04.07.2008 - 29.08.2008
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung der Richtlinien zur Förderung eines Wettbewerbs zur "Stärkung der bilateralen Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie mit südkoreanischen Partnern" für Forschungsnetzwerke und -cluster in den Technologiefeldern Biotechnologie, Gesundheit und Medizintechnik, Energie, Information und Kommunikation, Werkstoffe, Mikrosystem- und Nanotechnologie, Produktions- und Umwelttechnologien sowie Erdsystemforschung.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Vor dem Hintergrund der oben genannten Darstellung sollen die Anbahnung neuer bzw. der Ausbau bestehender Kooperationen sowie themenspezifische Sondierungs- und zielgruppenspezifische Marketingmaßnahmen von FuE-Aktivitäten in den oben genannten Fachge-bieten gefördert werden. Im Einzelnen können folgende Maßnahmen kombiniert werden:
Die geplante Zusammenarbeit sollte vorzugsweise mit Partnern durchgeführt werden, die ebenfalls in der Form von FuE-Netzwerken/-Clustern organisiert sind. Der Zusammenarbeit der verschiedenen Partner im FuE-Bereich, den jeweiligen besonderen wissenschaftlichen Fähigkeiten und der Wirtschaftskooperation kommt besondere Bedeutung zu. Maßnahmen zur Exportförderung werden nicht unterstützt.
Antragsberechtigt sind ausschließlich thematische FuE-Netzwerke und -Cluster. Als Zuwendungsempfänger agiert dabei ein Vertreter dieses Zusammenschlusses. Dies können Forschungsorganisationen, staatliche und nicht-staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere auch KMU sowie sonstige Organisationen (z.B. Verbände, Vereine und Stiftungen), jeweils mit Sitz in Deutschland, sein.
Forschungsorganisationen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die Beteiligung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - insbesondere KMU - am Netzwerk/Cluster ist vorgesehen.
Voraussetzung für die Förderung ist die Eignung der Anträge bezüglich einer hohen Realisie¬rungs- und Erfolgschance im Sinne der Ziele dieser Bekanntmachung.
Entsprechend der Art und dem Umfang der geplanten Kooperation ist die Bereitschaft und Fähigkeit der benannten koreanischen Partner, durch entsprechende Erklärungen und ggf. parallel eingereichte Förderanträge bei koreanischen Mittelgebern nachzuweisen.
Die Partner des Netzes haben ihre Zusammenarbeit folgendermaßen zu regeln: Einer der Partner fungiert als bevollmächtigter Antragsteller; die anderen Partner werden im Rahmen des gemeinsam zu stellenden Antrags über eine Kooperationsvereinbarung mit dem bevoll-mächtigten Antragsteller eingebunden.
Es ist vorgesehen, die Maßnahme zu evaluieren. Im Rahmen dessen wird die Teilnahme der Antragssteller an einem Evaluierungsworkshop vorausgesetzt.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtig-ten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU ge-stellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz darge-stellt werden.
Für einen Zeitraum von in der Regel 18 bis 24 Monaten können Zuwendungen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse bis maximal 50.000 EUR je Vorhaben für den Personal- und Sachaufwand gewährt werden. Das Internationale Büro des BMBF im PT DLR wird dazu vom BMBF ermächtigt, mit den Antragstellern förderwürdiger Vorhaben einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abzuschließen.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungs-nähe des Projekts - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Projektfinanzierung der Helmholtz-Zentren und bei der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten).
Bei der Bemessung der Förderquoten ist unabhängig von den BMBF-Grundsätzen der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen zu berücksichtigen.
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF das
Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Internationales Büro des BMBF
Heinrich-Konen- Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de
beauftragt.
Es wird empfohlen, zur Einholung weiterer Informationen und zur fachlichen Beratung mit dem für diese Bekanntmachung zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiter Kontakt aufzu-nehmen:
Dr. Andreas Suthhof
Tel.: 0228 3821-414, Fax: 0228 3821-444
E-Mail: andreas.suthhof@dlr.de
Interessenten reichen dem Internationalen Büro im PT DLR bis 29.08.2008 (Poststempel) in Schriftform einen Antrag (2-fach) in deutscher oder englischer Sprache ein. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Anträge sollen möglichst unter Nutzung von "easy (AZA oder AZK)" http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htm elektronisch erstellt werden, ergänzt durch eine Vorhabenbeschreibung von max. 10 Seiten DIN A4 ("Arial", 11 Pkt, 1,5-zeilig). Darüber hinaus ist eine elektronische Version des Antrags auf einem geeigneten Speichermedium beizufügen.
Der Antrag muss folgende Gliederungspunkte aufweisen:
Des Weiteren sind im Antrag folgende Punkte zu berücksichtigen:
Die eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt:
Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.
Mit den ausgewählten Antragstellern wird das Internationale Büro im PT DLR einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen. Der Beginn der Laufzeit der Vorhaben liegt im dritten oder vierten Quartal 2008. Die Ergebnisse der Vorhaben sind voraussichtlich im zwei-ten Quartal 2010 im Rahmen eines Evaluierungs-Workshops vorzustellen.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tage der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 19.06.08
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Christian Stienen
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: http://www.kp.dlr.de/profi/easy/)
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Im BMBF-Formularschrank finden Sie weitere Informationen, wie Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen (URL: http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)