05.08.2008 - 03.11.2008
Beruhend auf dem Abkommen vom 09. Oktober 1978 über die Wissenschaftlich-Technologische Zusammenarbeit (WTZ) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China hat sich die Kooperation in Wissenschaft und Technologie zwischen China und Deutschland sehr erfolgreich entwickelt. Bei gemeinsamen Projekten wird besonderer Wert auf die wissenschaftliche Exzellenz der chinesischen und der deutschen Partner gelegt. Begrüßt wird die Beteiligung von Unternehmen, insbesondere von innovativen kleinen und mittleren Unternehmen.
Die Fördermaßnahmen sollen dazu dienen, die wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit weiter zu intensivieren und insbesondere hervorragende chinesische Nachwuchswissenschaftler an den Forschungsstandort Deutschland zu binden sowie deutsche Nachwuchswissenschaftler zu vor allem auch längerfristigen Aufenthalten in China zu ermutigen. Durch Mobilitätsförderung sollen sowohl bestehende Kooperationen ausgebaut als auch neue Kontakte geknüpft bzw. neue Projektkooperationen initiiert werden. Ziel ist die Anbahnung intensiver und langfristiger Kooperationen zwischen deutschen und chinesischen Partnern. Die geförderten Aktivitäten sollen der Vorbereitung größerer Vorhaben und insbesondere der Vorbereitung von umfangreicheren Antragstellungen bei Förderorganisationen wie z.B. BMBF, DFG oder EU dienen.
Anbahnungsmaßnahmen für FuE-Kooperationen zwischen herausragenden deutschen und chinesischen Forschungseinrichtungen, Hochschulen und kleinen und mittleren Unternehmen in folgenden Bereichen können unterstützt werden:
Schwerpunktbereiche:
Darüber hinaus können auch Maßnahmen in anderen fachlichen Bereichen wie z. B. Biotechnologie, Informations- und Kommunikationstechnologien, Mikrosystemtechnik, Laser- und Optische Technologien, Materialforschung, Nanotechnologie, Gesundheitsforschung, Biodiversitätsforschung, Ingenieurwissenschaften, physikalische und chemische Technologien, Mathematik, Kulturgüterschutz, Geistes- und Kulturwissenschaften unterstützt werden.
Zum Zwecke des Ausbaus bestehender und der Anbahnung neuer Kooperationen im Rahmen der WTZ werden Anbahnungsprojekte mit einer Laufzeit von mindestens 1 und höchstens 2 Jahren unterstützt. In begründeten Ausnahmefällen kann die Laufzeit um bis zu ein Jahr auf insgesamt maximal 3 Jahre verlängert werden.
Für kleinere Anbahnungsvorhaben mit kurzer Laufzeit und geringem Fördervolumen steht ein vereinfachtes Verfahren zur Verfügung, mit dem unabhängig von der Fristsetzung dieser Förderbekanntmachung jederzeit Anträge eingereicht werden können.
Es stehen unterschiedliche Fördermaßnahmen zur Verfügung, die im Rahmen eines Antrags miteinander kombiniert werden können:
Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Ebenso können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland gefördert werden.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Voraussetzung für die Förderung ist die Eignung der Anträge in Bezug auf die Ziele dieser Bekanntmachung sowie die durch Vorarbeiten belegte Expertise der Antragsteller und ihrer Partner.
Alle beantragten Maßnahmen müssen im Jahr 2009 beginnen. Die Förderung wird voraussichtlich zum zweiten Quartal 2009 einsetzen können.
Es wird eine Komplementärförderung von chinesischer Seite bzw. eine substantielle finanzielle Beteiligung der chinesischen Partner vorausgesetzt. Dabei gilt das Prinzip, dass die deutsche Seite die Reisekosten der deutschen Teilnehmer nach China und die Aufenthaltskosten chinesischer Gäste in Deutschland übernehmen kann und die chinesische Seite entsprechend die Reisekosten der chinesischen Teilnehmer nach Deutschland und die Aufenthaltskosten der Deutschen in China trägt. Im Rahmen des Antragsverfahrens ist darzulegen, wie die finanzielle Beteiligung des chinesischen Partners aussieht bzw. bei welcher Fördereinrichtung in China der chinesische Partner einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Eine schriftliche Bestätigung des chinesischen Partners (Brief oder Fax), dass er den/die deutschen Partner im Rahmen des gemeinsamen Projektvorhabens einlädt und für die Aufenthalts- und sonstigen Kosten (z.B. Workshop, Laborarbeiten, Geländeuntersuchungen) in China aufkommen wird, ist dem Antrag beizufügen.
Bei Vorhaben, in deren Rahmen anwendungsnahe Technologien oder spezielle Verfahren zum Einsatz kommen oder entwickelt werden, ist die Strategie hinsichtlich Verwertung und Schutz des geistigen Eigentums im Antrag klar darzustellen.
Mit der Umsetzung der Förderung des Ausbaus der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit mit der VR China ist beauftragt:
Internationales Büro
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
im Projektträger
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de
Fachlicher Ansprechpartner beim Internationalen Büro:
Dr. Frank Stiller
E-Mail: frank.stiller@dlr.de
Tel: 0228-3821-408
Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Petra Bauer
E-Mail: petra.bauer@dlr.de
Tel.: 0228-3821-404
Das Förderverfahren ist einstufig. Zur Antragstellung ist ein Internet-basierter Formularsatz zu verwenden, der unter folgender URL aufgerufen werden kann: http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=3
Zusätzlich zur elektronischen Antragstellung ist
bis zum 03.11.2008 an folgende Adresse zu senden:
Internationales Büro des BMBF
im Projektträger beim DLR e.V.
Dr. Frank Stiller
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
E-Mail: frank.stiller@dlr.de
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Förderanträge werden allerdings erst nach Abschluss des wettbewerblichen Verfahrens dieser Förderbekanntmachung bewertet und können dann möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei Fragen zur Internet-basierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
Internationales Büro des BMBF
im Projektträger beim DLR e.V.
Hans-Dieter Hufermann
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
E-Mail: hans-dieter.hufermann@dlr.de
Tel: 0228-3821-456
Die eingegangenen Förderanträge werden unter Beteiligung externer Gutachter/innen anhand der folgenden Kriterien bewertet:
Alle Antragsteller werden voraussichtlich im Laufe des März 2009 über das Ergebnis der wettbewerblichen Auswahl schriftlich informiert. Mit den ausgewählten Antragstellern wird das Internationale Büro des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.
Bonn, den 24.07.2008
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Christian Stienen
English version of this page
(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/12792.php)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)