27.01.2009 - 22.04.2009
Veränderte Lebensumstände und Entwicklungstrends in der modernen Gesellschaft wie die aktuelle demographische Entwicklung, eine zunehmende Ausdifferenzierung unterschiedlichster soziologischer Gruppierungen (z.B. Senioren, Kinder, alleinstehende Personen, erkrankte Personen etc.) ein vermehrter Trend zu außer Haus Verpflegung und eine abnehmende Notwendigkeit) der körperlichen Betätigung zeigen deutliche Auswirkungen auf den aktuellen Gesundheitszustand der Bevölkerung in Deutschland. Insbesondere die Zunahme von Übergewicht und Adipositas und der daraus resultierende Anstieg verschiedener ernährungsassoziierter Krankheiten, wie Diabetes, Atherosklerose, Herz-Kreislauf- und Tumorerkrankungen ist Besorgnis erregend. Aber auch die Zunahme neurodegenerativer Erkrankungen, die mit der Ernährungssituation in Zusammenhang gebracht wird, ist beunruhigend. Eine den neuen Lebensumständen nicht angepasste Ernährungs- und Lebensweise trägt maßgeblich zum Anstieg dieser Krankheiten bei und immer jüngere Personen erkranken. Vor diesem Hintergrund ist die Entwicklung innovativer Angebote notwendig, die den sich ändernden Lebensformen und -umständen Rechnung tragen und zu einer Verbesserung der Ernährung bzw. des Ernährungsverhaltens beitragen.
Im Rahmen der Hightechstrategie der Bundesregierung veröffentlicht das BMBF daher im Rahmen der Bekanntmachung "Ernährungsforschung - für ein gesundes Leben" das neue Modul: "Innovationen und neue Ideen für den Ernährungssektor".
Ziel ist es, in einem ganzheitlichen, interdisziplinären Ansatz die Kenntnisse über Funktion und Determinanten einer gesundheitsfördernden Ernährung zu erhöhen und diese für die Umsetzung - z.B. durch zielgruppenspezifische Ernährungsempfehlungen oder durch die Bereitstellung von innovativen Lebensmitteln - aufzubereiten. Letztlich soll die Ernährungs- bzw. Gesundheitssituation in Deutschland verbessert und der Ernährungswirtschaft Impulse für eine verstärkte Innovationstätigkeit gegeben werden. Im Rahmen von Nachwuchsgruppenförderung soll jungen Wissenschaftlern darüber hinaus die Möglichkeit zur exzellenten wissenschaftlichen Qualifikation gegeben werden, um die Innovationskraft in Deutschland nachhaltig zu unterstützen.
Ansatzpunkte zur Verbesserung der Ernährungssituation sind beispielsweise:
Die Zielsetzung des Moduls "Innovationen und neue Ideen für den Ernährungssektor" soll durch 2 Bausteine umgesetzt werden: Verbundforschungsprojekte im Baustein "Grundlagen und Anwendung" und Nachwuchsgruppenförderung im Baustein "Nachwuchs"
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Das BMBF schreibt einen Wettbewerb der besten Ideen aus, die die Fragestellungen der Ernährungsforschung der Zukunft adressieren und innovative Forschungsinhalte mit den unter 1.1 formulierten Zielsetzungen vernetzen. Die Innovationsfähigkeit und Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft soll erhöht und ein Beitrag zur Verbesserung der geschilderten Ernährungssituation in Deutschland geleistet werden. Neben der Förderung von herausragenden Einzel- und Verbundprojekten soll insbesondere durch die Einrichtung von Nachwuchsgruppen eine Verstetigung des Innovationsprozesses erreicht werden.
Aufgrund der bisher gewonnen Erkenntnisse und nicht zuletzt aufgrund der Komplexität der ernährungswissenschaftlichen Fragestellungen mit Bezug auf den Menschen, können diese Ziele nur erreicht werden, wenn fächerübergreifende Forschungsanstrengungen unternommen werden. Angesprochen werden dabei neben der Ernährungswissenschaft, Biologie und Medizin (z.B. Molekularbiologie, Biochemie, Physiologie, Neurobiologie, Ernährungsmedizin, Innere Medizin, Pharmakologie, Psychologie, Ökologie), die Geistes- und Sozialwissenschaften und die Lebensmitteltechnologie und -analytik.
Projektskizzen, die wissenschaftliche Fragestellungen zu folgenden Themenfeldern bearbeiten, können eingereicht werden:
Die unter Gegenstand der Förderung beschriebenen Themenfelder sollen im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Bausteine bearbeitet werden:
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, darunter insbesondere auch KMU (die Definition für KMU der Europäischen Gemeinschaft ist unter dem Link: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/index_de.htm einzusehen).
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die im Rahmen dieser Bekanntmachung geförderten selbständigen Nachwuchsgruppen müssen von herausragenden Nachwuchswissenschaftlerinnen/ Nachwuchswissenschaftlern konzipiert und an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland durchgeführt werden (siehe Nr. 3.). Das Forschungsvorhaben einer Nachwuchsgruppe ist nur dann zuwendungsfähig, wenn die jeweilige Hochschule oder Forschungseinrichtung die Nachwuchswissenschaftlerin/ den Nachwuchswissenschaftler für den Zeitraum der Projektförderung beschäftigt und gleichzeitig darlegt, wie die Nachwuchsgruppenaktivität langfristig strukturell abgesichert werden kann. Es wird außerdem erwartet, dass die zur Durchführung des Forschungsvorhabens erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten (Grundausstattung an Laborfläche und sonstige Infrastruktur) zur Verfügung gestellt und die Nachwuchswissenschaftlerin/ der Nachwuchswissenschaftler in allen Belangen unterstützt wird. Die volle Einbindung des Nachwuchswissenschaftlers/ der Nachwuchswissenschaftlerin in die akademischen Strukturen der aufnehmenden Einrichtung wird vorausgesetzt; die Möglichkeit zum selbständigen Einwerben von Drittmitteln muss gegeben sein. Eine entsprechende, zusichernde Erklärung der aufnehmenden Einrichtung ist der gemäß Nr. 7 vorzulegenden Projektskizze beizufügen.
Die Partner eines "Verbundprojekts" haben Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0110.pdf entnommen werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuEuI (Forschung und Entwicklung und Innovation)-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger
Projektträger Jülich
Geschäftsbereich Biologie (PtJ-BIO)
Forschungszentrum Jülich GmbH
D-52425 Jülich
Telefon 02461/61 4859
Telefax 02461/61 8666
Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj
beauftragt.
Ansprechpartnerin ist
Frau Dr. Henrike Boermans
E-Mail: h.boermans@fz-juelich.de
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htm
abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/).
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich bis spätestens 22. April 2009 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form (CD) - möglichst unter Nutzung von "easy" - auf dem Postweg vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Projektskizzen an den Projektträger in englischer Sprache empfohlen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Den Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen:
Die Projektskizze ist dabei in 2-facher Ausfertigung (10 Seiten, DIN-A4-Format, 1,5zeilig, doppelseitig, Schriftform Arial, Schriftgröße 11, mindestens 3 cm Rand) vorzulegen.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung eines internationalen Gutachtergremiums nach folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert (ggf.: in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator) einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Der/ die Nachwuchswissenschaftler/ in wird gebeten, zusätzlich zur Vorlage des förmlichen Förderantrags, sein/ ihr Konzept einem internationalen Gutachtergremium und Vertretern des Zuwendungsgebers persönlich zu präsentieren und anschließend zu diskutieren. Unter Einbeziehung o.g. Kriterien wird danach über den Förderantrag entschieden.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 08.01.2009
Bundesministerium für
Bildung und Forschung
Im Auftrag:
Dr. Roemer-Mähler
English version of this page
(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/13353.php)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)