25.06.2008 - 19.11.2008
Die Grundprinzipien des Lebens zu erforschen und diese Erkenntnisse zur Bekämpfung von Krankheiten und damit zur Verbesserung der Lebensbedingungen zu nutzen, sind erklärte Ziele der Hightech-Strategie der Bundesregierung für die Bereiche Gesundheit und Biotechnologie. Dies erfordert die Bündelung der Kräfte von Wissenschaft, Klinik, Wirtschaft und weiterer für die Wertschöpfungskette wesentlicher Partner. Durch die Förderung entsprechender Forschungsverbünde unter Einbeziehung vorwiegend mittelständischer innovativer Firmen, möglichst in der Funktion der Projektführung, soll die wirtschaftlich nachhaltige, auf Evidenz beruhende Verwertung von Entwicklungen der Regenerationstechnologien vorangetrieben und Wege hin zur Kommerzialisierung ermöglicht werden.
Das BMBF fördert bereits seit einigen Jahren die Entwicklung von Produkten, Verfahren und Therapien auf dem vielversprechenden Feld der Regenerationstechnologien. Die Nutzung der natürlichen, körpereigenen Selbstheilungskräfte verspricht effiziente Therapieansätze, auch bei bislang nur schwer oder gar nicht zu behandelnden Krankheiten.
Erste Anwendungen der Regenerativen Medizin, z.B. bei der Regeneration von Haut oder Knorpel, befinden sich bereits im klinischen Einsatz.
Gleichwohl sind die verfügbaren Verfahren der Regenerationstechnologien von einer breiten Anwendung noch weit entfernt. Studien aus jüngerer Zeit (z. B. "Regenerationstechnologien für die Medizin - Beiträge für ein strategisches Förderkonzept" im Auftrag des BMBF)1 weisen in diesem Kontext darauf hin, dass dieses Feld in besonderem Maße transdisziplinäre Bearbeitung notwendig macht. Dies gilt nicht nur bei der technologischen und klinischen Entwicklung, sondern in gleichem Maße bei der Überführung vielversprechender Ansätze aus der Wissenschaft in die medizinische Anwendung.
Die Regenerationstechnologien stützen sich schwerpunktmäßig auf die Zusammenarbeit wissenschaftlicher Exzellenz aus den Bereichen Biologie, Chemie, Physik, Materialforschung, Geräte- und Verfahrenstechnologie, Informatik, und Medizin. Diese Transdisziplinarität bringt - neben dem erheblichen Erkenntnisgewinn auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften - durch die Nutzung daraus resultierender Synergien praktische Anwendungen voran und trägt zur Umsetzung der gewonnen Erkenntnisse in erstattungsfähige Produkte und klinische Verfahren bei.
Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass therapeutisch und wirtschaftlich erfolgversprechende Projekte zur Regenerativen Medizin neben wissenschaftlicher Exzellenz bereits in frühen Entwicklungsphasen vertiefte Kenntnisse zur Gesundheitsökonomie sowie bezüglich der Rechtsnormen zur Produktsicherheit und Herstellung erfordern.
Entsprechend sollen beispielsweise Aspekte des Health Technology Assessment (HTA) berücksichtigt werden und klinische Untersuchungen möglichst frühzeitig mit Informationsgewinn zur Bewertung der ökonomischen Effizienz verknüpft werden (siehe beispielsweise http://www.dimdi.de/static/de/hta/index.htm). Auf diese Weise kann eine frühzeitige Überprüfung des neuartigen Therapiekonzeptes sowie der erwarteten Konditionen für Zulassung, Vermarktung und Erstattung erfolgen.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Ziel dieser Bekanntmachung ist es, dazu beizutragen, die Potenziale von Methoden und Verfahren für die Regenerative Medizin näher zu validieren und auszuschöpfen. Geeignete Strategien für spezifische Anwendungsfelder sind vor dem Hintergrund der EU-Harmonisierung sowie der Eingruppierung und Zulassung von ATMPs (Advanced Therapy Medicinal Products) zu entwickeln.
Es ist vorgesehen, Projekte zu fördern, in denen sich Arbeitsgruppen entlang der Wertschöpfungskette zu flexiblen Kooperationen zusammenschließen, um methodische Defizite bei der therapeutischen und gesundheitsökonomischen Bewertung von in der Entwicklung bereits fortgeschrittenen Produkten und/oder Therapieverfahren auf dem Feld der Regenerationstechnologien zu identifizieren und Konzepte zu deren Beseitigung zu entwickeln. Der Fokus der im Wettbewerb zueinander stehenden Vorschläge wird dabei auf solche Projekte gelegt werden, die die Nachhaltigkeit ihrer Ansätze auch in aussagefähigen Verwertungs- und Geschäftsplänen darstellen.
Gefördert werden:
Die eingereichten Skizzen/Anträge stehen im Wettbewerb zueinander. Projektvorschläge werden prioritär beurteilt, wenn sie umfassend und in aussagefähigen Verwertungs-und Geschäftsplänen Vorhersagen zur Translation der Erkenntnisse in die Anwendung und Erstattungsfähigkeit treffen und darstellen, wie diese Leistungen in einem auch für die einzelnen Projektpartner wirtschaftlich tragfähigen Rahmen erbracht werden können. Hierzu gehören insbesondere auch Vorschläge zur Zuschreibung von Schutzrechten und anderer Ertragspotenziale, die sich möglicherweise aus der Arbeit des Gesamtkonsortiums ergeben.
Nicht gefördert werden:
Antragsberechtigt sind
Weitere Hochschulen und Hochschulkliniken sowie Forschungsinstitutionen bzw. Regulierungsbehörden sollten in der Regel als Auftragnehmer im Rahmen von Fremdleistungen in die Projekte eingebunden werden.
Für Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Mit Blick auf die spätere Zulassung eines Arzneimittels bzw. eines therapeutischen Verfahrens müssen bei der Planung des Vorhabens die einschlägigen rechtlichen Vorgaben beachtet werden:
Die Partner der Verbundförderung müssen Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - entnommen werden (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0110.pdf).
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme "Regenerationstechnologien" hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung den
Projektträger Jülich, Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Biotechnologie (PtJ-BIO)
52425 Jülich (Postanschrift)
Besucheradresse:
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich
Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj/
beauftragt. Dort sind weitere Informationen erhältlich.
Ansprechpartnerin ist
Dr. Marion Wehner
Tel.: 02461-61-4809; -8786
Fax: 02461-61-8666
E-Mail: m.wehner@fz-juelich.de
Der Projektträger für Gesundheitsforschung im DLR ist in die Projektbearbeitung mit eingebunden.
Das Förderverfahren ist zweistufig. Zunächst sind dem Projektträger Jülich begutachtungsfähige Projektvorschläge mit folgender Gliederung zuzuleiten:
Die Projektvorschläge sollen nicht mehr als 25 DIN A4-Seiten (Schriftgrad 12, Arial) umfassen und in 15facher Ausfertigung, ungebunden und einseitig beschrieben vorgelegt werden. Darüber hinausgehende Darstellungen werden nicht berücksichtigt. Rechtsansprüche können aus der Vorlage der Projektbeschreibung nicht abgeleitet werden. '
Außerdem ist das Formular "easy-Skizze" auszufüllen und elektronisch lesbar (HD, CD, E-Mail) zu übermitteln. Hierzu wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen: (http://foerderportal.bund.de/)
Projektvorschläge können ab sofort unmittelbar bei dem Projektträger Jülich auf postalischem Weg oder durch persönliche Übergabe eingereicht werden. Es wird empfohlen, vor Einreichung der Projektvorschläge mit dem Projektträger Jülich Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Hinweise sind dort erhältlich.
Die Frist für die Einreichung der Projektvorschläge endet am 19.11.2008. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Auf der Grundlage der Bewertung, unter Einbeziehung externen Sachverstandes, werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektvorschläge ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Adressaten der positiv bewerteten Projektvorschläge aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Für eine zeitnahe Bearbeitung und Förderentscheidung sind die formgebundenen Anträge spätestens zwei Monate nach der Aufforderung beim Projektträger ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen. Über eine Förderung entscheidet der Zuwendungsgeber nach pflichtgemäßem Ermessen, ggf. unter Hinzuziehung von Beratern.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 09.06.2008
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Warmuth
English version of this page
(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/12577.php)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)