissene eigenständige Organisationsform öffentlichen Lebens. Sie umfasst die ganze Komplexität der Energieverwendung und hat ein entsprechend vielfältiges Potenzial der Effizienzsteigerung und Energieeinsparung. In Städten gibt es unterschiedliche Instanzen, die in Kooperation mit Wirtschaft, Wissenschaft und Kommunalverwaltung innovative technische Lösungen für mehr Energieeffizienz und damit auch neue Dienstleistungen, Verfahren und Organisationsformen für das Leben und Wirtschaften entwickeln können.
Form des Wettbewerbs
Der Wettbewerb gliedert sich in drei Phasen:
Förderziele
Inhaltliche Orientierung
Der Lebensraum Stadt soll als Gesamtsystem betrachtet werden. Folgende kommunale Handlungsfelder spielen in diesem Gesamtsystem beispielsweise eine Rolle:
Um die gewünschte signifikante Reduktion des Energieverbrauchs in der Stadt erreichen zu können, kann bei den zu fördernden Konzepten eine Fokussierung auf Bereiche hohen Energieverbrauchs erfolgen.
Es sollen innovative Methoden, Konzepte und Modelle der Planungswissenschaften (Operations Research) auf typische oder zukunftsweisende städtische Funktionsbereiche hauptsächlich unter Energieversorgungsgesichtspunkten aber auch unter Berücksichtigung ökologischer und sozialer Randbedingungen entwickelt werden und zum Einsatz kommen. Folgende Aspekte könnten dabei von Bedeutung sein:
Bilanzierung von Erfolg und Wirkung
Wirkungen und quantitative Erfolge der geplanten und der umgesetzten Maßnahmen müssen während und zum Abschluss der Förderphasen bilanziert werden. Aufgrund der Unterschiedlichkeit von Städten und Kommunen wird kein aufwändiges einheitliches Bilanzierungssystem zur Quantifizierung des Ist-Standes und der Wirkungen für einen interkommunalen Vergleich vorgegeben. Die Kommune ist aber verpflichtet, ein enges Bewertungssystem mit Erfolgsindikatoren und einer Ausgangsbilanz zu entwickeln (z. B. hinsichtlich der erzielten CO2-Einsparungen, orientiert an den energie- und klimapolitischen
Zielen der Bundesregierung), an Hand derer die Entwicklung zu einer energieeffizienten Kommune verfolgt und beurteilt werden kann.
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
Projektträger Jülich (PtJ) - Geschäftsbereich ERG
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Ansprechpartner: Dr. Hans-Joachim Krebs
(Tel.: 02461/61-4624; E-Mail: h.-j.krebs@fz-juelich.de
Themenfeld: Grundlagenforschung Energie
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen oder unmittelbar beim Projektträgern PtJ angefordert werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen:
Skizzen: http://www.kp.dlr.de/profi/easy/skizze/index.html
Anträge: http://www.kp.dlr.de/profi/easy/download.html
Es wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen mit dem beauftragten Projektträger Kontakt aufzunehmen. Dort sind weitere Hinweise erhältlich.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind zunächst dem Projektträger Jülich (PtJ: http://www.fz-juelich.de/ptj/) unter der o.a. Anschrift bis spätestens 01.08.2008 Projektskizzen vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden. Die Partner reichen, vertreten durch den Koordinator, eine gemeinsame, begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von 10 bis 15 DIN A4-Seiten ein.
Die Projektskizze muss eine Darstellung mit folgender Gliederung enthalten:
Insbesondere sollte in der Skizze auf folgende Punkte eingegangen werden:
Es steht den Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind. Eine förmliche Kooperationsvereinbarung ist für die erste Phase (Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen Antragstellung eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn treffen zu können. Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
Das BMBF und der beteiligte Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch eine unabhängige Expertenrunde beraten zu lassen. Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung vorgesehenen Verbundprojekte ausgewählt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator über das Ergebnis der Bewertung ihrer Projektskizze informiert. Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe vom Projektträger aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Ein politischer Beschluss der Kommune ist sowohl für die Konzeptphase als auch für die Umsetzungsphase Voraussetzung für eine Förderung. Außerdem wird die Teilnahme an begleitender Evaluierungsforschung vorausgesetzt.
Antragsberechtigt sind Kommunen sowie andere Institutionen (z.B. Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen und andere Konsortien), mit Kommunen als Kooperationspartner
Räumliche Geltungsbereiche müssen Gemeindegebiete, Stadtteile, Städte oder Gebiete kooperierender Kommunen sein.
Die Partner haben Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html) entnommen werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Kommunen, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Bonn, den 09. April 2008
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Karl Wollin
English version of this page
(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/12343.php)

Die Förderung der Energieforschung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung
2008, 46 Seiten
Bestell-Nr.: 30337
Download [PDF - 1,73 MB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/grundlagenforschung_energie.pdf)
Hier finden Sie die lieferbaren Materialien.
(URL: http://www.bmbf.de/publikationen/)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)