06.02.2009 - 31.03.2009
vom 6. Februar 2009
Mit dem Programm ForMaT (Forschung für den Markt im Team) möchte das BMBF neue Wege anstoßen, um Ideen frühzeitig ein marktfähiges Format zu geben. Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen wird die Möglichkeit gegeben, von Anfang an die potenzielle wirtschaftliche Verwertbarkeit ihrer Forschungen mit einzubeziehen und die besonderen Markt- und Kundenanforderungen rechtzeitig zu erkennen. Mit Hilfe eines umfassenden Potenzial-Screenings (Phase I) und der daran anschließenden Entwicklungs- und Erprobungsphase in einem so genannten Innovationslabor (Phase II) soll sichergestellt werden, dass möglichst viele Verwertungsmöglichkeiten erfasst und das Innovationspotenzial kreativ ausgeschöpft werden kann.
Dabei soll nicht nur den Natur- und Ingenieurwissenschaften, sondern besonders auch den geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschungsbereichen ermöglicht werden, ihre Forschung auch aus spezifischen Marktperspektiven heraus zu betrachten, weiterzudenken und weiterzuentwickeln.
In den Neuen Ländern bedarf es nicht zuletzt wegen der strukturellen Innovationsschwäche im privatwirtschaftlichen Bereich neuer Wege, um die Passfähigkeit und wirtschaftliche Verwertbarkeit von Forschungsergebnissen zu erhöhen, die in den erfolgreich ausgebauten Hochschulen und Forschungseinrichtungen Ostdeutschlands entstehen. Mit dem Programm ForMaT sollen neue Forschungsansätze für den Wissens- und Technologietransfer (Validierung) und das Erproben neuer Strukturen für die öffentliche Forschung in den Neuen Ländern angeregt werden.
Die neue Fördermaßnahme baut auf den Erfahrungen mit den bereits etablierten Förderinstrumenten zur Stärkung des Wissens- und Technologietransfers auf und verfolgt insbesondere folgende Ziele:
ForMaT ist Bestandteil der BMBF-Innovationsinitiative für die Neuen Länder "Unternehmen Region", dessen zentraler Ansatz die konsequente Orientierung an Markt- und Kundenbedürfnissen sowie die Hinwendung der forschenden Wissenschaft auf regionale Wirtschaftspotenziale ist. ForMaT greift das Ziel der Hightech-Strategie der Bundesregierung auf, die strukturelle Lücke zwischen Forschung und Verwertung zu schließen.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Förderung setzt sich aus zwei aufeinander aufbauenden Phasen zusammen. Mit der Phase I (Potenzial-Screening) wird die Sichtung und konzeptionelle Aufarbeitung von Verwertungsmöglichkeiten gefördert und in einem so genannten Innovationskonzept dargestellt. Dieses bildet die Grundlage für eine mögliche anschließende Förderung in Phase II (Innovationslabor), die insbesondere die Umsetzung von vielversprechenden Verwertungsstrategien beinhaltet.
Die Förderung ist nicht auf bestimmte Technologien, Branchen oder Wirtschaftszweige beschränkt. Vielmehr ist die thematische Fokussierung in einem Fach- bzw. Technologiebereich Aufgabe des Antragstellers.
Antragsberechtigt sind öffentlich grundfinanzierte Hochschulen und Hochschulkliniken, Einrichtungen der Max-Planck-, der Hermann von Helmholtz- und Leibniz-Gemeinschaft mit Sitz in den Neuen Ländern und in Berlin.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Gewährung der Zuwendung erfolgt unter der Voraussetzung, dass sie auf Grundlage von Nr. 3.1 des Gemeinschaftsrahmens der Europäischen Kommission für staatliche FuEuI(Forschungs- und Entwicklungs- und Innovations)-Beihilfen nicht als Beihilfe i.S. von Artikel 87 (ex-Artikel 92) Absatz 1 EG-Vertrag zu qualifizieren ist.
Für die ausgewählten Konzeptteams in Phase I sowie die Innovationslabore in Phase II werden Zuwendungen als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu Einzelvorhaben auf dem Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von 6 Monaten in Phase I und von bis zu 2 Jahren in Phase II gewährt. Die Förderung in Phase II setzt eine positive Bewertung der Innovationskonzepte aus Phase I durch eine Experten-Jury voraus. Verbundvorhaben werden nicht gefördert.
Bemessungsgrundlage für die Forschungsprojekte sind die zuwendungsfähigen zusätzlichen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren die zuwendungsfähigen zusätzlichen Kosten), die bis zu 100 % gefördert werden können.
Der Aufwand für Baumaßnahmen, Großinvestitionen, Rechnerleistungen und Mieten ist nicht zuwendungsfähig.
Vorhaben zum Potenzial-Screening in einem Konzeptteam können mit 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und nicht mehr als 100.000 Euro (Höchstbetrag) gefördert werden. Der Hochschulabschluss der betriebswirtschaftlichen Mitarbeiterin / des betriebswirtschaftlichen Mitarbeiters (Projektunterstützung) sollte nicht länger als 3 Jahre vom Antragsdatum zurückliegen.
Zuwendungsfähig sind pro Vorhaben und je nach technischem Aufwand die Ausgaben / Kosten auf der Grundlage der Standardrichtlinien für die Projektförderung des BMBF und zwar mit folgenden Besonderheiten:
Ein Jahr nach Förderbeginn in Phase II ist es Aufgabe der Projektunterstützung, vor dem Zuwendungsgeber einen Zwischenbericht abzugeben. Gegenstände des Berichts sind neben einer Dokumentation der technisch-wissenschaftlichen Ergebnisse und des Arbeitsplanes insbesondere die Anwendungs- und wirtschaftlichen Verwertungsperspektiven für die Arbeit in den Forschungsgruppen.
Ergeben sich während der Projektlaufzeit Optionen für eine konkrete Ausgründung oder liegt ein konkretes Angebot für die Übernahme und dauerhafte Fortführung im Rahmen eines bereits existierenden Unternehmens vor, so ist der Zuwendungsgeber umgehend über das Fortführungskonzept zu informieren. Seitens des Zuwendungsempfängers sind diese Aktivitäten zu unterstützen und die Voraussetzungen für einen die Projektkontinuität wahrenden Übergang mitzugestalten. Diesbezüglich ist der Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation der Europäischen Union zu beachten.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98)
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt:
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ), Bereich TRI
Außenstelle Berlin
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
Tel.: 030 201 99 404
Fax: 030 201 99 412
E-mail: format@unternehmen-region.de
Der Projektträger steht Ihnen bei Fragen jeder Zeit gern zur Verfügung. Weitere Informationen und Hinweise erhalten Sie zudem auf www.unternehmen-region.de.
Ab sofort kann eine Projektskizze (in 5-facher Ausfertigung: 10 Seiten, einseitig beschrieben, Schriftgrad 12, eineinhalbzeiliger Abstand, ungebunden) für die Förderung eines Konzeptteams eingereicht werden. 4 Exemplare sind direkt beim Projektträger unter dem Stichwort "ForMaT" einzureichen, jeweils ein weiteres über das jeweilige Sitzland. (siehe 7.3)
Auf dieser Grundlage trifft das BMBF die abschließende Auswahlentscheidung, woraufhin von den erfolgreichen Initiativen innerhalb einer Frist von in der Regel 4 Wochen ein formaler Antrag auf Förderung eines Konzeptteams zu stellen ist.
Die Projektskizze muss folgendes beinhalten:
Am Ende der Screening-Phase (Phase I) bewirbt sich das Konzeptteam für die Förderung eines "Innovationslabors" (Phase II). Dafür ist die Einreichung eines Strategiekonzeptes erforderlich, das das in Phase I gesichtete Innovationspotenzial anhand verschiedener Verwertungsstrategien bewertet sowie Angaben zur Entwicklung des Innovationslabors macht. Das Strategiekonzept soll maximal 30 Seiten umfassen (einseitig beschrieben, Schriftgrad 12, eineinhalbzeiliger Abstand, ungebunden). Die für eine weitere Förderung geeigneten Initiativen werden durch ein externes Gutachtergremium ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten innerhalb einer Frist von einer Woche nach der Gutachtersitzung schriftlich mitgeteilt.
Bei positiver Bewertung sind für eine zügige weitere Bearbeitung spätestens vier Wochen nach der Auswahl der Projektvorschläge formgebundene Anträge beim Projektträger einzureichen. Aus der Vorlage eines Antrages kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden.
Das Strategiekonzept muss folgendes beinhalten:
Konzepte zur Bewerbung für Phase II müssen elektronisch sowie in 15facher gedruckter Ausfertigung vorgelegt werden; 14 Exemplare sowie eine elektronische Version sind direkt beim Projektträger unter dem Stichwort "ForMaT" einzureichen, jeweils ein weiteres über das jeweilige Sitzland. (siehe 7.3)
Die Frist für die Einreichung der Projektskizzen für Phase I endet am 31. März 2009. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden.
Das BMBF behält sich vor, weitere Auswahlrunden folgen zu lassen. Informationen über den Einreichungstermin in Phase II sowie ggf. über den nächsten Einreichungstermin in Phase I sind direkt beim Projektträger bzw. auf der Internetseite http://www.unternehmen-region.de erhältlich.
Die eingegangenen Projektskizzen bzw. Konzepte für die Innovationslabore werden unter Berücksichtigung der jeweils vorgegebenen Gliederung (siehe 7.2.) bewertet.
Dabei werden den Projektskizzen (Phase I) vor allem folgende Kriterien zu Grunde gelegt:
Zur Bewertung der Konzepte für Phase II werden insbesondere die nachfolgenden Kriterien heran gezogen:
In beiden Phasen muss ein Exemplar der Bewerbung über das zuständige Kultus- bzw. Wissenschaftsministerium des Sitzlandes des Einreichers beim Projektträger vorgelegt werden (siehe 7.2). Das Land hat die Möglichkeit hierzu Stellung zu nehmen; es werden nur Skizzen bzw. Konzepte berücksichtigt, die über das Land eingereicht worden sind.
Die förmlichen Antragsvordrucke sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können über das Internet (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/) abgerufen werden oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" wird dringend empfohlen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetz, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung in Kraft.
Berlin, den 29. Januar 2009
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
MinR Hans-Peter Hiepe
English version of this page
(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/13373.php)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)