06.01.2009 - 31.03.2009
vom 18. Dezember 2008
Die Versorgung mit Waren und Gütern sowie deren sicherer Transport sind für Wirtschaft und Gesellschaft unverzichtbar. Deutschland ist als Exportnation in besonderem Maße in internationale Warenketten eingebunden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verfolgt angesichts veränderter Risiken mit dieser Bekanntmachung das Ziel, Forschung für innovative Lösungen zur Sicherung von Warenketten zu fördern. Dabei sollen Sicherheitsszenarien betrachtet werden, in denen die Warenversorgung durch Anschläge, Naturkatastrophen, Großunfälle oder kriminelle Handlungen bedroht oder betroffen ist. Die Projektvorschläge sollen relevante Technologien und Verfahren sowie Dienstleistungen und Handlungsstrategien einschließlich gesellschaftlicher Fragestellungen einbeziehen. Wichtige Förderkriterien sind Innovationshöhe, Ganzheitlichkeit und Breitenwirksamkeit der Lösungsansätze, Berücksichtigung aller relevanten Akteure und die Bedeutung des Beitrags zur Erhöhung der zivilen Sicherheit.
Das Programm "Forschung für die zivile Sicherheit" (www.sicherheitsforschungsprogramm.de) ist Bestandteil der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Es betrachtet Forschung für die zivile Sicherheit erstmals im Gesamtkontext und stellt Ressourcen für Forschung und Innovationen in diesem Gebiet bereit. Im Rahmen der Förderung werden Lösungen aus der Forschung erwartet, die Beiträge zur zivilen Sicherheit erbringen und den internationalen Markt für Sicherheitsprodukte und -verfahren aus Deutschland erschließen. Die Bekanntmachung "Sicherung der Warenketten" ist im Zusammenhang mit dem Masterplan "Güterverkehr und Logistik" der Bundesregierung1 und im Rahmen der Programmlinie "szenarienorientierte Sicherheitsforschung" zu sehen. Die szenarienorientierte Sicherheitsforschung geht über die Erarbeitung technischer Sicherheitslösungen weit hinaus. Sie betrachtet diese als Teil eines Gesamtkonzepts, das außerdem die Berücksichtigung oder Erstellung von Bedrohungs- und Kosten/Nutzen-Analysen einschließlich der Erforschung der Einflussgrößen und Ursachen beinhaltet sowie die Dynamik von Personen und Organisationen in Krisensituationen untersucht. Generell sollen alle Aspekte berücksichtigt werden, die sich als signifikante Einflussgrößen des Szenarios darstellen. Zentral für die szenarienorientierte Sicherheitsforschung ist, dass sie anwendungsnah ausgerichtet ist durch Einbeziehung der gesamten Innovationskette von der Forschung über die Industrie bis hin zu den Endnutzern. Endnutzer im Sinne des Sicherheitsforschungsprogramms sind Behörden, Sicherheits- und Rettungskräfte (Polizei, Zoll, Technisches Hilfswerk und andere Hilfsorganisationen) sowie Infrastrukturbetreiber (z. B. Transport- und Logistikanbieter, Handelsunternehmen, Betreiber von Lager- und Umschlagplätzen für Waren und Güter sowie Produzenten von lebenswichtigen Gütern). Da 80 % der kritischen Infrastrukturen privatwirtschaftlich organisiert sind, wendet sich diese Bekanntmachung explizit auch an diese Endnutzergruppe2.
Vorhaben können nach Maßgabe der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Das Programm ist durch die Europäische Kommission (EU) notifiziert.
Gefördert werden Verbundprojekte, die innovative Lösungen zur Sicherung der Warenketten erforschen und entwickeln. Der Fokus liegt auf Sicherheitsszenarien, in denen die Warenversorgung durch Anschläge, Großunfälle, Naturkatastrophen oder kriminelle Handlungen bedroht oder betroffen ist. Ausgangspunkt soll eine existierende oder sich künftig abzeichnende Bedrohungslage unter Berücksichtigung der Ausfallrisiken und unter Einbeziehung möglicher Folgeeffekte, wie z. B. dem vollständigen oder teilweisen Ausfall von Produktionsprozessen und Versorgungsengpässen, sein. Dabei sollen sich die Verbundprojekte auf alle relevanten betrieblichen und insbesondere betriebsübergreifenden Prozesse der Warenkette beziehen, die mit der Produktion, Weiterverarbeitung und Lieferung eines Produktes zusammenhängen. Es geht nicht um die Entwicklung einer einzelnen Technologie oder eines einzelnen Verfahrens, sondern es sind alle notwendigen, die Warenketten umspannenden Maßnahmen, Technologien, Dienstleistungen und Prozesse einzubeziehen, die im Rahmen eines integrierten Risikomanagements einen umfassenden Lösungsansatz bieten können.
Die Ausrichtung auf ein vollständig zu beschreibendes Sicherheitsszenario soll sicherstellen, dass isolierte Einzellösungen zugunsten passfähiger Systeminnovationen vermieden werden. Die jeweiligen Teilaspekte des Szenarios sind durch geeignete Partner in das Verbundprojekt zu integrieren. Wesentlich ist der Forschungscharakter der zu leistenden Arbeiten sowohl in den natur- und ingenieurwissenschaftlichen als auch in den geistes- und sozialwissenschaftlichen Fragestellungen. Die angestrebten Lösungen müssen die perspektivische Passfähigkeit zu nationalen und internationalen rechtlichen Vorgaben, Verordnungen und Standards berücksichtigen bzw. auf die Verbesserung oder Harmonisierung der Standards ausgelegt sein.
Im Fokus der Systemlösungen stehen neben den direkten Transportmitteln und -behältern auch die Lager- und Umschlagplätze, die Produktionsstätten als Teile der Warenkette sowie alle damit verbundenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Warentransport sowie die möglichen Auswirkungen eines Ausfalls dieser Systeme auf die Versorgungssicherheit der Bevölkerung. Angesprochen sind also kritische Infrastrukturen der Warenversorgung, die zu den "Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden"3, zählen.
Zu berücksichtigen sind bei den Projektvorschlägen auch Maßnahmen zur Prävention und Früherkennung sowie Konzepte zur schnellen Krisenbewältigung, zur Vermeidung von Versorgungsengpässen und zur zeitnahen Wiederherstellung der Versorgung sowie die Akzeptanz der Maßnahmen bei Unternehmen, Sicherheits- und Rettungskräften sowie in der Bevölkerung. Basis der Szenarien stellen konkrete Gefahren-, Risiko- oder Bedrohungsanalysen dar, die Kosten-Nutzen-Aspekte sowie Nutzer- und Kundenfreundlichkeit ebenso berücksichtigen, wie die Einstellungen und das Verhalten von Personen und Organisationen und deren Dynamik.
Aspekte der Forschung in den Szenarien können z. B. sein:
Wesentliche Merkmale der Verbundprojektvorschläge müssen sein:
Es werden nur Verbundprojekte berücksichtigt. Die Laufzeit beträgt in der Regel drei Jahre.
Die relevanten gesellschaftlichen Fragestellungen sollen vorzugsweise integriert in den Verbundprojekten der szenarienorientierten Sicherheitsforschung bearbeitet werden. Gesellschaftliche Fragen, die die Sicherung der Warenketten als übergeordnete Querschnittsthemen betreffen und sich nicht für eine Integration in die szenarienorientierte Verbundforschung eignen, können auch als Einzelprojekte gesondert gefördert werden. Diese Forschungsprojekte können z. B. Bedrohungs- und Ursachenanalysen, Risikoanalysen und Risikomanagementsysteme, ökonomische Betrachtungen, Innovations- und Internationalisierungsstrategien, ethische und rechtliche Aspekte, Fragen der Technik- und Maßnahmenakzeptanz sowie der Mensch-Technik-Interaktion umfassen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland), Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen sind ebenfalls antragsberechtigt. In der Regel sollen Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen jedoch im Rahmen eines Verbundprojekts durch FuE (Forschung und Entwicklung)-Unteraufträge von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einbezogen werden. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann zudem nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung bewilligt werden. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung berücksichtigt.
Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen.
Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich - vorzugsweise in FuE-Unteraufträgen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - an den Verbundprojekten zu beteiligen (vgl. dazu auch Nummer 7.3).
Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.
Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, Vordruck 0110 (im Internet abrufbar unter http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0110.pdf), entnommen werden.
Die Koordinatorin/der Koordinator des Verbundprojektes ist in der Regel von einem industriellen Partner oder einem Endnutzer zu stellen.
Die Antragstellerinnen/Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist (z. B. http://cordis.europa.eu/fp7/cooperation/security_en.html). Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Antrag auf nationale Fördermittel kurz dargestellt werden.
Die bilaterale Kooperation mit französischen Partnern ist erwünscht. Zwischen BMBF und der französischen Agence Nationale de la Recherche (ANR) besteht eine besondere Vereinbarung, in der eine Öffnung der vorliegenden Bekanntmachung "Sicherung von Warenketten" bzw. des ANR-Aufrufs "Concepts Systèmes et outils pour la Sécurité Globale, CSOG 2009" vereinbart wurde.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuEuI (Forschung und Entwicklung und Innovation)-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann. Es findet die KMU-Definition der EU Anwendung (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0119.pdf).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis.
Mit der Abwicklung der Bekanntmachung hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
VDI-Technologiezentrum GmbH
Projektträger Sicherheitsforschung
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Ansprechpartnerin ist:
Dr. Sandra Börner
Telefon: 0211/6214 - 364
Telefax: 02 11 / 62 14 - 484
E-Mail: boerner@vdi.de
Zur Erstellung von Projektskizzen ist in jedem Fall der Vordruck zu verwenden, der unter http://www.vditz.de/sicherheitsforschung/bekanntmachungen oder beim Projektträger VDI Technologiezentrum (siehe oben) abgerufen werden kann.
Weitere Hinweise, Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen können unter http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen werden.
Am 05. Februar 2009 ist eine Informationsveranstaltung für diese Bekanntmachung geplant. Weitere Informationen unter http://www.vditz.de/sicherheitsforschung/bekanntmachungen.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH bis spätestens zum 31. März 2009 zunächst Projektskizzen in schriftlicher Form auf dem Postweg und in elektronischer Form vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Verbundpartner reichen, vertreten durch die Koordinatorin/den Koordinator, jeweils eine begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal 20 DIN-A4-Seiten (inkl. Anlagen, Schriftgrad 12) beim Projektträger ein.
Für die Projektskizze ist folgende Gliederung zu verwenden:
Es steht den Antragstellerinnen/Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind.
Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern oder von anderen Stellen mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Die Entscheidung des BMBF - das Auswahlergebnis - wird der Verbundkoordinatorin/dem Verbundkoordinator vom Projektträger schriftlich mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über die Koordinatorin/den Koordinator über das Ergebnis der Bewertung ihrer Projektskizze informiert. Das BMBF und der Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch unabhängige Experten beraten zu lassen.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung, den Nachweis und die Prüfung der Verwendung, die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahrens (vgl. Nummer 7.2) in den Verbundprojekten erfolgreich gewesen, besteht für sie die Möglichkeit für eine zusätzliche Förderung. Diese weitergehende Förderung kann für ein zusätzliches Forschungsprojekt einer "Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe - Neue Technologien" beantragt werden. Thema und Inhalt dieses zweiten separaten Förderantrags müssen mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen. Das zusätzliche Forschungsprojekt muss weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen beinhalten und sich gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden, um inhaltliche Doppelungen auszuschließen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen Förderung sollen im ausgeschriebenen Themenumfeld zusätzliches Forschungsprofil und weitere Forschungskompetenz durch ein kleines Projektteam (Bachelor-/Master-/Promotionen; Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) erarbeitet werden. Die Begutachtung und Förderentscheidung erfolgt BMBF-intern.
Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, ebenso wie die "Hinweise für die Erstellung von Projektvorschlägen" etc.) erhalten Sie beim BMBF Fachreferat 515 "Forschung an Fachhochschulen" Heinemannstr. 2, 53175 Bonn, Telefon: 0228 / 99 57-3468 oder auf der Homepage des BMBF unter http://www.bmbf.de/de/1956.php.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und enden mit Ablauf der 1. Förderperiode im Jahre 2010.
Bonn, den 18. November 2008
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Christine Thomas
English version of this page
(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/13280.php)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)