24.10.2008 - 12.01.2009
Der Bedarf an fundiertem Wissen über andere Regionen der Welt wächst stetig. Angesichts von Globalisierungsprozessen und Wanderungsbewegungen gewinnen Kenntnisse lokaler und regionaler sowie transnationaler und transkultureller Gegebenheiten und Beziehungen eine immer größere Bedeutung. Die Nachfrage nach geisteswissenschaftlicher Expertise durch Politik und Wirtschaft reicht dabei über die kurzfristige und punktuelle Behandlung von Themen, Regionen und Verflechtungen hinaus. Regierungen, Medien, Unternehmen, Verbände oder Organisationen der Entwicklungspolitik fragen praxisrelevante Forschung und Beratung nach, um aktuelle Probleme und Konflikte lösen zu können.
Im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung, die auf die Herausforderungen des globalen Wettbewerbs an unser Wissenschafts- und Innovationssystem antwortet, spielt die Förderinitiative "Freiraum für die Geisteswissenschaften" mit den Regionalstudien (area studies) eine bedeutende Rolle.
Für Erhalt und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Globalisierungsprozess ist es essentiell, dass die Fernkompetenz Deutschlands in Bezug auf verschiedene Weltregionen gezielt weiterentwickelt wird. Nur wenn ein breites Spektrum an Expertise bereit steht, wird es möglich sein, erfolgreich mit verschiedenen Weltregionen zu kommunizieren. Von daher wird in diesem Förderschwerpunkt neben der methodisch-fachlichen Exzellenz und Weiterentwicklung der Regionalstudien auch eine angemessene regionale Repräsentativität angestrebt.
Zu den Aufgaben der Regionalstudien (area studies) gehört es, Strukturen und Entwicklungsdynamiken anderer Gesellschaften aus aktueller sowie historischer Perspektive zu analysieren. Regionalstudien untersuchen globale Verflechtungsbeziehungen und Austauschprozesse kultureller, politischer, wirtschaftlicher, religiöser, sozialer oder rechtlicher Art. Vorstellungen von Raum und Kultur werden dabei zunehmend auf ihre theoretische Konstruktion hin hinterfragt sowie Grenzen und Räume in ihrem Wechselspiel zwischen Globalem und Lokalem reflektiert.
Die Regionalstudien in Deutschland halten zwar ein breites Spektrum an Wissen über verschiedene Weltregionen, Kulturen und Staaten bereit, aber manche Einzeldisziplinen haben eine starke historisch-philologische Ausprägung und eine Zusammenarbeit mit den systematischen Disziplinen erfolgt eher punktuell. Hinzu kommt, dass die institutionelle Verankerung äußerst heterogen ist. Sie reicht von einzelnen Professuren und Seminaren bis zu Zentren und Fakultäten und erstreckt sich über den universitären wie auch auf den außeruniversitären Bereich. Dadurch ist die vorhandene Kompetenz bundesweit zersplittert. Als Folge dieser Ausprägung und Fragmentierung werden die vorhandenen Ressourcen bisher bei weitem nicht ausgeschöpft. Verstärkt werden sollten sinnvolle Vernetzungen bereits vorhandener regionalwissenschaftlicher Zentren bzw. Schwerpunkte sowie auch eine institutionelle Bündelung inneruniversitärer Kooperationen zwischen regionalwissenschaftlichen und systematischen Einzeldisziplinen.
Ziel des Förderangebotes ist es deshalb, die in den Regionalstudien vorhandene Fernkompetenz stärker durch neue Formen der Kooperation zu bündeln, weiterzuentwickeln und zu erproben. Gleichzeitig sollen transregionale fachspezifische / interdisziplinäre Fragestellungen vorangetrieben werden.
Die Stärkung der Regionalstudien soll in zweifacher Hinsicht erfolgen: universitäts- bzw. zentrenübergreifend durch Vernetzung und Ausbau dieser Zentren zu sog. Kompetenznetzen, sowie universitätsintern durch den Aufbau von Zentren für Regionalstudien. Mit den insgesamt realisierten Vorhaben soll möglichst ein repräsentatives regionales Spektrum der Welt abgebildet sein. Mit beiden unten aufgeführten Förderlinien kann zugleich ein Beitrag zur Sicherung und Weiterentwicklung der sogenannten Kleinen Fächer geleistet werden.
Konkret soll die Förderung dazu dienen,
Mit diesem Förderangebot zur Stärkung und Weiterentwicklung von Regionalstudien wird im Rahmen der Förderinitiative des BMBF "Freiraum für die Geisteswissenschaften" von 2007 ein weiterer Mosaikstein zur strukturellen Stärkung der geisteswissenschaftlichen Forschungslandschaft in Deutschland eingefügt. Damit werden auch Empfehlungen des Wissenschaftsrats zu den Regionalstudien (area studies) von 2006 aufgegriffen.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die o.g. Zielsetzungen werden in zwei Förderlinien verfolgt, die die unterschiedlichen Bedarfe kleinerer und größerer Akteure berücksichtigen:
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Institute der Max-Planck-Gesellschaft, Einrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft und Leibniz-Institute.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern ist ausdrücklich erwünscht, sie können jedoch keine eigene Zuwendung erhalten.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein und eine hohe Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen. Für die jeweiligen Kompetenznetze wird eine gemeinsame Bewerbung der Interessierten vorausgesetzt.
Die Zusammenarbeit im Kompetenznetz ist in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Kompetenznetz muss die grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien (gemäß BMBF-Vordruck 0110) nachgewiesen werden, siehe http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0110.pdf.
Die an Förderung Interessierten sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von jeweils bis zu vier Jahren als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden. Bei erfolgreicher Evaluation kann eine Fortsetzung für weitere zwei Jahre beantragt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Zuwendungsfähige Ausgaben sind:
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. beauftragt:
Projektträger im DLR
Umwelt, Kultur, Nachhaltigkeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel.: 0228/3821-577;
Fax: 0228/3821-500;
E-Mail: maria.boehme@dlr.de
Internet: http://www.pt-dlr.de/
Ansprechpartnerin: Dr. Maria Böhme
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Internet unter http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen werden.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen.
Es wird empfohlen, vor der Vorlage von Skizzen / einer Vorhabenbeschreibung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Eingereicht werden können
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger formlose, begutachtungsfähige Vorhabenbeschreibungen bis spätestens 12.1.2009 vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Vorschläge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Den Vorhabenbeschreibungen ist ein Deckblatt voranzustellen, aus dem das Thema, die antragstellenden Personen mit Institutionen, Name des/der Koordinators/Koordinatorin, die Förderlinie, die beantragte Laufzeit und die beantragten Fördermittel hervorgehen.
Die gemeinsame Vorhabenbeschreibung (Förderlinie a und b) soll maximal 25 Seiten umfassen (A 4, 1,5-zeilig). Eingereicht werden sollen ein ungebundenes Exemplar (einseitig bedruckt) und 10 Kopien (doppelseitig bedruckt) sowie eine CD mit der Vorhabenbeschreibung.
Die Vorhabensbeschreibungen sollen sich an folgender Gliederung orientieren:
Bewertungskriterien für eine Förderung von Vorhaben sind neben den inhaltlichen und formalen Voraussetzungen die folgenden Punkte:
Darüber hinaus werden in die Auswahl der zu fördernden Vorhaben Gesichtspunkte der regionalen Repräsentativität der Welt einfließen.
Aus der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Auf der Grundlage der Bewertung durch externe Sachverständige entscheidet das BMBF nach abschließender Prüfung. Das Auswahlergebnis wird den Antragstellenden schriftlich mitgeteilt. Das Verfahren ist offen und kompetitiv.
Sofern der Aufbau eines Kompetenznetzes sehr aufwändig ist und zunächst erheblicher inhaltlicher Vorabsprachen und Kooperationsverhandlungen bedarf, besteht die Möglichkeit, eine Vorphase zu beantragen. Vorphasen zur Vorbereitung und Planung eines Kompetenznetzes (Stärkung größerer Akteure bzw. bestehender Zentren) können für eine Laufzeit von bis zu 6 Monaten und bis zur Höhe von max. 40.000 Euro beantragt werden. Die Vorhabenbeschreibungen zur Durchführung von Vorphasen sind dem Projektträger bis zum 12.1.2009 in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingereichte Vorhabenbeschreibungen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die formlosen Vorhabenbeschreibungen sollen max. 10 Seiten (A 4, 1,5-zeilig) umfassen. Vorgelegt werden soll ein Grobkonzept mit der beabsichtigten Themenstellung, der geplanten Kooperation sowie der einschlägigen Vorarbeiten. Als Ergebnis der Vorphase wird ein Antrag zum Aufbau eines Kompetenznetzes (Stärkung größerer Akteure bzw. bestehender Zentren) erwartet (vgl. Punkt 7.2.1).
Der Vorhabenbeschreibung ist ein Deckblatt voranzustellen, aus dem das Thema, die antragstellenden Personen mit Institutionen, Name des/der Koordinators/Koordinatorin, die beantragte Laufzeit und die beantragten Fördermittel hervorgehen. Eingereicht werden sollen ein ungebundenes Exemplar (einseitig bedruckt) und 10 Kopien (doppelseitig bedruckt) sowie eine CD mit der Vorhabenbeschreibung.
Aus der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung für Vorphasen kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Auf der Grundlage der Bewertung durch externe Sachverständige entscheidet das BMBF nach abschließender Prüfung. Das Auswahlergebnis wird den Antragstellenden schriftlich mitgeteilt. Die Begutachtung findet unter Beteiligung externer Expertinnen und Experten statt. Das Verfahren ist offen und kompetitiv.
Bewertungskriterien für eine Förderung sind neben dem innovativen Ansatz die Erfolgsaussichten für den Aufbau des Kompetenznetzes.
Reisekosten:
Für Dienstreisen des Antragstellers kann ein vorkalkulatorischer Ansatz von 5 % der Gesamtsumme der Personalausgaben veranschlagt werden. Ein höherer Ansatz ist möglich, bedarf jedoch der Vorlage einer Reisemittel-Kalkulation. In beiden Fällen können jedoch nur die tatsächlich entstandenen zuwendungsfähigen Ausgaben abgerechnet werden.
Verwendungsnachweis und Auszahlung der Zuwendung:
Der Verwendungsnachweis besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einem Sachbericht.
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Prüfung des vollständigen Verwendungsnachweises.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Vorhabenbeschreibungen aufgefordert, in Abstimmung mit dem/der vorgesehenen Koordinator/in des Kompetenznetzes einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 24.10.2008
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Angelika Willms-Herget
English version of this page
(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/13101.php)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)