19.02.2009 - 30.04.2009
Richtlinien zur Förderung von Deutsch-Indischen Forschungs- und Entwicklungsprojekten mit Beteiligung von Wissenschaft und Wirtschaft ("2+2 Projekte"1) in den Themenbereichen Biotechnologie, Energie, Umwelttechnologien, Gesundheitsforschung und Produktionstechnologien im Rahmen des Deutsch- Indischen Wissenschafts- und Technologiezentrum" (Bezeichnung international: "Indo-German Science and Technology Centre" - IGSTC).
In Anwendung der gemeinsamen Erklärungen der Regierungschefs beider Länder vom 23. April 2006 haben das Department of Science and Technology (DST) der Republik Indien und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) der Bundesrepublik Deutschland die Bedeutung der weiteren Zusammenarbeit zwischen Indien und Deutschland im Bereich von Wissenschaft, Forschung und Technologie sowie in der industriellen Forschung und Entwicklung unterstrichen und am 30.10.2007 vereinbart ein "Deutsch-Indisches Wissenschafts- und Technologiezentrum" ("Indo-German Science and Technology Centre - IGSTC") einzurichten.
Im Rahmen des "Deutsch-Indischen Wissenschafts- und Technologiezentrum" stellen das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Department of Science and Technology (DST) des Ministry of Science and Technology (MST) auf der Basis einer ersten Förderbekanntmachung Finanzmittel für gemeinsame Forschungsprojekte in ausgewählten Themenfeldern bereit.
Hiermit soll die Zusammenarbeit von deutschen und indischen Vertretern aus Wissenschaft und Wirtschaft in Form von "2+2 Projekten" ausgebaut werden. Unter "2+2 Projekte" werden FuE Projekte mit Beteiligung mindestens einer deutschen und einer indischen Forschungseinrichtung und mindestens einem deutschen und einem indischen Industriepartner verstanden.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Vor dem Hintergrund der o.g. Darstellung sollen gemeinsame Forschungsprojekte im Bereich der angewandten Forschung und Entwicklung (in Einzelfällen auch grundlagenorienterte Forschung) in den folgenden Themenfeldern gefördert werden:
Die gemeinsamen Forschungsprojekte sollen einen Beitrag zu den Zielen des IGSTC leisten. Die Ziele des IGSTC sind
Im Rahmen dieser Bekanntmachung können gemeinsame FuE- Projekte gefördert werden, aus denen Erkenntnisse und verwertbare Forschungsergebnisse hervorgehen, die zu neuen Technologien, Produkten und/ oder Dienstleistungen führen.
In den gemeinsamen Forschungsprojekten sollte in Zusammenarbeit mit dem Partnerland Indien ein Mehrwert gegenüber der bisherigen Zusammenarbeit erzielt werden. Dabei muss der Nutzen für Deutschland bzw. für Indien klar erkennbar sein.
Antragsberechtigt sind Forschungsorganisationen, staatliche und nicht-staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gelten die unter Punkt 5 aufgeführten Einschränkungen.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Voraussetzung für die Förderung ist ein zu erwartender wissenschaftlicher Fortschritt und eine hohe Realisierungs- und Erfolgchance im Sinne der Ziele der Bekanntmachung.
Die Antragsteller müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein und eine hohe Bereitschaft zur Zusammenarbeit mitbringen. Bei Projektanträgen werden aus Gründen der Prioritätensetzung bevorzugt Projekte gefördert, die auf beiden Seiten jeweils mindestens eine Forschungseinrichtung und einen gewerblichen Partner einbeziehen ("2+2 Projekte").
Der förmliche Antrag soll gemeinsam mit dem ausländischen Partner zeitgleich beim IB des BMBF und DST eingereicht werden. Einseitig eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Ein Schreiben, das die Absicht der Projektpartner darlegt, muss dem Antrag als Anhang beigelegt werden. Vor Förderbeginn des gemeinsamen Forschungsprojektes ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen allen Projektpartnern abzuschließen. Entsprechende Informationen "Information for Applicants on cooperation agreements" können über die Webseite des IB unter http://www.internationales-buero.de/de/853.php abgerufen werden. Auf Wunsch muss die Kooperationsvereinbarung, zusammen mit den jeweiligen einschlägigen Informationen, den Organisationen (IB/ BMBF und DST) zugänglich gemacht werden.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Für einen Zeitraum von in der Regel bis zu 3 Jahren können nicht rückzahlbare Zuschüsse bzw. für indische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ein zinsgünstiges Darlehen, bis maximal 400.000 EUR je Vorhaben pro Seite (Deutschland/ Indien) für den Personal- und Sachaufwand, einschließlich Mittel für Reisen und Gastaufenthalte sowie ggf. projektbezogene Investitionen, die nicht zur Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind, gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Projekts - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Projektfinanzierung der Helmholtz-Zentren und bei der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. Die restlichen 50 % der voraussichtlichen Kosten können je nach Anwendungsnähe des Projektes durch ein zinsgünstiges Darlehen (zu den üblichen Konditionen) gedeckt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die gesamte Förderung der Projekte findet unter dem Dach des IGSTC statt. Fördermittel für die deutschen Seite (Verbundpartner) werden über das Internationale Büro des BMBF beim DLR bereitgestellt, Fördermittel für die indische Seite über das DST bereitgestellt.
Sonderregelung Mittel für Reisen und Gastaufenthalte: Mit dem Partnerland ist eine Kostenteilung vereinbart worden, die folgende Regelungen beinhaltet: Die entsendende Seite trägt die Kosten für Reisen von der "Arbeitsstätte" im Heimatland zu allen besuchten Einrichtungen im Partnerland sowie Visa-Gebühren, Flughafensteuern und Auslandkrankenversicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung. Die gastgebende Seite trägt die Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Von Seiten des IB werden grundsätzlich Reisekosten von deutschen Projektteilnehmern nach Indien (Anreise zum Flughafen, Flüge und Visumgebühr) und Aufenthaltskosten indischer Projektteilnehmer in Deutschland (Tagegeld) bezuschusst.
Von Seiten des DST werden grundsätzlich Reisekosten von indischen Projektteilnehmern nach Deuschland (Anreise zum Flughafen, Flug und Visumgebühr) und Aufenthaltskosten deutscher Projektteilnehmer in Indien (Tagegeld) bezuschusst.
Es gelten folgende Tagegeld-Sätze:
Alle anderen ggf. anfallenden Kosten müssen von den Antragstellern selbst getragen werden.
Bestandteil eines Zuwendungsvertrages auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsvertrages auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Auf indischer Seite ist mit der Durchführung dieser Fördermaßnahme das
Department of Science & Technology (DST)
International Division
New Mehrauli Road,
New Delhi 110016
beauftragt.
Antragstellern auf indischer Seite wird empfohlen, bei Bedarf zur Einholung weiterer Informationen und zur fachlichen Beratung mit dem für diese Bekanntmachung zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiter Kontakt aufzunehmen:
Herr R. K. Sharma,
Tel.: +91-11-26590244
Fax: +91-11-26862418
E-Mail: Sharma_rk@nic.in
Auf deutscher Seite hat das BMBF mit der Durchführung der Fördermaßnahme das
Internationale Büro des BMBF (IB)
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Straße 1
D-53227 Bonn
Internet: www.internationales-buero.de
beauftragt.
Es wird empfohlen, bei Bedarf zur Einholung weiterer Informationen und zur fachlichen Beratung mit der für diese Bekanntmachung zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiterin Kontakt aufzunehmen:
Frau Verena Müller
Tel.: 0228 3821-462,
Fax: 0228 3821-444
E-Mail: verena.mueller@dlr.de
Interessenten auf indischer Seite reichen den Antrag sowohl in einer elektronischen Version (als MS Word Format oder PDF Format, keine eingescannten Seiten) als auch in Schriftform (ein unterschriebenes Exemplar) an
The Coordinator
Indo-German S&T Centre (IGSTC)
C/O Head (International Division)
Department of Science & Technology
Technology Bhavan, New Mehrauli Road
NEW DELHI-110016
Interessenten in Deutschland reichen dem Internationalen Büro (IB) ihren Antrag in englischer oder deutscher Sprache ein (Hinweis: der Antrag auf der indischen Seite muss in englischer Sprache eingereicht werden).
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy (AZA oder AZK" http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html) dringend empfohlen, ergänzt durch eine Vorhabenbeschreibung von max. 10 Seiten DIN A4 ("Arial", 11 Pkt, 1,5-zeilig). Darüber hinaus ist eine elektronische Version des Antrags auf einem geeigneten Speichermedium, ein unterschriebenes Exemplar sowie eine unterschriebene Kooperationsvereinbarung beizufügen.
Die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Die Anträge müssen sowohl von dem indischen als auch von dem deutschen Antragsteller bei der jeweils für die Abwicklung zuständigen Einrichtung eingereicht werden. Unilateral eingereichte Anträge können nicht akzeptiert werden.
Anträge können bis 30.04.2009 (Posteingangsstempel) eingereicht werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Aus der Vorlage eines Antrages können keine Rechtsansprüche auf Unterstützung abgeleitet werden.
Der Antrag muss folgende Gliederungspunkte aufweisen:
Die eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt:
Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.
Alle eingehenden Anträge werden von indischer (DST) und deutscher Seite (BMBF/IB) unabhängig voneinander begutachtet und bewertet. Eine Förderung erfolgt nur, wenn beide Seiten dies befürworten.
Für indische Antragsteller gilt: Die ausgewählten indischen Antragsteller erhalten vom Department of Science & Technology (DST) einen Mitteilung über die Förderung.
Für deutsche Antragssteller gilt: Mit den ausgewählten deutschen Antragstellern wird das Internationale Büro des BMBF beim DLR einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.
Der Beginn der Vorhabenslaufzeit ist voraussichtlich 01.10.2009.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tage der Veröffentlichung im Bundesanzeiger und auf der Internetseite des DST in Kraft.
Bonn, den 05.02.09
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Christian Stienen
English version of this page
(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/13382.php)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)